Update: Am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat dem sogenannten „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ zugestimmt, welches vom Bundestag beschlossen worden war. In diesem Zug wurde die Bezugsdauer vom Kurzarbeitergeld bei außergewöhnlichen Verhältnissen von 12 auf 24 Monate verlängert. Diese Neuregelung gilt zunächst einmal bis 2021.
Am Abend des 22.04.2020 einigten sich die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD angesichts der Corona-Krise auf eine Erhöhung vom Kurzarbeitergeld. Je nach Bezugsdauer sollen kinderlose Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr 60, sondern 80 Prozent des Lohnausfalls ersetzt bekommen. Für Beschäftigte mit Kindern ist sogar eine Anhebung von 67 auf bis zu 87 Prozent geplant. Die beschlossene Neuregelung soll zunächst einmal vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
Erhöhung vom Kurzarbeitergeld soll in Etappen vonstattengehen
Die Bundesregierung nimmt an, dass sich aktuell Millionen von Beschäftigten in der Kurzarbeit befinden. Bereits 700.000 Betriebe haben aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten oder Geschäftsschließungen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet.
Aus diesem Grund einigte sich die Große Koalition auf eine Erhöhung vom Kurzarbeitergeld, um Arbeitnehmer während der Corona-Krise zu unterstützen. Das Kurzarbeitergeld soll dabei gestaffelt angehoben werden:
- In den ersten drei Monaten Kurzarbeit gelten die üblichen Sätze von 60 Prozent (kinderlose Beschäftigte) bzw. 67 Prozent (Mitarbeiter mit Kindern).
- Ab dem vierten Monat soll das Kurzarbeitergeld bei 70 bzw. 77 Prozent liegen.
- Ab dem siebten Monat sollen Haushalten ohne Kinder sogar 80 bzw. Haushalten mit Kindern 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt werden.
Wichtig: Von der Erhöhung vom Kurzarbeitergeld profitieren ausschließlich Beschäftigte, die von einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent betroffen sind. Diese Neuregelung gilt ab dem 1. Mai 2020 und soll längstens bis zum 31. Dezember diesen Jahres Anwendung finden.
Corona-Hilfspaket umfasst noch weitere Neuregelungen
Neben der Erhöhung vom Kurzarbeitergeld haben SPD und Union außerdem beschlossen, das Arbeitslosengeld I für Erwerbslose, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, um drei Monate zu verlängern. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise seien die Aussichten auf einen neuen Job schließlich sehr gering.
In einem weiteren Schritt wurde über Steuerhilfen für die Gastronomie verhandelt. Die Mehrwertsteuer für gastronomische Speisen soll ein Jahr lang (vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021) von 19 auf sieben Prozent verringert werden.
Darüber hinaus sollen auch Schulen mit 500 Millionen Euro beim digitalen Unterricht in den eigenen vier Wänden unterstützt werden. So könne beispielsweise ein Zuschuss für bedürftige Schüler geschaffen werden, um die erforderlichen Geräte anzuschaffen. Das neue Hilfspaket, zu dem auch die Erhöhung vom Kurzarbeitergeld zählt, umfasst insgesamt rund zehn Milliarden Euro.
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Ralf meint
3. März 2023 at 10:57
Hallo,
war das mit den 80% bzw. 87% in Kraft?
Gilt das aktuell?
Sprich: wenn wir jetzt KuG beantragen, bekommen die Arbeitnehmer dann 60% oder 80%?
Viele Grüße
Ralf