Vor Schicksalsschlägen ist leider niemand gefeit und es kann passieren, dass Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder infolge eines Unfalls nicht länger eine Tätigkeit ausüben können.
Kurz & knapp: Erwerbsunfähigkeit
Als voll erwerbsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Kann ein Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von mindestens 3, aber keinen 6 Stunden am Tag leisten, liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor.
Die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“ sind zu trennen. Nur wenn ein Versicherter beispielsweise aufgrund einer Krankheit überhaupt keiner Arbeit (oder nur in begrenztem Maße) nachgehen kann, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor. Bei einer Berufsunfähigkeit kann er lediglich seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, aber noch in einem anderen Beruf arbeiten.
Um Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss ein Antrag auf Berufsunfähigkeit beim zuständigen Versicherungsträger eingereicht werden. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Erwerbsunfähigkeit
In diesem Fall wird von einer Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gesprochen. Doch Betroffene sind sich häufig unsicher, was dies konkret für sie bedeutet.
Ab wann ist man erwerbsunfähig und wer zahlt in diesem Fall? Was bedeutet es, voll erwerbsunfähig zu sein? Und wo genau ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was ist Erwerbsunfähigkeit?
Der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung, taucht hier aber offiziell seit 2001 nicht mehr auf. Stattdessen wurde er durch „Erwerbsminderung“ abgelöst. Da das Wort aber nach wie vor im allgemeinen Sprachgebrauch sowie in diversen Gesetzbüchern zu finden ist, verwenden wir in diesem Ratgeber den Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ durchgängig.
Ein versicherter Arbeitnehmer gilt dann als Erwerbsunfähiger, wenn er aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass er die üblichen Voraussetzungen des allgemeinen Arbeitsmarktes aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht erfüllen kann.
Was bedeutet volle Erwerbsunfähigkeit?
Erwerbsunfähigkeit wird in zwei Stufen eingeteilt: volle Erwerbsunfähigkeit und teilweise Erwerbsunfähigkeit.
Als teilweise erwerbsunfähig gelten Versicherte, die zwar nicht mehr 6 Stunden, aber mindestens noch 3 Stunden täglich arbeiten können. Dadurch sind sie in der Lage, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.
Sind sie nicht imstande, auch nur diese 3 Stunden pro Tag zu leisten, wird von einer vollen Erwerbsunfähigkeit gesprochen. Als voll Erwerbsunfähige zählen in der Regel auch behinderte Menschen, die in einer entsprechenden Werkstatt tätig sind oder in einer Einrichtung bestimmte Arbeits- und Dienstleistungen erbringen.
Die Unterscheidung in teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit hat Auswirkungen auf die Rente. Dazu erhalten Sie weiter unten ausführlichere Informationen.
Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Oft herrscht Unsicherheit darüber, welcher Unterschied zwischen erwerbsunfähig und berufsunfähig besteht und manchmal werden die Begriffe synonym gebraucht. Dies ist jedoch falsch. Daher erklären wir an dieser Stelle, woran festgemacht wird, ob eine Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Im Grunde ist die Unterscheidung relativ simpel: Als berufsunfähig gilt, wer in seinem bisher ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht tätig sein kann, aber immer noch in der Lage ist, in einem anderen Job zu arbeiten. Ein Bauarbeiter, der z. B. aufgrund von Rückenproblemen nicht länger seinem Beruf nachgehen kann, hat immer noch die Möglichkeit, einen Schreibtischjob anzunehmen.
Erwerbsminderungsrente: Wann zahlt die gesetzliche Versicherung?
In Deutschland können erwerbsunfähige Arbeitnehmer eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit beantragen, die sog. Erwerbsminderungsrente. Dazu müssen jedoch verschiedenen Bedingungen erfüllt sein, die im § 43 des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt sind:
- Es muss eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden.
- Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren wurde eingehalten. Entstand die Erwerbsunfähigkeit allerdings in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Verletzung im Wehr- oder Zivildienst, entfällt diese Wartezeit.
- Der Versicherte hat in den 5 Jahren vor Eintritt in die Erwerbsunfähigkeit für mindestens 3 Jahre die Beitragspflicht erfüllt, also mindesten 36 Monatsbeiträge in dieser Zeit gezahlt.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z. B. dem monatlichen Einkommen des Versicherten, den noch kommenden Versicherungsjahren und natürlich danach, ob eine volle oder teileweise Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
Selbst die Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit bedeutet für die Versicherten meist erhebliche finanzielle Einbußen, da sie in vielen Fällen nur etwa die Hälfte des zuvor bezogenen Nettoeinkommens beträgt. Es kann daher für Arbeitnehmer sinnvoll sein, eine zusätzliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Manuela meint
11. März 2023 at 13:17
Ich hatte am 06.07.22 einen Arbeitsunfall, bin ausgerutscht und habe mir im linken Oberschenkel den Musculus semitendinosus und Biceps Femoris vom Sitzbeinhöcker abgerissen. Im Oktober wurde dann nach langem Hin und her endlich operiert und die Muskel wieder am Knochen befestigt. Im november musste auf Grund einer akuten Entzündung an der Narbe nochmals operiert werden. Ich bin seitdem arbeitsunfähig und fahre jetzt zur Reha. Hauptproblem an der ganzen Sache ist, dass ich seit dem Unfall nicht sitzen und mich auch nicht bücken kann und dadurch bedingt auch in vielen Dingen auf Hilfe angewiesen bin. Meine Frage: könnte ich eine teilerwerbsunfähigkeit beantragen? Dadurch das ich nicht sitzen und mich nicht bücken kann und dies aber in meinem Job relevant ist, schaffe ich es nicht mehr voll zu arbeiten.
Peter meint
18. Juli 2023 at 16:15
nein
G. meint
8. August 2022 at 10:33
Ich bin seit 2009 Erwerbsunfähig und seit 2011 erhalte ich die Rente.Leider übernimmt die Rentenstelle keine gesetzliche Krankenversicherun ,Ich muss mich freiwillig versichern.bei einem Einkommen von 985€(Rente) zahle ich so 200€ KK-Beitrag.Das wird mir zu teuer.Gibt es keine andere Lösung?
Jan meint
2. Juli 2021 at 17:25
Hi an alle ich bekomme das kotzen Überall im Internet finde ich nur PDF Dateien dabei bekommen ich Erwerbsunfähigkeitsrente mit zusätzlicher Social Hilfe womit ich vor gute 10 Jahre von meine Alte Betreuerin beim Gesundheitsamt mit dem zustimmigen Gutachten und der Sociale Arzt fand mich unter Drogen Einfluss vor wo ich die Erwerbsunfähig keots Rente bekamm. Und nach ein paar Jahren machte ich einige Therapien eine Langzeit Therapie wie auch eine Entwöhnungs Therapie von Drogen dabei gehe gehe ich 3 Stunden arbeiten wo ich die restlichen 5 Stunden immer ein schlechtes Gewissen habe da ich schon Feierabend habe und ich sitze wie blöd vorm TV und schaue mir die Wiederholung an wo ich regelmäßig zum spycharter gehe und nach langer Überlegungs Zeit zum Entschluss gekommen bin das ich mich wieder Erwerbsfähig schreiben will doch wo fange ich an und wie Beschleunige ich den weg da ich 41 bin und Eine Arbeiteingliederung oder ne Umschulung normal machen will
Erika meint
30. Mai 2021 at 2:25
Mein Enkel ist erwerbsunfähig da er wegen seiner Herzkrankheit nicht einmal 3 stunden arbeiten kann.Seine behinderten Werkstatt hat ihm gesagt das sie ihn nur auf 4 stunden beschäftigen können .daraufhin haben wir einen Antrag bei der rentenanstalt auf erwerbsunfähigkeit gestellt .Dieser wurde jetzt aber abgelehnt da ihm 11 jahre fehlen . Was können wir jetzt tun.Müssen wir zum Arbeitsamt gehe oder wie kann es weiter gehen.
M.Saidi meint
3. Februar 2021 at 10:21
Hallo,
ich bin voll erwerbsunfähig durch einen Arbeitsunfall von 2004. Nun irgendein von BGHM Personal hat es immer demantierte und Krankenakte Manipulliert.
Bei de SG Düsseldorf hat es angegeben einen
Diagnose „Morfologie Korelat“ dann es kommentiert „der Patient wolle nur Geld mehr als es Ihm zu steht“
Nun die frage? wie geht man mit solchen sachen um ?
Kann mir jemand bitte ein rat geben?
Fielen dank im voraus.
Karin meint
31. März 2020 at 18:30
Guten Tag!
Ich habe einen Min Job gemacht aber zunehmend immer mehr Scmnerzen bekommen das ich es aufgeben musste. Ich habe Cop Osteoporose, mit im vorigen Jahr 3 neue und 2 alte Rippenbrüche und jetzt immer noch Brustbeinbruch bin 61 Jahre alt kann ich damit in Erwerbsminderungsrente gehen
Augustus 12 meint
22. August 2019 at 13:35
Guten Tag,
ich hab folgendes Problem. Mein Vater ist seit Jahren stark depressiv verbunden mit Angstzuständen und Panikattacken und bezieht Hartz IV und hat nebenbei einen Minijob. Meine Mutter ist Hausfrau. Nun ist es soweit, dass mein Vater keine Arbeit mehr ausführen ohne dass jemand dabei ist, d.h. meine Mutter muss ständig mit zur Arbeit und auch sonst kann er nicht alleine sein. Da es so nicht weiter geht, ist es möglich eine volle Erwerbsminderung zu erlangen und trotzdem Sozialgeld zu beziehen oder wird dann die Erwerbsminderungsrente aktiv? Wie hoch wird diese sein und was ist, wenn die Rente nicht zum überleben ausreicht?
Itzig54 meint
12. Februar 2019 at 13:54
Das Unternehmen, in welchem ich angestellt bin, gibt nach meinem Betriebsunfall ( Frakturen der Füße ) vom 22.10.2018 die Entgeldmeldung nicht an die Krankenkasse/ Berufsgenossenschaft weiter ! Was kann ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
15. Februar 2019 at 17:18
Hallo Itzig54,
da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vogel meint
12. September 2018 at 19:51
Hallo,
habe eine EU-Rente und arbeite auf 450,00 € Basis, mal 1 oder 2 oder 3 Tage in der Woche, je 4 Stunden – auch am Wochenende.
Habe eine Schwerbehindertenausweis von 60%.
Wieviel stehen mir für 1/2 Jahr, so lang läuft der Anstellungsvertrag, Urlaub zu.
Der Anstellungsvertrag wurde ein 2. mal für 1/2 Jahr verlängert.
Habe jedoch noch keinen Urlaub genommen, da ich nicht weiß wieviel, es nicht im Anstellungsvertrag mit steht.
Es waren einmal 6 Tage ausgerechnet worden, jedoch ohne die Schwerbehinderungstage.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:36
Hallo Vogel,
der Urlaubsanspruch ergibt sich aus den im Vertrag festgelegten Arbeitstagen. Pro Wochenarbeitstag sind in der Regel vier Urlaubstage zu gewähren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Grüning meint
12. Mai 2019 at 11:04
ja ich habe seit 2015 das verfahren laufen gegen die DRV . bei mir geht es um die Erwerbsminderung . habe seit 2018 klage eingereicht gegen die DRV weil die in der Meinung sind das ich nicht vor dem 02.01.1961 geboren sind . Das meine Leistungsvermögen für mindestens sechs Stunden täglich für leichte bis mittelschwere Arbeiten mit weiteren Funktionseinschränkungen vorliegt . Ein weiteres Abwarten ist nicht angezeigt , weil aufgrund der von ihnen angegeben geplanten Operationen eine rentenrelevante Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als 6 Monate nicht verwertbar ist ,ja und was ist da dann passiert ich leide seit der Op an Folgeschäden an der linken Schultergelenk . da muss ich mich so etwas wunder das die das erst erlogen Gutachten genommen haben , weil die habe mich nach den ersten Gutachten noch mal zu zwei Weiter Gutachter gesickt . Das gutachten 25.08.2017 storniert , da der Gutachter erkrankt war , dann habe sie mich zum nächsten Gutachter gesickt , und er hat es abgelehnt das gutachten zur Zeit zu machen , weil ich zu den geschrieben haben das noch weiter Untersuchung und Arztvorstellungen an . die Eingang in ein Gutachten finden sollte . Deswegen das klageverfahren gegen die Entscheidung der DRV .