Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein wegweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt: Arbeitnehmer sind verpflichtet, jede Arbeitsstunde der eigenen Mitarbeiter genau zu erfassen. Dadurch sollen unbezahlte Überstunden verhindert werden. In der Praxis könnte diese Entscheidung allerdings zu einigen Problemen führen.
Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Das wurde auf europäischer Ebene beschlossen
Am Dienstag hat der EuGH das Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt, welches Auswirkungen auf alle Mitgliedsstatten der Europäischen Union hat. Beschlossen wurde, dass künftig nicht nur geleistete Überstunden, sondern alle Arbeitszeiten erfasst werden müssen.
Bei der Urteilsbegründung verwiesen die Richter auf die Grundrechtecharta der EU. Diese sieht für jeden Arbeitnehmer das Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit (48 Stunden pro Woche) und auf tägliche (mindestens 11 Stunden) und wöchentliche Ruhezeiten (mindestens 24 Stunden am Stück) vor.
Das Urteil zur Arbeitszeiterfassung wurde mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Arbeitnehmer sehen es eher kritisch, Gewerkschaften begrüßen die Entscheidung der Richter. Die Süddeutsche Zeitung zitiert Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, diesbezüglich wie folgt:
Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so[.]
Mögliche Probleme durch das Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Wie bereits erwähnt, sind von Arbeitgeberseite eher kritische Stimmen zum Urteil aus Luxemburg zu vernehmen. Es stellt sich tatsächlich die Frage, wie die Umsetzung in die Praxis vonstatten gehen soll. Grundsätzlich müsste jeder Arbeitnehmer sämtliche Tätigkeiten, welche mit dem Job in Zusammenhang stehen könnten, in irgendeiner Form erfassen.
Wie wird eine berufliche E-Mail, die am Abend noch schnell abgeschickt wird, verbucht? Oder ein kleines dienstliches Telefonat, welches nach dem Feierabend noch geführt wird? Auch mit solchen Fragen wird sich die Bundesregierung nun auseinandersetzen.
Muster zur Arbeitszeiterfassung
Noch ist das Urteil zur Arbeitszeiterfassung nicht in nationales Recht umgewandelt, allerdings gibt es auch heute schon Betriebe, in denen sämtliche Arbeitszeiten und eben nicht nur Überstunden, erfasst werden.
Wer dabei weder auf eine Stechuhr, noch Apps oder andere Computerprogramme zurückgreifen möchte, kann die Arbeitszeiten auch handschriftlich festhalten. Wie eine solche Arbeitszeiterfassung aussehen kann, können Sie unserem kostenlosen Muster entnehmen.
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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Arbeitszeiterfassung als Muster (.doc) Arbeitszeiterfassung als Muster (.pdf)
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