An fünf oder teilweise auch sechs Tagen in der Woche müssen Arbeitnehmer den Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück antreten.
Es ist kein Geheimnis, dass manche Arbeiter in dieser Zeit unzählige Kilometer zurücklegen. Hinzu kommen Dienstreisen und kleinere Erledigungen für den Chef persönlich.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber
Nein. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Fahrkosten für dienstliche Reisen muss der Arbeitgeber laut § 670 BGB in der Regel erstatten. Mehr zu dieser Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber lesen Sie hier.
Sie können hierfür die gesetzliche Kilometerpauschale zugrundelegen. Näheres zur Berechnung der Fahrkostenerstattung erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Doch wer muss letzten Endes für die entstandenen Kosten aufkommen? Ist eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber Pflicht? Und wie viel Kilometergeld kann vom Arbeitgeber pauschal verlangt werden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
Inhalt
Fahrgeld vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht. Einige Vorgesetzte zahlen dennoch – es handelt sich demnach um eine freiwillige Gefälligkeit vonseiten der Chefetage.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer bei dieser Art der Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber auch nicht erwarten, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Selbst eine Fahrgelderstattung vom Arbeitgeber, welche die Fahrtkosten nur zum Teil abdeckt, sollten Arbeitnehmer mit Handkuss akzeptieren. Diese Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für Dienstfahrten
Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Doch woran orientiert sich der Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber genau?
- Wird die Dienstreise mit dem eigenen Wagen unternommen, muss sich die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber nach einer Kilometerpauschale richten.
- Bei Dienstreisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Flugzeug erhalten Sie kein Spritgeld vom Arbeitgeber, sondern den Wert des jeweils benötigten Tickets.
In der heutigen Zeit ist es übrigens gar nicht mehr so unüblich, dass die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber über eigenhändig vom Chef verteilte Tankkarten erfolgt. Muss ein PKW getankt werden, kann der Betrag direkt von dieser Karte und dadurch von einem Betriebskonto abgebucht werden.
Wie kann ich das Fahrgeld vom Arbeitgeber berechnen?
Möchten Sie als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch Ihren Arbeitgeber berechnen, können Sie sich an der gesetzlichen Kilometerpauschale orientieren. Vom Arbeitgeber stehen Ihnen demnach 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder -rollern zu.
Bei der Berechnung von einem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber wird nur die kürzeste Strecke abgedeckt.
Es handelt sich daher oft um eine sogenannte „Entfernungspauschale“, deren Höhe sich ergibt, wenn Sie folgende Angaben multiplizieren:
- An wie vielen Tagen im Jahr unternimmt der Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit?
- Wie viele Fahrten bzw. Kilometer legt der Arbeitnehmer jeden Tag zurück?
- Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?
Frese meint
18. Juli 2024 at 16:54
Moin
Mein Arbeitgeber erwartet das ich Fahrten zwischen den Kunden mit meinem Privat PKW alle mit Kilometerstand An und Abfahrt in eine Art Fahrtenbuchliste eintrage.
Damit die Abrechnung mit den Kunden genauer ist.
Ist das zulässig bei Nutzung des Privatfahrzeuges?
Der Zeitaufwand wird auch nicht erstattet.