An fünf oder teilweise auch sechs Tagen in der Woche müssen Arbeitnehmer den Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück antreten.
Es ist kein Geheimnis, dass manche Arbeiter in dieser Zeit unzählige Kilometer zurücklegen. Hinzu kommen Dienstreisen und kleinere Erledigungen für den Chef persönlich.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber
Nein. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Fahrkosten für dienstliche Reisen muss der Arbeitgeber laut § 670 BGB in der Regel erstatten. Mehr zu dieser Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber lesen Sie hier.
Sie können hierfür die gesetzliche Kilometerpauschale zugrundelegen. Näheres zur Berechnung der Fahrkostenerstattung erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Doch wer muss letzten Endes für die entstandenen Kosten aufkommen? Ist eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber Pflicht? Und wie viel Kilometergeld kann vom Arbeitgeber pauschal verlangt werden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
Inhalt
Fahrgeld vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht. Einige Vorgesetzte zahlen dennoch – es handelt sich demnach um eine freiwillige Gefälligkeit vonseiten der Chefetage.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer bei dieser Art der Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber auch nicht erwarten, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Selbst eine Fahrgelderstattung vom Arbeitgeber, welche die Fahrtkosten nur zum Teil abdeckt, sollten Arbeitnehmer mit Handkuss akzeptieren. Diese Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für Dienstfahrten
Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Doch woran orientiert sich der Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber genau?
- Wird die Dienstreise mit dem eigenen Wagen unternommen, muss sich die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber nach einer Kilometerpauschale richten.
- Bei Dienstreisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Flugzeug erhalten Sie kein Spritgeld vom Arbeitgeber, sondern den Wert des jeweils benötigten Tickets.
In der heutigen Zeit ist es übrigens gar nicht mehr so unüblich, dass die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber über eigenhändig vom Chef verteilte Tankkarten erfolgt. Muss ein PKW getankt werden, kann der Betrag direkt von dieser Karte und dadurch von einem Betriebskonto abgebucht werden.
Wie kann ich das Fahrgeld vom Arbeitgeber berechnen?
Möchten Sie als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch Ihren Arbeitgeber berechnen, können Sie sich an der gesetzlichen Kilometerpauschale orientieren. Vom Arbeitgeber stehen Ihnen demnach 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder -rollern zu.
Bei der Berechnung von einem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber wird nur die kürzeste Strecke abgedeckt.
Es handelt sich daher oft um eine sogenannte „Entfernungspauschale“, deren Höhe sich ergibt, wenn Sie folgende Angaben multiplizieren:
- An wie vielen Tagen im Jahr unternimmt der Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit?
- Wie viele Fahrten bzw. Kilometer legt der Arbeitnehmer jeden Tag zurück?
- Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?
Jens A. meint
5. Oktober 2017 at 12:22
Hallo, ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Fahrtkosten Pauschale von 100€ ausgehandelt. Jetzt sagen sie mir das es nur 90€ ausbezahlt sein werden. Warum?
Ich fahre 20 km einfache Fahrt x 30 Cent und dann meinen sie es werden nur 15 Tage als Arbeitstage dafür angesetzt! Warum, wenn ich doch mehr als 15 Tage im Monat zur Arbeit fahre?. Können sie mir das erklären?
Ist das richtig?
Und wenn ja, kann ich danach etwas steuerlich angeben um auf die 100 € zu kommen?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:11
Hallo Jens,
wie die Berechnung zu Stande kommt, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber erklären. Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten meint
28. September 2017 at 13:39
Hallo,
ich habe einfache Strecke 90 km zur Arbeit. Welche Nettolohnoptimierung kann ich hier wählen, bzw. was wäre ohne Aufwand für den Arbeitgeber praktikabel?
Macht es Sinn, einen Firmenwagen zu fordern/bekommen, bei dieser KM Zahl? Ich habe gelesen, dass ich einen Wagen kaufen kann und dieser dann von dem Unternehmen gemietet wird? Wo kann ich hierzu nähere Informationen zu den Kosten bekommen?
LG Thorsten
arbeitsrechte.de meint
20. November 2017 at 14:00
Hallo Thorsten,
wenden Sie sich an einen Steuerberater. Dieser kann Sie in den genannten Punkten beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Imre meint
17. September 2017 at 8:45
Hallo 🙂
Frage, wenn ich mit dem Firmenwagen zum Arbeit stäte fahre (Monteur) für die ganze Woche (mehr als 300km) muss der Arbeitgeber den Rückfahrt zahlen als Stunden?
Ein Beispiel: am Montag geht es los um 5:00 Uhr, fahre ich 350 km zum Ort, da bleibe ich bis Donnerstag, meine Stunden sind 40, das ist bezahlt und die Minimal Auslöse die Hotels auch. Donnerstag um 12:00 ist meine Stunden die 40 ist erreicht, jetzt fahre ich nachhause, was aber noch gute 4 Stunde ist, manchmal mehr und diese Stunden sind nicht bezahlt, ist es korrekt?
Danke im vor aus.
I.B
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 12:37
Hallo Imre,
Der Weg vom Zuhause zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause zählt nicht als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber hier nicht zahlen. Nur die Fahrten, die vom Arbeitsplatz zu unterschiedlichen Kunden/Baustellen führen, zählen als Dienstfahrten und müssen entlohnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
John Smith meint
12. September 2017 at 18:34
Hallo,
Ich habe das Problem, dass ich viel auf Reisen unterwegs bin. Diese starte ich für gewöhnlich vom Flughafen, der nahe an meiner Arbeitstelle liegt. Für meinen normalen Arbeitsweg nutze ich öffentliche Verkehrsmittel durch ein Abbo. Bei Dienstreisen muss ich doch zumeist mein Auto zum Flughafen nutzen wegen den Abflugszeiten etc. Mein Arbeitnehmer erstattet mir bei Reisen lediglich den Weg von meiner Arbeitsstätte zum Flughafen (5km) da ich den restlichen Weg (55km) „sowieso“ aufwenden müsste auch wenn ich mein Jahresabbo für Dienstreisen garnicht nutzen kann. Damit bleibe ich immer auf Kosten für 50km sitzen. Gibt es hierzu eine Gesetzliche Grundlage?
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 14:42
Hallo John Smith,
auf diesen Kosten müssen Sie nicht zwingend sitzenbleiben. Schließlich besteht die Möglichkeit, diese steuerlich abzusetzen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstattet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harry S. meint
10. September 2017 at 10:43
Mein Arbeitgeber zahlt mir ca die Hälfte der Fahrtkosten zu meiner Arbeitsstelle und will mir den Betrag nur durch Abgabe (Vorlage und dann Kopieren reicht ihm nicht) der Originalbahnfahrkarten überweisen. Ich brauche die Belege jedoch für die Einkommensteuererklärung. Er sagte mir, ich sollte mir überlegen, welche der beiden Möglichkeiten mir zusagt. ?? Ist nicht beides möglich?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 12:12
Hallo Harry S.,
Ihr Arbeitgeber hat Recht – Sie müssen sich für eine der Möglichkeiten entscheiden, beides funktioniert nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melanie meint
8. September 2017 at 7:25
Guten Tag!
Ich Arbeite bei einem Pflegedienst und würde gerne wissen, ob man als Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist 2 mal am Tag den Weg zur Arbeit selbst zu finanzieren oder ob der Arbeitgeber mir den 2. Weg entweder per km Pauschale oder Arbeitszeit vergüten muss? Ich fahre in Zukunft morgens und auch nachmittags/abends nochmal los. Ein Weg sind 18 km, also 36 km pro hin und Rückfahrt.
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 10:12
Hallo Melanie,
normalerweise können Sie in einem solchen Fall nur eine Fahrt steuerlich absetzen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte in der Regel gar nicht erstatten. Um sicherzugehen, sollten Sie sich allerdings an einen Steuerberater wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kurt meint
5. September 2017 at 14:01
Hallo Team Arbeitsrecht,
ich bin Azubi im 1. Jahr. Mein Arbeitsplatz liegt 5 km entfernt, meine zuständige Berufsschule ist aber 60 km entfernt.
Bedingt durch Blockunterricht besuche ich jährlich 13 Wochen (13 x 5 Tage) diese Berufsschule.
Ich fahre mit der Bahn.
Muss ich für die Kosten der Fahrten zur Berufsschule alleine aufkommen?
arbeitsrechte.de meint
2. Oktober 2017 at 16:02
Hallo Kurt,
tatsächlich gibt es keinen Anspruch auf Fahrkostenersattung. Arbeitgeber können nur freiwillig Kosten übernehmen. Sie selbst können jedoch eine Pauschale von der Steuer absetzen. Ansonsten müssen Sie für die Kosten selber aufkommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sebastian H. meint
30. August 2017 at 12:23
Hallo Arbeitsrechte.de,
steht mir als Azubi eine Fahrtkostenerstattung zu für die Anreise zur Beruffschule?
Da die Berufsschule im Blockuntericht statt findet und die Strecke über 30km beträgt fallen für mich hohe kosten ( 170€ für ein Monatsticket im Zug) pro Schulblock an. Steht mir da irgend eine Kostenerstattung zu oder muss ich das selbst zahlen?
MfG
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 14:25
Hallo Sebastian,
es besteht keine Verpflichtung seitens Ihres Arbeitgebers, Ihnen die Fahrkosten zu erstatten – sofern dies nicht in Ihrem Vertrag festgehalten wurde. Allerdings können Sie die entstehenden Kosten in der Regel in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carolin meint
29. August 2017 at 19:57
Hallo, ich arbeite im Fitnessbereich und muss des öfteren zu Schulungen am WE fahren. Die Schulungen gelten zugleich als Arbeitszeit! Ich fahre mit meinem privaten PKW. Welche Fahrkostenerstattung würde zutreffen, einfache Fahrt oder Hin-/Rückfahrt? Der Hinweg beträgt 56 Km. Kann ich das als Dienstreise bezeichnen?
Danke schon mal im voraus!
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 16:13
Hallo Carolin,
normalerweise sollte es sich dabei um eine Dienstreise handeln, weshalb sich die Fahrtkostenerstattung auch auf Hin- und Rückweg erstrecken sollte. Wir würden Ihnen empfehlen, diesbezüglich Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber zu halten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris meint
23. August 2017 at 14:38
Hallo Team der Arbeitsrechte,
ich habe mal eine frage und zwar besitze ich einen Firmenwagen über Leasing und bezahle somit die 1% Regelung, da aber in meinem Falle der Wohnsitz gleich mit dem Firmensitz ist , muss ich denn da im Monat trotzdem die Kilometer bezahlen die sich aus der Rechnung 0,03% des Neuwerts des Autos mal die gefahrenen Kilometer ergeben ?
Wir sind uns da nicht so sicher und bevor wir in der Prüfung durchfallen, würde ich das ganz gerne geklärt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 10:06
Hallo Chris,
Ihr Arbeitgeber müsste in der Lage sein, Ihnen diese Frage zu beantworten können. Nicht zuletzt sollten im Leasingvertrag alle Konditionen genau beschrieben sein. Wir gehen aber davon aus, dass hier keine Rechnung mit 0,03 Prozent stattfindet, da kein geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entsteht. Außerdem bietet sich die Alternative an: Führen Sie ein Fahrtenbuch, in dem die realen Kosten nachgewiesen werden können. Daraus ergibt sich dann der Kilometerbetrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heinz meint
19. August 2017 at 22:07
Hallo Team,
Ich bekommen neben dem Bruttogehalt auch eine monatliche KFZ-Pauschale da ich viel im Außendienst (40k km/Jahr) bei Kunden bin.
Diese KFZ Pauschale wird versteuert und sozialversicherungspflichtig in meinem Gehaltzettel ausgewiesen und zum Gesamtbrutto addiert.
Eine Arbeitgeber Bescheinigung für das FA habe ich auch für die Pauschale erhalten
Bisher habe ich immer 0,30 ct in den Werbungskosten x 40k km angegeben und auch so anerkannt bekommen. ( mehr als 10 Jahre)
In der Erklärung 2016 wurden vom FA die 30ct x 40k km gegen meine Pauschale die Steuer +SV pfl. ist, gegen gerechnet. Ist das so richtig? Da bleiben ja von der KFZ Pauschale für die entstandenen Kosten nichts übrig.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 11:04
Hallo Heinz,
mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea S. meint
17. August 2017 at 7:09
Hallo,
ich musste zur Unterstützung in eine andere Filiale , nun meine Frage : darf ich beide Wegstrecken hin und zurück dem Arbeitgeber berechnen und wie verhält es sich mit dem Fahrtweg vom Hotel in die Filiale ?
über eine Antwort währe ich sehr Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 15:15
Hallo Andrea S.,
in der Regel handelt es sich in diesem Fall um eine Dienstreise, für die Ihr Arbeitgeber aufkommen muss (§ 670 BGB). Sie haben daher normalerweise die Möglichkeit, Tagegeld zu beantragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kalich meint
15. August 2017 at 22:48
Hallo,
ich bin bei einer Reinigungsfirma angestellt und fahre täglich mit dem privat Pkw von zu Hause aus zu Kunden (in der Regel ein Kunde pro Tag). Muss mei Chef mir Kilometergeld zahlen.
M.f.G. René
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 14:59
Hallo Kalich,
normalerweise muss Ihr Arbeitgeber nicht für die dabei entstehenden Kosten aufkommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese von der Steuer abzusetzen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helli meint
10. August 2017 at 15:22
Hallo…
Da ich mit meinem Privat PKW von Kunde zu Kunde fahre bekomme ich pro Kilometer 0, 30 € . Die Fahrzeit allerdings zwischen den Kunden bekomme ich NICHT gezahlt mit der Aussage ich bekomme ja schon die Kilometerpauschale, mehr würde mir nicht zustehen. Ist das richtig? Das ist doch Arbeitszeit! Mir gehen dadurch jeden Tag 2 unbezahlte Stunden durch die Lappen und das jetzt schon fast 2 Jahre.
Danke
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 12:27
Hallo Helli,
bei der Erstattung der Fahrkosten ist in aller Regel die Entfernungspauschale von 30 Cent/Kilometer anzuwenden, die auch bei der steuerlichen Behandlung zu berücksichtigen ist. Wenden Sie sich für die Prüfung des Einzelfalls ggf. an den Betriebsrat oder einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine M. meint
19. Juli 2017 at 0:37
Hallo,
ich war Anfang Juli auf Dienstreise. Mein Arbeitgeber schreibt in einem Infoblatt, dass er 0,13 € ab dem 31. km zahlt. Die zurückgelegte Strecke war deutlich länger. Aber nun meine Frage: muss ich diese 0,13 € akzeptieren oder kann/ sollte ich das Kilometergeld mit 0,30 € berechnen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 14:48
Hallo Sabine,
Arbeitgeber sind nicht per se dazu verpflichtet, die Fahrtkosten der Arbeitnehmer zu erstatten, da diese die Kosten auch steuerlich geltend machen können. Abweichende Regelungen von der steuerlichen Entfernungspauschale können daher denkbar sein. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um dies in Ihrem Fall genau prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias T. meint
6. Juli 2017 at 8:51
Servus,
der Arbeitgeber zahlt monatlich eine pauschale BRUTTO-Vergütung für die Nutzung des Privatwagens für dienstlich notwendige Fahrten. Das was NETTO übrig bleibt reicht jedoch nicht, um die Kosten zu decken.
Muss ein AG den AN nicht so stellen bzw. ausstatten, dass die gewünschte Leistung erbracht werden kann?
AG beruft sich auf den Umstand, dass die Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Defacto lege ich aber jeden Monat erstmal drauf!
Vielleicht können Sie mir hier etwas Klarheit verschaffen – vielen Dank!
Mit den besten Grüßen
Matthias
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:37
Hallo Matthias T.,
wie sich dies in Ihrem individuellen Fall verhält, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Normalerweise können Fahrten zur Arbeit und wieder nach Hause bei der Steuererklärung geltend gemacht werden; für Dienstfahrten muss allerdings der Arbeitgeber aufkommen (§ 670 BGB).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
tim k. meint
3. Juli 2017 at 13:44
Hallo,
durch einen Einsatzortwechsel muss ich weiter fahren als sonst.
Ich fahre täglich 68km zur Arbeit und habe im Vertrag die klausel Reisekostenerstattung über 50km als Tarifvertrag stehen. nun will mir mein Arbeitsgeber keine Reisekosten erstatten was soll/- kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 10:55
Hallo tim k.,
wurde eine Reisekostenerstattung über 50 km/h im Arbeitsvertrag vereinbart, muss sich Ihr Arbeitgeber auch daran halten. Tut er dies nicht, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und Ihre weitere Vorgehensweise mit ihm besprechen. Es kommt darauf an, ob sich die im Vertrag geregelte Reisekostenerstattung nur auf Dienstfahrten oder auch auf den Weg zur Arbeit und wieder zurück bezieht. Dies sollten Sie im Vorfeld klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meri meint
2. Juli 2017 at 22:26
Hallo zusammen,
ich bin seit 1,5 jahren azubine bei einer großen Firma. Unsere Arbeit ist, täglich zu unseren Kunden quer durch NRW zu fahren. Ich musste bisher immer mein Privatwagen nutzen um mich mit den anderen Technikern vor Ort bei den Kunden zu treffen. Einen Dienstwagen will man mir nicht zur verfügung stellen, die gefahrenen kilometer bezahle ich selbst. Ist das Gesetzlich zumutbar einen Azubi mit seinem privatwagen fahren zu lassen ohne die Fahrtkosten zu erstatten? Ich würde es gerne Ansprechen, leider habe ich zu sehr angst etwas falsches zu tun bzw. in einem Konflikt zu geraten.
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 9:04
Hallo Meri,
§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zufolge ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Fahrtkosten zu übernehmen, wenn es sich um Dienstfahrten handelt. Wir würden Ihnen daher empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu sprechen und so eine Lösung zu finden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia meint
26. Juni 2017 at 9:56
Mein Betrieb möchte das ich zum Betriebsarzt gehe, ist freiwillig, aber wird halt gewünscht. Da ich dies ja in meiner Freizeit tue, kann ich die Zeit für den Hin und Rückweg auch als arbeitszeit anrechnen und darf ich die Kilometer auch berechnen?
lg, Silvia
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 16:05
Hallo Silvia,
das kommt in der Regel darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem für Sie geltenden Tarifvertrag dazu geregelt ist. Wir würden Ihnen empfehlen, bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen oder die entsprechenden Dokumente zu studieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Markus meint
26. Juni 2017 at 9:32
Hallo…
Sind Arbeitnehmer verpflichtet Fahrgemeinschaften zu bilden, wenn sie dienstliche Fahrten tätigen müssen?
Er will uns nur eine Entfernungspauschale auszahlen, welche wir auf die Mitarbeiter aufteilen sollen.
Gibt es hier für eine gesetzliche Regelung?
Mit freundlichem Gruß
Markus
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 15:54
Hallo Markus,
eine solche gesetzliche Regelung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
22. Juni 2017 at 7:31
Hallo Arbeitsrecht de
Ich bin in einer Zeitarbeitsfirma tätig . Ich wurde nun zu einem Personalgespräch eingeladen . Den Tag an dem diese Gespräch stattfindet , kann ich nun nicht arbeiten gehen . Wie wird dieser Tag berechnet ? Muss ich den Tag mit meinen angesparten Überstunden ausgleichen oder erstattet mir der Arbeitgeber diesen Tag ? Bekomme ich eine Fahrkostenerstattung ( ca 65 km einfach ) ?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:54
Hallo Steffen,
in der Regel können derartige Termine auch als Dienstreise gewertet werden. Ausschlaggebend ist dabei jedoch, wie das Unternehmen im Einzelfall derartige Sonderfälle bewertet. Entsprechendes können Sie ggf. Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen oder bei der Personalleitung in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
20. Juni 2017 at 14:11
Hallo, mein Arbeitgeber zahlt mir erst eine KM Pauschale ab dem 20 KM hin und zurück also muss ich immer mindestens 40 Km selbst zahlen. Nun meine Frage: kann ich diese in der Steuererklärung absetzen?
Lg Monika
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 14:37
Hallo Monika,
für gewöhnlich ist nur eine Option nutzbar: Entweder zahlt der Arbeitgeber die Kosten oder Sie setzen die Ausgaben von der Steuer ab. Ob hier ein Teilverhältnis möglich ist, klären Sie am besten mit einem Steuerfachmann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rat meint
19. Juni 2017 at 22:03
Hallo, ich bekomme momentan die volle Bahn Jahreskarte in Form einmalige Zahlung erstattet. Habe ich als Arbeitnehmer mehr davon unterm Strich wenn ich diese Summe auf mein Jahresgehalt addiere? Zb. momentane Jahresgehalt 50k, und einmalige Zahlung von 2k statt 52k Jahresgehalt und kein einmalige Fahrtkosten Erstattung? Danke
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 14:50
Hallo Rat,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oskar L. meint
16. Juni 2017 at 17:43
Ich fahre jeden Tag 12 km einfach zur Arbeit mit meinem eigenen Pkw muss mein Arbeit Geber Mir km geld zahlen
M.F.G.
Oskar
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 9:02
Hallo Oskar L.,
der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hasan meint
13. Juni 2017 at 2:07
Hallo Arbeitsrechte.de Team,
Ich arbeite bei einem Engineering Dienstleister und bin bei verschiedenen Kunden zeitweise (als Besipiel in 2016, Januar bis Mai bei einem Kunde, Juni bis Dezember bei einem anderen Kunde) als Arbeitsnehmerüberlassung in Projekteinsätzen tätig. Die Entfernung zur Arbeit ist ähnlich wie zu meinem Arbeitgeber. Besteht die Möglichkeit dennoch seit 2016, dass die Fahrten als Auswärtstätigkeit anzugeben und Pflegeaufwand von 12 Euro pro Tag in der Steuererklärung einzutragen?
Danke für Ihren Antwort im Voraus.
MfG
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2017 at 12:48
Hallo Hasan,
grundsätzlich kann der Weg zur Arbeit über die Steuer abgerechnet werden, wenn der Arbeitgeber keine Fahrkostenerstattung leistet. Bei spezifischen Steuerfragen wenden Sie sich am besten an einen entsprechenden Berater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de