An fünf oder teilweise auch sechs Tagen in der Woche müssen Arbeitnehmer den Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück antreten.
Es ist kein Geheimnis, dass manche Arbeiter in dieser Zeit unzählige Kilometer zurücklegen. Hinzu kommen Dienstreisen und kleinere Erledigungen für den Chef persönlich.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber
Nein. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Fahrkosten für dienstliche Reisen muss der Arbeitgeber laut § 670 BGB in der Regel erstatten. Mehr zu dieser Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber lesen Sie hier.
Sie können hierfür die gesetzliche Kilometerpauschale zugrundelegen. Näheres zur Berechnung der Fahrkostenerstattung erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Doch wer muss letzten Endes für die entstandenen Kosten aufkommen? Ist eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber Pflicht? Und wie viel Kilometergeld kann vom Arbeitgeber pauschal verlangt werden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
Inhalt
Fahrgeld vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht. Einige Vorgesetzte zahlen dennoch – es handelt sich demnach um eine freiwillige Gefälligkeit vonseiten der Chefetage.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer bei dieser Art der Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber auch nicht erwarten, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Selbst eine Fahrgelderstattung vom Arbeitgeber, welche die Fahrtkosten nur zum Teil abdeckt, sollten Arbeitnehmer mit Handkuss akzeptieren. Diese Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für Dienstfahrten
Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Doch woran orientiert sich der Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber genau?
- Wird die Dienstreise mit dem eigenen Wagen unternommen, muss sich die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber nach einer Kilometerpauschale richten.
- Bei Dienstreisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Flugzeug erhalten Sie kein Spritgeld vom Arbeitgeber, sondern den Wert des jeweils benötigten Tickets.
In der heutigen Zeit ist es übrigens gar nicht mehr so unüblich, dass die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber über eigenhändig vom Chef verteilte Tankkarten erfolgt. Muss ein PKW getankt werden, kann der Betrag direkt von dieser Karte und dadurch von einem Betriebskonto abgebucht werden.
Wie kann ich das Fahrgeld vom Arbeitgeber berechnen?
Möchten Sie als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch Ihren Arbeitgeber berechnen, können Sie sich an der gesetzlichen Kilometerpauschale orientieren. Vom Arbeitgeber stehen Ihnen demnach 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder -rollern zu.
Bei der Berechnung von einem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber wird nur die kürzeste Strecke abgedeckt.
Es handelt sich daher oft um eine sogenannte „Entfernungspauschale“, deren Höhe sich ergibt, wenn Sie folgende Angaben multiplizieren:
- An wie vielen Tagen im Jahr unternimmt der Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit?
- Wie viele Fahrten bzw. Kilometer legt der Arbeitnehmer jeden Tag zurück?
- Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?
filicious meint
19. Juli 2018 at 17:45
Ich habe oft Termine an einem Samstag oder Sonntag – also außerhalb meiner regulären Arbeitszeit. Die Termine befinden sich im Schnitt etwa 5KM von meiner Arbeitsstelle entfernt. Ich selbst wohne aber 25KM davon entfernt. Kann ich als Fahrtkosten nun 30KM geltend machen (also von mir bis zum Termin) oder nur 5KM (Arbeitsstelle bis Termin)?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 9:37
Hallo filicious,
ob Kosten geltend gemacht werden können, die außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten entstehen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht feststellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Murat H. meint
16. Juli 2018 at 10:30
Guten Tag,
ich bekomme seit kurzem so eine Entfernungspauschale von meinem Arbeitgeber.
Kann ich nächstes Jahr trotzdem bei der Steuererklärung auch die Pendlerpauschale geltend machen?
vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
arbeitsrechte.de meint
23. Juli 2018 at 8:39
Hallo Murat,
für Steuerfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
4. Juli 2018 at 14:27
Hallo,
meine Firma befindet sich von meinem Wohnort 380 Km. Ich bekome Einsatzort und fahre dort hin. Unter der Woche bin ich im Hotel oder noch… Dafür bekomme ich Verpflegungspauschale 12 Euro bei Einreisetagen und 24 Euro bei Volltagen.
Meien frage lautet: was zahlt der Arbeitseber bei Fartkosten?
Bei Einreisetag zwieschen Wohnung und Arbeitstette und noch dazu während der Woche Hotel – Arbeitstätte? z,B, 2 Einreisetagen + 3 Volltage…? Wie es Rechtlich richtig und wo steht es im Gesetz? Danke.
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 9:44
Hallo Jürgen,
anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte muss der Arbeitnehmer in der Regel nicht übernehmen. Anders sieht es gemäß § 670 BGB bei dienstlichen Fahrten aus. Hierfür sind die Fahrtkosten gewöhnlich zu erstatten. Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall gestaltet, fragen Sie ggf. bitte einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne W. meint
3. Juli 2018 at 9:54
Hallo Team Arbeitsrechte.de,
ich betreibe eine Physio-Praxis bei der auch Hausbesuche durchgeführt werden. Eine Mitarbeiterin möchte für die Wegstrecke von Wohnort zum Patienten (ca. 8 km) pro Kilometer 0,36 € erstattet haben. Müssen Fahrtkosten erstattet werden? Wenn ja, welche?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 9:37
Hallo Susanne,
der Arbeitgeber muss alle gefahrenen Strecken bezahlen, die angeordnet wurden und nicht mit einem Firmenfahrzeug durchgeführt wurden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luis meint
3. Juli 2018 at 9:18
Guten tag
Ich habe eine frage, ich fahre 8 km bis zu firma und noch 8 zuruck bis zuhause, konnen mir bitte sagen wie muss ich rechnet?
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 9:35
Hallo Luis,
wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Fahrtkosten steuerlich geltend machen können, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
André meint
28. Juni 2018 at 16:13
Hallo
ich musste vom Arbeitgeber aus zu einem Seminar und bin dabei 830 km mit dem eigenen PKW gefahren.
Als ich die Reisekostenabrechnung abgeben wollte meinte meine Chefin ich könne nur die Hälfte angeben, da nur eine Strecke bezahlt werden würde. Dies ist doch so nicht richtig oder?
Danke schonmal
André
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 15:38
Hallo André,
handelt es sich um eine Dienstreise, die Sie mit dem eigenen Pkw unternommen haben, ist Ihr Arbeitgeber normalerweise gemäß § 670 BGB dazu verpflichtet, Ihnen eine Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer zu zahlen – dies gilt in der Regel für Hin- und Rückfahrt. Um sicherzugehen, wie sich das Ganze in Ihrem Fall verhält, würden wir Ihnen empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Max meint
20. Juni 2018 at 12:20
Hallo,
Wenn ich außerhalb meiner geplanten Arbeitszeit zur Arbeit kommen muss um jemanden zu vertreten, kann ich dann die Fahrtkosten bei meinem Chef abrechnen?
Viele Grüße Max
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:14
Hallo Max,
da auch die Vertretungsarbeit Teil des Arbeitsvertrages ist, ist auch die Kosten für die Anfahrt dazu wie reguläre Arbeit abzurechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steinberg meint
13. Juni 2018 at 9:23
Hallo,
wie gehe ich vor wenn der Arbeitgeber die Kosten für ein Vorstellungsgespräch nicht erstattet.
Habe im März 2018 ein Vorstellungsgespräch gehabt und wurde anschließend nicht genommen (glücklicherweise). Als ich um die verauslagten Kosten (ca. 15€) bittete wurde erst nicht auf meine Emails reagiert. Nach mehrmaligen Nachhacke wurde mir eine Überweisung zugesprochen, aber passiert ist noch nichts.
Mich ärgert es, das ich wegen 15€ hinterherrennen muss, aber es geht mir ums Prinzip.
Was kann ich als nächstes Schritt tun? Nach Internetrecherchen werd ich nicht wirklich schlau und und würde mich über Handlungsschritte freuen.
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 10:54
Hallo Steinberg,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihren Fragen zur weiteren Vorgehensweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erlies meint
29. Mai 2018 at 18:17
Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Steuererklärung: Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ein Jahresticket für die Öffentlichen, dessen Kosten ich in der Steuererklärung angeben muss (unter Fahrtkostenzuschüsse). Die Kosten dafür übersteigen meine tatsächlichen Kosten zum Arbeitsplatz, da ich in Teilzeit arbeite. Muss ich dann trotzdem noch die Wege mit Kilometern, Tagen, Krankheitstagen auflisten, oder reicht es, die Kosten des Tickets aufzuführen? Kann es nachteilig sein, die Kilometer nicht einzutragen? (meine Firma ist 2x umgezogen letztes Jahr, daher wäre es sehr mühsam alles nachzurechnen..).
Danke und beste Grüße
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 13:18
Hallo Erlies,
was lohnenswerter ist, kann Ihnen nur ein Steuerberater sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tilo meint
29. Mai 2018 at 11:40
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug gestellt. Benzin kann ich auch mit einer Firmentankkarte abrechnen. Kann ich trotzdem die Pendlerpauschale bei der Lohnsteuer beantragen?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 12:39
Hallo Tilo,
diese Frage kann Ihnen ein Steuerberater genau beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Juliane meint
22. Mai 2018 at 14:20
Wenn man vom Wohnort eine Dienstreise macht (Fahrstrecke 100 KM). Der tägliche Arbeitsweg zum 1.Arbeitsort ist 10 km weit. Ist es dann legitim, dass der AG von den 100 KM 20Km abzieht, das dies der ursprüngliche Arbeitsweg ist und von jedem AN selbst zu tragen ist? Oder müssen die 100 Km als Berechnungsgrundlage genommen werden?
Vielen Dank für eine Info.
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 10:32
Hallo Juliane,
die Kosten einer Abrechnung können nicht beliebig mit anderen Rechnungen verrechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Ihren Fall individuell und detailliert beurteilen lassen wollen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens meint
17. Mai 2018 at 11:20
Hallo liebes arbeitsrechtsteam,
Folgende annahme der arbeitgeber hat den sitz in ort A der arbeitnehmer in ort B aber der arbeitnehmer muss durch dienstpläne an verschiedene orte mit dem eigenen fahrzeug anreisen und verfährt dabei im monat mehrere tausend kilometer wer sollte die kosten tragen? Nach meiner auffassung ist der arbeitgeber doch dazu verpflichtet die km x 0,30€ zu erstatten oder bin ich auf dem holzweg?
arbeitsrechte.de meint
21. Mai 2018 at 21:51
Hallo Jens,
in dem Szenario, dass Sie beschreiben, sollte es so sein. Nur die Fahrten, die direkt zwischen Unternehmenssitz und Zuhause stattfinden, also der Weg zur Arbeit, muss nicht finanziell unterstützt werden. Gewissheit kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mark meint
13. Mai 2018 at 13:45
Hallo liebes arbeitsrechte-Team,
möglicherweise wurde diese Frage schon einmal hier gestellt, dann bitte ich um Entschuldigung für die erneute Frage. Ich arbeite auf verschiedenen Baustellen die im Umkreis meines Wohnorts gelegen sind. Den Weg fahre ich immer mit meinem Privat-PKW. Mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Pauschale von 0,30€ pro Kilometer, aber von der Firma bis zur Baustelle. Da ich aber bis auf wenige Ausnahmen immer direkt zur Baustelle fahre und dieser Weg fast immer länger ist, würde ich die Differenz gerne steuerlich geltend machen. Kann ich dafür bei der Entfernungspauschale einfach die Differenz als Entfernung angeben, oder muss ich dies als Aufwendung bei Auswärtstätigkeiten angeben.
Vielen Dank im Voraus
MfG Mark
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:19
Hallo Mark,
in der Regel können Sie, wenn Sie Ihren privaten PKW zu Dienstzwecken nutzen, dies steuerlich geltend machen. Inwiefern das möglich ist, kann Ihnen im Einzelfall aber nur ein Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
13. Mai 2018 at 11:18
Hallo, meine Name ist Dennis und bin Azubi im 1. Lehrjahr.
Ich habe öfters einen Lehrgang und muss dann immer mit dem Zug fahren (das kostet ungefähr 70€ die Woche).
Muss mein Chef diese Kosten zahlen?
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:15
Hallo Dennis,
das hängt von der Art des Lehrgangs ab. Die Fahrt zur Berufsschule bzw. auch zu überregionalen Berufsschule muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Fahrten zur überbetrieblichen Ausbildung aber schon. Im Einzelfall kann das nur ein Anwalt verbindlich beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Felix meint
9. Mai 2018 at 19:18
Hallo… ich hab mal ne Frage… ich arbeite in einem Hotel und musste kurzfristig zu einem Catering welches bis in die Nacht ging… mein Chef bot uns an im Anschluss des Events mit Taxi zurück ins Hotel zu fahren und das das Hotel die Kosten übernimmt … ich legte das Geld aus … meine Frage dazu ist ob es eine Frist gibt das Geld zurückzubekommen?????
arbeitsrechte.de meint
11. Mai 2018 at 11:05
Hallo Felix,
uns ist keine Frist bekannt, innerhalb der ein Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Apolinarski meint
28. April 2018 at 14:45
Hallo liebes arbeitsrechte-Team,
Ich fahre circa 756 km im Monat zu verschiedenen Objekten muss mein Arbeitgeber mir diese Fahrkosten erstatten ?
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 8:09
Hallo Apolinarski,
wenn die Fahrten angewiesen sind und Sie Ihr eigenes Fahrzeug verwenden müssen, sollten die Kosten dafür vom Arbeitgeber übernommen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
17. April 2018 at 7:54
Hallo liebes arbeitsrechte-Team,
ich bin gerade in der Ausbildung. Meine normale Arbeitsstrecke beläuft sich auf 10 km also nicht weiter tragisch.
Allerdings muss ich im Rahmen der Ausbildung auch 3 Wochen an einen anderen Standort und muss mein privates Auto benutzen.
Der Standort liegt 92 km entfernt.
Wie viel würde ich erstattet bekommen oder kann ich das überhaupt geltend machen?
LG Steffen
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 10:05
Hallo Steffen,
in der Regel ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen. Eine solche Fahrtkostenerstattung kommt laut § 670 BGB bei Dienstfahrten und -reisen in Betracht. Inwieweit Sie einen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung haben, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reinhard H. meint
13. April 2018 at 14:30
Guten Tag,
ich bin mit meinem Privat PKW, während einer Dienstfahrt, unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, sodass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt und Schrott ist.
Auf die Bitte an meine Firma mir bei Ersatz für einen anderen Wagen zu helfen, lehnte die das ab, sodass ich erst einmal selbst die Kosten hatte.
Die gegnerische Versicherung zahlte auch nur einen so genannten Wiederbeschaffungswert. Der ist ja meistens geringer.
Gibt es dort eine gesetzliche Regel ?
Vielen Dank im voraus
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 11:05
Hallo Reinhard,
Sie sollten sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um ein eigenes Wertgutachten zu haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob Sie bei Ihrem Arbeitgeber Ansprüche geltend gemacht werden können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Phoebe meint
12. April 2018 at 21:30
Hallo ich habe eine Frage und zwar ist es zulässig das der Arbeitgeber von einem ambulante Pflege keine Dienstwagen zur Verfügung stellen sondern der Arbeitnehmer mit privaten PKW die Fahrten absolvieren soll aber es wird aber pro Fahrt nur alles über 10km bezahlt bekommt zum Beispiel eine Fahrt zum Patienten liegt bei 13 km bezahlt wird aber nur diese 3km zurück genau 3km werden nur bezahlt, die restlichen 20km wird nicht bezahlt
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 10:32
Hallo Phoebe,
das eigene Fahrzeug darf in der Regel keine Bedingung für die Arbeit sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genaue Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
11. April 2018 at 19:31
Hallo –
ich war heute 90 km entfernt auf genehmigter Dienstreise auf einem Seminar. Fahrtkosten bekomme ich vom AG (öffentlicher Dienst) für Fahrten mit dem eigenen PKW in Höhe von 0.226 €/km erstattet. Jetzt war auf der Strecke so viel Stau, dass ich statt 1 h für die Fahrt 2,5 h gebraucht habe. Der Tank war fast leer und ich habe mehr Spritkosten, als ich über die Erstattung zurückbekomme. (Ganz zu schweigen von der Abnutzung meines Pkw).
Gibt es hier irgendwelche anderen Regelungen?
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 9:57
Hallo Sabine,
Staus und andere Situationen, die sich negativ auf den Spritverbrauch auswirken, werden von der Regelung nicht beachtet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan H. meint
11. April 2018 at 2:31
Hallo,
Ich werde in den kommenden Jahren meine Arbeitsstätte mehrfach verlegen müssen. In diesem Jahr von Kiel nach Hof, ab 2019 nach Hannover. Welche Nachweispflichten hat der Arbeitnehmer?
Darf mein Arbeitgeber mir Fahrtkosten für diese Zeit steuerfrei im voraus ersetzen, z.B. in Form eines Vorschusses? Wenn ja bis zu welcher Höhe und welche Nachweispflichten haben beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Danke.
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 10:13
Hallo Stefan H.,
Ihre zahlreichen Fragen können nur im Rahmen einer Rechtsberatung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt. Wir sind hierzu nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maikel meint
5. April 2018 at 7:12
Hallo guten Tag.
Also ich hätte ne Frage ich arbeite als Maler und ich bin immer viel unterwegs z.b 100bis200 km am Tag. Aber leider wird mir die Fahrt nicht bezahlt nur die Arbeitsstunden, ich verliere jeden Tag 2-3 stunden bis ich auf der Baustelle ankomme könnte ich ne Steuererklärung machen Oder mus mir mein Arbeitnehmer eine fahr zahlen Lg Maikel
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 12:01
Hallo Maikel,
in der Regel sind Dienstfahrten vom Arbeitgeber zu erstatten. Wenden Sie sich hierzu ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reinhard meint
22. März 2018 at 11:31
Guten Tag,
ich bin gering Verdiener mit 450.- € pro Monat. Seit ca 6 Jahren fahre ich mit meinem privat PKW dienstlich und bekomme bis her € 0,30 Cent pro Km. Ich führe Fahrtenbuch und es wurde bisher alles korrekt anerkannt und bezahlt.
Seit letztem Monat Febr. 18 verlangt mein Arbeitgeber dass ich auch Privatfahrten mit dem eigenem Auto aufliste. Darf er das Verlangen und ist das Rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 11:53
Hallo Reinhard,
für die Fahrkostenerstattung ist nur die Buchführung über die Dienstfahrten bedeutsam. Ob die Auflistung Ihrer Privatfahrten legitim ist, klären Sie am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Hier ist eine Bewertung des Einzelfalls notwendig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten meint
19. März 2018 at 14:49
Hallo,
ich benötige eine Fahrtkarte für 3 Zonen für den Weg zur Arbeit., weil ich meine Tochter in die Kita bringen muss. Mein Arbeitgeber sagt mir jetzt, dass er mir nur die Kosten für eine 2 Zonen Fahrkarte als Fahrtkostenzuschuss geben kann weil der Umweg über die Kita mein „privates“ vergnügen ist und der er nur 2 Zonen Karte pauschalieren kann. Danke im Voraus.
Walter O. meint
16. März 2018 at 18:58
Hallo,
meine Arbeitgeber möchte, dass ich meinen Dienstwagen am 01.04. zurück gebe. Ich bin im Außendienst beschäftigt, fahre ca. 150 – 400 km pro Tag. Nun möchte er, dass ich mit meinem privaten PKW besuche, und er miteiner Tagespauschale die Kosten für meinen Einsatz pro Tag abgelten. Wie hoch der Tagessatz ist, weiß ich nicht.
Laut meinen Informationen, stehen mir pro gefahrenen Kilometer 0,30 € zu.
Kann er mit einer Tagespauschale meine entstandenen Kosten mit mir abrechnen ??
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 10:38
Hallo Walter,
Arbeitnehmern, die mit ihrem Privatfahrzeug Dienstfahrten unternehmen, steht in der Regel eine Kilometerpauschale von ihrem Arbeitgeber zu. Diese beträgt aktuell 0,30 € pro Kilometer.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de