An fünf oder teilweise auch sechs Tagen in der Woche müssen Arbeitnehmer den Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück antreten.
Es ist kein Geheimnis, dass manche Arbeiter in dieser Zeit unzählige Kilometer zurücklegen. Hinzu kommen Dienstreisen und kleinere Erledigungen für den Chef persönlich.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber
Nein. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Fahrkosten für dienstliche Reisen muss der Arbeitgeber laut § 670 BGB in der Regel erstatten. Mehr zu dieser Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber lesen Sie hier.
Sie können hierfür die gesetzliche Kilometerpauschale zugrundelegen. Näheres zur Berechnung der Fahrkostenerstattung erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Doch wer muss letzten Endes für die entstandenen Kosten aufkommen? Ist eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber Pflicht? Und wie viel Kilometergeld kann vom Arbeitgeber pauschal verlangt werden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
Inhalt
Fahrgeld vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht. Einige Vorgesetzte zahlen dennoch – es handelt sich demnach um eine freiwillige Gefälligkeit vonseiten der Chefetage.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer bei dieser Art der Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber auch nicht erwarten, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Selbst eine Fahrgelderstattung vom Arbeitgeber, welche die Fahrtkosten nur zum Teil abdeckt, sollten Arbeitnehmer mit Handkuss akzeptieren. Diese Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für Dienstfahrten
Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Doch woran orientiert sich der Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber genau?
- Wird die Dienstreise mit dem eigenen Wagen unternommen, muss sich die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber nach einer Kilometerpauschale richten.
- Bei Dienstreisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Flugzeug erhalten Sie kein Spritgeld vom Arbeitgeber, sondern den Wert des jeweils benötigten Tickets.
In der heutigen Zeit ist es übrigens gar nicht mehr so unüblich, dass die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber über eigenhändig vom Chef verteilte Tankkarten erfolgt. Muss ein PKW getankt werden, kann der Betrag direkt von dieser Karte und dadurch von einem Betriebskonto abgebucht werden.
Wie kann ich das Fahrgeld vom Arbeitgeber berechnen?
Möchten Sie als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch Ihren Arbeitgeber berechnen, können Sie sich an der gesetzlichen Kilometerpauschale orientieren. Vom Arbeitgeber stehen Ihnen demnach 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder -rollern zu.
Bei der Berechnung von einem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber wird nur die kürzeste Strecke abgedeckt.
Es handelt sich daher oft um eine sogenannte „Entfernungspauschale“, deren Höhe sich ergibt, wenn Sie folgende Angaben multiplizieren:
- An wie vielen Tagen im Jahr unternimmt der Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit?
- Wie viele Fahrten bzw. Kilometer legt der Arbeitnehmer jeden Tag zurück?
- Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?
Julia meint
17. Januar 2019 at 11:57
Hallo,
ich bin im öffentlichem Dienst tätig und muss aus Dienstgründen des öfteren zu einem 2. Standort ca 5 km entfernt mit meinem privaten PKW fahren und kriege die Kosten nicht erstattet. Dort muss ich außerdem auch die horenten Parkkosten (keine Möglichkeit anderweitig zu parken) privat tragen. Muss ich, um dies bei der Steuererklärung geltend macheñ zu können, immer einen Dienstreiseantrag stellen? Das möchte nämlich mein Arbeitgeber nicht.
Es wär schön, wenn Sie mur weiterhelfen könnten.
VG
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 12:46
Hallo Julia,
in der Regel müssen angeordnete Fahrten durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Ob das in Ihrem Fall auch so ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonas S. meint
29. Dezember 2018 at 15:57
Guten Tag zusammen,
meinr Freundin macht eine Ausbildung im Krankenhaus und hat nun demnächst einen Außeneinsatz im 50 km entfernten Ort. Wir wohnen dort, wo sie auch im Krankenhaus angestellt ist.
Nun kommen durch den Arbeits von 50 km hin und 50 km zurück erhebliche Mehrkosten auf sie zu.
Ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall zur Erstattung von Fahrtkosten oder zumindest einem Teil dieser Kosten verpflichtet?
Liebe Grüße
Jonas
Martin meint
27. Dezember 2018 at 20:41
Hallo liebe Leser,
ich arbeite in einem Sicherheitsunternehmen in meinem Nachbarort. Jetzt kommen Aufträge zwischen 30 und weit über 70 km entfernt sind. Diese Aufträge variieren. Jedoch sind es Aufträge die wegen 4 Stunden Arbeitszeit mit dem Privatauto angefahren müssen. Somit Verfahrens ich fast mehr Geld als ich verdiene. Muss mein chef km Geld zahlen ? Lg
Steffi meint
7. Dezember 2018 at 19:22
Hallo.Kollegen von mir din mit dem Bus fahren bekommen die Monatskarte bis 50 euro bezahlt, Kollegen die Steuern zahlen können ihr fahrtkosten von der Steuer absetzen.ich zahle aufgrund meines stellenumfangs keine Steuern und fahre 40km zur Arbeit an durchschnittlich 12 tagen.muss der Arbeitgeber aufgrund des gleichbehandlungsgrundsatzes mir fahrtkosten zahlen?
Marco H meint
5. Dezember 2018 at 15:56
Einen schönen Guten Tag zusammen
Ich hab mal eine Frage : Und zwar meine Zeitarbeitsfirma Arbeitgeber will keine Zug kosten erstatten weil ich zum Betriebsarzt nach [edit. v. d. Red.] muss.Und mein Wohnsittz ist in [edit. v. d. Red.] was tun…? Bzw.kann ich dagegen was tun da der Zug Ticket 24 Euro kostet.
Und das dringend notwendig ist der Betriebsarzt vom Edelstahl Werk aus.
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 10:03
Hallo Marco H,.
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Fragen über die Vorgehensweise in einem solchen Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S. Witt meint
4. Dezember 2018 at 17:03
Hallo, ich habe von meiner Firma eine Weiterbildung (aufgebrummt) bekommen die nur 4 Wochen geht,
Wie verhält sich das mit erstattung von Fahrtkosten da? Hin und Rückfahrt sind insgesamt über 1800 km, und die heutigen Spritpreise sind ja schon enorm.
Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung will er nur mit 9 cent den kilometer fahren aber im Arbeitsvertrag steht davon gar nix.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:21
Hallo S. Witt,
die Erstattung solcher Kosten hängen in der Regel vom Wortlaut des Arbeitsvertrages ab. Welche Ansprüche Sie haben, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
28. November 2018 at 16:41
Hallo Zusammen,
folgende Problematik stellt sich bei mir, ich nutze mein Privatfahrzeug für Dienstfahrten, sprich Projektbesprechungen, Baustellenbesuche etc…alles in meiner Arbeitszeit. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt anstelle eines Dienstautos eine Gehaltserhöhung gegeben damit ich mein eigenes Auto weiterhin für solche Fahrten nutzen soll. Kann ich jetzt trotzdem noch die gefahren Km auf die Baustellen etc. meinem Arbeitgeber mit 0,30 € cemt berechnen ? Mein Arbeitgeber meint dies wäre mit der Gehaltserhöhung jetzt nicht mehr möglich. Dies ist doch gesetzlich nicht richtig oder ?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:37
Hallo Michael,
ob die Gehaltserhöhung den Anspruch auf die Fahrtkosten für das Privatfahrzeuges ersetzt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
20. November 2018 at 9:51
Guten Tag, mein Arbeitgeber erstattet die Kosten für Dienstreisen mit dem eigenem PKW mit den üblichen 30 ct pro km.
Allerdings zieht er bei jeder Abrechnung die Entfernung von Wohnort zum Büro als erster Tätigkeitsstätte ab (Hin- und zurück), auch wenn sich die Dienstreise durch den Start in der Privatwohnung bereits verkürzt. Begründung: auch für Tage, an denen ich mich auf Dienstreise befinde, könne ich die Entfernung vom Wohnort zum Büro steuerlich geltend machen. Ist dieses Vorgehen zulässig und als schlechter Stil hinzunehmen? Oder kann ich mich dagegen wehren? Ein Dienstfahrzeug steht mir nicht zur Verfügung. Vielen Dank!
Marie meint
14. November 2018 at 10:05
Hallo,
muss der Arbeitgeber auch 0,30 € zahlen, wenn die Fortbildung selbst ausgesucht wurde, jedoch vom AG bezahlt und genehmigt wurde?
Danke.
Stew meint
14. November 2018 at 9:31
Hallo liebes Team vom Arbeitsrecht,
nachdem ich einige Kommentare gelesen habe, ergibt sich trotzdem eine Frage die mich wirklich brennend interessiert!
Ich bin Pendler zwischen Augsburg und München und IT Consultant in Großprojekten.
Meine einfache Fahrt zum Unternehmen beträgt 86 km.
Da ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schneller bin und mit ca. 350 Euro im Monat kosten auskomme, ist dies wohl die beste Alternative.
Meine Kunden befinden sich im Raum München und sind meist etwas näher als mein Unternehmen selbst. Die Projekte dauern aber meist mehrere Monate.
Einen Zuschuss oder Erstattung bekomme ich nicht vom Wohnort bis zum Kunden, aber vom Unternehmen bis zum Kunden. dieser beläuft sich dann auf 1,50 Euro am Tag.
Hat mein Arbeitgeber dabei Recht oder muss er mir die Fahrtkosten zum Kunden erstatten?
Viele Grüße und Danke im voraus!
Peter meint
12. November 2018 at 20:46
Hallo, hätte da mal eine Frage.
Ich Arbeite In einer Sanitär-Heizung Firma. IM Arbeitsvertrag steht, dass Fahrten zu den Baustellen mit privaten PKW gefahren werden sollen. Soweit OK. Es geht um das Fahrgeld. Wenn ich z.b jeden Tag (22 Tage) 50Km ( eine Richtung) zur Baustelle fahre bekomme ich keine 0,30 Cent/km, sondern eine Pauschale. Die Firma guckt, wie teuer ein Monats Ticket wäre und Zahlt mir das. Meine Frage ist das richtig so?
Gruß Peter
Jan-M. M. meint
11. November 2018 at 13:57
Hallo und guten Tag,
Ich arbeite in einem Betrieb mit 14 Tägigen Dienst und Freizeit (14 Tage arbeiten und 14 Tage Frei).
Ich habe einen Anfahrts- und Rückweg von 180 Kilometer (Alle 14 Tage).
Ich habe jetzt gehört von Kollegen, daß unser Arbeitgeber immer 20 Kilometer einbehalten tut und somit wären es dann bei mir nur 160 Kilometer.
Er soll sich auf ein Gesetzt von den 80ern beziehen, wo es mal erlaubt war.
Meine Frage wäre, ist es so korrekt und wenn ja wo kann man davon auszüge erhalten, da ich nichts dazu im Internet gefunden hatte.
Es wäreauch nett zu wissen, wenn dies der Fall ist wann diese Regelung außer Kraft gesetzt bzw. abgeschafft wurde.
Vielen Dank im voraus für die Information.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Jan meint
1. November 2018 at 10:10
Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine Frage.
Ich bin angestellt und habe einen Dienstrhytmus von 14 Tage On/Off (14 Tage arbeiten und 14 Tage Frei).
Für diese 14 Tage arbeiten habe ich einen Dienstanfahrtsweg von 180 Kilometern, den ich alle 14 Tage zurücklege wenn ich zum Dienst fahre bzw. von dort aus zurück nach Hause fahre.
Ich habe nun gehört, daß der Arbeitgeber der Meinung ist, die Ersten 20 Kilometer einzusparen und nicht zu bezahlen, da er der Meinung ist dies machen zu dürfen aufgrund eines Gesetzes von 1984.
Andere Kollegen schreiben sich daher immer 20 Kilometer mehr auf.
Meine Frage wäre, ist dies zulässig und gibt’s dazu einen Gesetzesauszug welches dies Bestätigt bzw. ist dieses Gesetz noch gültig?
Da wir mehrere Leute sind wollten wir uns gerne Informieren bevor es eine Beschwerde gibt.
Leider konnte ich dazu nichts richtiges bis jetzt finden.
Ich wäre sehr Dankbar bezüglich einer Info mit Quellenangabe um den Nachweis zu erbringen.
Vielen Dank für die Hilfe und Hinweise im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Stefanie meint
29. Oktober 2018 at 10:46
Guten TAg,
mein Verlobter muss derzeit auf einer Zweigstelle aushelfen und fährt mind. 2 mal die Woche eine Strecke von 197 km. Kann er das beim Arbeitgeber mit der Kilometerpauschale geltend machen ?
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 8:42
Hallo Stefanie,
in der Regel sollte einer Geltendmachung der Fahrtkosten nichts im Weg stehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl-Heinz meint
25. Oktober 2018 at 8:01
Hallo Arbeitsrechte.de,
ich habe vergeblich einen ähnlichen Fall gefunden wie der aktuell bei mir ist.
Mein eigentlicher Arbeitsplatz nennen wir es Arbeitsplatz A ist 60km entfernt. Diesen weg bekomme ich definitiv nicht bezahlt. Steht mir da etwas zu ? oder kann ich nur über die Steuer etwas zurück bekommen ? Das ist meine erste frage.
Die 2. Frage wäre:
Jetzt fahre ich aber zu einer anderen Niederlassung unserer Firma, nennen wir es Arbeitsplatz B, und dieser liegt 350km entfernt von meiner Adresse.
Die Entfernung von meinem Arbeitgeber also Arbeitsplatz A aus wären nur 300km.
Würde ich erst über Arbeitsplatz A nach Arbeitsplatz B fahren hätte ich 360km was aber ja keinen Sinn machen würde.
Habe ich ein Recht darauf das ich von meiner Adresse die Strecke bezahlt bekomme? Schließlich tue ich meinem Arbeitgeber ja einen gefallen und muss nicht so weit weg von der Familie arbeiten das steht nicht in meinem Vertrag.
Wie sieht das Rechtlich aus?
Vielen dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz
Norma meint
21. Oktober 2018 at 11:54
Ich bin im ambulant betreuten Wohnen tätig und nutze hierfür meinen privat PKW. Ich bekomme kein Kilometergeld oder Tankgutschein von meinem Arbeitgeber. Wie kann ich das bei meiner Steuererklärung geltend machen.
Was muss mein Arbeitgeber mir bescheinigen? Es gibt keine 1. Tätigkeitsstätte.
Chris meint
12. Oktober 2018 at 15:33
Guten Tag Arbeitsrechte.de-Team,
mein AG erstattet mir die Kosten für mein Jahresticket durch eine jährliche Einmalzahlung. Der Betrag ist entsprechend in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 eingetragen und demnach pauschal besteuert.
Meine Frage:
Kann ich in meiner Lohnsteuererklärung die Pendlerpauschale oder die Kosten des Jahrestickets geltend machen?
Vielen Dank
Chris
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:14
Hallo chris,
bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcell M. meint
21. September 2018 at 18:39
Hallo hätte da mal ne frage und zwar :
Ich habe ende 2017 anfang 2018 Betriebsfahrten gemacht und bin nu seit 1 august 2018 nicht mehr in der Firma bis dato hatte ich vom Arbeitgeber aus keine möglichkeit ( kein pcs mit der verbindung zum abrechnungscenter der Firma) dann hatte ic hnachträglich die Abbrechnung bekommen nu warte ich seit dato auf dem geld heute am 21.09.2018 habe ich auf anfrage beim Arbeitgeber gesagt bekommen das es da Probleme gibt obwohl die Reisekosten schon bestätigt wurden . Nu meine Frage ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet mich zu Unterrichten das es Probleme gibt bzw was es da für welche gibt und wielange darf er sich Zeit „lassen“ die Reisekosten zu zahlen ?
da ic hAlleinerziehend bin mit 2 Kindern benötige ich natürlich das geld Dringend.
Danke im vorraus
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:12
Hallo Marcell,
in der Regel müssen ausstehende Forderungen durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus meint
7. September 2018 at 7:42
Hallo Arbeitsrechteteam
Folgender Sachverhalt:
Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Ort A, meine Montagetätigkeit liegt 24km entfernt im Ort B.
Seit Jahren möchte mein Arbeitsgeber (Arbeitszeit von 06:30 – 15:15) das ich direkt (damit spart er sich den Arbeitsausfall der zwischen Firmensitz und Kunden entstehen würde – 2x ca. 20-30min) von meiner Wohnung die in Ort B liegt zu unserern Kunden fahre und hat auch die tatsächlich gefahren Kilometer von meiner Wohnung zum Kunden bezahlt.
Nun hatte ich für ca. 3 Wochen kein Auto zur Verfügung und die Firma hat für diese Zeit rückwikend das bezahlte Geld für diese Kilometer zurückgefordert.
Kann die Firma das rechtlich?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:07
Hallo Klaus,
um sicher in Erfahrung zu bringen, welche Forderungen gegen Sie gerechtfertigt sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lea meint
28. August 2018 at 9:00
Hallo,
ich bin Azubi (2 Lehrjahr) zur Kauffrau für Bürokommunikation.
Jetzt muss ich eine Überbetriebliche Schulung bei der Handwerkskammer machen.
Mein Chef will mir aber die Fahrkosten dorthin nicht erstatten.
Darf der das?? Oder ist er verpflichtet mir das Fahrgeld zu bezahlen.
Gruß Lea
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:29
Hallo lea,
ob der Arbeitgeber die Fahrtkosten für eine Fort- oder Weiterbildung zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wurde eine Fortbildung zur Anpassung der Fähigkeiten vom Arbeitgeber angeordnet, muss dieser in der Regel alle Kosten tragen, die dem Arbeitnehmer hierdurch entstehen.
Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
28. August 2018 at 8:02
Hallo, mein normaler Arbeitsweg beträgt einfach 60km und Fahrzeit 1h. Diese Kosten werden natürlich vom Arbeitgeber nicht übernommen. Wenn ich aber auf Dienstreise gehe werden von den dienstlich angeordneten Fahrten die Strecke und Zeit abgezogen die ich normalerwiese fahre, heißt wenn ich eine Dienstreise mache die 200km ist werden grundsätzlich (2x60km ) abgezogen und zusätzlich 2h Fahrzeit (keine Zeitgutschrift) und bei dienstlichen Fahrten unter 60km werden gar keine Kosten erstattet. Ist das richtig?
MfG
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:11
Hallo Andreas,
der Arbeitsweg ist gewöhnlich Sache des Arbeitnehmers, sodass dieser auch die Kosten zu tragen hat. Zur genauen Rechtslage in Ihrem Fall fragen Sie bitte ggf. einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wendt meint
26. August 2018 at 10:13
Hallo,
Kann ein Arbeitgeber mehr Fahrkostenzuschuß zahlen, als der Arbeitnehmer tatsächlich fahren muss?
Bsp. Entfernung 31km einfacher Weg- 500 € Fahrtkostenerstattung.
Was muss man als Arbeitnehmer beachten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 10:44
Hallo Wendt,
es steht dem Arbeitgeber in der Regel frei, zu zahlen, was er möchte, solange die Ansprüche der Angestellten gedeckt sind. welche Konsequenzen diese Zahlungen haben können, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sylvia P. meint
19. August 2018 at 20:45
Mein Arbeigeber hat im Arbeitsvertrag bestaetigt, dass er fuer 80% meiner Fahrtkosten aufkommen wird. Nach nun 5 Monaten sagt er mir, dass es ein geldwerter Vorteil ist und ich und er darauf Lohnsteuer, Sozialabgaben usw zahlen muss und moechte, dass ich auf diesen Vorteil verzichte.
Sie haben in Ihren Ratschlaegen geschrieben, dass der Arbeitgeber Fahrtkosten als Werbepauschale angeben kann. Muessen also Fahrtkosten mit Lohnsteuer und Sozialabgaben abgerechnet werden wie das Gehalt?
Ich danke Ihnen fuer Ihren Rat.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 13:45
Hallo Sylvia,
möglicherweise weicht die vertragliche Regelung von der gesetzlichen ab und wird somit steuerlich relevant. Genaueres zu Ihrem Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janik meint
14. August 2018 at 15:59
Ich muss auf wunsch von meinem Betrieb aus auf eine andere Berufsschule die 70km von mir entfernt und in einem anderen Bundesland ist. Ich hab mal gelesen das der betrieb daraufhin fahrkosten erstatten muss stimmt das? und wen ja was kann ich machen wen sie es nicht tun wollen.
arbeitsrechte.de meint
5. September 2018 at 16:39
Hallo Janik,
in der Tat hat Ausbildende gemäß § 670 BGB für die Fahrtkosten aufzukommen, wenn sein Azubi auf sein Verlangen hin eine andere Berufsschule als die zuständige besucht. Sollte der Betrieb dem nicht nachkommen, raten wir Ihnen, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Daniel meint
7. August 2018 at 9:04
Hallo zusammen,
Ich bin Haustechniker und betreue bei meinem Arbeitgeber 3 Hotels.
Ich fahre zwischen den 3 Hotels mit dem privaten PKW.
Um schnellstmöglich an besagten Orten zu sein, umfahre ich oft Staus und es fallen mehr Kilometer an als bei direkten Strecken. Mein Arbeitgeber bezahlt mir die Pauschale von 30 cent pro Kilometer (soweit so gut).
Dieser Betrag taucht jedoch auf der Lohnabrechnung als „sonstige Brutto Bezüge“ auf und wird nochmal versteuert.
Ist das rechtens und kann ich mir das bei der Steuererklärung wiederholen?
Danke schon mal im Voraus und schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 11:11
Hallo Daniel,
wie diese Zahlung steuerlich zu bewerten ist, kann ein Steuerberater beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de