An fünf oder teilweise auch sechs Tagen in der Woche müssen Arbeitnehmer den Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück antreten.
Es ist kein Geheimnis, dass manche Arbeiter in dieser Zeit unzählige Kilometer zurücklegen. Hinzu kommen Dienstreisen und kleinere Erledigungen für den Chef persönlich.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber
Nein. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Fahrkosten für dienstliche Reisen muss der Arbeitgeber laut § 670 BGB in der Regel erstatten. Mehr zu dieser Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber lesen Sie hier.
Sie können hierfür die gesetzliche Kilometerpauschale zugrundelegen. Näheres zur Berechnung der Fahrkostenerstattung erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Doch wer muss letzten Endes für die entstandenen Kosten aufkommen? Ist eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber Pflicht? Und wie viel Kilometergeld kann vom Arbeitgeber pauschal verlangt werden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
Inhalt
Fahrgeld vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht. Einige Vorgesetzte zahlen dennoch – es handelt sich demnach um eine freiwillige Gefälligkeit vonseiten der Chefetage.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer bei dieser Art der Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber auch nicht erwarten, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Selbst eine Fahrgelderstattung vom Arbeitgeber, welche die Fahrtkosten nur zum Teil abdeckt, sollten Arbeitnehmer mit Handkuss akzeptieren. Diese Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für Dienstfahrten
Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Doch woran orientiert sich der Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber genau?
- Wird die Dienstreise mit dem eigenen Wagen unternommen, muss sich die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber nach einer Kilometerpauschale richten.
- Bei Dienstreisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Flugzeug erhalten Sie kein Spritgeld vom Arbeitgeber, sondern den Wert des jeweils benötigten Tickets.
In der heutigen Zeit ist es übrigens gar nicht mehr so unüblich, dass die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber über eigenhändig vom Chef verteilte Tankkarten erfolgt. Muss ein PKW getankt werden, kann der Betrag direkt von dieser Karte und dadurch von einem Betriebskonto abgebucht werden.
Wie kann ich das Fahrgeld vom Arbeitgeber berechnen?
Möchten Sie als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch Ihren Arbeitgeber berechnen, können Sie sich an der gesetzlichen Kilometerpauschale orientieren. Vom Arbeitgeber stehen Ihnen demnach 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder -rollern zu.
Bei der Berechnung von einem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber wird nur die kürzeste Strecke abgedeckt.
Es handelt sich daher oft um eine sogenannte „Entfernungspauschale“, deren Höhe sich ergibt, wenn Sie folgende Angaben multiplizieren:
- An wie vielen Tagen im Jahr unternimmt der Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit?
- Wie viele Fahrten bzw. Kilometer legt der Arbeitnehmer jeden Tag zurück?
- Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?
Jonas H. meint
6. Juli 2019 at 19:22
Schönen guten Tag,
mein neuer Arbeitgeber zahlt mir 0,30€ je Kilometer zum Büro(falls ich nicht auf der Baustelle eingesetzt bin). Ich bin Bauleiter(nur so als Erklärung).
Bei der einfachen Strecke von 64 km, die ich zu fahren habe, sind es demnach 19,20€. Nun fahre ich natürlich morgens hin und abends zurück. Setzte ich in diesem Fall die einfache oder die doppelte Strecke je Tag an?
Besten Dank und mit besten Grüßen
Jonas H.
Anonym meint
29. Mai 2019 at 11:30
Hallo , ich teile Post und und ABO-Zeitung mit meinen Privatwagen aus und bekomme auch 30 Cent je km. Da ich Springer bin muss ich die Post morgends immer wonanders abholen mal 10 km mal 30 km weit weg, somit habe ich ja keinen festen Arbeitsplatz. Stehen mir die 30 cent pro Kilometer zu wenn ich von zuhause die Post abhole? Beste Grüße
Sia meint
22. Mai 2019 at 10:39
Hallo mein Arbeitgeber möchte das ich demnächst für ein paar Wochen auf einer anderen Baustelle arbeite (laut Vertrag hab ich meine Stadt als Ort stehen + wechselnde Baustellen falls irgendwo dringend Hilfe benötigt wird) soweit so gut ich habe kein Auto und kein Ticket das Ticket würde mich 100 Euro kosten was an sich auch kein Problem ist mich würde nur interessieren ob mein Arbeitgeber mir das Geld erstatten muss da ich privat keinen nutzen für dieses Ticket habe
K. meint
22. April 2019 at 12:07
Hallo, ich habe eine Frage…
Ich bin in meinem Hauptjob fest angestellt und habe zusätzlich einen Minijob.
Kann ich für den Minijob auch Fahrtkosten über die Steuern geltend machen?
Viele Grüße
Gabriele
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2019 at 10:21
Hallo K.,
diese Frage kann Ihnen ein Steuerberater beantworten. Wir hingegen sind dazu nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fred meint
15. April 2019 at 14:12
Hallo,
weil ich kein Privatwagen habe, muss ich jedes Mal wo es erforderlich ist, ein Mietwagen mieten. Die Mietkosten und Benzin erstattet der Arbeitgeber. Sagt die Gesetzlage etwas zu den km, die in einem solchen Fall gefahren werden? Ist die km-Erstattung nur für die reine Abnutzung des privates Fahrzeugs, oder auch dafür dass man in 3 Tage 1000 km Auto gefahren ist, die man sonst nicht gefahren wäre?
Vielen Dank!
M. meint
7. April 2019 at 10:14
Guten Tag liebes Team,
neuerdingsbekommen bei uns alle Arbeitsnehmer, die mit dem ÖPNV fahren, einen monatlichen Zuschuss von 50 EURO. Ich fahre mit dem Auto, da ich zu weit weg wohne und mit ÖPNV würde ich fast doppelt so lange zur Arbeit brauchen. Ich bekomme nichts. Ich fühle mich unfair behandelt. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich mich auf die Arbeitsnehmergleichbehandlung berufen oder ist diese aus sachgründen nciht gegeben?
Vielen Dank, M.
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 11:31
Hallo M.,
die Rechtslage zu Ihrem Fall kann Ihnen ein Rechtsanwalt umfassend darlegen. Wir hingegen dürfen dies nicht, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Raimond meint
7. April 2019 at 8:55
Hallo,
Ich bin Zusteller mit eignen PKW fahre ich 6 Tage in der Woche.
Mein Arbeitgeber zahlt nur 25 Cent pro KM. In Gehaltsabrechnung wird als Fahrtgeld ausgewiesen und nach KM-Geld ist eine Aufwandsentschädigung nach § 670 BGB von meinem Arbeitgeber bezahlt.
Für Jobcenter wurde dies bestätigt.
ich hoffe Sie können, dürfen mir auf meine Fragen antworten.
Arbeitgeber zahlt nur 25 Cent pro Kilometer, habe ich Anspruch auf 30 Cent pro Kilometer?
Ich habe gelesen gehabt wen das KM-Geld ist eine Aufwandsentschädigung nach § 670 BGB von meinem Arbeitgeber ist. dürfen das Jobcenter nicht mit anrechnen, da sol es eindeutige Urteile drüber geben, ja oder nein? Darf Jobcenter nun anrechnen oder nicht?
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 11:30
Hallo Raimond,
bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
4. April 2019 at 16:22
Hallo,
ich bin als Postzusteller tätig und fahre mit dem eigenen PKW.
Es handelt sich um eine Beschäftigung, bei der ich zwischen 600-800 Euro verdiene (inkl. der Fahrkostenerstattung)
Mein Arbeitgeber zahlt mir im Monat pro gefahrenen Kilometer 28 Cent.
Ist es korrekt, dass dieses Geld mit in das Bruttogehalt eingerechnet wird und es dann mit versteuert wird?
Ich habe doch eigentlich die Kosten für Benzin etc. vorgelegt…und bekomme sie dann reduziert erstattet.
Sind 28 Cent überhaupt genug?
Vielen Dank
Alex meint
27. März 2019 at 15:43
Guten Tag,
meine Fragen an Sie:
Ich habe zu meinem Arbeitsplatz 20 KM hin und zurück. Nun werde ich aber auch öfter in einem anderen Haus der Firma gebraucht und da muss ich 140 KM hin und zurück fahren.
1. Steht mir da gesetzlich eine Fahrtkostenvergütung zu ? 30 Cent/KM
2. Dadurch bin ich auch täglich 2 Std. unterwegs, anstatt 15 Min. Wird das als Überstunden angerechnet?
Im Arbeitsvertrag steht, dass hier meine Hauptfiliale ist und ich zur Aushilfe auch in andere Filialen fahren muss. Die 30 Cent/KM bekomme ich, wenn ich zu Kunden fahre.
M.f.G.
Alex
Andreas meint
25. März 2019 at 13:26
Hallo Arbeitstrecht.de-Team,
bei uns gibt es immer wieder die gleiche Diskussion. Wir werden ab und an ganztätig beim Kunden eingesetzt. An solchen Tagen fahren wir dann direkt vom Wohnort zum Kunden und vorher nicht ins Büro. Gleiches Spiel bei Schulungen. Diese Fahren sind vom Arbeitgeber angeordnet bzw. genehmigt und sollen auch durchgeführt werden.
Grundsätzlich erhalten wir in diesen Fällen pro gefahrenem km 0,30 € als Pauschale vom Arbeitgeber.
Als Berechnungsgrundlage zieht der AG jedoch immer(!) die kürzeste Strecke heran: Wenn die Fahrt von der ersten Tätigkeitsstätte zum Kunden/Schulung kürzer ist als von zu Hause, wird auch nur diese Strecke bezahlt und umgekehrt. Ich bleibe also auf den mehr gefahrenen km sitzen.
Ist das OK so? Wie verhalte ich mich am besten?
Grüße
Andreas
arbeitsrechte.de meint
1. April 2019 at 13:57
Hallo Andreas,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher weder rechtliche Beurteilung zu Einzelfällen noch Empfehlungen für die richtige Vorgehensweise geben dürfen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
2. April 2019 at 9:09
Hallo Arbeitstrecht.de-Team,
Danke für das Freischalten meiner Anfrage und die Antwort von euch! Mir geht es auch gar nicht um eine Rechtsberatung oder einen Ratschlag. Ich frage mich viel mehr, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt nach der der Arbeitgeber sich richten muss.
Viele Grüße
Andreas
Manuel meint
21. März 2019 at 1:29
Mein Arbeitgeber verweigert die Erstattung der Fahrtkosten vom Flughafen zu mir nach Hause am Ende einer Auslandsdienstreise. Ich darf noch ein Kurzstreckenticket vom Flughafen zum Beispiel zum Bahnhof oder ins Büro abrechnen aber das war es. Kann ich die Erstattung einer Entfernungspauschale verlangen? Soweit ich weiß, endet eine Dienstreise erst zu Hause oder am Arbeitsplatz. Wenn ich nach einem 15h Flug logischerweise nicht mehr ins Büro fahre, sondern ca. 100km nach Hause, gehört das doch noch zu meiner Dienstreise und muss per Gesetz erstattet werden, richtig?
Loreen meint
19. März 2019 at 16:43
Guten Abend….
Fahre mit eigenen PKW. Mein Arbeitsweg ist unterschiedlich lang. Kommt auf Aufträge drauf an.
Da ich keinen Vollzeitjob ausübe, sind das hohe Kosten für mich.
Meine Abrechnung belief sich immer von zu Hause bis Kunde und danach Firma. Nach Hause Weg nie berechnet.
Urplötzlich wird einigen von uns erst Weg von Firma bis Kunde oder Kunde bis Kunde bezahlt.
Wenn ich aber nur einen Kunde habe dann wird mir nichts bezahlt. Oder ich muss erst ab Firma fahren ( Schwachsinn wenn ich kein Material brauche).
Bin in der Reinigung tätig….
gekko master meint
18. März 2019 at 15:29
Hallo
Ich Arbeite 5 Tage die Woche. Wie ich gelesen habe man rechnet durschnittlich 230-240 Arbeitstage im Jahr. Wir hatten uns mit der Arbeitsgeber mit der Auszahlung der Halben (50 %) Fahrtkosten geinigt.
Ich hatte bisher 17km einfache Entfernung zur Arbeit hatte 91,20 Euro bekommen.
Die Firma ist umgezogen, jetzt habe ich längeren Fahrweg.
Jetzt bekomme ich für 32 km Entfernung 135 Euro.
135-91,20 =43,80 Euro kürzt mir der Arbeitsgeber vom BRUTTOLOHN.
Ich hatte damals Fahrtgeld dazu bekommen , weil sie mir keine Lohnerhöhung geben konnten, wollten. Deswegen bin ich der Meinung, dass es überhaupt nicht zur BRUTTOLOHN berechnet werden darf. Liege ich da richtig?
Ausserdem Rechnet der Arbeitsgeber 15 durschnittliche Arbeitstage im Monat!
Wenn ich selbst 28 Urlaunstage im Jahr abziehe bin bei 17 Tage. ist es richtig?
Dürfen die so nach Lust und Laune damit rumspielen?
Gabriele meint
18. März 2019 at 3:52
Ich weiß nicht, ob ich einen Denkfehler habe. Bei der Steuererklärung darf ich für die EINFACHE Fahrt 0,30 € ansetzen und muss natürlich den Fahrtkostenzuschuss meines Arbeitgebers berücksichtigen. Ich bekomme 81 € für eine Familienheimfahrt im Monat (hin- und zurück) von meinem Arbeitgeber. Muss ich diese komplett angeben oder darf ich 40,50 € angeben, weil ja auch nur eine einfache Fahrt vom Finanzamt berücksichtigt wird?
Berndt meint
15. März 2019 at 17:27
Ein Bekanter von mir fährt ein Firmenwagen. Er hat keinerlei Unkosten wie zb.Tanken Verschleiss usw.Kann er trotzdem eine KM.Pauschale in Anspruch nehmen?Er bezahlt kein Cent für das Fahrzeug.
corinna meint
11. Juni 2019 at 12:52
Hallo Bernd,
wenn der Bekannte den Firmenwagen auch Privat nutzt muss der den Bruttolistenpreis monatlich mit 1% versteuern. Auch die Fahrten Wohn-Arbeitsstätte werden üblicherweise mtl. mit 0,3%*Einfache Fahrt in Kilometern*BLP versteuert.
Damit hat er natürlich auch das Recht diese Fahrten in einer Steuererklärung mit der KM Pauschale anzusetzen.
Lieben Gruß
Corinna
Sebastian meint
15. März 2019 at 14:00
Hallo arbeitsrechte.de,
kann ich bei der Nutzung von Car-Sharing-Angeboten für Geschäftsreisen den Rechnungsbetrag erstatten lassen, oder nur die Kilometerpauschale?
Viele Grüße
Sebastian
arbeitsrechte.de meint
18. März 2019 at 10:22
Hallo Sebastian,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sergej meint
6. März 2019 at 17:46
Ich fahre 700 km,mit dem Dienstwagen, zu baustelle,einfache strecke. Sonntags hin und in drei wochen wieder zurück. Auf dem weg sammel ich meinen Kollegen ein. Ich als Fahrer bekomme eine fahrgeld pauschale von 105 €. Ist das das so richtig? DANKE
arbeitsrechte.de meint
11. März 2019 at 9:04
Hallo Sergej,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht prüfen dürfen, was im Einzelfall richtig ist. Sie können sich hierzu bei einem Anwalt erkundigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Caro meint
5. März 2019 at 8:37
Wie sieht es aus wenn jemand über eine Leiharbeitsfirma angestellt ist, dort einen Arbeitsunfall hatte und nun krankgeschrieben ist. Die Person wurde am Bein verletzt und kann aktuell schlecht Auto fahren. Die Person hat gestern die Krankmeldung abgegeben und den Arbeitsunfall aufnehmen lassen. 3 Stunden nach dem die Person zuhause war wurde gefordert, dass sie nochmal kommt um einen Zettel zu unterschreiben, damit er den Lohn bekommt (Firma ist im Insolvenz erfahren). Muss er die 40 km pro weg jetzt auf sich nehmen um den Zettel zu unterschreiben obwohl er kurz zuvor da war und er es dort schon hätte machen können? Kann er Fahrtkosten Ersatz geltend machen?
Anja meint
1. März 2019 at 10:00
Hallo
Ich war vom 14.02.19 bis 15.02.2019 auf Dienstreise bzw. Sollte zu meiner Firma fahren.
Ich selber bin im Home Office tätig und sollte zu meiner Firma kommen.
Ich bin am 14.02.19 sehr früh los gefahren und bin am 15.02.19 erst wieder sehr spät zurück gewesen.
Meine Firma hat mir nur meine Sprotkosten bezahlt.
Ist meine Firma denn nicht verpflichtet mir einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand zu zahlen? Ich war doch mehr wie 24h entfernt von meiner aktuellen Arbeitsstelle und bin auch insgesamt 550km gefahren.
Könnt ihr mir helfen?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:19
Hallo Anja,
ob für Sie der rechtliche Anspruch für den Verpflegungsmehraufwand besteht, kann ein Anwalt anhand Ihres Arbeitsvertrages beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dimitris meint
26. Februar 2019 at 5:32
Guten Tag
Ich bin zur Arbeit mit dem Bus gefahren.
Ich habe jeden Monat für die Monatskarte 150,9€ bezahlt. Das 150,9*12=1810€. Wie viel Euro kriege ich züruck? Ich bin auf steueklasse1
Sebastian meint
20. Februar 2019 at 8:23
Hallo arbeitsrechte.de,
bei mir liegt folgender fall vor. Ich bin „theoretisch“ Außendienstmitarbeiter. Bis kurz vor Weihnachten hatte ich einen Dienstwagen. (vertraglich festgelegt) Nun muss ich seit Anfang des Jahres mit meinen eigen PKW täglich auf Arbeit fahren und kleine Dienstwege erledigen. Ich habe zwar eine Tankkarte aber wie sieht das aus mit Verschleiß. Oder wenn mir jemand in mein Auto fährt? Kann ich da was zurückfordern?
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 17:37
Hallo Sebastian,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sollte Ihnen jemand in Ihr Auto fahren, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel den entstandenen Schaden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sina meint
19. Februar 2019 at 9:58
Hallo,
ich habe für Januar 2017 bis einschl. Januar 2018 einen Fahrtkosten zuschuss erhalten.
Jedoch habe ich das Geld immer mit der Abrechnung einen Monat später erhalten.
Sprich für Dezember 2017 habe ich die Fahrtkosten mit der Abrechnung Januar 2018 erhalten und die Kosten für Januar 2018 mit der Abrechnung Februar 2018.
Muss ich nun in der Steuererklärung die Zuschüsse, die ich im Januar 2018 und Februar 2018 erhalten habe, angeben? Oder nur den Zuschuss aus der Abrechnung Februar, da der Zuschuss mit der Januar Abrechnung eigentlich 2017 betrifft?
Lieben Dank für die Hilfe.
Norbert meint
16. Februar 2019 at 11:55
Hallo Arbeitsrechtler
Ich arbeite auf Teilzeit im Mindestlohn, 48 Stunden je Monat, für 451€ im Monat auf einem Sportplatz als Platzwart.
Die Regelarbeitszeit für mich ist 3 Tage pro Woche mit je 4 Stunden von meistens 08:00-12:00.
Bei der Einstellung war ich damit einverstanden in Ausnahmefällen, z.B. Krankheit eines anderen Platzwartes, auch einen Schließdienst zu übernehmen.
Bei Vertragsschluß waren 2 Vollzeitplatzwarte beschäftigt, wobei einer auf dem Platz wohnt, und der andere nur ein paar Minuten Fußweg entfernt wohnt.
Nun ist dem Arbeitgeber eingefallen, daß der Platz von mir regelmäßig (3-6 Mal im Monat) abgeschlossen werden soll.
Dieses ist nachts erst ab 22:30 möglich.
Dann würde ein Tag z.B. so aussehen…
Anfahrt 07:30
Arbeit von 08:00-12:00
Rückfahrt bis 12:30
Freizeit von 12:30-22:00
Abfahrt 22:00
Schließdienst 22:30-23:00
Rückfahrt 23:00-23:30
Diesen Schließdienst habe ich in das Stundenprotokoll Hin- und Rückfahrt mit je 30 Minuten und den Schließdienst mit 30 Minuten, als Gesamtarbeitszeit mit 1,5 Stunden protokolliert.
Das Protokoll wird einmal im Monat als Stundennachweis der Vereinsleitung übergeben. Ein Mangel wurde nicht festgestellt, und die Arbeitszeit von der Vereinsleitung selbst ausgerechnet.
Mir wurden von der Vereinsleitung mehrere Monate der abgegebenen Protokolle als geänderte Kopie übergeben. Hier ist nun bei jedem Schließdienst 1 Stunde abgezogen worden, sodaß ich den Verein durch diese Tätigkeit sogar für meine Verdienstverhältnisse deutlich bezahle!
Ein Zuschlag für Nachtarbeit ist nicht aufgeführt.
Das kann doch nicht richtig sein.
Meine Frage:
Stehen mir für diese zweite Fahrt Fahrtkosten zu? Fahrstrecke hin und zurück ca.50 Km.
Ist die Fahrzeit wegen der Zweitfahrt als Arbeitszeit zu bezahlen?
Muß dieses als Nachtzuschlag berechnet werden?
Muß der Verein Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Jacke und Hose bezahlen?
Kann ich das irgendwo in Gesetzen oder Urteilen nachlesen?
Vielen Dank von Norbert
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:50
Hallo Norbert,
der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den Weg zur Arbeitsstelle zu übernehmen. Ansonsten sind die Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norbert meint
18. Februar 2019 at 20:16
Im Arbeitsvertrag sind nur 48 Stunden je Monat angegeben. Auf wieviele Tage dieses verteilt ist, wurde nur mündlich auf 3 Tage vereinbart.
Das Problem sehe ich nun in der mehrfachen Anfahrt an einem Tag.
3,5 Stunden arbeiten
10 Stunden „Pause“
0,5 Stunden arbeiten.
Das ist das Kernproblem… Es wurde nicht vereinbart daß man mehrfach an einem Tag die Fahrstrecke fahren muß. Findet hier nicht evtl. §670 BGB Anwendung?
Danke an das Team
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 15:27
Hallo Norbert,
für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andfead meint
31. Januar 2019 at 13:16
Darf ich als Arbeitgeber auch mehr als 30ct erstatten oder kommt es damit automatisch zur Versteuerung eines Geldwerten Vorteile?
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 14:51
Hallo Andfead,
für konkrete Steuerfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
24. Januar 2019 at 12:23
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines/großes Problem mit meinem Standortwechel.
Ich bin Projektmanager in einem IT-Unternehmen. In meinem Arbeitsvertrag steht der Ort meiner Arbeitsstätte, was ca. 110 Km entfernt von meinem Wohnort ist. Eine mündliche Absprache hierzu hatte besagt, dass ich in Home Office arbeiten könne und nur 1x wöchentlich erscheinen könnte.
Nun habe ich einen neuen Vorgesetzten bekommen, der von mir erwartet 3x wöchentlich in der Firma anwesend zu sein. Das ist für mich einfach nicht haltbar und akzeptabel. Ich habe in dem Zuge meine Situation geschildert und mitgeteilt, dass ich in diesem Fall gerne ein Poolfahrzeug für die Anwesendheit in den gewünschten Tagen hätte. Dieser Bitte kam und kommt man nicht nach 🙁
Empfinde ich als unerhört, darf das der AG oder hätte ich bei dieser langer Wegstrecke ein Anrecht auf ein Poolfahrzeug?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 9:00
Hallo M.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Beurteilung darüber abgeben dürfen, ob Ihnen ein Poolfahrzeug zusteht. Sie können sich mit Ihrer Frage jedoch an einen Rechtsanwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de