An fünf oder teilweise auch sechs Tagen in der Woche müssen Arbeitnehmer den Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück antreten.
Es ist kein Geheimnis, dass manche Arbeiter in dieser Zeit unzählige Kilometer zurücklegen. Hinzu kommen Dienstreisen und kleinere Erledigungen für den Chef persönlich.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber
Nein. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, anfallende Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte zu übernehmen.
Fahrkosten für dienstliche Reisen muss der Arbeitgeber laut § 670 BGB in der Regel erstatten. Mehr zu dieser Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber lesen Sie hier.
Sie können hierfür die gesetzliche Kilometerpauschale zugrundelegen. Näheres zur Berechnung der Fahrkostenerstattung erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Doch wer muss letzten Endes für die entstandenen Kosten aufkommen? Ist eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber Pflicht? Und wie viel Kilometergeld kann vom Arbeitgeber pauschal verlangt werden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
Inhalt
Fahrgeld vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht. Einige Vorgesetzte zahlen dennoch – es handelt sich demnach um eine freiwillige Gefälligkeit vonseiten der Chefetage.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer bei dieser Art der Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber auch nicht erwarten, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Selbst eine Fahrgelderstattung vom Arbeitgeber, welche die Fahrtkosten nur zum Teil abdeckt, sollten Arbeitnehmer mit Handkuss akzeptieren. Diese Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für Dienstfahrten
Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Doch woran orientiert sich der Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber genau?
- Wird die Dienstreise mit dem eigenen Wagen unternommen, muss sich die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber nach einer Kilometerpauschale richten.
- Bei Dienstreisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Flugzeug erhalten Sie kein Spritgeld vom Arbeitgeber, sondern den Wert des jeweils benötigten Tickets.
In der heutigen Zeit ist es übrigens gar nicht mehr so unüblich, dass die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber über eigenhändig vom Chef verteilte Tankkarten erfolgt. Muss ein PKW getankt werden, kann der Betrag direkt von dieser Karte und dadurch von einem Betriebskonto abgebucht werden.
Wie kann ich das Fahrgeld vom Arbeitgeber berechnen?
Möchten Sie als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch Ihren Arbeitgeber berechnen, können Sie sich an der gesetzlichen Kilometerpauschale orientieren. Vom Arbeitgeber stehen Ihnen demnach 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder -rollern zu.
Bei der Berechnung von einem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber wird nur die kürzeste Strecke abgedeckt.
Es handelt sich daher oft um eine sogenannte „Entfernungspauschale“, deren Höhe sich ergibt, wenn Sie folgende Angaben multiplizieren:
- An wie vielen Tagen im Jahr unternimmt der Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit?
- Wie viele Fahrten bzw. Kilometer legt der Arbeitnehmer jeden Tag zurück?
- Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?
London meint
10. April 2023 at 7:52
Hallo ,
ich arbeite in einer maler firma mit 8 Mitarbeitern .Jeder Mitarbeiter hat ein firmenwagen wo mann mit nach hause fahren kann. Wohnung- Arbeitsstätte,privat nutzen ist vertraglich verboten.
ist ja alles super , nur habe zu kürzen erfahren das ich wo weiter von der Firma wohne bekomme weniger stundenlohn als meine Kollegen habe darauf mein Chef angesprochen und meinte das er jeden fur ihn das gleiche gibt , nur das jeder unterschiedliche weiter weg wohnt macht er den Vergleich zu fahrkosten auf den stundenlohn
wie.ich bei ihm angefangen habe hat er kein wort dazu gesagte
Busch meint
14. Januar 2023 at 19:35
Hallo,
ich bin am Mittwoch 3 Stunden mit dem Privatfahrzeug zur Arbeitsstätte zwecks Einarbeitung gefahren und am Freitag dieselbe Strecke wieder zurück. Kann ich beide Strecken vom Arbeitgeber mit 0,30€ pro Kilometer zurückerhalten oder gilt nur die Hinfahrt? Dankesehr
Rolf meint
15. November 2022 at 18:27
Hallo, ich habe da auch eine Frage, mein vorübergehender Wohnort ist bei meinen Eltern, diese Wegstrecke ist kürzer als die zu meiner Wohnung, darf ich trotzdem die Kilometer zu meiner Wohnung, also zu meiner Meldeadresse angeben?
MfG
Holger meint
22. September 2022 at 11:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fahre ein rein elektrisches Auto, welches ich auch dienstlich nutzen muss. Mein Arbeitgeber berechnet mir eine Kilometer Pauschale von 0,30 €. Gibt es zu Elektro Fahrzeugen eine andere Regelung oder bleibt es bei den 0,30 €? Bin ich verpflichtet mein Benziner für Dienstfahrten zu nutzen oder ist es immer noch mein freier Wille, welches eigene Fahrzeug ich nutze. Geladen wird mein Fahrzeug nicht beim Arbeitgeber, hier gibt es keine Möglichkeiten. Ich lade zu Hause.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Simone meint
7. Dezember 2021 at 6:18
Hallo,
ich bin jetzt 22 Jahre bei meinem AG und habe immer eine fahrtkostenpauschale erhalten. Ab 1.11.2021 habe ich den Arbeitsort gewechselt und die Fahrtkostenpauschale fiel weg obwohl die Ausgaben und die Fahrstrecke sich nicht wesentlich geändert haben. Ist das rechtens oder fällt das mit unter Bestandsschutz?
Vg
Ivonne meint
8. Oktober 2021 at 8:37
Guten Tag,
mein Arbeitgeber zahlte mir pro Kilometer nur 0,20€, da es sich nicht um eine Dienstreise handelt, sondern um eine Fortbildung. Ist das so richtig?
Vielen Dank!
Tom meint
24. August 2021 at 15:48
Mein Arbeitgeber zahlt als freiwillige Leistung den Mitarbeitern einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss.
Als ich vor 12 Jahren mein Arbeitsverhältnis begann wohnte ich in unmittelbarer Nähe zu meinem Arbeitsplatz. Eine entsprechende Beteiligung an meinen Fahrtkosten war somit kein Thema – im Übrigen war mir dieses AG auch grundsätzlich unbekannt.
Nach zwei Jahren wechselte ich meinen Wohnort. Die Ummeldung hat mein Arbeitgeber erhalten und die entsprechenden Informationen abgeändert. Ab diesem Moment wäre der Fahrtkostenzuschuss für mich lukrativ gewesen, wurde aber seitens meines AG nicht gezahlt, da offensichtlich vergessen.
Erst jetzt – 12 Jahre später – erfahre ich vom grundsätzlichen Angebot meines AG, welches mir vorenthalten wurde. Somit sind mir im Laufe der Jahre ca. 4.500.00 € brutto entgangen. Gibt es für eine solche Konstellation Erfahrungswerte oder Verhaltenshinweise?
Sigrid meint
17. März 2021 at 13:19
Hallo, ich arbeite für einen e.V. Die Fahrtkosten zu Teambesprechungen oder zum Einkauf, die ich dem e.V. in Rechnung stelle, werden von unserer Barkasse abgezogen. Ist dieses Vorgehen rechtens oder spart der Verein doppelt? Er kann die Kosten doch beim Finanzamt geltend machen, oder?
Reiners meint
16. März 2021 at 12:28
Hallo zusammen
Mein Arbeitgeber hat sein Büro in einem 78 km entfernten Ort von meinem Arbeitsplatz. Kann er mich in sein Büro zitieren, ohne die Fahrkosten zu übernehmen?
Waldemar meint
9. März 2021 at 19:00
Mein Arbeitgeber schickt mich für 5 Tage an ein anderes Objekt um da zu arbeiten.
Mein ursprünglicher Fahrweg (1 Strecke) beträgt 24 Kilometer jetzt muss ich 67 Kilometer für 1 Fahrweg fahren.
Muss mir mein Arbeitgeber die fast 100 Kilometer die ich am Tag (hin und zurück) mehr fahre erstatten ?
Matas meint
9. Februar 2021 at 21:42
Hallo,
wann habe ich das recht auf eine Unterkunft? Ich absolviere bald ein Praktisches Praktikum von 12 Monaten. Kann man irgendwie kurz sagen wann man das recht auf eine Unterkunft hat ?
Dietmar meint
23. Dezember 2020 at 8:43
Ich habe mit meinem Arbeitnehmer eine Pauschale von 33Cent im Anstellungsvertrag vereinbart, ich kannte die 30 Cent Regel nicht.
Muss ich jetzt 33 Cent erstatten?
Werner meint
22. Februar 2020 at 11:54
Hallo, ich fahre auf Abruf Blumen für eine Firma aus.
Ich bekomme von der Firma 0,20 Euro pro Kilometer gezahlt.
Ich bekomme keine 0,30 Euro, weil mein Privat Pkw für die Einsatzzeit Vllkasko von der Firma
versichert ist.
Nun meine Frage, ist dieses Vorgehen rechtens?
Dankeschön
Steffen meint
18. Februar 2020 at 17:34
Hallo,
mein Arbeitgeber zahlt mir seit ca 2 Jahren jeden Monat meine Monatskarte des lokalen Verkehrsdienstleisters in kompletter Höhe.
Nun hat mein Arbeitgeber trotz rechtzeitig eingereichter Fahrtkostenabrechnungen die letzten zwei Monate diese Zahlung ausgelassen.
Diese Zahlungen wurden mir mündlich zugesichert.
Welche Rechte entstehen mir durch die regelmäßigen Zahlungen?
Markus C. M. meint
26. Januar 2020 at 23:01
Mein Arbeitgeber versucht, eine zeitliche Befristung von 1/2 Jahr für die Abrechnung der dienstlich zurückgelegten km zu installieren. Wenn ich also Fahrtkosten, die im Februar aufliefen, im September abechnen möchte, versucht er, diese Zahlung zu vermeiden. Ist dies zulässig?
Chaker meint
6. Januar 2020 at 9:53
Hallo Zusammen,
ab wieviel KM darf der Arbeitgeber die Fahrtkosten „Wohnung-Arbeitstätte“ erstatten?
Der Chef will einem Kollegen die o. g. Fahrtkosten erstatten. Die Entfernung zwischen ‚Wohnung und Arbeitsstätte beträgt aber nur 1,5 KM.
Ist das möglich? Ich habe gehört, dass das ab 5 KM erst möglich sei.
Für eine Antwort vielen Dank.
K.G. meint
10. November 2019 at 9:44
Hallo liebes Team,
ich arbeite vollzeit als Angestellter und soll für meinen AG künftig mit meinen privaten PKW regelmäßig seine Kunden besuchen und kleinere Wege erledigen. Voraussichtlich werde ich 1000 Km p.M. fahren. Hierfür soll ich 0,30 Cent erhalten.
Mein AG fordert aber ein Fahrtenbuch für das FA. Ist es meine Pflicht ein Fahrtenbuch für das FA zu führen?
Vielen Dank für die freundliche Hilfe
Marcel meint
19. Januar 2020 at 16:37
Ja natürlich. Dies will das Finanzamt von deinem AG sehen. Daher musst du ein Fahrtenbuch führen.
Rainer meint
24. Oktober 2019 at 12:23
Hallo,
ich fahre jeden Tag eine Strecke von 36 Km zur Arbeit und 36 km wieder zurück.
Dafür bekomme ich von meinem Arbeitgeber 150 € im Jahr als Fahrtkostenpauschale.
Wenn ich allerdings nichts vom Arbeitgeber bekommen würde, könnte ich 2.345 € über die Pendlerpauschale in der Steuer ansetzen. Versteuert bin ich mit einem Satz von 30 %.
Da wäre doch die Pendlerpauschale günstiger für mich, oder.
So wie ich weiß, darf man die Pendlerpauschale nicht ansetzen, wenn man vom Arbeitgeber Fahrtkosten, auch teilweise, bekommt.
Ist das richtig, oder kann ich die Differenz in der Steuererklärung angeben?
Oder kann man bei dem Arbeitgeber die Auszahlung der Fahrkostenerstattung von vB. 150 € ausschlagen?
Vielen Dank
Martina meint
19. Oktober 2019 at 10:57
Hallo
Ich habe folgende Anfrage:
Unsere Hausordnung sieht vor, dass vor Antritt von Urlauben die Schlüssel abgeben werden müssen.
Einen Tag vor Arbeitsbeginn muss dann der Schlüssel wieder abgeholt werden.
Kann ich Kilometer und Fahrtzeit dem Arbeitgeber in Rechnung stellen?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort
Wolfgang meint
6. Oktober 2019 at 13:46
Mein Arbeitgeber ist ein Senioren-Pflege-Unternehmen.
Wir machen in seinem Auftrag als Teilzeitkräfte Fahrten mit dem Privatauto von zuhause aus zu den Patienten – evtl. mehrere an einem Tag.
Handelt es sich deshalb um Dienstfahrten ? Ist der Tagessatz ab 3h Abwesenheitsdauer von zuhause zu zahlen einschließlich Arbeitsdzeit und Fahrzeit ?
Unser Arbeitgeber zahlt die ersten 20km nicht, weil er der Meinung ist, dass wir auch zu einem festen Arbeitsplatz fahren müssten. Auch werden die reinen Zeiten beim Patienten gerechnet (mind. 8,45€/h), die Fahrzeiten werden nicht vergütet.
Was ist richtig ?
Marc meint
25. September 2019 at 9:32
Hallo,
ich habe Berufsschule mit Blockunterricht in einem Ort der 140km weit entfernt ist.
Ich lege diese Strecke mit meinem eigenen privaten PKW zurück. Sonntags wird angereist und Freitags abgereist. Vom Arbeitgeber wird eine Pauschale von 60€ Brutto pro Woche gezahlt und zusätzlich die Unterkunft. Die Frage ist hab ich ein Recht auf Fahrtgeld (0,30€/km) und vielleicht sogar zusätzlich Verpflegungspauschale? Laut Dienstreisenrichtlinie ist es Firmen intern so bestimmt, jedoch weil es Berufsschule ist nicht so gehandhabt.
skeptical meint
12. September 2019 at 15:39
Hallo! Ich fahre manchmal auf Schulung, wobei die anfallenden Kosten mehr oder minder widerwillig vom Arbeitgeber übernommen werden. Jetzt gab es wieder Diskussionen, ob die Anreise mit dem Nahverkehr (z.B. zum Bahnhof) schon zur Schulungsreise dazu gehört, oder nicht. Weiß das jemand?
Markus meint
8. September 2019 at 21:58
Hallo,
ich werde z.Zt. an 2 Dienstorten eingesetzt. Der Hauptort (3 Wochentage) liegt 25 km von meinem Wohnort entfernt, der Nebenort (2 Wochentage) nur 5 km. Kann ich für die Fahrten zum Nebenort die 10 km ansetzen, die tatsächlich anfallen oder ist es sogar möglich die Entfernung zwischen den beiden Dienstorten anzusetzen?
Carola meint
16. August 2019 at 18:56
Hallo,
wie ist es mit der Fahrtkostenpauschale bei 82 km, die nur zur Hälfte (41km) vom Arbeitgeber übernommen wird. Kann ich die andere Hälfte dann überhaupt noch Steuerlich absetzen?
Petra meint
30. März 2020 at 21:53
Hallo Carola,
haben Sie eine Auskunft bekommen?
Fritz meint
9. Juli 2019 at 14:13
Hallo,
ich habe folgende Frage. ich habe ab und meinen Arbeitgeber zu verschiedenen Terminen gefahren und manchmal auch nach Hause. Es bestand kein Nutzungsvertrag wegen meinem PKW. Welche Kosten kann bzw könnte ich meinem Arbeitergeber in Rechnung stellen? Kann ich dem AG auch dadurch den Wertverlust meines PKW’s in Rechnung stellen.
klarekante023 meint
30. Juli 2019 at 0:10
als Laie würde ich folgendes sagen: Der AG hat nur dann eine Erstattungspflicht nach §670 BGB wenn die Fahrten während Ihrer Dienstzeit stattgefunden haben und Sie dazu einen dienstlichen Auftrag vom AG erhalten haben und der AG gebilligt hat oder billigend in kauf genommen hat das Sie dafür Ihren eigenen PKW nutzen.
Während Beförderungen außerhalb ihrer Arbeitszeiten eine Private Beförderung durch Sie als Privatperson und nicht als Arbeitnehmer darstellt. Ein Beförderungsentgelt können Sie daher nicht als Arbeitnehmer fordern. Sondern als Privatperson, wobei dann natürlich die entsprechenden Gesetze zu Personenbeförderung zu beachten sind, insbesondere das Personenbeförderungsgesetz und die Freistellungsverordnung.