Bei Fahrtkosten handelt es sich um die Kosten, die eine Fahrt mit dem Auto, dem Bus, der Bahn, dem Taxi oder anderweitigen Verkehrsmitteln mit sich bringt.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung
Entstehen dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise Fahrtkosten, so erstattet der Arbeitgeber diese in der Regel.
Die gesetzliche Kilometerpauschale in Deutschland beträgt 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder Motorrollern.
Bewahren Sie unbedingt die Belege für Sprit, Parkausweise und andere bei der Dienstreise angefallenen Kosten auf. Diese müssen Sie zusammen mit der Reisekostenabrechnung einreichen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Fahrtkostenerstattung:
Die tägliche Fahrt zur Arbeit, Fahrten ins Krankenhaus, die Beförderung der Kinder zur Schule oder Dienstreisen mit dem PKW – wer muss für all diese Fahrten aufkommen? Gerade wenn das Geld knapp ist, kann eine Fahrtkostenerstattung sehr reizvoll sein.
Wo Sie etwaige Formulare zur Fahrkostenerstattung herbekommen, wie Fahrtkostenerstattung und Kilometerpauschale zusammenhängen sowie allgemeine Informationen zu Fahrtkosten und deren Rückerstattung finden Sie in diesem Ratgeber.
Allgemeines zur Fahrtkostenerstattung
In gewissen Fällen können Sie sich die auf der Fahrt entstandenen Kosten zurückholen. Die Regelungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In § 670 BGB heißt es:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Dies kann beispielsweise bei Dienstreisen der Fall sein. Da diese im Auftrag der Firma unternommen werden, ist der Arbeitgeber laut BGB (§ 670) zur Fahrtkostenerstattung verpflichtet.
Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg
Bei der Fahrtkostenerstattung gestaltet es sich so, dass der Arbeitgeber die Kosten entweder direkt übernimmt, oder dem Arbeitnehmer die entstandenen Kosten erstattet. In letzterem Fall handelt es sich dementsprechend um eine Fahrtkostenrückerstattung.
Normalerweise ist ein Arbeitgeber nicht zur Erstattung von Fahrtkosten von der Wohnung zur Firma verpflichtet. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Leistung, die auf freiwilliger Basis angeboten wird. Angestellte können aus diesem Grund nicht verlangen, dass die Fahrtkosten Eins zu Eins erstattet werden.
Die meisten Arbeitnehmer müssen die Kosten für Benzin bzw. Fahrkarten bei öffentlichen Verkehrsmitteln selbst tragen. Damit ist das Thema Fahrtkostenerstattung jedoch noch nicht komplett abgeschrieben: Beim Lohnsteuerjahresausgleich können entstandene Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden.
Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen
Im Gegensatz zum Arbeitsweg wird bei Dienstreisen einem Antrag auf Fahrtkostenerstattung meist stattgegeben. Unternehmen Sie als Arbeitnehmer die Reise mit dem eigenen Auto, so orientiert sich die Erstattung der Fahrtkosten an einer Kilometerpauschale. Sind Sie mit dem Bus, der Bahn oder dem Flugzeug unterwegs, dann wird Ihnen in der Regel der Wert des Tickets vom Arbeitgeber gutgeschrieben.
Unternehmen Sie mehrere Reisen mit einem Dienstfahrzeug, dann sollten Sie stets darauf achten, die Rechnungen der Tankstelle für Benzin aufzubewahren, da diese für eine Rückerstattung der Fahrtkosten vom Arbeitgeber obligatorisch sind. Oft gibt es einen Vordruck zur Fahrtkostenerstattung bzw. ein Formular, in dem Sie die jeweiligen Fahrten eintragen können.
Viele Chefs machen es sich noch einfacher und teilen Tankkarten unter ihren Angestellten aus. Die Benzinkosten gehen in diesem Fall direkt von einem Firmenkonto ab. Hier sollte die Fahrtkostenerstattung selbstverständlich für Hin- und Rückfahrt gelten.
Fahrtkostenerstattung von der Krankenkasse
In manchen Fällen wird eine Fahrtkostenvergütung auch von der Krankenkasse vorgenommen. Dies ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Viele Krankenkassen stimmen einem Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten vor allem dann zu, wenn die Leistung der Krankenkasse mit den Fahrtkosten aus medizinischen Gründen zusammenhängen. Dies kann der Fall sein bei
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, Operation, einer vor- oder nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine weitere Krankenhausbehandlung verkürzt, vermieden oder nicht ausführbar werden könnte.
- Fahrten, die währenddessen nach einer fachlichen Betreuung oder einer speziellen Einrichtung des Krankenwagens aufgrund des Zustandes der Person verlangen.
- Fahrten zum Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, wenn dort eine stationäre Behandlung vorgenommen werden soll.
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus, auch bei nicht-stationärer Behandlung.
Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich in der Regel je nach genutztem Verkehrsmittel. Haben Sie die Fahrt mit Ihrem privaten PKW unternommen, können Sie mit einer Kilometerpauschale von ungefähr 20 Cent rechnen. Dabei sollten diese Fahrtkosten die eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht übersteigen.
Fahrtkostenerstattung für den Schulweg
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schülerinnen und Schüler ebenfalls Anspruch auf eine Fahrgeldrückerstattung und können einen Antrag auf die Erstattung von Fahrtkosten stellen. Ob einem solchen Antrag zugestimmt wird, hängt normalerweise mit dem Wohnort und der damit verbundenen Entfernung zur Schule zusammen.
Die gesetzliche Eigenbeteiligung von Familien liegt bei 420 Euro. Bei einer Fahrtkostenrückerstattung wird dem Antrag nur zugestimmt, wenn die Kosten über diesem Wert liegen. Zudem werden stets die günstigsten Tarife der Schülerbeförderung gewertet.
Meist verhält es sich so, dass Sie als Eltern ein Formular für die Fahrtkostenerstattung erhalten. Nachdem Sie dieses ausgefüllt und eingereicht haben, werden die Beförderungskosten rückwirkend halbjährlich nach dem Schulhalbjahr übernommen. Dem für die Fahrtkostenerstattung notwendigen Antrag wird zudem nur stattgegeben, wenn er bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres eingereicht wird.
Antrag auf Fahrtkostenerstattung: Ein Muster
Den meisten Menschen fällt es leichter, sich bei der Fahrtkostenerstattung an eine Vorlage zu halten. Diese könnte wie folgt aussehen:
Mario Mustermann
Musterstraße 3
12345 Musterstadt
Musterfirma
Maria Musterfrau
Musterstraße 7
56789 Musterstadt
Ort, Datum
Antrag auf Fahrtkostenerstattung
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Fahrt von (Ort) nach (Ort) und zurück für die Mustertagung vom (Datum) bis (Datum). Am (Datum) bin ich von (Abfahrtsort) nach (Zwischenort) und später am (Datum) weiter nach (Zielort) gefahren.
Die Originalfahrkarten/Rechnungen der Tankstelle liegen bei.
Den daraus resultierenden Betrag von xxx Euro können Sie auf folgendes Konto überweisen:
Kontoinhaber
Name der Bank
Konto-Nr. (IBAN)
BLZ (BIC)
Mit freundlichen Grüßen
Mario Mustermann (Unterschrift nicht vergessen!)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Fahrtkostenerstattung als Muster (.doc)
Fahrtkostenerstattung als Muster (.pdf)
Peter meint
27. Juli 2018 at 16:03
Hallo,
ich habe derzeit viele Fahrten zum Krankenhaus gehabt und muss auch noch zweimal wegen einer medizinisch bedingten Maßnahme.
Insgesamt habe ich in den letzten 2 Monaten über 100 Euro ausgegeben. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nicht, weil ich bestimmte Voraussetzungen nicht erfülle, laut denen.
Da ich Leistungen vom Jobcenter beziehe, wäre meine Frage, kann ich es dort geltend machen? Denn wie anzunehmen ist, habe ich nicht gerade die Taschen voll, sodass 100 Euro sehr viel Geld sind für mich.
Im Anblick dessen, dass ich noch zwei Fahrten machen muss, wären dann 80 Euro, komme ich schon leicht ins Schwitzen!
Wo kann ich diese außergewöhnlichen Fahrtkosten erstatten lassen?
Vielen Dank im voraus
Peter
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 9:52
Hallo Peter,
eine Erstattung ist meist nur möglich, wenn Sie sich nach den Bedingungen der Krankenkasse richten. Diese können Sie erfragen und so Ihren Transport organisieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timo S. meint
4. Juni 2018 at 15:18
Guten Tag,
ich mache eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen im ersten Lehrjahr in einer Agentur von der … Versicherung. Ich bin nicht bei der Versicherung direkt angestellt sondern bei dem Agenturinhaber (sprich einem Selbstständigem), demnach habe ich auch keinen IHK Tarifvertrag sondern einen eigenständigen Vertrag der sich aber die „Minimum“ Gehaltsgrenze laut IHK einhält. Fahrtkosten sind nicht wie im Tarifvertrag explizit genannt. Ich arbeite im Außendienst und besuche schon eigenständig Kunden. Diese Fahrten erledige ich mit meinem privatem PKW.
Ist die fahrt zum Kunden eine Dienstreise und somit vom Arbeitgeber mit 0,30€ pro Kilometer zu bezahlen ?
Habe ich einen Anspruch auf einen Dienstwagen wenn er mir diese 0,30€ pro Kilometer verweigert ?
Wie heißen die passenden Paragraphen ? (z.B. §670 BGB Ersatz von Aufwendungen)
Wie Verhält es sich wenn ich mit dem privaten PKW auf Seminare fahren muss?
Vielen Dank im Voraus
LG Timo
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 13:35
Hallo Timo,
wie sich Ihre individuelle Situation verhält und welche Ansprüche Sie haben, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Regina H. meint
1. Mai 2018 at 15:27
Hallo, meine Frage betrifft die Erstattung der Kosten von Krankenkassen.
Wenn mich mein Mann zum Krankenhaus gefahren hat, kann ich auch um Erstattung seiner Rückfahrkosten bitten ? Ich selbst bin später mit einem Taxi nach Hause gekommen.
Freundliche Grüße
Regina H.
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 9:09
Hallo Regina,
in der Regel werden diese Kosten nicht übernommen, jedoch können Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie es in Ihrem Fall aussieht..
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paetrick W. meint
1. Mai 2018 at 14:49
Sehr geehrtes Arbeitsrechte.de-Team,
Ich hänge gerade an meiner Steuererklärung und grüble gerade über die Fahrkosten nach…
Zum Hintergrund :
Meine Frau macht eine 3 Jährige Umschulung zu Kauffrau für Büromanagement in Teilzeit.
Nun, nach 1,5 Jahren Schule, sind die letzten 18 Monate Praktikum.
Die Schule befindet sich in einer größeren Stadt, von unserem Wohnort bis dorthin sind es etwa 30 km.
(Die Ausbildende Firma, also die Schule sehe ich als Arbeitsplatz, )
Die Praktikumsfirma ist in der entgegengesetzten Richtung ebenfalls etwa 30 km entfernt.
Eigentlich müsste ich das dann so steuerlich behandeln wie eine Dienstreise,oder ?
Heißt, die 30 Kilometer zur Schule wären die reinen Fahrkosten – auch wenn sie diese nicht tut-was ja Schwachsinn wäre – von der Schule zum Praktikumsort dann aber Dienstreise ( ca. 60 km)
Hab da was gefunden, was meine Vermutung untermauert, aber was meint ihr dazu :
Auszug Anfang
5. „Eine“ Arbeitsstätte
Der BFH hat in drei sensationellen Fällen(Az. VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) entschieden, dass Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis haben können. Das heißt: Jeder Weg zu einem anderen Arbeitsort kann als Dienstreise geltend gemacht werden – also mit der höheren Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer.
Auszug Ende
Haut meine Erwägung so hin ?
Grüße aus Südbaden.
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 9:05
Hallo Paetrick,
ob Ihre Auffassung so stimmt, kann nur ein Anwalt beurteilen, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Filiz A. meint
30. April 2018 at 6:23
Sehr geehrte damen und Herren,
Es betrifft die rückerstattung der fahrtkosten am ende des jahres bei dem lohnsteuerausgleich.
Wie wir wissen wird mit dem Auto eine pauschale einfach pro km 0.30€ berechnet. D.h. ich fahre jeden tag hin und zurück ca 150 km.
Das wären einfach 75 km. Wenn ich nur 11 monate für ein ganzes jahr rückerstattung berechne pro monat im schnitt 20 tage komme ich auf fast 5000€ nur einfach! Wie kommt es dann das ich gerade mal 1200€ bekomme? Und die herrschaften beim lst.hilfeverein dann sagen, „ne ne das wird so nicht berechnet“. Ich bleibe ja eh schon auf den rückfahrkosten sitzen die ja nicht gerade wenig sind bei einem benziner, dann fallen auch noch die hinfahrtkosten ziemlich mager aus. Warum? Können sie mir bitte mal erklären, nach was die das berchnen. Wie die rechnung wirklich aussieht.
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 8:22
Hallo Filiz,
bei der Berechnung Ihres Lohnsteuerausgleiches kann Ihnen ein Steuerberater helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rocio R. meint
28. April 2018 at 14:37
Hallo, ich habe eine frage. Muss ich mit meine eigenes Auto fahren um die Fahrkosten ersttaten zu bekommen, oder kann ich von der Vater meine Tochter das Auto leihen?
Vielen dank!
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 8:08
Hallo Rocio,
Sie müssen nicht mit dem eigenen Auto anreisen, um die Fahrtkosten, die Ihnen entstanden sind, erstatten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Apolinarski meint
28. April 2018 at 13:50
Hallo Ich fahre im Monat knapp 756 km um meine Objekte die ich Arbeitsmäßig betreue abzufahren.
Ich bekomme trotz Verdienst noch einen Zuschuss vom Jobcenter wo ich vor kurzem einen Antrag gestellt habe auf Erstattung der mir Entstandenen Fahrtkosten. Die Antwort war warum mein Arbeitgeber nicht für diese Kosten aufkommt. Besteht eine Möglichkeit das man mir das doch erstatten muss
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 8:06
Hallo Apolinarski,
um herauszufinden, welche Ansprüche Sie haben, sollten Sie sich, an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
9. April 2018 at 10:18
Sehr geehrtes Arbeitsrechte.de-Team,
mein Arbeitgeber hat (aktuell) keine Büroflächen (mehr). Da ich hauptsächlich von zu Hause arbeite ist dies kein Problem.
Aber wenn der Chef zur Bespechung in ein Cafe oder Restaurant in der Stadt einläd, zahle ich für die Fahrt dorthin Geld für eine Fahrkarte oder ein KOsten für das Parkhaus.
Muss er mir diese Kosten erstatten oder ist er dazu nicht verpflichtet?
Viele Grüße
Peter B.
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 9:04
Hallo Peter,
in der Regel ist der Weg von Zuhause zur Arbeit Sache des Arbeitnehmers. Zur Erstattung dieser Wegstrecke ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet. Eine Fahrtkostenrückerstattung kommt unter den Voraussetzungen des § 670 BGB in Betracht, z. B. Dienstreisen im Auftrag der Firma.
Welcher Fall nun bei Ihnen zutrifft, kann und darf nur ein Anwalt beurteilen. Wir sind zur Rechtsberatung hingegen nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina Ü. meint
3. April 2018 at 20:38
Hallo, mein Arbeitgeber (ich bin Beamtin) hat mich für einen mehrwöchigen Lehrgang abgeordnet.
Die Unterbringung und Verpflegung erfolgte amtlich unentgeltlich.
Die Anreise war immer montags, die Heimreise freitags.
Nun ist auf unseren Abrechnungsformularen vermerkt, dass für die ersten 50 km 30 Cent erstattet werden, und danach nur noch 20 Cent.
Unsere Abrechnungsstelle sieht die Anfahrt und die Rückfahrt (jeweils 100km, insgesamt 200km) als eine Fahrt.
Daraus resultiert, dass ich nur 1x 50 km mit 30 Cent erstattet bekomme, und die restlichen 150 km nur mit 20 Cent.
Wäre es nicht richtig, für die Hinfahrt 50×30 Cent und 50x 20 Cent – und für die Rückfahrt genauso, zu erhalten?
Der Mitarbeiter in unserer Abrechnungsstelle ist leider nicht sehr kooperativ und verweigert jegliche Auskunft (weitere Erklärung) dazu.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 9:47
Hallo Katharina,
auch nach eingehender Recherche war es uns leider nicht möglich, eine Antwort auf Ihre Frage zu finden, ob Hin- und Rückfahrt getrennt abgerechnet werden müssen. Allerdings ist uns auch eine derartige Handhabung der Abrechnung, wie Sie sie beschreiben, nicht bekannt. § 5 des Bundesreisekostengesetzes legt fest, dass je Kilometer zurückgelegter Strecke 30 Cent Wegstreckenentschädigung zu zahlen sind, sofern ein „erhebliches dienstliches Interesse“ an der Benutzung eines Kraftfahrzeugs besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ivan meint
2. März 2018 at 18:12
Hi,
hab im September 2017 eine Ausbildung angefangen. Muss Zwei mal die Woche zur Berufsschule jeweils einfachen Weg 60 km fahren. Also 120 km am Tag.
Habe gleich im September einen Antrag im Landratsamt gestellt, dass ich mit dem Auto fahren möchte. Musste dies dann begründen, warum eben nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zum ankreuzen gab es den Punkt, dass man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen den Abfahrtszeiten vor 5:30 aus dem Haus müsste. Dies trifft bei mir ein.
Heute habe ich eine Antwort erhalten.
Es wird akzeptiert, dass ich mit dem Auto zur Schule fahre, jedoch werden mir nicht die 30 Cent pro Kilometer erstattet, sondern das Geld wie viel ich für den Zug und Bus zahlen müsste, wenn ich damit fahren würde.
Das wäre wegen den ganzen Monats- und Wochentickets, welche das Landratsamt zur Berechnung zieht um über die Hälfte weniger, als das was sie mir bezahlen müssten wenn man mit den Kilometern rechnet.
Dürfen die das so machen?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:53
Hallo Ivan,
ob das den rechtlichen Vorgaben entspricht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kamil meint
1. März 2018 at 13:59
Ich hab mir eine monatskarte gekauft für den Tarif A und B und jetzt soll ich n den Tarifbereich C fahren weil ihnen die Leute fehlen
Kann ich meinen Arbeitgeber zur Kasse bitten dass er mir das Ticket bezahlt ?oder bleib ich darauf sitzen ?,
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 11:33
Hallo Kamil,
nur in bestimmten Fällen, werden die Fahrtkosten durch den Arbeitgeber übernommen. Bei einem abweichenden Arbeitsplatz, kann die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber freiwillig sein. Welche Ansprüche Sie im Einzelfall haben, kann Ihnen aber nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diana meint
28. Januar 2018 at 22:58
Hallo,
ich mache ab morgen ein Schulpraktikum für 2 Wochen.
Da ich leider kein Ticket für Bus und Bahn besitze ist meine Frage, ob ich bei einer Entfernung von 10,2 Km auch eine Rückerstattung der Fahrtkosten beantragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:32
Hallo Diana,
bei einem Schulpraktikum sind Kostenerstattungen unüblich, jedoch kann es nicht schaden, die Schule und den Praktikumsgeber zu fragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maximilian meint
12. Dezember 2017 at 9:00
Hallo ich Maximilian 18 bin in der Ausbildung 4 Km vom Wohnort entfernt ,als Zahntechniker aber in der Schule (Blockunterricht) in Nürnberg im Wohnhaus untergebracht.
Meine Fragen bekomme ich Unterstützung z.b. als Kilometerfahrtgeld zur Arbeitsstelle und Fahrtkostenerstattung mit der Bahn und Bus/ U Bahn. Fahre ,wenn ich Schule habe Sonntags mit dem Zug von Iphofen nach Nürnberg mit dem Bus oder U Bahn zur Heimunterbringung und Freitags wieder mit dem Zug nach Hause. Wo und wie kann ich Fahrkostenzuschuss oder ähnliches beantragen.Auch brauche ich genaue Adressen.Vielen Dank im vorraus.Liebe Grüsse Maximilian
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 15:30
Hallo Maximilian,
Sie haben Anspruch auf ein Azubi-Ticket bei der Deutschen Bahn bzw. bei der Verkehrsgesellschaft, welche Sie nutzen. Dazu müssen Sie nur an einer entsprechenden Verkaufsstelle nachweisen, dass Sie eine Ausbildung machen. Hierfür eignet sich beispielsweise die Vorlage des Ausbildungsvertrages.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
J.P. meint
1. Dezember 2017 at 13:18
Hallo,
ich habe jetzt mal eine Frage zu der Reisekosten Erstattung. Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma wo ich mit dem eigenen Auto eine Fahrstrecke hinfahrt von grob 50km hatte. Also hin und zurück wären das 100km. Als was kann ich mir das denn jetzt erstatten lassen, oder wiederholen? Geht das über die Lohnsteuererstattung oder muss die Firma mir das überweisen mit dem Vordruck?? Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
arbeitsrechte.de meint
31. Januar 2018 at 14:03
Hallo J.P.,
die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche sind prinzipiell dem Bewerber zu erstatten, sofern er dies schriftlich beantragt. Dazu kann das Muster verwendet werden, das im Ratgeber vorgegeben ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia Sch. meint
8. November 2017 at 10:21
Hallo,
lt. Bundesreisekostengesetz beträgt die Fahrkostenerstattung 0,30 €. Das Landesreisekostengesetz M-V lässt aber nur 0,25 € zu bei Dienstfahrten mit dem privaten PkW. Ist das nicht eine Benachteiligung für das Anwendungsgebiet M-V???
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:19
Hallo Claudia,
Das Landesreisekostengesetz bezieht sich auf Beamte und Richter und nicht auf reguläre Angestellte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patricia meint
31. Oktober 2017 at 20:58
Hallo, das heisst also das man Fahrtkosten für Schüler nur rückwirkend beantragen kann? Gilt dies auch für Schüler einer Berufsfachklasse? Danke und Gruß Patricia
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 12:11
Hallo Patricia,
das gilt auch für Schüler einer Berufsfachklasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
David meint
22. Oktober 2017 at 9:09
Guten Tag,
Ich fahre jeden Tag zur Arbeit, 5 mal in die Woche 20 km hin und 20 km zurück. So wie ich verstanden habe, die Erstattung durch Finanzamt sollen durch eine Pauschale vom 0.3cent berechnet.
Das bedeutet für 2016 eine Erstattung in Höhe vom 2.640€? (40km x 0.3€ x 5Tage x 4Woche x 11 Monate)
Danke für Ihre Antwort
BG
David
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 12:30
Hallo David,
es ist korrekt, dass Sie eine Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend machen können, allerdings gilt dies nur für die einfache Fahrtstrecke, also entweder die Hin- oder die Rückfahrt. Daher müssten Sie in Ihrem Fall von 20 km und nicht von 40 km ausgehen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Steuerberater gerne weiter.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute K. meint
20. Oktober 2017 at 13:01
Ich bin Sozialhilfeempänger und trage wöchentlich Zeitungen aus. Mein Arbeitgeber zahlt mir monatlich 30 Euro Fahrtkosten. Das Sozialamt rechnet das mit zum Lohn und will mir jetzt die sozialen Leistungen kürzen. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 11:17
Hallo Ute,
eine Prüfung Ihrer Ansprüche kann nur ein Anwalt vornehmen. Wir empfehlen einen Anwalt mit einer Spezialisierung auf Sozialrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Yev meint
4. Oktober 2017 at 14:54
Guten Tag,
Ich habe letztes Jahr mit Meister-Ausbildung angefangen, seitdem bekomme ich die Leistungen vom Jobcenter. Jobcenter möchten die Fahrtkosten nicht übernehmen, da ich Arbeitsstelle habe und nicht Arbeitsuchend bin.
Ich fahre pro Woche 390 km. bis zur Schule und 80 km. bis zur Arbeit, insgesamt 470 km ( Hin- und Rückfahrt)
Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 8:54
Hallo Yev,
da der Anspruch bei den Ämtern von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, können wir leider nicht bestimmen, ob Sie einen Anspruch haben oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
28. August 2017 at 20:42
Guten Abend,
folgendes: Ich bin Lehrling im 3. Lehrjahr. Hab mich damals bei einer Firma beworben die mich auch nach einem Praktikum eingestellt hat. Die Firma hat aber zwei verschiedene Filialen. Laut Vertrag bin ich bei Firma A angestellt und auch unter dem Punkt „Ausbildungsstätten, wenn von Betriebssitz abweichend“ ist KEINE weitere Filiale angegeben.
Nun ist es so, dass ich schon mehrere Monate immer zu der Firma B fahren muss, was pro Strecke 10,5 Kilometer mehr bedeutet (sprich 21 km pro Tag).
Da mein Chef nun auch noch drauf besteht, dass ich nach der Berufsschule für 30 Minuten arbeiten zu der Firma B komme, sehe ich es nicht mehr ein mir das Gefallen zu lassen?! Nach einem Berufsschultag sind es knapp über 20km mehr pro Strecke zu der Firma B.
Meiner Ansicht nach könnte ich mich doch bestimmt für die Extrafahrleistung bezahlen lassen oder nicht? Kann ich ansonsten verweigern die Wegstrecke anzutreten?
Mit freundlichen Grüßen.
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 12:19
Hallo Dennis,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um die rechtliche Lage in Ihrem Fall prüfen zu lassen. Dieser kann Ihnen auch Ratschläge geben, wie Sie ggf. vorgehen können, ohne gleich die Anstellung zu riskieren. Darüber hinaus können Sie im Einzelfall Fahrtwege auch steuerlich absetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schekeb meint
19. August 2017 at 9:09
Hallo,
Ich hatte mich als Filialleiter Anwärter bei der Firma [Name von der Redaktion entfernt] beworben und musste einen Schnuppertag in ein andere Filiale machen. Einfache Fahrt über 55 Kilometer und ich musste sofort an den Tag mit anpacken. Arbeitszeit von 7:40 Uhr bis 16:10 Uhr minus 1 Stunde Pause. Es hieß das sich [Name von der Redaktion entfernt] dann meldet aber bis jetzt vergebens. Meine Frage hierzu: Habe ich Anspruch auf die geleistete Arbeitszeit plus Kilometer?
Ich habe an diesen Tag meinen freien Tag hergeben müssen.
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 10:59
Hallo Schekeb,
in diesem Fall muss zwischen Probearbeit und Schnuppertagen unterschieden werden. Wurden Ihnen vom Chef betriebliche Aufgaben zugeteilt (Einhalten der Arbeitszeiten, Erledigen von konkreten Aufgaben, etc.), handelt es sich in der Regel um einen Probearbeitstag, der entsprechend entlohnt werden muss. Bei Schnuppertagen geht es eher um eine unverbindliche Kennenlernphase, weshalb hier auch keine Vergütung gezahlt werden muss. Die Übernahme von Fahrtkosten ist normalerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, er ist dazu nicht verpflichtet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lea meint
7. August 2017 at 14:08
Ich fange im September eine Ausbildung an der Betrieb 52 Km weit weg und die Berufsschule ist 121 km entfernt. Kann man dafür eine Rückerstattung bekommen vom Arbeitsamt für die 3 Jahre Ausbildung. Können Sie mir bitte ein Formular schicken das zu meinem Anliegen passt.
Mit freundlichen Grüßen
Lea
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 16:46
Hallo Lea,
einen regelmäßigen Erstattungsanspruch haben Auszubildende, deren Eltern ALG-II-Empfänger, Sozialhilfeempfängern, Sozial- oder Wohngeldempfängern. In allen anderen Fällen gibt es keine oauschalen Regelungen, sodass von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden muss. Darüber hinaus können Auszubildende die Kosten für die Fahrtaufwendungen auch steuerlich absetzen: für den Weg zur Ausbilungsstätt gilt die Entfernungspauschale, für den Weg zwischen Wohnort und Berufsschule die Dienstreisepauschale. Bitte wenden Sie sich an das Arbeitsamt und einen Steuerberater, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. Notwendige Unterlagen erhalten Sie im Arbeitsamt oder dem Finanzamt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
betty meint
3. August 2017 at 16:17
Ich arbeite in einem Cateringunternehmen mit Foodtrucks. (Deutschland weit) unsere Zeiten zu den jeweiligen Veranstaltungen werden nur zur hälfte bezahlt. ist das rechtens? Und gibt es darüber einen Paragraphen?
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:37
Hallo Betty,
in aller Regel sind auch Fahrzeiten von einem Kunden zum nächsten voll als Arbeitszeit anzurechnen, wenn der Arbeitgeber diese Fahrten anordnet. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder den Betriebsrat, um den Sachverhalt in Ihrem speziellen Fall klären zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cornelia W. meint
16. Juni 2017 at 9:10
Hallo zusammen,
ich abeite als persönliche Assistentin für Behinderte und muss daher lange Anfahrtswege zu den Kunden in kauf nehmen.
Mein AG zahlt mir kein Fahrtkostenzuschuss. Also muss ich alles gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Mein Steuerberater sagte mir jedoch, dass das FA unangenehme Fragen stellen könne, weil ich aufgrund meines Teilzeitvertrages enorm hohe Kilometerleistungen im Jahr habe und somit in keiner Relation zum Bruttoverdienst stehe. Stundenlohn beträgt 9,00 € Brutto. Ebenso käme auch kein Umzug in Frage, weil meine Eltern auf Unterstützung im Haushalt, durch mich, angewiesen sind. Was soll ich machen?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 9:22
Hallo Cornelia W.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen und sich von ihm entsprechend beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Birgit J. meint
5. Mai 2017 at 20:05
Hallo,
ich habe vom 18.05.2015 – 27.01.2017 über die Agentur für Arbeit an einer Umschulung teilgenommen.
Nun lese ich hier ständig 0,30ct je km. Die Agentur hat mir allerdings nur 0,20ct. je km gezahlt. War dies rechtens oder kann ich nachträglich noch einen Fahrtkostenzuschuss beantragen?
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit J.
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 16:18
Hallo Birgit J.,
dies sollte rechtens sein. Nur wenn bei der „Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse“ besteht, müssen § 5 des Bundesreisekostengesetzes zufolge 0,30 Cent gezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de