Bald ist es soweit, die Sommerferien stehen an und es heißt für alle Schüler in Deutschland erstmal für sechs Wochen: schulfrei. Kein frühes Aufstehen, kein Pauken und keine Tests und Arbeiten mehr, sondern Zeit für ausgiebige Tage am See, Eis essen und Seele baumeln lassen. Eine komfortable Situation, genießen Berufstätige wesentlich weniger Urlaub im Jahr.
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Im PDF finden Sie:
- Was für Tätigkeiten dürfen Schüler und Studenten als Ferienjob ausüben?
- Welche Argumente für und gegen Ferienjobs gibt es?
- Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Doch nicht jeder Schüler und Student nutzt die freie Zeit für das gepflegte Nichtstun. Einige übernehmen Ferienjobs, die das Konto aufpolstern und für eine bessere finanzielle Situation sorgen.
Kurz & knapp: Ferienjobs
Ferienjobs sind die Gelegenheit, abseits von Schule und Studium Berufserfahrung zu sammeln. Beim Sommerjob für Kinder und Jugendliche gelten jedoch die strengen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Informationen dazu finden Sie in unserem eBook.
Doch was müssen Schüler und Studenten beachten, wenn sie einen Sommerferienjob machen wollen? Welche Ferienjobs kommen überhaupt in Frage? Und wie bewerben Sie sich richtig bei einem Unternehmen? Der vorliegende Ratgeber hält Antworten rund um das Thema „Ferienjob“ parat.
Inhalt
Einen Ferienjob für Schüler finden
Auf der Suche nach Ferienjobs, erkundigen sich viele noch Schulpflichtige zunächst im Bekannten- und Freundeskreis, ob Hilfe benötigt wird – sei es beim Rasenmähen oder Babysitten. Findet sich hier keine Möglichkeit, kann in der Nachbarschaft nachgefragt werden, welche Geschäfte und Läden derlei Jobs anbieten. Gerade Eisdielen haben im Sommer Hochbetrieb, weshalb in den Ferien ein Job leicht ergattert werden kann.
Ferienjob für Schüler ab 14
Viele Eltern wollen ihre Kinder schon früh zur Selbstständigkeit erziehen, was auch durch einen Ferienjob gelingen kann. Schließlich muss hier Verantwortung übernommen werden: für sich und das Unternehmen, in dem der Job ausgeführt wird. Das pünktliche Erscheinen ist dabei nur eine von vielen Pflichten.
Wer sich als junger Mensch schon früh dafür interessiert, in den Ferien einen Job auszuüben, der muss wissen, dass:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert in § 5, was hierunter zu verstehen ist:
- Die Schüler werden durch den Ferienjob weder in ihrer Sicherheit, Gesundheit, noch ihrer Entwicklung beeinträchtigt.
- Der Ferienjob hat keine negativen Auswirkungen auf den Schulbesuch.
- Durch die Ausübung der Tätigkeit werden die Kinder nicht daran gehindert, in irgendeiner Art und Weise dem Unterricht zu folgen.
Darüber hinaus bestimmt das Gesetz ebenfalls, wie lange Kinder arbeiten dürfen. Wer seinen 15. Geburtstag noch nicht gefeiert hat, der darf pro Tag höchstens zwei Stunden lang arbeiten und das an maximal fünf Tagen in der Woche. Eine Ausnahme gilt für landwirtschaftliche Familienbetriebe. Hier liegt die Grenze bei drei Stunden. Die Arbeitszeit darf nicht zwischen 18 Uhr und 8 Uhr liegen.
In den Ferien sind Jobs wie folgende deshalb in diesem Alter beliebt und erlaubt:
- das Austragen von Zeitungen und Zeitschriften
- das Hüten von Kindern in Abwesenheit der Eltern
- die Hilfestellung beim Einkaufen für ältere Menschen
Ferienjobs für Schüler ab 15
Wer dieses Alter erreicht hat und noch die Schule besucht, der darf höchstens vier Wochen pro Jahr arbeiten – das jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal acht Stunden pro Tag. Auch im Ferienjob mit 15 müssen, genau wie jedem anderen regulären Job auch, Ruhepausen eingehalten werden; diese sind jedoch etwas länger als bei erwachsenen Arbeitnehmern.
Erlaubt ist die Ausführung des Ferienjobs nur zwischen 6 und 20 Uhr. Der Gesetzgeber sieht jedoch auch hier in bestimmten Branchen Ausnahmen vor. Hierzu zählen:
- die Landwirtschaft
- die Gastronomie/Gastwirtschaft
- das Gesundheits-/Pflegegewerbe
Ferienjobs für Schüler ab 16
Jugendliche älteren Alters dürfen grundsätzlich bereits ab 5 Uhr in der Früh mit dem Arbeiten im Ferienjob beginnen. Spätestens ums 21 Uhr muss jedoch Schluss sein, um ihre Gesundheit zu schonen. Ausgedehnt werden kann dies:
- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe auf bis zu 22 Uhr
- in Schichtbetrieben auf bis zu 23 Uhr
In Agrarbetrieben gilt: Jugendliche Arbeitnehmer, die einen Ferienjob ab 16 ausführen, dürfen laut Arbeitsrecht ab 5 Uhr arbeiten oder bis 21 Uhr.
Welchen Ferienjob kann ein Student ausführen?
Ferienjobs sind nicht nur für Schüler, sondern auch Studenten interessant, wird hierdurch doch nicht nur das finanzielle Polster aufgestockt, sondern auch die eigene Karriere in der vorlesungsfreien Zeit vorangetrieben – schließlich können wertvolle Erfahrung gesammelt werden.
Wer einen solchen Semesterferienjob als Nebenjob in der Zeit fern der Hochschule absolviert, muss auch in steuerlicher Hinsicht aufpassen.
Studenten, die nur einen Ferienjob haben, werden in Steuerklasse 1 eingegliedert.
Steuerliche Abzüge erfolgen hier ab einem Bruttolohn von 950 Euro.
Bei zwei oder mehreren Ferienjobs für Studenten erfolgt die Besteuerung des zweiten und aller weiteren Jobs nach Lohnsteuerklasse 6, die prozentual höhere Abgaben erfordert.
Ferienjob im Ausland
Perfekt genutzt werden, kann die freie Zeit doch nicht nur zum Arbeiten. Wer sich einen Arbeitgeber im Ausland sucht, verbessert nicht nur sein Einkommen, sondern auch seine Sprachkenntnisse, was Ferienjobs z. B. in englischsprachigen Gebieten so beliebt macht.
Wie kann die Bewerbung um den Ferienjob aussehen?
Vom Animateur, über den Zeitungsausträger bis zur Nachhilfe – Ferienjobs gibt es in vielen Branchen.
Die Nachfrage ist allerdings groß, da viele Gleichaltrige die Chance nutzen, um sich etwas Geld dazuzuverdienen.
Deshalb ist beim Ferienjob die Bewerbung so wichtig.
Mit einem wohl formulierten und gut begründeten Anschreiben fallen Sie auf, was Ihre Chancen erhöht, den Job zu bekommen.
Name des Bewerbers
Adresse des Bewerbers
Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers
Ort, Datum
Muster für Bewerbung um einen Ferienjob
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
sehr gerne würde ich bei Ihnen in der Zeit vom [Startdatum einfügen] bis zum [Enddatum einfügen] im Eisverkauf arbeiten.
Momentan besuche ich die [xyz]-Schule in der [?.] Klasse. Mein Ziel ist es, nach meinem Abschluss eine Konditorenausbildung zu beginnen, da mich die Vielfalt der Möglichkeiten, Lebensmittel nach den Wünschen der Kunden zu gestalten, fasziniert. Ich liebe es kreativ zu sein, genauso wie mir der Umgang mit Menschen Freude bereitet. Zudem bin ich in der Lage kleine Beträge schnell im Kopf zusammenzurechnen, weshalb ich glaube, als Eisverkäuferin glänzen zu können.
Mit mir gewinnen Sie eine engagierte, zuverlässige und offene Mitarbeiterin, die sich stets für Ihre Anliegen einsetzen wird. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Bewerber)
Anhang
Lebenslauf
ggf. Zeugnisse
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Bewerbung für Ferienjob (.doc)
Muster Bewerbung für Ferienjob (.pdf)
Karin meint
3. Juni 2019 at 17:16
Guten Tag.
Meine Tochter (14) wird im September 15, möchte gerne in einem gastronomischen Betrieb, Biergarten,
am Wochenende Samstag oder und Sonntag, vor allem auch jetzt in den kommenden Sommerferien, arbeiten. Bislang reden wir von 4 x 4 Std. im Monat.
Von uns aus darf sie und worauf müssen wir jedoch achten:
wieviel Stunden tägl. und Einsatz pro Woche?
Mindestlohn/ Sozialvers./ Lohnsteuerkarte bzw. Steuernummer?
Gesundheitszeugnis?
Wenn sie Unterhalt (Vater) erhält, wird ihr Verdienst dann gegengerechnet und der Unterhalt dadurch gemindert?
Vielen dank für die Klärung unserer Fragen…jeder sagt uns hier anderes….
Beste Grüße
K.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2019 at 8:05
Hallo Karin,
§ 5 JArbSchG besagt hierzu u.a. Folgendes:
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an eine Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathrin Sch. meint
3. Juni 2018 at 23:20
Hallo,
meine Tochter ist 17 und möchte in den Schulferien für 5 Wochen einen Ferienjob ausüben. Ist das erlaubt? Sie besucht die Oberstufe und unterliegt somit nicht mehr der Schulpflicht. Oder darf sie trotzdem nur max. 4 Wochen arbeiten?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 13:22
Hallo Kathrin,
da die Schulpflicht nicht vom Alter, sondern von den Jahren Schulbildung abhängt, lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier Klarheit schaffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de