Lebenslanges Lernen. Wissens- und Informationsgesellschaft. Dies sind zeitgemäße Schlagwörter, die vor allem im Berufsleben seit Jahren eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Denn schon lange geht es nicht mehr hauptsächlich darum, etwas Handfestes zu produzieren. Seit einigen Jahrzehnten erfolgt der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft. Wissen und Qualifikationen sind von zentraler Bedeutung, vor allem wenn es um die berufliche Bildung geht.
Ein nicht mehr wegzudenkender Baustein der Berufsbildung ist die Fortbildung. Diese gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie dient in erster Linie dazu, sich dem Qualifikationsbedarf entsprechend, schnell und zukunftsorientiert anzupassen.
Kurz & knapp: Fortbildung
Was mit „Fortbildung“ genau gemeint ist, lesen Sie hier.
Wo die Unterschiede zwischen Weiterbildung und Fortbildung liegen, erfahren Sie hier.
Häufig kommt der Arbeitgeber ganz oder zumindest teilweise für die Kosten auf, die eine berufliche Fortbildung mit sich bringt. Vom Gehalt zieht er Ihnen das Ganze jedoch normalerweise nicht ab.
Doch was ist konkret unter der Fortbildung zu verstehen? Wie ist diese gesetzlich geregelt und in welchem Zusammenhang steht sie mit der Weiterbildung? Auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber Antworten.
Inhalt
Definition: Was bedeutet „Fortbildung“?
Fortbildung wird als Teilbereich der Berufsbildung verstanden, wie die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung selbst und die berufliche Umschulung.
Die berufliche Fortbildung bietet grundsätzlich jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit, die eigenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten oder aufzufrischen sowie zu erweitern beziehungsweise zu vertiefen. Dabei geht es auch darum, sich der technischen Entwicklung im eigenen Berufswelt anzupassen. In jedem Falle steht der berufliche Aufstieg in Aussicht.
Die Fortbildung verfolgt demnach immer einen eindeutigen Zweck. Aus diesem ergeben sich folgende mögliche Formen der Fortbildung, die zu unterscheiden sind:
- Erhaltungsfortbildung – Hier geht es in erster Linie um das Auffrischen von bereits vorhandenem Wissen, um eine qualitativ hochwertige Arbeitsleistung abzuliefern.
- Anpassungsfortbildung – Bei dieser Form steht die Anpassung an einen bestimmten aktuellen technischen Wissensstand im Vordergrund.
- Erweiterungsfortbildung – Wie der Begriff bereits verrät, sollen mit dieser Variante bestehende Kenntnisse oder Fähigkeiten vertieft oder um zusätzliche Lerninhalte erweitert werden.
- Aufstiegsfortbildung – Diese ist immer dann notwendig, wenn Arbeitnehmer eine höhere Verantwortung oder mehr Gehalt anstreben. In der Regel muss hier eine Abschlussprüfung absolviert werden.
Grundlegendes Merkmal der Fortbildung ist zudem ihre relativ kurze Dauer. In der Regel umfasst diese nämlich nur wenige Einheiten oder erfolgt gar in Einzelveranstaltungen, die zu ausgewählten Themen oder zu bestimmten Bereichen abgehalten werden. Eine Ausnahme bilden dazu in der Regel Aufstiegsfortbildungen. Diese dauern meist wesentlich länger, da eine höhere Ebene angestrebt wird und damit oft einhergehend eine andere berufliche Bezeichnung.
Klassische Fortbildungen dieser Art sind:
- Handwerksmeister
- staatlich geprüfte Techniker
- Betriebswirte IHK
- Stationsleitung im Gesundheitswesen
Die konkrete Qualifizierung, die sich auf den aktuellen Job bezieht, steht bei der Fortbildung im Mittelpunkt. Der gezielte Erwerb ganz bestimmter Fähigkeiten oder Fertigkeiten ist hierbei entscheidend.
Eine auf die Fortbildung ausgerichtete Beratung sollte immer dann erfolgen, wenn Sie als Arbeitnehmer diese selbst initiieren mit Blick auf die Karriere.
Welche Gesetzesgrundlage besteht für die berufliche Fortbildung?
Die berufliche Fortbildung wird über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert und geregelt. § 1 BBiG, der sich mit den Zielen und Begriffen der Berufsbildung befasst, nennt die Fortbildung ganz eindeutig als einen Bestandteil derselben. Unter § 1 Abs. 4 BBiG heißt es hierzu:
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“
Daneben sind die §§ 53 bis 57 entscheidend. Diese umfassen Vorgaben und Vorschriften
- zur Fortbildungsordnung,
- zu den Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen,
- zu ausländischen Vorqualifikationen,
zu den Fortbildungsprüfungen und- zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen.
Daneben können Sie auch im § 42 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (oder kurz: Handwerksordnung) Ausführungen zur Fortbildungsordnung finden. Dort heißt es unter anderem wie im § 53 Abs. 2 BBiG:
Die Fortbildungsordnungen haben festzulegen:
1. die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
2. die Fortbildungsstufe,
3. das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
4. die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und
5. das Prüfungsverfahren.“
Gibt es einen Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?
Weiterbildung und Fortbildung werden immer wieder synonym gebraucht. Doch diese Begriffe sind keinesfalls austauschbar. Maßgebliches Unterscheidungskriterium ist der Zweck der zusätzlichen Bildungsmöglichkeit. Nach dieser Absicht richtet sich nicht nur die Dauer und der Umfang der Maßnahme, sondern sie entscheidet auch darüber, wie Fortbildung oder Weiterbildung finanziert werden.
Damit lässt sich als Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung festhalten, dass sie zwei unterschiedliche Arten von weiterführenden Qualifizierungen beschreiben.
Wie oben gezeigt, geht es bei der beruflichen Fortbildung vor allem um die konkrete Jobsituation. Die Weiterbildung geht darüber hinaus. Zusatzqualifikationen, der Erwerb von Abschlüssen sowie Umschulungen sind Form der beruflichen Weiterbildung.
Gibt es bereits eine berufliche Vorbildung, kann diese vertieft oder erweitert werden. Ebenso nutzen Sie Möglichkeiten der Weiterbildung, wenn Sie neue Berufsfelder kennen lernen oder vollkommen unbekannte Tätigkeiten erlernen.
Das Ende einer Weiterbildung wird zumeist mit einem Abschluss oder mit einem Zertifikat ober die erfolgreiche Teilnahme beendet.
Folgende Aspekte gehören zur Weiterbildung und sind von der beruflichen Fortbildung klar zu unterscheiden:
- erweiterter Bildungsabschluss
- allgemeinbildende Kurse
- Erlernen eines ganz neuen Berufs
Wichtig! Häufig können Sie für Weiterbildungen finanzielle Unterstützung durch den Staat in Anspruch nehmen. Je nach Einkommen werden die Kosten teilweise oder gar in vollem Umfang übernommen.
Formen der betrieblichen Weiterbildung
Geht eine Weiterbildung vom Unternehmen oder Arbeitgeber aus, wird von der betrieblichen Weiterbildung gesprochen. Folgende Ausformungen sind an dieser Stelle zu erwähnen:
- Einarbeitung
- Fortbildung
- Umschulung
- Erwerben einer Zusatzqualifikation
- autodidaktische Weiterbildung
- berufsbegleitende Weiterbildung
- sonstige berufliche Bildungsvorgänge am Arbeitsplatz
Dabei stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob Inhouseschulungen oder allgemeine Workshops stattfinden sollen. E-Learning-Angebote oder Online-Fortbildung erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Da sie einfach und unkompliziert von zu Hause aus erfolgen. Erfolgt die Fortbildung online, muss geklärt werden, inwiefern dies auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.
Die wichtigsten Merkmale einer Fortbildung
Die Fortbildung ist demnach eine Sonderform der Weiterbildung auf beruflicher Ebene.
Maßgeblich für die Fortbildung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Die zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie in einem solchen Rahmen erwerben, sind auf bevorstehenden Aufgaben des Jobs ausgerichtet. Demnach sind die Umstände für eine Fortbildung, die berufsbegleitend erfolgt, ganz konkret.
Als Grundlage für eine einheitliche und geordnete Fortbildung dienen Rechtsverordnungen, die den Inhalt, die Ziele sowie Prüfungsanforderungen und -verfahren beschreiben. Zudem sollten Sie sowohl eine Bezeichnung für den Abschluss als auch die Zulassungsvoraussetzungen enthalten. Diese Informationen finden Sie entweder in den spezifischen Berufsordnungen oder im BBiG sowie in der Handwerksordnung.
Wichtig! Eine generelle Fortbildungspflicht besteht zwar nicht, aber einzelne Berufsordnungen können zur Teilnahme an einer Fortbildung verpflichten. Vor allem im medizinischen Sektor ist dies verbreitet. Wissen und Fähigkeiten müssen hier stetig angepasst werden, um ein bestimmtes Maß an Qualität leisten zu können. Dient die Fortbildung der Erfüllung der Arbeitsleistung, ist sie notwendig und damit verpflichtend.
Daneben besteht grundsätzlich auch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Fortbildung seitens des Arbeitnehmers. Es sei denn, tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen definieren eine Fortbildung. Des Weiteren kann die Fortbildung neben dem Beruf in außerbetrieblichen Fortbildungseinrichtungen erfolgen oder innerhalb des Betriebes.
Wer übernimmt die Kosten für berufliche Fortbildungsmöglichkeiten?
Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine berufliche Fortbildung oder beteiligt sich zumindest daran.
Initiiert der Arbeitnehmer hingegen selbst die Fortbildung, kann es sein, dass dieser die Fortbildungskurse selbst bezahlen muss. Dabei gibt es jedoch die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Selbstbeteiligung sowie der staatlichen Förderung.
Steuerrechtlich gelten die Kosten für eine Fortbildung als Werbungskosten und dürfen in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Auch die Arbeitsmittel wie Studienbücher, Büromaterial oder der Computer mit Zubehör, die Sie während einer Fortbildung benötigen, sind als Werbungskosten absetzbar.
Bietet der Arbeitgeber eine kostenlose Fortbildung an oder übernimmt die Kosten dafür, wendet er Ihnen als Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil zu.
Ein geldwerter Vorteil ist normalerweise zu versteuern, wie im Falle eines Firmenwagens. Für die Fortbildung, wenn sie im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, ist hingegen steuerfrei. Dies gilt bereits dann, wenn die Teilnahme zum Teil auf die Arbeitszeit angerechnet werden kann.
Haben Sie Anspruch auf Freistellung bei einer Fortbildung?
Handelt es sich um anerkannte Bildungsveranstaltungen zum Zweck der beruflichen oder politischen Weiterbildung, haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf fünf bezahlte Tage im Jahr, die Sie dafür freigestellt werden können. Die Bundesländer haben dies unterschiedlich geregelt. in einigen Ländern ist dabei auch die Rede von zehn Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Dies wird als Bildungsurlaub bezeichnet.
Bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen besteht in den anderen Bundesländern ein Bildungsurlaubsgesetz.
Was sollte ein Fortbildungsvertrag beinhalten?
Grundsätzlich kann ein genereller Anspruch auf Fortbildung im Arbeitsvertrag verankert sein. Dabei kann sowohl die Anzahl der Tage festgelegt sein als auch ein bestimmter Pool an Fortbildungsmöglichkeiten vom Arbeitgeber vorgegeben werden, aus dem Sie sich als Arbeitnehmer etwas auswählen können. Dies ist dann nicht nur an die individuelle Bedürfnisse angepasst, sondern auch an die betrieblichen Bedingungen und Ansprüche.
Daneben können auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen derartige Regelungen enthalten.
Sollten individuelle Vereinbarungen gemacht werden, müssen folgende Punkte im Fortbildungsvertrag erfasst werden:
- Art der Schulung
- Höhe der Kosten
- sonstige Leistungen des Arbeitgebers (bezahlte Freistellung, Aufwendungsersatz für Reisen, Übernachtungen oder Schulungsmaterialien)
- Rückerstattungsklausel
Vor allem wenn die Fortbildung mit hohen Kosten für den Arbeitgeber verbunden ist, wird dieser ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer mit den zusätzlichen Qualifizierungen so lange wie möglich an sich zu binden. Dafür ist die sogenannte Rückerstattungsklausel vorgesehen.
Kündigen Sie als Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Fortbildung oder wird Ihnen nach einer Abmahnung verhaltensbedingt gekündigt, müssen Sie einen bestimmten Prozentsatz der Fortbildungskosten zurückzahlen. Dies gilt im Übrigen ebenso, wenn der Arbeitnehmer die Fortbildung vorzeitig abbricht.
Schließlich sollte in einem solchen Vertrag vereinbart worden sein, wie es sich mit der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes verhält.
Für mehr Informationen zur Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung besuchen Sie diese Seite.
Myriam meint
9. Mai 2023 at 15:28
Ich möchte meinen Workshop als Fortbildung deklarieren. Welche Kriterien muss ich erfüllen und muss ich ein Zertifikat haben, um als Fortbildung anerkannt zu werden.
S.G. meint
3. Januar 2023 at 18:15
Guten Tag, muss ich für eine Weiterbildung meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?
Danke Silke Gorzelka
R.Schröter meint
29. Mai 2020 at 20:18
Die Berufskraftfahrerschulung 95 , stehen mir dafür die 5Tage bezahlte Freistellung im Jahr für Fortbildung und Weiterbildung zu ???
Verena W. meint
9. Dezember 2019 at 19:13
Ich habe eine vom Arbeitgeber angeordnete Weiterbildung vom Donnerstag bis Sonntag absolviert. Meine Arbeitszeit ist laut Arbeitsvertrag von Montag bis Freitag geregelt. Kann ich für Samstag und Sonntag eine Bezahlung als Überstunden oder eine Abgeltung in Form zwei freier Tage fordern?
Mit freundlichem Gruß
Verena W.
Corinna meint
11. Dezember 2018 at 14:42
Leider wird meine Frage nicht beantwortet. Gehört eine betrieblich angeordnete Fortsetzung zur Arbeitszeit?