Kurz & knapp: Friedenspflicht
Tarifliche Friedenspflicht bedeutet, dass Arbeitskampfmaßnahmen während der Tarifvertragslaufzeit verboten sind. Das soll den Arbeitsfrieden gewährleisten.
Die Pflicht ist eng mit dem Tarifvertrag verbunden. Die Friedenspflicht endet in der Regel mit Ablauf der Kündigungsfrist oder sobald die vereinbarte Dauer des Tarifvertrags abgelaufen ist. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.
Ein Streik während der Friedenspflicht ist nicht erlaubt, sondern rechtswidrig.
Inhalt
Was bedeutet Friedenspflicht?
Der Begriff Friedenspflicht wird oft mit Tarifverträgen in Verbindung gebracht. Was versteht man unter der Friedenspflicht genau? Besteht ein Tarifvertrag, ist die Friedenspflicht während der gesamten Dauer des Vertrags einzuhalten. Diese stellt sicher, dass während der Tarifvertragslaufzeit der Arbeitsfrieden eingehalten wird. Das bedeutet, dass die festgelegten Vereinbarungen zu respektieren und Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen sind.
Welche Arbeitskampfmaßnahmen gibt es? Folgende Kampfmaßnahmen würden beispielsweise gegen die Friedenspflicht verstoßen:
- Streik
- Aussperrung
- Aufruf zum Boykott
- Stilllegung des Betriebs
Konflikte und Auseinandersetzungen sind während der Laufzeit des Tarifvertrags auf friedliche Weise zu lösen. Verhandlungen sowie Schlichtungsverfahren sollen die entstandenen Probleme lösen. Während eines Schlichtungsverfahrens herrscht die absolute Friedenspflicht. Sie gewährleistet, dass das Verfahren ungestört und produktiv bleibt.
Wer muss sich an die Friedenspflicht halten? Alle vertragsschließenden Parteien, die dem Tarifvertrag zugestimmt haben, sind grundsätzlich daran gebunden. Dazu gehören unter anderem die Arbeitgeber, die Gewerkschaften und der Betriebsrat.
Die relative und absolute Friedenspflicht im Tarifvertrag: Definition
Es unterscheiden sich zwei Arten der Friedenspflicht: relativ und absolut. Die absolute Friedenspflicht ist die strengere Form der beiden und setzt die Zustimmung aller Vertragsparteien voraus.
Wenn im Tarifvertrag die Friedenspflicht explizit hinterlegt ist, wird von absoluter Friedenspflicht gesprochen. Das heißt, im Vertrag steht, dass jegliche Arbeitskampfmaßnahmen, wie bspw. Streiks, grundsätzlich verboten sind, solange der Vertrag läuft. Beide Parteien der absoluten Form ausdrücklich zustimmen.
Ein Tarifvertrag, der beispielsweise Arbeitszeiten, Lohn und Urlaubstage für alle Mitarbeiter regelt, unterliegt einer absoluten Friedenspflicht. Dies liegt daran, dass alle wesentlichen Arbeitsbedingungen bereits durch den Tarifvertrag festgelegt sind, sodass keine weiteren Arbeitskampfmaßnahmen zur Änderung dieser Punkte zulässig sind.
Was ist die relative Friedenspflicht? Sie besteht in der Regel automatisch, ohne dass es einer Vereinbarung im Tarifvertrag bedarf. Das Bedeutet, dass die Punkte, die im Vertrag vereinbart sind automatisch durch die Friedenspflicht gedeckt sind. Punkte, die nicht explizit im Tarifvertrag festgehalten sind, sind nicht vor Arbeitskampfmaßnahmen geschützt sind.
Zur Veranschaulichung der relativen Friedenspflicht dient folgendes Beispiel: Ein Tarifvertrag regelt den Mindestlohn in einer Firma. Während der Laufzeit des Vertrags darf es deshalb keine Streiks für eine Lohnerhöhung geben. Aber: Der Tarifvertrag sagt nichts über Urlaubstage. Deshalb könnten die Beschäftigten für mehr Urlaub streiken, weil dieser Punkt nicht durch die Friedenspflicht geschützt ist.
Wie lange ist die Friedenspflicht einzuhalten?
Die Dauer der Friedenspflicht ist eng an den Tarifvertrag geknüpft. Solange der Tarifvertrag läuft, bleibt die Friedenspflicht bestehen. Mit dem Ende des Vertrags besteht auch wieder das Recht, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen.
In seltenen Fällen kommt es vor, dass bei der Friedenspflicht die Dauer sogar noch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus geht. So kann die Pflicht beispielsweise um mehrere Wochen verlängert werden. Die verlängerte Dauer der Friedenspflicht wird in einem separaten Vertrag festgehalten. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren beispielsweise, die Friedenspflicht zu verlängern, wenn sie eine friedliche Lösung herbeiführen wollen.
Wie lange gilt die Friedenspflicht bei Schlichtung?
Solange das Schlichtungsverfahren läuft, besteht auch die Friedenspflicht. Ob sie auch nach der Schlichtung fortbesteht, hängt von der im Schlichtungsverfahren getroffenen Vereinbarung ab.
Ist die Schlichtung erfolgreich, bleibt der Tarifvertrag erhalten oder ein neuer Vertrag wird vereinbart. Solange die Tarifverträge bestehen, bleibt die Friedenspflicht auch erhalten. Scheitert das Schlichtungsverfahren und der Tarifvertrag wird beendet, endet somit auch die Friedenspflicht. Erst dann dürfen Gewerkschaften einen Streik ausrufen.
Ist ein Streik während der Friedenspflicht zulässig?
Das Streikrecht ist zwar in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert, wird aber durch die Friedenspflicht eingeschränkt. Dies ist das sogenannte Koalitionsrecht, das Grundrecht, das Personen unter anderem die Organisation eines Streiks erlaubt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitnehmer ohne Weiteres einen Streik ausrufen können.
Wie hängen das Friedensrecht und das Streikrecht also zusammen? Grundsätzlich schränkt das Friedensrecht das Recht auf Streik ein. Solange ein Tarifvertrag in Kraft ist und die Friedenspflicht besteht, können die im Tarifvertrag vereinbarten Grundlagen nicht geändert werden. Während diesem Zeitpunkt ist ein Streik oder andere Kampfmaßnahmen hervorzurufen verboten.
Damit es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt, muss die Gewerkschaft ihn ausrufen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass nur dann gestreikt wird, wenn alle vorherigen Verhandlungen scheitern und keine Friedenspflicht vorliegt.
Wird ein Streik durch Personen ausgerufen, die unabhängig von der Gewerkschaft handeln, liegt ein „wilder Streik“ vor. Diese Art des Arbeitskampfes ist rechtswidrig, unabhängig davon, ob die Friedenspflicht besteht oder nicht.
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