Kurz & knapp: Die fristgerechte Kündigung
Eine fristgerechte Kündigung bedeutet, dass die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Frist zwischen Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehalten wird.
Die Dauer der fristgerechten Kündigung richtet sich danach, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind. In diesem Abschnitt lesen Sie alles über die fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber. Hier erklären wir, welche Frist Arbeitnehmer einzuhalten haben.
Eine ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie die Fristen einhalten. Eine außerordentliche Kündigung unterliegt einer geringeren zwei-Wochen Frist.
Inhalt
Was bedeutet eine fristgerechte Kündigung?
Fristgerechte Kündigung bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung einhalten müssen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Kündigung unwirksam.
§ 623 Abs. 1 und 2 BGB sieht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Fristen vor, wenn sie ordentlich kündigen wollen. Es ist wichtig zu wissen, dass das Datum des Kündigungszugangs eine wichtige Rolle spielt. Es zählt nämlich nicht das Datum, das im Kündigungsbrief steht, sondern das Datum, an dem der Brief bei der betroffenen Person eingeht. Die Kündigungsfrist läuft daraufhin ab dem Tag nach der Zustellung. Wird der Brief beispielsweise am 01. Januar zugestellt, beginnt die Kündigungsfrist am 02. Januar.
Muss eine außerordentliche Kündigung auch fristgerecht sein?
Ja, auch außerordentliche Kündigungen unterliegen einer Frist. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträgt sie gemäß § 626 Abs. 2 zwei Wochen. Das heißt: Die zweiwöchige Frist gilt ab dem Tag, an dem der Kündigungsberechtigte vom Kündigungsgrund erfährt. Daraufhin muss er dem Betroffenen den Kündigungsgrund unverzüglich mitteilen.
Welche Fristen sind als Arbeitgeber bei einer ordentliche Kündigung einzuhalten?
Arbeitgeber müssen sich an die gesetzlich festgelegten Fristen halten. Tun sie dies nicht, liegt keine fristgerechte Kündigung vor. Dies führt nicht nur zur Unwirksamkeit der Kündigung, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen. Arbeitnehmer könnten beispielsweise Schadensersatz fordern.
Die Fristen, die ein Arbeitgeber einzuhalten hat, sind in § 622 BGB geregelt. Die Dauer hängt davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Je länger das Arbeitsverhältnis, desto länger die Kündigungsfrist. Folgende Tabelle veranschaulicht, welche Kündigungsfrist Arbeitgeber einzuhalten haben.
Länge des Arbeitsverhältnisses | Dauer der Kündigungsfrist |
---|---|
Sechs Monate (Probezeit) | Zwei Wochen |
Weniger als zwei Jahre | Vier Wochen (28 Tage) |
Zwei Jahre | Einen Monat |
Fünf Jahre | Zwei Monate |
Acht Jahre | Drei Monate |
Zehn Jahre | Vier Monate |
Zwölf Jahre | Fünf Monate |
15 Jahre | Sechs Monate |
20 Jahre | Sieben Monate |
Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zum 15. oder zum Monatsende zu kündigen. Eine fristgerechte Kündigung während der Probezeit kann sogar an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden. Hier beträgt die Frist zwei Wochen.
Beispiel einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber
Auf welches Datum Arbeitgeber bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung zu achten haben, erklärt folgendes Beispiel.
Ein Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter, der seit 8 Jahren im Unternehmen eingestellt ist, kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 30. September beenden will, muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen, damit er die Kündigungsfrist einhält.
Welche Gründe gibt es für eine fristgerechte Kündigung?
Solange die Mitarbeiter dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, muss der Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) befolgen.
Das bedeutet: Die Kündigung erfordert einen sozial gerechtfertigten Grund, den der Arbeitgeber nachweisen muss.
Diese Gründe für die fristgerechte Kündigung des Arbeitgebers lassen sich in drei Kategorien untergliedern: die betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung.
Mögliche Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind zum Beispiel:
- der Abbau von Arbeitsplätzen
- das Schließen einer Filiale
- die Insolvenz des gesamten Unternehmens
Personenbedingte Gründe einer fristgerechten Kündigung des Arbeitgebers sind beispielsweise:
- das sehr häufige Fehlen eines Mitarbeiters aufgrund einer Krankheit
- das Fehlen einer notwendigen Arbeitserlaubnis
Die verhaltensbedingte Kündigung Kündigung ist gerechtfertigt, wenn:
- der Mitarbeiter sich weigert, seinen Pflichten nachzugehen
- der Arbeitnehmer andere Mitarbeiter mobbt, beleidigt oder belästigt
- er eine Straftat begeht
In der Regel muss der Arbeitgeber vorerst eine Abmahnung aussprechen, damit der Arbeitnehmer die Chance hat, sein Verhalten zu ändern. Ändert er sein Verhalten nicht, darf der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Einige der oben genannten Gründe rechtfertigen unter Umständen sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung ohne Abmahnung, z. B. wenn ein Arbeitnehmer einen anderen sexuell belästigt.
Welche Frist gilt für Arbeitnehmer?
Die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Aber Achtung: Vier Wochen bedeutet in diesem Fall nicht einen Monat, sondern 28 Tage.
Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als sechs Monaten (eine Kündigung in der Probezeit) hat der Arbeitnehmer eine Frist von nur zwei Wochen einzuhalten.
In manchen Fällen ist die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers auch vertraglich festgelegt und kann somit mehr als vier Wochen betragen. Diese darf jedoch nicht länger sein als die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist. § 622 Abs. 6 BGB besagt:
„Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“
Das bedeutet also: Hat der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, darf die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers diese nicht überschreiten.
Muss eine fristgerechte ordentliche Kündigung vom Arbeitnehmer begründet werden?
Nein, der Arbeitnehmer muss für eine Kündigung keine Gründe nennen.
Die fristgerechte Kündigung vom Arbeitnehmer: Beispiele
Arbeitnehmer sollten darauf achten, ob für sie die gesetzliche oder eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt. Andernfalls ist ihre Kündigung nicht fristgerecht und damit unwirksam, sodass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht. Im Folgenden führen wir zwei Beispiele an, die die gesetzlich und vertraglich festgelegte Kündigungsfrist verdeutlichen.
Ein Arbeitnehmer möchte zum 31. Juli kündigen. Er hält sich an die gesetzlich festgelegte Frist von vier Wochen (28 Tage). Seine Kündigung hat also spätestens am 03. Juli bei seinem Arbeitgeber einzugehen.
Für einen anderen Arbeitnehmer gilt eine vertragliche Kündigungsfrist von zwei Monaten. Damit das Arbeitsverhältnis zum 31. März endet, muss seine Kündigung spätestens am 31. Januar beim Arbeitgeber eingehen.
Wie schreibt man eine fristgerechte Kündigung?
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es unterschiedliche Punkte zu beachten, wenn sie ihre Kündigung schreiben.
Für Arbeitnehmer, ist es in der Regel wichtig, dass sie die wichtigsten Informationen nennen, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt. Dazu gehört unter anderem das Datum des letzten Arbeitstages. Den Grund brauchen sie nicht in die fristgerechte Kündigung zu schreiben.
Arbeitgeber müssen bei ihrer Formulierung der ordentlichen fristgerechten Kündigung besonders auf die Genauigkeit achten. Kleine Fehler, falsch berechnete Kündigungsfristen oder missverständliche Formulierungen können bereits dazu führen, dass eine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen für die fristgerechte Kündigung eine Vorlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verfügung. Beachten Sie, dass es sich dabei um ein Muster handelt, das individuell angepasst werden muss.
Fristgerechte Kündigung: Muster für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Kündigung für Arbeitgeber als Muster (.doc)
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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
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