Einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, fällt sicher niemandem leicht, doch ist es in einigen Fällen manchmal die einzige Lösung. Wenn auch Sie keinen anderen Weg mehr mit Ihrem Gegenüber sehen, dann sollten Sie in jedem Fall Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennen, sodass Sie Ihre fristlose Kündigung korrekt laut Arbeitsrecht einleiten können.
Kurz & knapp: Fristlose Kündigung
Ist eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar, kann das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden. Davor muss jedoch in der Regel eine Abmahnung erfolgt sein.
Zu den möglichen Gründen für eine fristlose Kündigung zählen beispielsweise Diebstahl, sexuelle Belästigung, Mobbing, geschäftsschädigendes Verhalten oder wiederholt ausbleibende Gehaltszahlungen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ungerechtfertigt fristlos gekündigt wurde, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die endgültige Entscheidung darüber, ob die fristlose Kündigung rechtens war, wird dann normalerweise von Gericht entschieden.
Spezifische Informationen zur fristlosen Kündigung
Finden Sie in den folgenden Ratgebern nähere Informationen zur fristlosen Kündigung:
- fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
- fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
- fristlose Kündigung ohne Abmahnung
- fristlose Kündigung nach Abmahnung
- fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag
- fristlose Kündigung in der Ausbildung
- fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung
- fristlose Kündigung in der Probezeit
- Gründe für eine fristlose Kündigung
- Muster für eine fristlose Kündigung
- rückwirkende fristlose Kündigung
- ungerechtfertigte fristlose Kündigung
- Zustellung einer fristlosen Kündigung
Sicher haben Sie dazu viele Fragen. Dieser Ratgeber soll Ihnen deshalb dabei helfen, die passenden Antworten darauf zu finden. Es gilt beispielsweise zu klären, was ein Arbeitgeber sowie ein Angestellter speziell beachten müssen.
Vor allem wenn eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie wissen, was zu tun ist und welche Optionen Sie haben. Unter anderem klären wir im folgenden Ratgeber, welche Gründe eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden und welche arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung finden.
Die fristlose Kündigung einer Arbeit: Was ist zu beachten?
Zunächst sollten Sie das A und O im Hinterkopf behalten: Bewahren Sie Ruhe, denn nur so bleibt der Kopf klar, um Fehler zu vermeiden und nichts Wichtiges zu vergessen. In den meisten Fällen geht es bei einer fristlosen Kündigung nämlich um mehr als nur ein Kündigungsschreiben: Es bedeutet für den Arbeitnehmer, die bisherige Lebensgrundlage zu verlieren.
Für den Arbeitgeber heißt es, eine Arbeitskraft weniger zu haben. Als Hilfestellung dazu finden Sie beispielsweise verschiedene Muster im dazugehörigen Ratgeber auf dieser Seite.
Ziehen Sie als ersten Schritt in Erwägung, ein klärendes Gespräch zu führen. Oftmals sind nur mangelnde Kommunikation oder vorhandene Fehlinformationen die Ursache dafür, dass von einer fristlosen Kündigung Gebrauch gemacht wird.
Ein ruhiges und offenes Gespräch kann häufig Probleme schon aus der Welt schaffen, ohne dass solch eine Kündigungsform vonnöten ist.
Hilft ein Gespräch nicht, sollten Sie die Frist beachten, die für eine außerordentliche Kündigung laut Arbeitsrecht gilt. Neben dem obligatorischen und nachvollziehbaren Grund muss nämlich außerdem eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden, in welcher die Kündigung eingereicht sein muss. Sie beginnt am Tag, an dem Sie vom Kündigungsgrund erfahren haben.
Achtung: Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber fristlos, darf er das in der Regel nicht ohne vorherige Abmahnung tun. Dies kann entscheidend sein, wenn es darum geht, ob eine außerordentliche Kündigung bindend wird oder nicht.
Weiterführende Ratgeber zur fristlosen Kündigung nach einzelnen Berufsständen und Personengruppen:
Die fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis: Welche Gründe gibt es?
Die Gründe für eine fristlose Kündigung müssen immer beiden beteiligten Seiten bekannt sein, weshalb eine klare Nennung dieser bereits im Kündigungsschreiben empfehlenswert ist. Es sind immer die Lebens- oder Arbeitsumstände, die den Mitarbeiter oder den Chef dazu veranlassen, solch eine Kündigungsform in Anspruch zu nehmen.
Ein triftiger Grund ist also Voraussetzung. Einfach so können Sie und kann Ihnen also niemand so leicht fristlos kündigen.
In einigen Fällen ist ein klärendes Gespräch allerdings keine Option, die in Betracht kommt, da der vorhandene Grund der Kündigung zu gravierend und einschneidend ist. Dazu zählt zum Beispiel sexuelle Belästigung oder enormes Mobbing am Arbeitsplatz.
In der Regel ist dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so stark verletzt, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses als unmöglich erscheint.
Wichtig: Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist laut Arbeitsrecht immer subjektiv und von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten. Kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, dann liegt die Entscheidung über die Rechtskräftigkeit der Kündigung im Ermessen des jeweiligen Richters.
Der Kündigungsgrund sollte deshalb vor Gericht ausreichend und nachvollziehbar vom Betroffenen erörtert werden können. Der Einzelfall entscheidet dann. Weitere Kündigungsgründe kann eine gesundheitliche Gefährdung sein, die von der zu verrichtenden Arbeit oder dem Arbeitsplatz ausgeht. Hierbei wird demnach nicht ausreichend auf einen Arbeitsschutz geachtet. Auch das Nichtzahlen vom Gehalt kann zu einer Kündigung führen – vor allem, wenn dies dauerhaft oder mehrfach der Fall sein sollte.
Dementsprechend kommen für eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag einige Gründe in Frage. Die Schwere ist das entscheidende Merkmal hierbei, die es dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unmöglich und unzumutbar macht, die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung einzuhalten. Ein Grund ist also nicht gleich ein Grund. Vor allem sollte ein Arbeitgeber die bisherige Arbeitsleistung, die der betreffende Angestellte bis dato erbracht hat, nicht vergessen. Gute Arbeit sollte sich also auch positiv auf die Entscheidung auswirken, ob eine fristlose Kündigung erteilt wird.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu möglichen Ansprüchen bei einer fristlosen Kündigung:
- Abfindung bei fristloser Kündigung
- Abfindung bei fristloser Kündigung durch Arbeitgeber
- Arbeitszeugnis nach fristloser Kündigung
- Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung
- Freistellung bei fristloser Kündigung
- Lohnzahlung bei fristloser Kündigung
- Urlaubsanspruch nach fristloser Kündigung
- Resturlaub bei fristloser Kündigung
- Schadensersatz wegen fristloser Kündigung
- Sperrfrist (ALG) nach fristloser Kündigung
- Widerspruch gegen fristlose Kündigung
- Kündigungsschutzklage bei fristloser Kündigung
Gesetzliche Vorgaben: Was sagt das Arbeitsrecht über eine außerordentliche Kündigung?
In Deutschland gibt es das sogenannte „Kündigungsschutzgesetzt“, kurz: KSchG. Hierin sind alle Rechte und Pflichten festgehalten, die beide Streitparteien besitzen. Das Gesetz zeigt außerdem auf, wann eine fristlose Kündigung als sozial ungerechtfertigt gilt. Dabei schließt es auch Handlungsmöglichkeiten ein.
Zum Beispiel zeigt der § 1 zur sozial ungerechtfertigten Kündigung im KSchG folgende Bedingungen auf:
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
(2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. […]
Hierbei wird ersichtlich, dass eine fristlose Kündigung als sozial ungerechtfertigt angesehen werden kann, wenn der wichtige Kündigungsgrund nicht personen- oder verhaltensbedingt ist oder aus wirtschaftlichen Gründen des Unternehmens erfolgt. Benimmt sich ein Arbeitnehmer also so daneben, dass er untragbar geworden ist für ein Unternehmen, kann dies als Ursache für eine fristlose Kündigung durchgehen.
Des Weiteren gibt es dazu auch Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Laut § 626 BGB zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund hat jeder das Recht auf eine fristlose Kündigung – solange dafür ein außerordentlich wichtiger Grund vorliegt. Im Wortlaut klingt das wie folgt:
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Wie Sie sehen, wird hier unter anderem die oben genannte Frist von zwei Wochen erwähnt, die Sie als Kündigender zum Einreichen der Kündigung haben, nachdem der Grund für die fristlose Kündigung bekannt wurde. Der Streitpartner kann im Gegenzug den außerordentlichen Kündigungsgrund in Schriftform verlangen. In der Probezeit müssen Sie hierbei nicht einmal eine vorherige Abmahnung erteilen.
Fristlos kündigen: Wenn die Arbeit nicht mehr tragbar ist
Zwar fängt mit einem Kündigungsschreiben alles an, aber die fristlose Kündigung hat damit lediglich begonnen. Ob Sie als rechtskräftig anerkannt wird, zieht sich nicht selten über einen langen Zeitraum hin und kann zu einer teuren Rechtsstreitigkeit werden. In den meisten Fällen ist das Gericht dann der letzte Ausweg. Es soll eine endgültige Entscheidung treffen.
Im Vorfeld sollte sich der Kündigende darüber im Klaren sein, welche Vor- und Nachteile eine fristlose Kündigung ihm bringt. Können Sie einen triftigen Kündigungsgrund vorweisen, darf Ihnen beispielsweise die Agentur für Arbeit im Normalfall keine Gelder kürzen – wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen.
Beweis dafür ist häufig die Anerkennung des fristlosen Kündigungsgrundes durch ein Gericht. Eine ausführliche Begründung bei Bedarf darlegen zu können, ist demnach ratsam. Bedenken Sie auch, dass eine Abfindung bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgebernicht gezahlt wird. Da ein erheblicher Vertragsverstoß begangen wurde, soll der Arbeitnehmer schließlich nicht noch belohnt werden.
Weiterhin sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Dieser kann Sie in allen wichtigen Schritten einer fristlosen Kündigung unterstützen. Oftmals ist das Arbeitsrecht nämlich für den Laien recht schwierig zu verstehen.
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