Eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, damit sie auch wirklich rechtskräftig wird. Die wichtigste Tatsache, die in diesem Zusammenhang gegeben sein muss, ist das Vorhandensein eines triftigen Kündigungsgrundes.
Trifft dies zu, ist zwar der maßgebliche Ausgangspunkt für eine fristlose Kündigung erfüllt, aber das macht sie noch längst nicht automatisch auch rechtswirksam. Was gibt es demnach sonst noch alles zu beachten, wenn es um eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund geht? Diese Frage wird Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.
Kurz & knapp: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung darf gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausschließlich aus wichtigem Grund erfolgen. Es müssen demzufolge Tatsachen vorliegen, die das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Bei den anerkannten Gründen kann es sich unter anderem um sexuelle Belästigung, Mobbing am Arbeitsplatz oder Arbeitsverweigerung handeln.
Gibt es zwar einen wichtigen Grund, die fristlose Kündigung erfolgte allerdings später als zwei Wochen, nachdem der Kündigende von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfahren hat, ist sie im Regelfall unwirksam.
Sind Sie der Meinung, es gäbe keinen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung, sollten Sie einen Anwalt konsultieren und mit seiner Hilfe innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage anstreben, um dagegen vorzugehen.
Inhalt
Was bedeutet „aus wichtigem Grund“?
Sicherlich jeder hat schon einmal von einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gehört. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem sogenannten „wichtigen Grund“? Im Allgemeinen bedeutet es, dass ein Kündigungsgrund so gravierend und wichtig sein muss, dass nur eine fristlose Kündigung in Betracht kommt und es für den Kündigenden nicht zumutbar wäre, die Frist einer ordentlichen Kündigung einzuhalten.
Kommt es dennoch zu einer fristlosen Kündigung, reicht ein wichtiger Grund nicht aus. Folgende Dinge sollten ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten:
- Das Kündigungsschreiben muss in Papierform zugestellt werden.
- Es muss eine Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden des fristlosen Kündigungsgrunds eingehalten werden.
- Zumeist muss eine vorherige Abmahnung erfolgen – ausgenommen sind hierbei Gründe, die dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und –nehmer nachhaltig geschädigt wurde.
Welche wichtigen Gründe gibt es?
Was gilt als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung? Pauschale Gründe, die eine wirksame fristlose Kündigung zur Folge haben, gibt es nicht, da jede Kündigung anders ist und kein Fall dem anderen gleicht. Einige Gründe haben sich allerdings abgezeichnet, durch die in der Regel fristlose Kündigungen für rechtens erklärt wurden:
- sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Gewalt
- Gesundheitsgefährdungen
- nicht ausreichender Arbeitsschutz
- regelmäßiges Ausbleiben der Gehaltszahlung
- Diebstahl
- Betrug
- anhaltende Arbeitsverweigerung
- u. v. m.
Was sagt das Gesetz dazu?
Weiterhin hat auch jeder Arbeitnehmer und –geber ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Dieses Privileg sichert der § 626 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu. Vorausgesetzt wird hierbei jedoch, dass die fristlose Kündigung aus einem triftigen Grund erfolgt. Eine fristlose Kündigung ohne entsprechenden Grund ist in den meisten Fällen nicht zulässig.
Ablauf einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
Dass für eine rechtskräftige fristlose Kündigung ein wichtiger Grund vonnöten ist, sollte nun klar sein, aber wie geht solch eine außerordentliche, fristlose Kündigung im Normalfall vonstatten?
Ist sich der Gekündigte seiner Schuld bewusst, sollten sich die Streitigkeiten in Grenzen halten. Empfindet der Gekündigte die fristlose Kündigung jedoch als ungerechtfertigt, wird er das Kündigungsschreiben zunächst gründlich auf eventuelle Fehler überprüfen.
Unter Umständen sind hier bereits grobe Formfehler enthalten. Ist sich der Gekündigte sicher, dass eine fristlose Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt ist, kann sich unter Umständen eine Klage lohnen. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann hierbei beratend zur Seite stehen und sagen, inwieweit sich eine Kündigungsschutzklage wirklich lohnen würde.
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