Einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zufolge ist die Zahl der Arbeitslosigkeit in Deutschland im Jahr 2018 so niedrig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Demnach waren im April rund 2,4 Millionen Menschen arbeitslos, das sind 185.000 Menschen weniger als im April 2017. Erwartungsgemäß sind Akademiker unter 50 Jahre diejenigen, die am schnellsten wieder einen Job bekommen und somit die Statistik verbessern. Doch der Status als Arbeitnehmer bleibt nie für immer.
Unter Umständen erfolgt eine fristlose Kündigung und eine Freistellung, sodass ein Arbeitnehmer von heute auf morgen ohne Job dasteht. Was kann er gegen eine fristlose Kündigung und eine Freistellung tun? Wann ist eine fristlose Kündigung bzw. eine Freistellung zulässig? Ist eine fristlose Kündigung während der Freistellung rechtmäßig?
Kurz & knapp: Freistellung bei fristloser Kündigung
Nach einer ordentlichen Kündigung werden einige Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt. Da das Arbeitsverhältnis bei einer fristlosen Kündigung jedoch als unmittelbar beendet gilt, entfällt damit normalerweise auch die Möglichkeit einer Freistellung.
Sofern es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Steht eine fristlose Kündigung im Raum und die Anhörung konnte noch nicht stattfinden, besteht die Option, den betroffenen Mitarbeiter während dieser Zeit freizustellen.
Was Sie als Arbeitnehmer tun können, um sich gegen eine Freistellung zu wehren, haben wir Ihnen in diesem Abschnitt zusammengefasst.
Inhalt
Fristlose Kündigung: Ist eine Freistellung sinnvoll für den Arbeitnehmer?
Nach einer fristlosen Kündigung erfolgt für viele Arbeitnehmer die Freistellung. Experten zufolge ist dies jedoch strategisch aus vielen Gründen nicht sinnvoll.
Vor allem, wenn es zu einem Prozess vor Gericht wegen einer Kündigungsschutzklage käme, würde der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber damit zu Verstehen geben, dass er dort nötigenfalls weiterhin seiner Beschäftigung nachgehen würde – was der Arbeitgeber jedoch nicht möchte. So kann der Arbeitnehmer unter gewissen Umständen auf eine höhere Abfindung hoffen.
Unter Umständen kann eine Freistellung für den Arbeitnehmer von Nachteil sein, wenn er beispielsweise als hochqualifizierter Spezialist von einer aktuellen Entwicklung ausgeschlossen wird. Die fristlose Kündigung bzw. die Freistellung kann in diesem Fall erhebliche Schäden für seine weitere berufliche Entwicklung verursachen.
Fristlose Kündigung und sofortige Freistellung: Wann ist das zulässig?
Eine Freistellung nach einer fristlosen Kündigung ist in der Regel nur zulässig, wenn dies so explizit im Arbeitsvertrag vermerkt wurde. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Vereinbarung korrekt formuliert wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist sie unwirksam.
Des Weiteren ist eine Freistellung nur zulässig, die Wirksamkeit der Kündigung besteht. Hier sind die Kündigungsgründe zu prüfen.
Unter Umständen ist eine Freistellung zulässig, wenn ein begründetes Interesse vonseiten des Arbeitgebers besteht. Dieses Interesse muss jedoch das des Arbeitnehmers überwiegen. Das Interesse des Arbeitgebers ist beispielsweise dann berechtigt, wenn er den Arbeitnehmer verdächtigt, Straftaten begangen zu haben, die Ersterem zum Nachteil gereichen.
Was kann der Arbeitnehmer gegen die Freistellung tun?
In Deutschland hat ein Arbeitnehmer neben dem Kündigungsschutz noch einen allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Dieser liegt vor, wenn er vor dem zuständigen Arbeitsgericht in erster Instanz gewinnt und dauert an, bis der Fall rechtskräftig entschieden wurde. Ist der Betriebsrat gegen die fristlose Kündigung, ist die Freistellung ebenfalls unberechtigt. Dabei ist nicht von Belang, wie das Verfahren in erster Instanz ausgegangen ist.
Im Falle einer Freistellung sollte der Arbeitnehmer seine rechtlichen Möglichkeiten unverzüglich begutachten, da ein langes Warten die Rechtspositionen verschlechtern könnte. Die Geltendmachung des Beschäftigungsanspruchs kann den Arbietgeber unter Druck setzen, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung anstrebt.
Manchmal kann eine fristlose Kündigung während der Freistellung erfolgen, d.h. dass der Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird, obwohl sein Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob die fristlose Kündigung bzw. die Freistellung zulässig ist. Wenn keine Gefahr der Zweckentfremdung seitens des Arbeitnehmers besteht, ist eine Weiterbeschäftigung im Normalfall zu gewährleisten. Des Weiteren muss der Arbeitgeber weiter Gehalt und eine Abfindung zahlen.
Um gegen eine unrechtmäßige fristlose Kündigung oder eine Freistellung vorzugehen, sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren und sich von diesem beraten lassen.
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