Jemanden zu kündigen oder eine Kündigung zu erhalten, ist niemals einfach. Handelt es sich hierbei noch um eine fristlose Kündigung (Arbeitsrecht), sind meist nicht unerhebliche Konflikte zwischen Arbeitnehmer und –geber im Spiel. Oftmals geht es dabei um Geld oder ausstehendes Gehalt.
Doch was geschieht nach dem Einreichen einer fristlosen Kündigung? Muss das Gehalt weitergezahlt werden? Das und mehr können Sie in diesem Ratgeber weiterlesen.
Kurz & knapp: Gehalt nach fristloser Kündigung
Der Anspruch auf die Zahlung von einem Gehalt erlischt zum Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird; im Falle einer fristlosen Kündigung also sofort. Das Gehalt für im Vorfeld geleistete Arbeit wird Ihnen allerdings natürlich noch ausgezahlt.
Stellt sich im Zuge einer Kündigungsschutzklage heraus, dass die fristlose Kündigung unwirksam war, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Gehalt für die gesamte Zeit ab der Entlassung nachzuzahlen.
Ja, wenn Sie zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch Resturlaub haben, entfällt der Anspruch darauf nicht automatisch. Da Sie die restlichen Urlaubstage aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nutzen können, werden Sie in der Regel umgewandelt und ausgezahlt.
Inhalt
Fristlose Kündigung: Wird das Gehalt weitergezahlt?
Im Allgemeinen ist es so, dass die Zahlung von Gehalt mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ebenfalls stoppt. Da hierbei keine Kündigungsfrist gegeben ist, weil die Kündigung aus wichtigem Grund fristlos erfolgt, gibt diese demzufolge kein Gehalt mehr her, nachdem sie eingereicht und wirksam wurde. Kurz gesagt: Eine fristlose Kündigung stoppt den Lohn.
Fühlt sich der Arbeitnehmer allerdings nicht fair behandelt und zu Unrecht fristlos gekündigt, kann dieser eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Entscheidet ein Gericht, dass die fristlose Kündigung nicht rechtskräftig ist, muss das Gehalt zunächst weitergezahlt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Formalitäten oder Fristen nicht eingehalten wurden oder der Kündigungsgrund nicht ausreicht.
Nützlich zu wissen: Hat ein Arbeitnehmer noch Resturlaub, dann entfällt der Anspruch darauf natürlich auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht. Da der Betroffene diesen nicht mehr in Form von bezahlten Urlaubstagen nutzen kann, ist im Fall der fristlosen Kündigung der restliche Urlaub umzuwandeln und auszuzahlen.
Zusammengefasst: Lohnzahlung bei fristloser Kündigung
Die fristlose Kündigung und eine Lohnzahlung sind dementsprechend zwei Dinge, die selten zusammenpassen. Zusammengefasst bedeutet das also:
- Gehalt bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber ist laut deutschem Recht nicht zu zahlen
- eine Lohnzahlung nach fristloser Kündigung kann allerdings in Form von umgerechneten, noch übriggebliebenen Urlaubstagen erfolgen
- Ausnahme für die fristlose Kündigung bezüglich der Zahlung von Gehalt: die fristlose Kündigung wird für unwirksam erklärt
Bildnachweise: fotolia.com/© forkART Photography
M.H. meint
26. September 2023 at 15:38
Hallo
ich war in der Probezeit und habe mich für eine andere Arbeitsstelle entschieden und als ich das meiner Chefin sagen wollte, ( Ego verletzt ) kündigte sie mich fristlos am gleichen Tag 7.9 hilfsweise ordentlich zum 21.9.
Heißt was nun? Bekomme ich nun Lohn nur bis zum 7.9 oder steht mir der Lohn bis zum 21.9 zu?
F.F. meint
15. August 2023 at 17:47
Hallo, am 26. Juli 2023 habe ich die fristlose Kündigung erhalten.
Auf dem Bescheid steht nichts über ein Bußgeld oder Abzüge.
Dort steht lediglich, dass unentschuldigte Tage nicht erstattet werden.
Heute ist Zahltag und ich wurde nicht bezahlt, ich hatte auch den Rest meines Urlaubs (ca. 8 Tage) und 25 Überstunden.
Verstoßen sie gegen ein Gesetz? Habe ich Anspruch auf meinen Lohn?
Danke fur die antwort.
J.B.S meint
16. April 2023 at 12:41
Hallo ,ich habe mich mit meinem Arbeitgeber geeinigt das ich Fristlos kündigen werde .Was ich auch schon getan habe.Nun hat er mir nach langen hin und her einen Lohnabschlag überwiesen .
Wie lange muss ich jetzt Gesetzlich auf meinen Restlohn warten.
Maria meint
15. März 2023 at 17:45
Hallo, ich habe am 10.2.2023 fristlose Kündigung bekommen wegen Arbeitszeitbetrug im Zeiterfassung System. Bis jetzt habe ich noch keinen Lohn vom Januar und von diesen 8 Tagen von Februar bekommen. Können Sie mir sagen ob mein ex Arbeitgeber den Lohn auszahlen müsste oder nicht? Danke