Verlieren sie ihren Arbeitsplatz, zieht dies vielen Arbeitnehmern zunächst den Boden unter den Füßen weg.. Was geschieht mit den Zukunftsplänen? Kann ich den Kredit für das Haus weiter abbezahlen? Diese und ähnliche essentielle Fragen schießen in solch einer Situation wohl jedem Gekündigten durch den Kopf.
Erst etwas später denken die meisten Arbeitnehmer beispielsweise an Dinge wie, ob die fristlose Kündigung dem vorhandenen Resturlaub im Weg steht oder ob der Urlaubsanspruch auch weiterhin bis zum endgültigen Arbeitsaustritt gegeben ist.
Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit der Problematik einer fristlosen Kündigung in Bezug auf Resturlaub und inwieweit ein gekündigter Arbeitnehmer seine Urlaubsansprüche dabei laut Arbeitsrecht noch geltend machen kann.
Kurz & knapp: Resturlaub bei fristloser Kündigung
Wenn Sie fristlos gekündigt wurden und noch Resturlaub haben, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die entsprechenden Urlaubstage auszuzahlen („Urlaubsabgeltung“).
Im Falle einer fristlosen Kündigung wird der Resturlaub wie das Urlaubsentgelt berechnet. Dabei wird Ihr durchschnittliches Gehalt der vergangenen 13 Wochen vor dem Erhalt der Kündigung auf den einzelnen Arbeitstag runtergerechnet. Wenn Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wird Ihr Durchschnittsverdienst durch 65 Arbeitstage geteilt. Anschließend wird der errechnete Betrag mit den übrigen Resturlaubstagen multipliziert.
Auch bei einer fristlosen Kündigung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung Ihrer Resturlaubstage. Weigert sich Ihr Chef, Ihnen die Tage auszubezahlen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren und mit ihm Ihre Optionen in einem solchen Fall durchgehen.
Inhalt
Welche Bedeutung steckt hinter dem Begriff Resturlaub?
Das Wort Resturlaub kann im Arbeitsrecht in mehrere Richtungen gedeutet werden. Zum einen stellt es den Urlaubsübertrag in ein neues Kalenderjahr dar. Laut Gesetz können nicht genutzt Urlaubstage nämlich bis zum 31. März des Folgejahres noch verbraucht werden.
Zum anderen kann ein Resturlaub aber auch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber entstehen. Hierbei ist es der bis dato erwirtschaftete Urlaub, welcher dem betreffenden Arbeitnehmer noch zusteht. Auch bei außerordentlichen Kündigungen hat der Gekündigte ein Recht darauf. Je nachdem, wie viele Tage Sie im Regelfall pro Woche arbeiten, errechnet sich daraus die Anzahl der Urlaubstage, die Ihnen jährlich zustehen. Die Aufschlüsselung ist wie folgt charakterisiert:
- 4-Tage-Woche: 16 Tage pro Jahr oder mehr
- 5-Tage-Woche: 20 Tage pro Jahr oder mehr
- 6-Tage-Woche: 24 Tage pro Jahr oder mehr
Da die meisten Arbeitnehmer montags bis freitags arbeiten, besitzen sie einen Anspruch von mindestens 20 Tagen im Jahr. Der Resturlaub, nachdem eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht rechtskräftig wurde, berechnet sich anteilig anhand dieser Grundlage.
Fristlose Kündigung: Was ist mit dem Resturlaub?
Bekommt ein Arbeitnehmer eine außerordentliche, fristlose Kündigung ausgesprochen, steht ihm trotzdem das Recht auf seinen Resturlaub zu. Nichtsdestotrotz ist es schwierig bis unmöglich, diesen auch in Form von freien Tagen zu nutzen.
Aus diesem Grund ist es denkbar, den Geldwert des Urlaubs zu bekommen, nachdem eine fristlose Kündigung erfolgte. „Resturlaub auszahlen“ ist ebenso eine gängige Bezeichnung dafür.
Vorsorglich Urlaub zu gewähren im Kündigungsschreiben ist laut einem Urteil des BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 10. Februar 2015 (Az.: 9 AZR 455/13) nicht mehr gestattet. Statt wie früher einer Freistellungserklärung, die im Schreiben inkludiert ist, muss der Urlaubsanspruch nach einer fristlosen Kündigung nun finanziell ausgeglichen werden.
Konkret bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch bestehen bleibt, auch wenn der Arbeitgeber eine fristlose mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung vom betreffenden Arbeitsverhältnis koppelt. Dies wird häufig verwendet für den Fall, dass erstere für unwirksam erklärt wird.Nützlich zu wissen: Ein Gekündigter kann nicht einfach auf seine Urlaubstage verzichten, da diese ihm gesetzlich zustehen.
Wichtig ist außerdem, dass es für den Urlaubsanspruch keine Rolle spielt, ob die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber oder -nehmer eingereicht wurde. In beiden Fällen kann der Resturlaub entweder noch genutzt oder in Form einer Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.
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A.K. meint
1. November 2023 at 14:47
was passiert mit dem Resturlaub wenn der Arbeitnehmer selber fristlos kündigt?
Frank meint
29. September 2021 at 12:52
Und was macht man als Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber nach der fristlosen Kündigung den Urlaub nicht auszahlt? An welche Behörde wende ich mich um dies zur Anzeige zu bringen?
Rene meint
6. Dezember 2020 at 14:07
Wie sieht es aus, wenn ich meinen Arbeitsvertrag wegen Vertragsbruch meines Chefs, fristlos Kündige? Muss mein Arbeitgeber mir die Tage bezahlen oder muss ich meinen Urlaub vorher nehmen?