Fristlose Kündigungen sind im Arbeitsrecht im Allgemeinen mit Vorsicht zu genießen, denn sie gewinnen nur unter sehr strikten Voraussetzungen an Rechtskräftigkeit.
Nachträglich eine außerordentliche Kündigung einzureichen, ist hierbei jedoch in keinem Fall möglich.
Der nachfolgende Ratgeber klärt Sie deshalb über gängige Irrtümer in Bezug auf eine rückwirkende fristlose Kündigung auf. Außerdem erfahren Sie hier, was Sie im besten Falle tun können, wenn Sie doch eine rückwirkende Kündigung, ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist, bekommen sollten.
Kurz & knapp: Rückwirkende fristlose Kündigung
Es ist nicht möglich, eine fristlose Kündigung rückwirkend auszusprechen. Nachdem Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen dagegen vorgehen, indem sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wäre eine rückwirkende fristlose Kündigung möglich, müsste der Arbeitgeber schließlich nur das Datum drei Wochen zurückdatieren und könnte so eine Klage von vornherein verhindern.
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können rückwirkend fristlos kündigen.
Versucht Ihr Arbeitgeber, eine fristlose Kündigung rückwirkend auszusprechen, sollten Sie dies keinesfalls akzeptieren, sondern eine Kündigungsschutzklage anstreben. Dazu empfiehlt es sich, die Beratung von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.
Inhalt
Fristlose Kündigung rückwirkend einreichen: Warum das nicht geht
Da ein Arbeitnehmer ab dem Tag der Zustellung einer fristlosen Kündigung drei Wochen Zeit hat, einen Einspruch dagegen einzulegen, ist es nicht möglich, eine Rückdatierung für rechtens zu erklären.Ginge das, könnte die Kündigung ja einfach drei Wochen zurückdatiert werden, um somit die Möglichkeit einer Klage zu verhindern.
Rückwirkende fristlose Kündigung bekommen und nun?
In dem unwahrscheinlichen Falle, dass ein Arbeitgeber versucht, Ihnen rückwirkend fristlos zu kündigen, sollten Sie das niemals so stehen lassen.
Zum einen ist solch eine Kündigungsform nicht rechtskräftig, zum anderen können Sie dadurch während einer eventuell folgenden Phase der Arbeitslosigkeit massive Probleme mit der finanziellen Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bekommen.
Reichen Sie deshalb in solch einem Fall immer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Kein Richter wird eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die rückwirkend beim Arbeitnehmer eingereicht wurde, für rechtskräftig erklären.
Sind Sie sich unsicher in Ihrer Vorgehensweise und möchten nichts falsch machen, dann ist es außerdem ratsam, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Dieser weiß genau, was zu tun ist und wie die nächsten Schritte aussehen.
Merken Sie sich also:
- Eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber rückwirkend zu bekommen oder selbst zu erteilen, ist nicht möglich.
- Nehmen Sie solch eine Kündigung von Ihrem Arbeitsverhältnis nicht einfach tatenlos und bindend hin.
- Im Ernstfall helfen eine Kündigungsschutzklage und ein Anwalt, der Ihnen zur Seite steht.
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