Bereits im Jahr 1867 wurde die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ins Leben gerufen. Die aus knapp 34.000 Mitgliedern bestehende Truppe feiert demnach im Jahr 2017 ihr 150-jähriges Bestehen. Als Tarifpartner der Deutschen Bahn und weiterer Privatbahnen setzt sie sich vor allem für eine angemessene Entlohnung sowie die qualifizierte Aus- und Weiterbildung des Fahrpersonals ein.
Die GDL ist außerdem Mitglied im DBB Beamtenbund und Tarifunion sowie der Europäischen Union der unabhängigen Gewerkschaften. Nachdem sie sich zunächst lediglich für Lokführer starkmachte, kam es im Jahr 2002 zu einer Erweiterung auf das ganze Fahrpersonal der Bahn. Ihren Sitz hat die Gewerkschaft der Lokführer wie auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) oder die IG Metall in Frankfurt am Main.
Kurz & knapp: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Zu den wichtigsten Zielen der GDL gehören angemessene Lohnzahlungen, gerechte Arbeitsbedingungen und kontinuierliche Aus- und Fortbildungen für ihre Mitglieder.
Mitglieder der GDL profitieren beispielsweise von einer Freizeitunfallversicherung, Rechtsschutz bei beruflichen Rechtsstreitigkeiten oder finanzieller Unterstützung bei Streiks.
Der GDL-Flächentarifvertrag (BuRa-ZugTV) ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten und deckt unter anderem Punkte wie Arbeitszeit, Kündigung, Erholungs- und Zusatzurlaub sowie die betriebliche Altersvorsorge ab.
Doch welche Ziele verfolgt die Gewerkschaft der Bahn? Wie sollen die Interessen des Zugpersonals durchgesetzt werden? Mit welchen Leistungen können Mitglieder der GDL rechnen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
Wofür setzt sich die Gewerkschaft Deutscher Lokführer ein?
Grundsätzlich kämpft die GDL für Interessen ihrer Mitglieder, die sozialer, wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und beruflicher Natur sind. Vor allem die Arbeitsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung stehen dabei im Vordergrund.
Wie bereits erwähnt, nimmt auch die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung einen hohen Stellenwert ein. In diesem Zusammenhang ist vor allem der GDL-Flächentarifvertrag (BuRa-ZugTV) zu nennen, der am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
In diesem Tarifvertrag der GDL werden unter anderem folgende Punkte abgedeckt:
- Arbeitszeit
- Erholungs- und Zusatzurlaub
- Qualifikationen
- Eingruppierung
- Entgelt und Zulagen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kündigung
Außerdem entsprangen aus Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und der Bahn
- der DB-Lokomotivführertarifvertrag (Haustarifvertrag für Lokomotivführer) und
- der KoRa-ZugTV (Flächentarifvertrag für die Konzerne Hessische Landesbahn, Netinera und Transdev).
GDL vs. Deutsche Bahn: Durchsetzungswege
Was wohl den meisten in Bezug auf die sogenannte Bahngewerkschaft im Gedächtnis geblieben ist, ist der Tarifstreik im Jahr 2015.
Damals forderte die Gewerkschaft die Deutsche Bahn unter anderem dazu auf, die Arbeitszeiten zu verringern und den zu zahlenden Lohn um fünf Prozent aufzustocken. Eine Einigung wurde erst nach einem Jahr erzielt.
Viele kritisierten sowohl die Länge als auch die Häufigkeit der Streiks. Auch die Forderungen der GDL empfanden Politiker sowie Bürger als überzogen. Das Ergebnis kann sich jedoch sehen lassen: Ab 2018 müssen beispielsweise nur noch 38 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Was bietet die GDL ihren Mitgliedern?
Wer bei der GDL als Lokführer, Zugbegleiter oder Servicemitarbeiter der Bordgastronomie Mitglied ist, kann beispielsweise mit den folgenden Leistungen der Gewerkschaft rechnen:
- Freizeitunfallversicherung
- Berufshaftpflichtschutz
- Rechtsschutz bei beruflichen Rechtsstreits
- Finanzielle Unterstützung bei Streiks
- Beihilfe im Sterbefall und in Notlagen
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