Gemäß des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage ihm allerdings zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zwar regelt das BUrlG recht eindeutig, wie sich der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers berechnet, doch ihm können auch noch mehr Urlaubstage zustehen, wenn sein Arbeitsvertrag dies festlegt. Und manchmal ist sogar eine Urlaubsstaffelung nach Alter möglich.
Kurz & knapp: Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter
Nein, für volljährige Arbeitnehmer besteht per Gesetz kein Urlaubsanspruch nach ihrem Alter. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt die Mindesturlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest, nicht nach dem Alter der Mitarbeiter.
Für Jugendliche werden gesetzliche Urlaubstage nach Alter gestaffelt, da sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterliegen. Infos zur Staffelung des Urlaubs für Jugendliche erhalten Sie hier.
Tarifvertraglich festgelegte Urlaubsstaffelungen nach Alter sind in den meisten Fällen unwirksam, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Doch kann auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt werden? Und ist es zulässig, in einem Tarifvertrag den Urlaubsanspruch altersabhängig zu machen? Dies verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Gilt gesetzlicher Urlaub nach Alter?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnet sich gesetzlicher Mindesturlaub nicht nach dem Alter des Arbeitnehmers, sondern nach der durchschnittlichen Anzahl seiner Arbeitstage pro Woche.
Die Formel dafür lautet wie folgt:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche (im Durchschnitt) x 4 = gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage im Jahr
Nur für Jugendliche ist gesetzlicher Urlaub nach Alter gestaffelt
Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Jugendliche, also für Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Denn diese unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Laut § 19 JArbSchG ist gesetzlicher Urlaubsanspruch tatsächlich nach Alter gestaffelt:
Der Urlaub beträgt jährlich
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Für volljährige Arbeitnehmer dagegen exisitiert keine Gesetzesgrundlage, die ihnen eine bestimmte Anzahl Urlaubstage abhängig von ihrem Alter gewährt.
Urlaubsanspruch nach Alter: Regelung im Tarifvertrag ist häufig unwirksam
Das Bundesurlaubsgesetz gibt lediglich vor, wie viel Urlaub im Jahr Arbeitnehmern mindestens gewährt werden muss. Legt der Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch fest, haben die Arbeitnehmer ein Recht auf die zusätzlichen Urlaubstage.
In einigen Tarifverträgen tauchen Regelungen auf, nach denen der Urlaubsanspruch sich mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer erhöht, wie z. B. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach dessen § 26 stehen Arbeitnehmern
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Urlaubstage,
- bis zur Vollendeung des 40. Lebensjahres 29 Urlaubstage und
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage im Jahr zu.
Diese Regelung soll dem erhöhten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer entsprechen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch in einem Urteil von 2012 (9 AZR 529/10), dass die Klausel zur Urlaubsstaffelung nach Alter unwirksam ist, weil sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, das im August 2006 in Kraft trat.
Urlaubsanspruch nach Alter zulässig? Entscheidung obliegt den Arbeitsgerichten
Das heißt jedoch nicht, dass eine Urlaubsstaffelung nach Alter generell unzulässig ist. Vielmehr ist es eine Einzelfallentscheidung, die im Streitfall vom zuständigen Arbeitsgericht getroffen werden muss. Das Urteil des BAG bietet dabei zwar eine gute Orientierung, ist für die Richter aber eben nicht verbindlich.
So ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hessen die Hessische Urlaubsverordnung, die die altersbedingte Urlaubsstaffelung ab dem 50. Lebensjahr für Beamte des Landes Hessen vorsieht, rechtmäßig. Die Ungleichbehandlung der Beschäftigten aufgrund ihres Alters wurde als zulässig beurteilt, da „sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt“ sei (Urteil vom 17.01.2014 – Az: 14 Sa 646/13.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja(Autor)
- Girstmair, Juliane(Autor)
- Recht, G.(Autor)
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K.V. meint
25. Oktober 2022 at 18:51
Guten Tag!Wenn ein mann Rentner ist, und trotzdem er im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeitet, hat er dann Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Es geht um meinen Vater, der seit 5 Jahren im Rente ist, sein Arbeitsvertrag ist ununterbrochen, er ist unbefristet, er arbeitet noch, und er hat wie jedes Jahr 2 Wochen Urlaub genommen. Als er sein Gehalt erhielt, teilte ihm sein Arbeitgeber mit, dass er ebenfalls Rentner sei und keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe. Ist das wahr? Bis zu diesem Jahr wurde sein Urlaub bezahlt.
Pietro meint
29. Juni 2022 at 17:35
Bin am 12-02-1958 geboren also über 64 Jahre.
Bin im Gastgewerbe angestellt als Restaurant Fachmann seit 11 Jahre in der selber Betriebe.
Frage ; wie viele Urlaubstage Anspruch habe ich , diese und noch nächste Jahr ? Danke 🙏
Gabi meint
6. Mai 2021 at 11:26
Hallo,
ich bin Angestellte (Gehalt) und arbeite an 5 Tagen die Woche. Montag bis Donnerstag 8 Stunden,
am Freitag 4 Stunden.
Nun ist eine Diskussion entbrannt: Wenn ich für eine Woche Urlaub schreibe, zählt dann der Freitag als halber oder ganzer Urlaubstag?
christian meint
15. Oktober 2020 at 11:50
Ich soll aktuell eine Teilzeitbeschäftigung, „wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden bei 6 Arbeitsstunden pro Tag (Mo-Fr)“ antreten.
Laut Arbeitsvertrag habe ich einen Urlaubsanspruch von 28 Werktagen- ausgehend von einer 5-Tage Woche.
Demgemäß gehe ich davon aus, dass mein Urlaubsanspruch somit 5 Wochen und 3 Tage beträgt.
Sehe ich das richtig, das mit der Formulierung „ausgehend von einer 5-Tage Woche“ dies die zugrunde liegenden Werktage sind (5 Werktage)?
Ist dieses Spiel grundsätzlich nur Arbeitsbeschaffung für Juristen und Auslegungszugeständnis für Arbeitgeber, oder was ist der Sinn solcher Regelungen/Formulierungen?
Wäre es nicht deutlich einfacher, fairer, rechtsicherer und v.a. seriöser, klar eine Formulierung, in meinem Fall z.b. Urlaubsanspruch 28 Arbeitstage ausgehend von einer 5 Tage Woche zu wählen?
Grüße
Susanne meint
22. September 2020 at 12:26
Bin Friseurin arbeite 32 Stunden die und 4 Tage die Woche bin 55 Jahre alt . Wie viel Urlaub steht mir zu .
Marianne meint
4. Mai 2020 at 23:03
Hallo, ich bin 60 Jahre und arbeite 130 Std. im Monat als Floristin.
Wir haben eine 6 Tage Woche, und einen Tag frei.
Wieviel Urlaub steht mir zu
L.G. Marianne
Conny meint
28. Februar 2020 at 9:42
Ich (49) hatte jahrelang 30 Tage Urlaub [edit. v. d. Red.] 5 Tagewoche. Stand in meinem Zeiterfassungszettel als Anspruch und auch immer in der jährlichen Urlaubsplanung schriftlich.
Jetzt hat der Arbeitgeber eine Montagsflexibilisierung eingeführt (die jetzt im Moment noch nicht mal praktisch durchgeführt wird sondern nur geplant ist!) durch die wir übers Jahr mehr freie Tage bekommen sollen als uns zustehen. Im Rahmen dessen wurde uns erklärt stehen jetzt (in meinem Fall) nur noch 28 Tage als Anspruch auf meinen Zeiterfassungsbelegen. Ist das wirklich rechtens??? Uns wurde erklärt die 2 fehlenden Tage würden dann einfach anders verbucht. Ist für mich aber nicht mehr planbar und nicht wirklich nachvollziehbar. Angeblich ziehen sie uns weniger Urlaub ab wenn wir dann zufällig in einer Urlaubswoche mal einen freien Montag im Rahmen der Montagsflexibilisierung hätten. Also statt 4 nur 5 Tage. Was aber halt Zufall wäre und deswegen auch nicht planbar. Was wenn ich nie Urlaub in einer Woche habe in der ich den freien Montag hätte? Darf das die [edit. v. d. Red.] ?
Adrian meint
3. November 2019 at 17:31
Ich arbeite dienstags bis freitags 8,5 Stunden.
Samstags und montags 4,75.
zählt das als 5 Tage Woche oder 6 Tage Woche?
Esined meint
2. Oktober 2019 at 11:50
Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und bekomme 27 Urlaubstage.
Meine Kollegen sind alle über 30 jahre und bekommen deshalb 30 Urlaubstage.
Bei uns im Vertrag steht drin. Nach erreichen des 28. lj stehen uns 28 urlaubstage zu, mit 29. 29 Tage und 30 die 30 Tage.
Ich finde das ziemlich ungerecht, so wie ich das verstehe ist das nicht zulässig?
Mike meint
17. September 2019 at 21:34
Hallo, bin in meinem Betrieb seit 15 Jahren beschäftigt habe 27 Tage Urlaub. In meine Vertrag steht das wenn ich kündigen sollte würde ich nur 24 Tage Ürlaubsanspruch haben.
Frage: Wie hoch ist meine Kündigungsfrist und muss ich meinen bereits genohmenen Urlaub zurück Zahlen?
Anita meint
26. August 2019 at 12:35
Ich bin über 50zig und habe 30% Behinderung auf Arthrose. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir mehr Urlaub zu geben.Ich arbeite zum Häuslichen Pflegedienst
klaudia meint
1. Juli 2019 at 17:58
Hallo ich arbeite von Montag bis Mittwoch und von Freitag bis Samstag, meine Chefin sagte mir das ich 18 Tage Urlaub hätte .
Donnerstag und Sonntag habe ich frei aber wenn ich Urlaub hätte zählt der Donnerstag auch als Urlaub? ?
wüsste gerne wieviel Urlaub mir zu steht und wie es berechnet wird.
Mfg klaudia
Janine meint
17. Juli 2019 at 10:50
Ihnen stehen 20 Tage zu, da Sie an 5 Tagen arbeiten. Eine Urlaubswoche hat 5 Tage bei Ihnen…Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Der Donnerstag ist Ihr regelmäßiger freier Tag. Somit ergibt sich für Sie, dass wenn ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt, Sie keinerlei Vorteil davon haben und auch in so einer Woche 5 Tage Urlaub einreichen müssen. Anders, wenn ein Feiertag zum Beispiel auf einen Mittwoch fällt. Dann bräuchten Sie nur 4 Tage einreichen…Montag, Dienstag, Freitag und Samstag.
Hoffe, das war verständlich. 😊
Marco meint
11. Juni 2019 at 16:46
Der aktuell gültige Manteltarifvertrag aus 2003 sagt aus, dass Arbeitnehmer ab vollendeten 35. Lebensjahr einen Tag mehr Urlaubsanspruch haben. Statt 29 Tage hat man ab 36 Jahren dann 30 Tage Urlaub.
Ist das seit 2006 weiter rechtens?
arbeitsrechte.de meint
13. Juni 2019 at 9:00
Hallo Marco,
dies lässt sich nicht pauschal beurteilen, sie können sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen möchten. Solche Fälle werden häufig vor dem Arbeitsgericht entschieden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
10. Juni 2019 at 20:22
Hallo, ich arbeite fast jeden Feiertag. Nun meine Frage, wenn ich einen Sonntagszuschlag bezahlt kriege habe ich dann kein recht mehr diesen Feiertag als frei nachzuholen.