FAQ: Gleichstellung
Mit einer Gleichstellung werden einfach erklärt Arbeitnehmer, die einen Grad der Behinderung ab 30 und unter 50 haben, arbeitsrechtlich mit Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, gleichgestellt. Das geht mit einigen Vorteilen, wie einem besonderen Kündigungsschutz, einher.
Einen Antrag auf Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit online oder persönlich vor Ort einreichen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30 aber weniger als 50 beträgt.
Bei einem Antrag auf Gleichstellung ist von Bedeutung, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Arbeitsplatz aufgrund der Beeinträchtigung gefährdet ist bzw. Sie deswegen keine geeignete Arbeitsstelle finden.
Erhalten Sie eine Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung sind die Vorteile unter anderem: Besonderer Kündigungsschutz, Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnzuschüsse oder auch finanzielle Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, die das Arbeiten mit Behinderung erleichtern.
Inhalt
Was bedeutet Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung?
Menschen, die einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben, gelten als schwerbehindert. Um dadurch entstehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, gibt es in Deutschland diverse Gesetze, welche Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen unterstützen sollen.
Liegt bei Ihnen eine Behinderung mit einem Grad unter 50 vor, so können Sie in Bezug auf eine Schwerbehinderung die Gleichstellung beantragen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer auch von einigen Vorteilen, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsrecht haben, profitieren können.
Damit Sie bei vorliegender Behinderung einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit einreichen können, müssen Sie für eine Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben Ihren festen Wohnsitz oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland.
- Ihr Grad der Behinderung beträgt mindestens 30, allerdings weniger als 50.
- Ihr Arbeitsplatz ist aufgrund der Behinderung gefährdet oder Sie können keine geeignete Arbeitsstelle finden.
Treffen diese Voraussetzungen auf Sie zu, können Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Dies kann formlos (persönlich oder schriftlich) oder auch online auf der Webseite vom Arbeitsamt erfolgen.
Im Anschluss wird die Arbeitsagentur die Gleichstellung bearbeiten und Ihnen einen entsprechenden Bescheid zuschicken. Dieser teilt Ihnen dann entweder eine Bewilligung oder eine Ablehnung mit.
Wichtig: Was ist der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung? Eine Gleichberechtigung umschließt gleiche Rechte für alle Menschen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht oder gesundheitlichem Zustand. Die Gleichstellung im Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer gedacht, die einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben und somit offiziell nicht als Schwerbehinderte gelten.
Welche Vorteile hat eine Gleichstellung bei Schwerbehinderung für Arbeitnehmer?
- Kündigungsschutz: Menschen mit einer Gleichstellung genießen besonderen Kündigungsschutz. Sollen entsprechende Arbeitnehmer entlassen werden, ist dafür die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts notwendig. Zudem müssen auch der Betriebsrat sowie die Behindertenvertretung vorab angehört werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Gleichgestellte unkündbar sind.
- Arbeitsplatzausstattung: Sie erhalten Fördermittel für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, der optimal auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
- Förderung der Integrationsämter: Sie erhalten Zugang zu bestimmten Fachdiensten und ggf. Förderungen.
- Attraktivität für Arbeitgeber: Diese sind verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte zu beschäftigen. Zudem können Arbeitgeber unterschiedliche finanzielle Förderungen, wie zum Beispiel Lohnzuschüsse erhalten.
Folgende Nachteile haben gleichgestellte gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern:
- Es besteht kein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub im Jahr,
- die Gleichstellung bewirkt nicht, dass Sie steuerliche Vorteile haben,
- eine besondere Altersrente oder
- die kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und
- die Gleichstellung bewirkt nicht, dass Sie steuerliche Vorteile haben.
Gleichstellung: Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber
Wurde Ihr Antrag bewilligt, sollten Sie die Gleichstellung dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Denn dieser kann die entsprechenden rechtlichen Vorgaben nur umsetzen, wenn er auch Kenntnis von Ihrem Status als Gleichgestellter hat.
Unternehmen können nämlich auch davon profitieren, wenn Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Arbeitgeber haben bei der Beschäftigung einer Person mit Gleichstellung mitunter folgende Vorteile:
- Die Einrichtung des Arbeitsplatzes wird durch die Agentur für Arbeit gefördert.
- Arbeitgeber können zudem finanzielle Förderungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderungen erhalten.
- Unternehmen müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Gleichgestellte zählen auch dazu.
Daneben gibt es allerdings auch einige Nachteile, die sich für Arbeitgeber aufgrund einer Gleichstellung ergeben können:
- Die Arbeitnehmer sind nicht selten weniger belastbar und haben hohe Krankheitstage.
- Gleichgestellte genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Interessant: Fragen Sie sich bei einer Gleichstellung, wie lange diese gültig ist, so lässt sich diese Frage gar nicht pauschal beantworten. Die meisten Gleichstellungen werden unbefristet ausgestellt. Es gibt aber auch Fälle, in welchen auf dem jeweiligen Bescheid eine Befristung angegeben wird. Die Agentur für Arbeit kann eine Gleichstellung zudem zurückziehen, wenn beim Betroffenen durch das Versorgungsamt ein geringerer Grad der Behinderung festgestellt wird. In der Praxis ist das allerdings selten der Fall.
Ist eine Gleichstellung für als Beamte angestellte möglich?
Beamte, die unkündbar sind können in aller Regel keine Gleichstellung beantragen, da diese schon besonderen Kündigungsschutz genießen. Dasselbe gilt auch für Richter und alle anderen Arbeitnehmer, die vor Kündigungen besonders geschützt (zum Beispiel Mitglieder in Betriebsräten) sind.
In Ausnahmenfällen kann ein Gleichstellungsantrag dennoch Aussicht auf Erfolg haben: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dem betreffenden Beamten eine Versetzung droht oder seine Dienststelle aufgelöst werden soll.
Gut zu wissen: Auch für Jugendliche (ab 14 Jahren) und junge Erwachsene unter 27 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden, ist eine Gleichstellung möglich. Das geht auch, wenn der Grad der Behinderung unter 30 liegt.
Wird die Gleichstellung bei einem Jobwechsel anerkannt?
In der Regel sehen die Gesetze zur Gleichstellung nicht vor, dass diese auf eine bestimmte Arbeitsstelle befristet ist. Wechseln Sie den Arbeitsplatz sollten Sie allerdings Ihren neuen Arbeitgeber umgehend darüber in Kenntnis setzen.
Gleichstellung abgelehnt: Was können Sie tun?
Hat die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung abgelehnt, so können Sie dagegen einen Widerspruch einlegen. In aller Regel haben Sie dazu einen Monat Zeit. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt noch die Option, eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
Es empfiehlt sich, diesbezüglich Rat von einem Anwalt einzuholen. Dieser kann die Klage entsprechend vorbereiten und mit Ihnen eine Strategie erarbeiten, welche die Richter davon überzogen soll, Ihnen den Status als Gleichgestellter zu gewähren.
Kommentar hinterlassen