Herauszufinden, wo sich eine Person zu einem beliebigen Zeitpunkt befindet, hat viele Vorteile. Im privaten Bereich können Sie dank des Global Positioning Service, das zum Beispiel im Handy verbaut ist, einen Freund ausfindig machen und nachsehen, wie lange er noch braucht, um zum verabredeten Treffpunkt zu gelangen.
Doch auch im Arbeitsleben können mobile Peilsender äußerst hilfreich sein. Arbeitgeber würden sie beispielsweise gerne einsetzen, um Mitarbeiter im Außendienst und die Bewegung vom Fahrzeug zu überwachen. Das hat nicht zwingend etwas mit Misstrauen zu tun, sondern kann ganz praktische Gründe haben.
Kurz & knapp: GPS-Überwachung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiterüberwachung per GPS kann erlaubt sein, wenn der Betroffene aus freien Stücken seine Einwilligung dazu gegeben hat. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Selbst wenn die GPS-Überwachung der Mitarbeiter rechtens sein sollte, darf sie in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgen.
Bei der GPS-Überwachung der Mitarbeiter sollte der Betriebsrat (falls vorhanden) nicht außen vor gelassen werden. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann er festlegen, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.
Der vorliegende Ratgeber führt auf, was das Arbeitsrecht zur GPS-Überwachung sagt, unter welchen Umständen sie erlaubt ist und wie Sie zu Ihrem Recht kommen, wenn Sie ohne Ihres Wissens von Ihrem Arbeitgeber überwacht wurden.
Inhalt
Was motiviert Unternehmen dazu, die Mitarbeiterüberwachung per GPS einzuführen?
Wenngleich vertragliche Vereinbarungen eine Menge regeln, kommt ein Arbeitsverhältnis nie ohne ein gewisses Maß an Vertrauen aus. Schließlich wäre es ziemlich unökonomisch, einem Mitarbeiter als Chef rund um die Uhr auf die Finger zu schauen und sein Verhalten zu überwachen. Mit der Weiterentwicklung der Technik hat sich dieses Problem zumindest teilweise gelöst. So kann durch mittlerweile sehr kleine, fast unsichtbare Geräte ermittelt werden, wer was wann gemacht hat.
Neben der Videoüberwachung ist in diesem Zusammenhang auch eine GPS-Überwachung der Arbeitnehmer denkbar. Gerade, wenn diese im Außendienst unterwegs sind (zum Beispiel als Handwerker, Vertreter oder Paketbote) bieten sich hierdurch zahlreiche Vorteile.
Eine effektive Routenplanung ist in diesem Zusammenhang essenziell, um wertvolle Zeit zu sparen bzw. mehr Kunden annehmen und Aufträge abwickeln zu können.
Das kann einer der Gründe sein, warum eine GPS-Überwachung von Fahrzeugen durch Arbeitgeber angeordnet wird – Gewinnmaximierung.
- die Überprüfung, wie fleißig die Beschäftigten tatsächlich sind
- das schnellere Auffinden von unbekannten Adressen
Angesichts dieser Vorteile stellt sich die Frage: Warum setzen nicht alle Unternehmen auf die Mitarbeiterüberwachung per GPS?
Ist die GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter überhaupt erlaubt?
In Deutschland wird der Datenschutz sehr hochgehalten und dementsprechend sensibel auf die Aufzeichnung und Verwendung personenbezogener Daten reagiert. Bei der GPS-Überwachung durch den Arbeitgeber müssen deshalb zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, um sich nicht gesetzeswidrig zu verhalten.
Nichtsdestotrotz kann eine GPS-Überwachung der Mitarbeiter erlaubt sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieser Maßnahme beispielsweise zustimmt oder betriebliche Erfordernisse dies nötig machen. Grundsätzlich gilt: die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers sind denen des Arbeitgebers gegenüberzustellen. Es hat eine Abwägung stattzufinden.
Holen Sie als Arbeitgeber eine solche Einwilligung ein, müssen Sie dabei eine Menge beachten. Aufgeführt werden muss unter anderem der Zweck, also warum und wie die GPS-Überwachung des Mitarbeiters erfolgt und wie die Daten genutzt und verarbeitet werden.
Sie braucht in der Regel die Unterschrift des Arbeitnehmers. Ohne diese ist sie womöglich nicht gültig (§ 4a BDSG).
In diesem Zusammenhang ist daher auch ein gegebenenfalls vorhandener Betriebsrat vor der Einführung einer GPS-Überwachung der Mitarbeiter über das Ansinnen dieser Maßnahme zu informieren. Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung zum GPS-Monitoring getroffen werden. Diese Rechtsvorschrift führt aus, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.
Was können Sie tun, wenn der Einsatz von GPS-Technologie ohne Ihre Einwilligung erfolgte?
Eine Überwachung von Mitarbeitern ist, sofern rechtens, ausschließlich während der Arbeitszeit erlaubt. Steht Ihnen also ein Betriebswagen auch zur privaten Verwendung zur Verfügung, ist hierauf besonders Rücksicht zu nehmen und adäquat zu reagieren.
Nicht immer legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)richtig aus. Wenn der eine Vertragspartner dem anderen dabei vermeintlich auf die Schliche kommt, hilft es meist, den Weg zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf sich zu nehmen. Dieser hilft bei der rechtlichen Einschätzung der Umstände und berät darüber, welche Optionen nun zur Verfügung stehen und wie aussichtsreich ein gerichtliches Vorgehen ist.
Hartmut K. meint
20. Juni 2019 at 9:43
Hallo guten Morgen, möchte mich eben falls mit einer Frage an Sie wenden. Mein Arbeitgeber wird ab demnächst die neuen sowie die ca. 1 Jahr alten Dienstwagen mit Echtzeitnavigation ausstatten/ nachrüsten.( bin im Aussendienst) Wir haben die 1% Regelung somit auch privat Nutzung. Frage ist, muss der AG eine Einverständniserklärung von uns haben bzw hat der Betriebsrat dort ein Mitspracherecht, wenn es um die Speicherung und Auswertung der Daten geht.
Mfg Hartmut K.
Tim M. meint
10. April 2019 at 14:41
Hallo! Wir haben Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung. GPS ist verbaut und wir haben das auch unterschreiben dürfen/müssen unter Androhung von Jobverlust. Sinn und Zweck, als auch Verarbeitung der Daten, darüber wurden wir nicht informiert. Der Arbeitgeber verlangt Einsicht in die Heimfahrten. Damit bin ich nicht einverstanden, da diese außerhalb der bezahlten Dienstzeit liegen. Darf
der Arbeitgeber diese Daten einsehen? Wir versteuern nach 1% Methode, für das Finanzamt ist das sicher nicht.
arbeitsrechte.de meint
11. April 2019 at 11:40
Hallo Tim,
üblicherweise darf ein Arbeitgeber die Ortung des Dienstfahrzeugs nicht außerhalb der Arbeitszeit überwachen, wenn dieses vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Münster meint
21. Februar 2019 at 13:22
MeinKollege und ich bekommen GPS isn Auto für 4-6 Wochen.Grund hierfür ist darin zu sehen in welcher Zeit ggf unsere Tour zuschaffen ist. Haben wir NACH Beendigung der GPS Überwachung Anspruch auf die Auswertung.
MfG Wolfgng M
Daniel meint
6. November 2018 at 12:58
Hallo Leute,
Darf mein Arbeitgeber sich mit dem Betriebsrat hinsetzen und ohne mein Wissen die Daten des LKWs auswerten?
Der Betriebsrat hielt mir vor ich würde Kunden nicht anfahren ohne eine Stellungnahme von mir.
Dazu muss ich noch erwähnen das unser Betriebsrat sehr Arbeitgeber freundlich ist.
Dürfen die das ohne mein Einverständnis?
Vielen Dank Daniel
Gerd meint
25. Oktober 2018 at 14:21
Hallo.
Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren auf 450€ Basis als Fahrer für ein Medizinisches Institut. Hierzu benutze ich meinen Privat PKW, der u.a. mit BlueTouth und Freisprechanlage ausgestattet ist. Für die regelmäßige Erreichbarkeit sollte das normalerweise ausreichen. Darüber hinaus verlangt das Institut, daß sich alle MA zukünftig eine APP auf ihr „privates Handy“ laden, um so noch besser erreichbar zu sein.
Mal abgesehen davon, daß ich mich während der Fahrt mit dem PKW mich nicht andauern per Whatsapp bespaßen lassen möchte ist es m.E. auch ein Verkehrsvergehen, wenn ich auf jedes PlingPling reagieren würde, zumal nur die wenigsten Nachrichten für mich bestimmt sind. Darf der Arbeitgeber überhaupt diese Form der Dauerbelästigung seinen MA zumuten? Evtl. Punkte in Flensburg und die Begleichung meiner Bußgelder dürfte mein Arbeitgeber ebenso ablehnen wie eine freiwillige Lohnerhöhung.
Becca meint
10. Oktober 2018 at 17:33
Ich arbeite in einem Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen. Das unsere Autos GPS-getrackt sind macht natürlich Sinn, da dadurch ermöglicht wird, dass das nächstgelegene Auto zum Notfall fährt.
Allerdings habe ich heute erfahren, dass externe Kunden (Krankenhäuser), die einen Krankentransport bestellen während der gesamten Anfahrt über eine virtuelle Karte den Standort des Autos verdolgen können. Einer solchen Weitergabe der Daten habe ich nie zugestimmt noch wurde ich informiert.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 9:26
Hallo Becca,
ob die Vorgehensweise des Arbeitgebers im Einzelfall rechtens ist, darf nur ein Anwalt beurteilen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roberto meint
26. September 2018 at 8:37
Grüße,
ich kann leider nicht nachvollziehen, „welche hoch sensiblen Daten“ gewonnen werden, wenn meine Mitarbeiter mit meinen Autos unterwegs sind.
Es wird die Route die Halte und Standpunkte, sowie die Geschwindigkeit übertragen. Kein Name , keine Adresse – in der DVGO geht es immer nur um die Verarbeitung von Personenbezogen Daten welche eine genaue Zuordnung ergeben, wenn es also keinen Namen gibt, kann das unmöglich ein Verstoß gegen die Verortung sein. Niemand außerhalb oder anderes könnte mit den „Daten“ also der Wegstrecke einen meiner Mitarbeiter in Verbindung bringen.
Ich möchte die Tage in meine Fahrzeuge GPS Installieren um Reparaturen bei Störmeldungen von unseren Kunden, besser auf die Leute verteilen zu können. Ebenfalls möchte ich wissen, wann ein Monteur bei einem Kundentermin ankommt und weg fährt, allein schon aus Abrechnungsgründen dem Kunden gegen über.
Ich werde „NICHT“ meine Leute hierzu um Erlaubnis fragen ob Sie eine GPS Überwachung in meinem Auto wünschen, sondern ich möchte Sie darüber Informieren, das mein Firmenwagen, mit welchem sie ausschließlich während der Arbeitszeit unterwegs sind, von da und da an GPS Überwacht wird.
Kann dieses Vorgehen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen ?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 12:52
Hallo Roberto,
bitten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
10. September 2018 at 9:11
Guten Morgen liebes Arbeitsrechte Team,
ich war auf der Suche nach der Aussage des BetrVG über GPS-Überwachung der Mitarbeiter. Bei uns wurde ein neuer Containerstapler angeschafft, welcher mit GPS ausgestattet ist. Zusätzlich hat dieses Gerät eine Internetanbindung, aus der man ersehen kann, wann er gestartet, abgestellt und wie lange bewegt wurde. Unsere Arbeitszeiten werden schon über eine Zeiterfassungsanlage festgehalten. Ist dies nicht doppelte und dreifache Mitarbeiterkontrolle? Schön wäre zu erfahren, wo ich nachlesen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf S.
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 10:45
Hallo Ralf,
bei einer GPS-Überwachung werden personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, z. B. sein Aufenthaltsort, ermittelt. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber die Vorschriften der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) beachten und einhalten. Die Rechtslage hierzu ist sehr komplex. Auch kann es sein, dass der Arbeitgeber neben diesen Gesetzen weitere Vorschriften zu beachten ist.
Da sich die rechtliche Beurteilung von Fall zu Fall unterscheidet, empfiehlt es sich, gegebenenfalls einen Anwalt zu befragen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
7. Juli 2018 at 21:20
Hallo
Ich habe festgestellt,das mein Firmenfahrzeug mit einrm GPS tracker versehen is und das dies ohne meine Zustimmung oder wissen getan wurde. Ich habe auch keine einverständnisserklärung unterschrieben.
Kann ich das Gerät jetzt einfach ausstöpseln oder soll ich mich lieber an einen Anwalt wenden??
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 11:33
Hallo Michael,
in derartigen Fällen ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela meint
5. Juli 2018 at 10:35
Guten Tag, ich arbeite für ein Unternehmen wo ich meine Abrechnungen mit meinem privaten Handy machen muss. War bis jetzt auch kein Problem für mich. Nun soll ich aber vor jedem Markt Besuch auch noch mein GPS anmachen damit kontrolliert werden kann von wann bis wann ich da war. Darf die Firma das von mir verlangen?
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 9:27
Hallo Manuela,
sowohl die Tatsache, dass Sie Abrechnungen mit Ihrem privaten Handy vornehmen sollen, als auch die Überwachung mittels GPS erscheint fragwürdig. Da es uns jedoch nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang meint
22. Juni 2018 at 18:23
Hallo und guten Tag, darf ich als Autoanhängervermieter meine Anhänger mit GPS ausrüsten, wenn dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt und somit unterschrieben wurde?
arbeitsrechte.de meint
27. Juni 2018 at 14:07
Hallo Wolfgang,
bitte lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser kann Ihnen genau sagen, inwieweit Ihre AGB rechtskonform und damit wirksam sind. Hier stellt sich z. B. die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
21. Juni 2018 at 11:19
Mir wurde jetzt ein Job, angeboten wo die Firmenfahrzeuge mit GPS Tracker ausgestattet sind. Ich habe natürlich auch eine private Nutzung. Darf ich dann nur während der Arbeitszeit ( 8- 17 Uhr) getrackt werden. Hatte bis jetzt noch keine Erfahrung damit.
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:30
Hallo Michael,
eine Überwachung der Fahrzeuge darf nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks stattfinden. Zum Beispiel bei einem Diebstahl.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc-Oliver meint
14. Juni 2018 at 11:21
Hallo guten Tag ,
Ich bin als Subunternehmer tätig und soll nun ein GPS Gerät eingebaut bekommen in meinem Wagen welchen ich nicht nur dienstlich sondern auch privat nutze .
Die Begründung liegt darin das ,an mich dann besser planen könnte für meine Einsätze
Frage ist dieses rechtens und kann ich dieses ablehnen?
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:37
Hallo Marc-Oliver,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob Ihr Arbeitgeber das GPS-Gerät im Dienstwagen einbauen darf und ob die Begründung zulässig ist, kann Ihnen nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dr. Georg R. meint
5. Juni 2018 at 5:53
Es kommt immer auf die konkrete Situation an. Wenn z.B. ein Außendienstmitarbeiter sich den ganzen Tag im Schwimmbad aufhält und der Firma gegenüber Kundenbesuche verrechnet, liegt Betrug vor. Hier sollte eine GPS Überwachung schon möglich sein.
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 13:50
Hallo Georg,
sicherlich kann die rechtliche Notwendigkeit nur im Nachhinein und richterlich entschieden werden, aber eine elektronische Überwachung mit dem Potenzial mehr als nur die verdächtige Tat zu dokumentieren, kann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kollidieren. Bevor Mitarbeiter ohne ihr Wissen überwacht werden, sollte ein Anwalt die Situation eingehend untersucht haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marko meint
4. Juni 2018 at 10:23
Guten Morgen.
Wir sind eine kleine Firma mit nur 3 Mitarbeitern und vor 14 Tagen wurden unsere Fahrzeuge mit GPS ausgestattet.
Keiner der Mitarbeiter hat eine Einverständniserklärung abgegeben noch unterschrieben.
Wir dürfen die Fahrzeuge privat nutzen.
Angeblich sei dies vom Finanzamt der Firma zwecks gefahrener Km auferlegt worden und angeblich soll eine externe Firma diese Daten auslesen. Jetzt frag ich mich warum mein Chef eine App für diese Geräte auf seinem Handy als auch auf dem firmenrechner hat.
Wie verhält es sich trotz fehlender Einverständniserklärung und wer bzw wie wird garantiert, das nach feierabend nicht geprüft wird, wann wie und wo wir uns aufhalten
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 13:29
Hallo Marko,
Situationen, wie die von Ihnen beschriebene, sind immer heikel. Ein Anwalt für Arbeitsrechte oder Datenschutz ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cord R. meint
22. Mai 2018 at 22:40
Hallo AR Team,
Ich wurde vor etwa einem Jahr vor vollendete Tatsachen gestellt, als mein Arbeitgeber mir so ganz nebenbei mitteilte, dass mein Dienstfahrzeug nun über einen Tracker verfügt. Eine Unterschrift oder Einwilligung hat er gar nicht erst verlangt.
Nun meine Frage: Ich nutze das Fahrzeug ausschließlich zu Kundenfahrten und den Weg zum und vom Arbeitsplatzt. Nun kam es vor, dass ein Kunde einen Termin um eine Stunde verschob. Dies nutzte ich zu einer Fahrt nachhause, um dort zu Mittag zu essen. Ich wurde zwar später nicht direkt darauf angesprochen, doch ein Kollege, berichtete mir später, dass diese Fahrt nachhause wohl auch gespeichert wurde und mein Arbeitgeber diese Information an meinen Kollegen weiter gab. Ist hier nicht bereits das Datenschutzgesetz tangiert? Einen Betriebstrat haben wir nicht. Mein AG gründete dafür extramehrere Firmen, so dass jede lediglich so klein gehalten wird, dass Ein BR nicht gegründet werden kann.
Zudem ist der Mailverkehr ausschliesslich über einen Firmenaccount gestattet, so dass der AG jede Mail jederzeitbmitlesen kann. Ich fühle mich mittlerweile in DDR-Zeiten versetzt.
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 11:02
Hallo Cord,
die Situation, die Sie beschreiben klingt, als sollten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht auseinandersetzen. Dieser kann die Situation beurteilen und die entsprechenden Konsequenzen einleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael W. meint
11. Mai 2018 at 10:34
Hallo. ich arbeite im Außendienst mit Firmenwagen inkl. privater Nutzung und habe ein Firmenhandy, dessen private Nutzung ebenfalls erlaubt ist (laut Policy).
Hier wird zwar viel über GPS-Überwachung im Auto gesprochen, mein Problem ist jedoch das Firmenhandy: Mein Arbeitgeber verlangt seit Kurzem von seinen Mitarbeitern, dass sie auf ihrem Firmen-iPhone eine „Sicherheits-Software“ installiert. Diese App soll vor Viren und Phisching schützen, prüft aber auch sämtliche Daten und hat Zugriff auf das GPS – wir können also auch geortet werden.
Unabhängig davon, dass wohl schon alleine das Tracken von Daten in Deutschland nicht zulässig ist (da private Nutzung erlaubt ist), wie verhält es sich nach Ihrer Meinung mit der GPS-Ortung?
Die App hat ja willkürlich Zugriff auf den Standort, also nicht nur während der offiziellen Arbeitszeiten.
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 13:39
Hallo Michael,
wenn die Ortung nur verwendet wird, um ein verlorenes Gerät zu orten, sollte kein Problem bestehen. Die Überwachung der Arbeitnehmer ist jedoch nur in wenigen Fällen erlaubt. Im Zweifelsfall können Sie sich an weinen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
DJ meint
30. März 2018 at 11:57
Guten Tag,
ich arbeite im Ambulaten Pflegedienst, durch Zufall habe ich gehört, dass unsere Wagen wohl auch GPS- Verfolgt werden. Muss ich das so akzeptieren? Hätte man mich nicht aufklären müssen, das die Wagen alle solch eine Funktion haben.
Vielen dank für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 11:01
Hallo DJ,
da in diesem Fall – wie im Ratgeber erklärt – eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers stattfinden soll, lässt sich dies pauschal nicht beantworten. Nur ein Anwalt kann Ihnen dies verbindlich beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephan meint
21. Februar 2018 at 21:00
Hallo.
Mein Chef hat in die Firmenwagen Navis mit GPS-Überwachung installiert ,wo wir unterschrieben haben das die Autos bei Bedarf kontrolliert Werdern können , zusätzlich wurden jetzt auch noch Geräte zu Zeiterfassung mit einem Chip installiert.
Nun wurde ich vom Büro des öfteren angesprochen das meine Zeiten auf den reperaturzetteln mit den Zeiten von den Geräten im Auto nicht immer überein stimmen und sollte mich dafür rechtfertigen .
Meine Fragen ,muß ich mich dafür rechtfertigen und darf das Büro mich so überwachen?
arbeitsrechte.de meint
14. März 2018 at 12:01
Hallo Stephan,
für gewöhnlich dürfen solche Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen erfolgen. Sie sollten sich jedoch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Eine Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ursula meint
18. Februar 2018 at 11:19
Hallo.Meine ca.500 Kolleginnen und ich, sollen ab nächster Woche , neue Arbeitsverträge bekommen, in denen wir uns einverstanden erklären, das wir mit einer GPS Überwachung einverstanden sind.Sollten wir diese nicht unterschreiben, wird dafür gesorgt, das wir aus welchen Gründen auch immer, unsere Jobs verlieren.Niemand von uns möchte sich zum gläsernen Menschen machen lassen, und darum den neuen Vertrag nicht unterschreiben.Wir wollen uns auch nicht erpressen lassen.Wie können wir am besten, dagegen vorgehen? Ein Betriebsrat ist nicht vorhanden.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:26
Hallo Ursula,
eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen leider nicht anbieten, weshalb Sie hier nur ein Anwalt richtig beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
17. August 2022 at 22:58
Ich weiß garnicht, wieso Sie auf gläserner Mensch kommen. Sie haben doch nichts zu verbergen, in Ihrer Arbeitszeit wird die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitsleistung vollbracht. Nach Ihrer Arbeitszeit werden keine Daten aufgenommen, bzw. Ist das verboten. Also wo ist denn dann das Problem? Wenn man natürlich versucht Fehlverhalten zu kaschieren, dann ärgert man sich natürlich über die sogenannte Überwachung.
Stefan.Z meint
7. Februar 2018 at 10:36
Gps in LKW soweit so gut. Verfolgt wird mit Aufzeichung aller Daten ; Uhrzeit wegstrecke u.s.w.
Arbeitgeber kann also genau die Fahrwege nachvollziehen.
Mir wurde verboten was zu Essen zu holen da ich dafür ins nächste Dorf musste.
Ist das Erlaubt?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:41
Hallo Stefan,
der Umgang mit einem Firmenfahrzeug ist weisungsgebunden, so kann der Einsatz beschränkt werden. Ob diese Form der Überwachung erlaubt ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen G. meint
15. Januar 2018 at 9:13
Guten Morgen Arbeitsrechte-Team,
die Fahrzeuge des Transport- und Logistic – Unternehmens für das ich arbeite, sind alle mit GPS und einer „Black Box“ ausgestattet. Das ist ja auch alles soweit in Ordnung für mich, die Einverständniserklärung habe ich aus einfachheitsgründen unterschrieben.
Jetzt möchte ich aber wissen, wer- außer den „Chefs“- noch zugriff auf die Daten haben kann, bzw. an wen die aufgezeichneten Daten weitergegeben werden könnten.
Ein Kollege bzw. dessen Lebensgefährtin wird nachts mit anonymen Anrufen belästigt und ihr wird mitgeteilt, dass der Kollege und ich uns an einer bestimmten Stelle getroffen haben. Das Treffen war notwendig, weil er mir einen Artikel nachliefern musste, den ich zuwenig hatte.
Ich kann mit nicht vorstellen, dass einer meiner Vorgesetzten irgendein interesse daran haben könnte, nachts!!!, einer Betriebsfremden Person solche Daten weiterzugeben.
Leider habe ich von der Einverständniserklärung keine Kopie erhalten und möchte jetzt doch gerne wissen, wie lange meine Daten gespeichert werden können und ob meine, und welche Daten gelöscht werden und wurden. Ich Danke.
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2018 at 14:30
Hallo Carmen,
alle automatisiert erfassten Daten müssen im Verfahrensverzeichnis beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens dokumentiert sein. In diese darf jeder Einsicht beantragen, der ein berechtigtes Interesse an den Daten hat.
Sie können beim Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens erfragen, wer Zugriff auf die GPS-Daten hatte, und angeben, dass diese missbräuchlich verwendet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. Hesse meint
23. Dezember 2017 at 21:29
Hallo ich habe eine Abmahnung bekommen weil ich auf den weg zum Kunden an einer Tankstelle angehalten habe, um mir einen Kaffee zu kaufen.
Ich wurde gps überprüft und habe eine Abmahnung wegen Arbeitszeiten betrug bekommen! Ist das rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:15
Hallo M. Hesse,
ob die Abmahnung rechtens ist, kann ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht genau mitteilnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Boss meint
12. Oktober 2018 at 12:42
Unterwegs ein Getränk zu kaufen und zu sich zu nehmen sollte möglich sein ohne gleich eine Abmahnung zu erhalten (Welch ein Arbeitgeber macht so etwas?). Ansonsten ist es kein Kaffee sondern eine Pinkelpause! 😉 Dafür eine Abmahnung auszusprechen wäre sehr abenteuerlich!
Dirk F. meint
15. Dezember 2017 at 9:11
Mit dem auf dem Markt der Fiskaltaxameter in Berlin und auch bald Bundesweit, ist es möglich via GPS zur allen Zeiten den Standpunkt des Taxis zu orten. Wenn Sie den Artikel richtig verstehe, ist dieses nur mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter erlaubt?
Die digitalen Taxameter haben auch die Möglichkeit, Daten während der Pausenzeit auf zu zeichnen.
Z.b Länge der Pause usw. die Gps Daten dürfte der Unternehmen, doch dann nicht aufzeichnen während der Pause.
arbeitsrechte.de meint
8. Februar 2018 at 17:21
Hallo Dirk,
Ihr Fall ist leider zu speziell, als dass wir Ihnen hierauf eine allgemeingültige Antwort geben könnten. Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens wenden. Dieser kann Sie eingehend beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd meint
5. Juli 2018 at 11:33
Guten Tag, leider musste ich feststellen das es keinen Sinn macht sich auf dieser Plattform die Finger wund zuschreiben, da die Antwort von vorne her schon feststeht „Da kann sie ein Anwalt beraten“. Meine Frage ist, was macht es dann für einen Sinn hier zu Posten. Verzeihung aber das ann ich nicht nachvollziehen.
BL
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 9:56
Hallo Bernd,
auf unserem Ratgeberportal informieren wir kostenlos über die aktuellen Vorschriften und Urteile im Arbeitsrecht. Gerne geben wir auch Tipps und Hinweise. Sobald die Fragen allerdings zu speziell sind, haben wir keine andere Wahl, als an einen Anwalt zu verweisen, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Diese Tatsache können Sie auch unserer Hinweisseite entnehmen. Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, einen Kommentar unter einem unserer Artikel zu hinterlassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ludwig D. meint
23. Oktober 2017 at 12:27
Mein Arbeitgeber hat in unseren fimenautos gbs eingebaut zwecks
Überwachung . Frage ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 13:10
Hallo Ludwig D.,
da auf diese Weise auch die Aufenthaltsorte außerhalb der Arbeitszeit eingesehen werden können und es sich dementsprechend um eine Dauerüberwachung handelt, sollte dies nicht rechtens sein. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an den Betriebsrat oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
18. Oktober 2018 at 19:54
Unsinn! Stellt der AG die Firmenfahrzeuge auch zur Privatnutzung zur Verfügung, muss zwingend ein Privatschalter (zur Abschaltung der Ortung) installiert werden! Damit ist keine Liveortung mehr möglich. Eine Routenaufzeichnung findet nicht statt!
Ist ein Betriebsrat vorhanden muss es eine entsprechende Betriebsvereinbarung geben! Der BR wird also von Beginn an involviert!
A. meint
14. Dezember 2020 at 18:42
Mein Chef hat in unseren
Firmenauto ein Gps Sender einabauen lassen ohne unseren Wissen und hat meinen Kollegen gekündigt ,da er gesehen hat der mein Kollege ein wenig früher von der Arbeit los ist und laut meinen Chef Umwege gefahren ist ,ist diese Kündigung Rechtens?