Der erste Advent steht vor der Tür und das Arbeitsjahr neigt sich langsam dem Ende entgegen. Für viele Beschäftigte steht demnächst die Weihnachtsfeier des Unternehmens an. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn sich dann ein Unfall auf der Betriebsveranstaltung ereignet? Greift die Unfallversicherung bei einer Weihnachtsfeier?
Unfall bei der Weihnachtsfeier: Sind Sie versichert?
Arbeitnehmer sind während der Arbeitszeit durch die Unfallversicherung besonders geschützt, wenn ihnen etwas zustößt. Der Schutz umfasst in der Regel sowohl den Arbeitsweg als auch alle Tätigkeiten, die mit der Ausübung des Berufs zusammenhängen.
Zum Arbeitsalltag gehören auch immer wieder Festlichkeiten. Viele Unternehmen veranstalten eine Sommerfeier und lassen dann das Jahr in der Adventszeit bei einer weiteren Zusammenkunft ausklingen. Doch wie sieht es aus, wenn sich bei dieser Veranstaltung ein Unfall ereignet?
In aller Regel greift die Unfallversicherung bei einer Weihnachtsfeier. Das gilt nicht nur für die Feierlichkeit selbst. Auch der Weg dorthin und zurück in die eigenen vier Wände zählen dazu. Sie sind also die gesamte Veranstaltung über versichert.
Wird diese durch die Unternehmensleitung offiziell beendet und Sie feiern mit einigen Kollegen noch weiter, so handelt es sich um eine private Veranstaltung. Der Versicherungsschutz besteht dann nicht mehr.
Wichtig: Es kann auch Unfälle geben, bei welchen die Unfallversicherung bei einer Weihnachtsfeier nicht greift. Das ist möglich, wenn der Arbeitnehmer sehr stark alkoholisiert ist und daher nicht mehr in der Lage ist, an einem geselligen Zusammensein teilzunehmen.
Welche Leistungen umfasst die Unfallversicherung?
Erleiden Sie auf der Weihnachtsfeier einen Arbeitsunfall, so muss der Arbeitgeber diesen bei der Berufsgenossenschaft melden. Sie selbst müssen dann einen Durchgangsarzt aufsuchen. Ihnen stehen dann unterschiedliche Leistungen zu, die Ihre medizinische Rehabilitation fördern sollen.
Hat der Unfall schwerwiegende Folgen, so können Sie auch Mobilitätshilfen in Anspruch nehmen. Falls erforderlich, wird auch die Umgestaltung des Arbeitsplatzes bezuschusst. Ein weiterer Vorteil, den die Unfallversicherung bietet, ist das Verletztengeld.
Kranke Arbeitnehmer haben in Deutschland einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Geht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, steht Ihnen Krankengeld zu. Handelt es sich allerdings um einen Arbeitsunfall, erhalten Betroffene Verletztengeld.
Wie hoch der Anspruch ausfallen kann, können Sie mit unserem Rechner bequem und kostenlos ermitteln:
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