Scheidungen, Adoptionen, Ehe für alle: Das tradierte Bild von Familie und Erziehung wird zunehmend aufgebrochen. Die Arbeitswelt muss sich dementsprechend auch rechtlich auf neue Lebensentwürfe einstellen.
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Dies gilt auch für die Elternzeit, welche Arbeitnehmern zur Betreuung ihrer Kinder einberaumt wird. Denn: Mitunter besteht auch Anspruch auf solch eine Pause, wenn die Enkel zu betreuen sind. Dies wird in Anlehnung an den juristischen Term umgangssprachlich als „Großelternzeit“ bezeichnet.
Kurz & knapp: Großelternzeit
Neben den Eltern haben auch die Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung eines Enkelkindes.
Damit die Elternzeit für Großeltern beansprucht werden kann, muss ein Elternteil minderjährig sein oder sich in einer Ausbildung befinden, welche vor der Volljährigkeit begonnen wurde. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Nein, für die Großelternzeit ist keine Ersatzzahlung in Form von Elterngeld vorgesehen.
Anbei finden Sie eine Zusammenfassung über die Elternzeit bei den Großeltern: welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie diese geltend gemacht werden kann.
Inhalt
Gesetz sieht spezifische Konstellationen vor
Wer ein Kind bekommt, der hat ein gutes Recht darauf, dieses selbst zu betreuen – gleichzeitig soll durch den Wegfall der Arbeitszeit kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Arbeitnehmer haben hierzulande die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen: Bis zum achten Lebensjahr kann das Kind dabei teilweise selbst betreut werden. Während dieser Zeit kann Elterngeld als Ausgleich für ausbleibenden Lohn beantragt werden; dieses entspricht einem bestimmten prozentualen Anteil des letzten Nettoeinkommens.
Daran anknüpfend darf dieses Recht seit dem 1. Januar 2009 auch von Großeltern geltend gemacht werden – als sogenannte Großelternzeit. Dies kann jedoch nicht ohne weiteres beansprucht werden. Im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ heißt es im § 15, Absatz 1a:
Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, wenn sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
1. ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder
2. ein Elternteil des Kindes sich in einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
Das bedeutet: Die Großelternzeit gilt nicht für jede Familiensituation. Nur weil die Kinder immer mal wieder von Oma und Opa betreut werden, kann dies nicht automatisch als solche geltend gemacht werden.
Damit die Elternzeit auf die Großeltern übertragen werden kann, müssen also bestimmte Voraussetzungen gegeben sein – diese zeigen auch das primäre Ziel dieser Gesetzeserweiterung: Vor allem sehr jungen Eltern im Teenager-Alter soll durch die Großelternzeit ermöglicht werden, sich trotz Nachwuchs auf eine Ausbildung zu bewerben bzw. diese zu absolvieren.
Wie kann die Großelternzeit in Anspruch genommen werden?
Möchten (künftige) Großeltern in Elternzeit gehen, dann gelten hierfür zunächst die gleichen Rahmenbedingungen wie für die normale Elternzeit auch. Eine Großelternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden, empfohlen sind mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn – wenn das Kind zwischen drei und acht Jahren alt ist, dreizehn Wochen vorher.
Auch die zeitlichen Vorgaben sind in der Regel dieselben: Insgesamt kann bis zu drei Jahren Auszeit genommen werden, welche weitestgehend frei vom Betreuenden gewählt werden dürfen – dies sollte jedoch stets mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Wichtig: Bei der Elternzeit für Großeltern ist kein Elterngeld für die Betreuenden vorgesehen!
Abgesehen davon gelten folgende Regelungen:
- Großelternzeit kann nur dann beansprucht werden, wenn keines der beiden Elternteile zeitgleich eine Elternzeit beansprucht
- die Betriebsgröße muss mindestens 16 Menschen umfassen, bei weniger Angestellten ist eine Inanspruchnahme leider nicht möglich
- die Eltern müssen der Betreuung zugestimmt haben
Josefski meint
25. Juli 2021 at 18:01
Mein Enkelkind ist am 29.6.21 mit einem Not Kaiseschnitt geholt worden, 3 Wochen zu früh, das ist nicht weiter schlimm, aber meine Schwiegertochter ist kurz nach der Geburt verstorben. Mein Sohn ist jetzt der einzige der zu Hause bleiben könnte, aber beruflich ist das nur Mal für 2 Monate möglich und finanziell auch. Da er noch nicht weiß was jetzt für Kosten auf ihn zu rollen. Bestattungskosten usw. Was sie erspart hatten ist für die Kosten drauf gegangen wie zB Kinderwagen, Kinderzimmer usw. Ich als Oma möchte ihn wenigstens für 3 Monate unterstützen für ihn da sein und das er seinen Verlust verarbeiten kann. Ich bin noch berufstätig und wohne in Pforzheim, mein Sohn aber bei Frankfurt/M. Wer zahlt jetzt meine Miete und muß ich die 3 Monate hinter meinem 45 Jahren arbeiten noch ranhängen?
Es hat sich eine Stiftung bereiterklärt meine Miete, Telekom, Energie zu bezahlen, aber dann bin ich ohne Krankenversicherung!
Ich arbeite seit 41 Jahren immer mit 40 h in der Woche, jetzt will ich meinen Sohn helfen und stehe ohne Geld da. Er ist über Nacht Witwer und alleinerziehender Vater geworden, wo ist jetzt unser Sozialstaat?
Susanne meint
14. Juni 2021 at 12:17
Unsere Enkelin ist am 21.04.20 geboren. Jetzt möchten unser Sohn und deren Verlobte am 01.08.21 eine Ausbildung anfangen,
Wie und unter welchen Vorraussetzungen kann ich eine Großelternzeit beantragen und woher kann ich Geld beziehen, da ich bisher der Verdiener in Vollzeit bin? Mitarbeiterzahl in meinem Betrieb sind über 200.
Ich möchte den Kindern gern eine berufliche Zukunft bieten.
Oder muss ich kündigen und ich bekomme Unterhaltskosten vom Arbeitsamt oder ähnliches?
MfG
Karin S. meint
24. Januar 2020 at 19:43
Wenn Großeltern kein Elterngeld erhalten, wovon sollen sie dann leben?
Berufstätige Großelteren sind doch auf ihr Einkommen angewiesen.
Uhlig meint
28. September 2018 at 8:29
Was hat die Großeleternzeit mit der Betriebsgöße zu tun?
Andi meint
26. Juli 2019 at 23:12
Hallo:0),
Fast alle Kleinbetriebe sind von diversen Ausnahmeregelungen befreit.
Mir wäre selbst bei 17 Angestellten es nicht möglich gewesen, als Arbeitgeber Grosselternzeit anzubieten.
Das haben meine Exmänner und Väter bzw Grossväter anbieten müssen,die in abhängiger Position beschäftigt sind, damit unsere Kinder zumindest Schule und Berufsschule abschliessen konnten und kein ganzes Jahr einbüssen haben.
Es gibt ja mittlerweile Elternzeit Pro und an zwei Tagen die Woche zeigen sich Chefs manchmal kulant, sogar bei Männern.
Selbst wenn ein Rechtsanspruch besteht, gibt es meist trotzdem Ärger, da niemand mit so einem Verhalten rechnet und es regelmässig missinterpretiert wird.
Von halber Kündigung bis zu freizeitorientieter Schonhaltung
Ein fünfzigjährige Mann in Grosselternzeit, das ist überall Neuland und bedroht deren *Erektiles* männliches Weltbild.
Männer sind halt statt familienorientierte aufs erwerbsortierte Weltbild festgelegt und jede Abweichung ist eine Bedrohung und ein Problem…und zieht Nachahmer hinter sich.
LG