Key Facts
- Das Hamburger Modell soll eine stufenweise Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz nach einer langen Krankheit des Arbeitnehmers unterstützen.
- Das Hamburger Modell kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Der Ablauf und die tägliche Arbeitszeit werden individuell festgelegt.
- Für das Hamburger Modell ist eine Dauer von meist sechs Wochen angesetzt. In Einzelfällen kann diese aber auch überschritten werden.
Was ist das Hamburger Modell?

Inhalt
Ein schwerer Unfall oder eine langwierige Erkrankung können dazu führen, dass Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Die Entgeltfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen.
Danach übernimmt die Krankenkasse meist die Lohnersatzleistung in Form von Krankengeld. Wollen Arbeitnehmer langsam wieder zurück ins Arbeitsleben, obwohl sie noch nicht wieder in der Lage sind, Vollzeit zu arbeiten, kommt das Hamburger Modell in Betracht.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag. Im Gegensatz zum betrieblichen Eingliederungsmanagement geschieht dies allerdings für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis.
Für ein Hamburger Modell müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Längere Arbeitsunfähigkeit: Das Hamburger Modell kann nur angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer schon länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.
- Ärztliche Genehmigung: Der behandelnde Arzt muss der Maßnahme zur Wiedereingliederung in das Berufsleben zustimmen. Das ist nur möglich, wenn aus medizinischer Sicht nicht dagegenspricht, dass der Patient für mindestens zwei Stunden leichten Tätigkeiten nachgehen kann.
- Zustimmung durch den Arbeitgeber: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Hamburger Modell. Der Arbeitgeber muss dieser Maßnahme stets zustimmen.
- Zustimmung der Krankenkasse: Im Rahmen vom Hamburger Modell wird kein Gehalt gezahlt. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin Krankengeld. Da dieses durch die Krankenkasse gezahlt wird, muss auch diese der Maßnahme zustimmen.
Wie funktioniert das Hamburger Modell? Üblicher Ablauf
Bevor Sie auf Ihren Arbeitgeber zugehen und nachfragen können, ob ein Hamburger Modell möglich wäre, muss Ihr Arzt erst einmal grünes Licht für die Maßnahme geben. Das ist nur möglich, wenn Ihr Gesundheitszustand das hergibt und der Mediziner den Versuch einer Wiedereingliederung für sinnvoll hält.
Ist die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse gegeben, können Sie mit dem Arzt gemeinsam für den Wiedereingliederungsplan fürs Hamburger Modell ein Formular ausfüllen. Auf diesem werden dann die täglichen Arbeitszeiten vermerkt. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 74 Sozialgesetzbuch V (SGB V):
Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen. Spätestens ab einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen hat die ärztliche Feststellung nach Satz 1 regelmäßig mit der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. […]
Während das Hamburger Modell läuft wird ständig überprüft, ob der Arbeitnehmer die Tätigkeiten ohne gesundheitliche Einschränkungen ausüben kann. Ist die Wiedereingliederung ohne Probleme verlaufen, kann die Krankschreibung zu deren Ende auslaufen und der Arbeitnehmer wird wieder in den normalen Alltag integriert.
Hamburger Modell: Wie lange dauert das?
Wie Lange die Maßnahme zur Wiedereingliederung in die Arbeit dauert, ist variabel. Arzt und Patient erstellen zusammen mit dem Arbeitgeber einen sinnvollen Plan. Grundsätzlich sollte der Probelauf nicht länger als sechs Monate dauern.
Das Hamburger Modell kann zum Beispiel eine Dauer von drei Monaten haben. Dabei ist es denkbar, dass der Arbeitnehmer in den ersten drei Wochen für zwei Stunden täglich arbeitet. In den Wochen vier bis sechs wird im Hamburger Modell die Arbeitszeit dann auf vier Stunden pro Tag erhöht.
In der letzten Phase könnte dann eine Arbeitszeit von sechs Stunden täglich vorgesehen sein. Läuft das Modell gut und der Arbeitnehmer fühlt sich in Absprache mit dem Arzt danach in der Lage, seiner Tätigkeit wieder vollständig nachzugehen, läuft die Krankschreibung zum Ende des Hamburger Modells aus.
Gut zu wissen: Merken Sie, dass Sie noch nicht alle Tätigkeiten vollumfänglich ausüben können, gibt es häufig auch die Option, das Hamburger Modell zu verlängern.
Hamburger Modell gescheitert: Und nun?
Da das Hamburger Modell während einer Krankschreibung läuft, kommt es nicht selten vor, dass Arbeitnehmer den Aufgaben gesundheitlich (noch) nicht gewachsen sind. Daher ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Arzt essentiell.
Stellen Sie mit diesem gemeinsam fest, dass sich Ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert, müssen Sie das Hamburger Modell abbrechen. Es ist grundsätzlich möglich, die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.
Wichtig: Auch bei einem Abbruch vom Hamburger Modell wird das Krankengeld weiterhin gezahlt! Ihnen entstehen dadurch also keinerlei finanziellen Nachteile.
FAQ: Hamburger Modell zur Eingliederung einfach erklärt
Beim Hamburger Modell handelt es sich um ein stufenweises Wiedereingliederungsverfahren für Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit. Es soll eine schrittweise Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Arbeitszeit und Belastung werden individuell gesteigert.
Grundsätzlich kann für das Hamburger Modell ein Antrag von jedem Arbeitnehmer gestellt werden, der länger als sechs Wochen krank ist. Arzt und Arbeitgeber müssen der Maßnahme zustimmen. Die Genehmigung wird dann von der Krankenkasse erteilt. Es handelt sich im Gegensatz zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) um eine freiwillige Maßnahme.
Nein. Im Hamburger Modell besteht kein Urlaubsanspruch, da Sie während der Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin krankgeschrieben sind.
Im Rahmen vom Hamburger Modell ist keine Bezahlung vorgesehen. Der Arbeitnehmer bezieht in diesem Zeitraum weiterhin Kranken- bzw. Verletztengeld oder eine andere Sozialleistung. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber ein Gehalt zahlen, welches sich aber auf den Anspruch auf Krankengeld auswirken kann.