Das Handy ist aus dem Lebensalltag nicht mehr wegzudenken. Egal wo, das Smartphone ist immer dabei. Der nützliche Helfer kann inzwischen mehr als nur telefonieren. Messenger, SMS, soziale Netzwerke, Navigation und viele andere Dinge sind durch moderne Telefone immer in Reichweite. Doch neben Empfang und Akkulaufzeit gibt es noch andere Dinge, die im Umgang mit Mobiltelefonen beachtet werden müssen.
Im Betrieb erzeugt der Umgang mit Handys immer wieder Diskussionsbedarf. Ist die Benutzung während der Arbeitszeit erlaubt? Stört das Handy die anderen Mitarbeiter oder den Betriebsablauf insgesamt? Dürfen Arbeitgeber ein Handyverbot erteilen und in welchem Umfang gilt es?
Kurz & knapp: Handyverbot am Arbeitsplatz
Nein. Die Entscheidung, ob es ein Handyverbot am Arbeitsplatz geben soll, liegt beim Arbeitgeber. Er kann ein mögliches Verbot jedoch normalerweise nicht auf die Mittagspause beziehen.
Der Arbeitgeber kann spezielle Umgangsregeln mit Handys am Arbeitsplatz in einer Betriebsvereinbarung festhalten, anstatt ein generelles Verbot auszusprechen.
Wir klären im Folgenden die Fragen zum Thema „Handyverbot am Arbeitsplatz“ und legen die rechtlichen Grundlagen dar, die es im Arbeitsrecht zum Handyverbot gibt. Außerdem bieten wir für das Handyverbot am Arbeitsplatz ein Muster an, mit dem ein Verbot vom Arbeitgeber mitgeteilt und vom Arbeitnehmer bestätigt werden kann.
Inhalt
Ist das Handy am Arbeitsplatz generell verboten?
Das Mitführen und Nutzen eines Handys während der Arbeitszeit ist nicht generell verboten. Jedoch kann der Arbeitgeber das Handy verbieten, wenn er einen Anlass dazu sieht.
Ist das Handyverbot laut Arbeitsrecht legal?
Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Festlegungen über die Art und Weise können beinhalten, dass das Telefon zum Arbeitsbeginn im Spind verbleiben muss und in den Betriebsräumen nicht benutzt werden darf.
Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer im Notfall erreichbar ist. Das muss nicht durch das Smartphone passieren. Auch der Festnetzanschluss der Firma kann das ausreichend sicherstellen.
Mit einer Betriebsvereinbarung das Handyverbot am Arbeitsplatz sicherstellen
Die einfachste Möglichkeit, die Nutzung von privaten Telefonen während der Arbeit sinnvoll zu beschränken, ist die Betriebsvereinbarung.
Damit lassen sich wirksam Regeln für den Umgang und Gebrauch von Smartphones festlegen. Nachdem eine solche Vereinbarung beschlossen ist, können Verstöße angemahnt und in der Personalakte vermerkt werden.
Die Grenzen des Handyverbots am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz direkt kann das Verbot umfassend wirken. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass das Handy nicht mitgeführt wird. In den Pausen und außerhalb der Betriebsräume kann das Handy jedoch nicht verboten werden.
Dagegen steht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die allgemeine Erwartung der ständigen Erreichbarkeit.
- Arbeitszeitverlust durch Ablenkung
- Erhöhtes Unfallrisiko
- Gefahr der Industriespionage
- Unerwünschte Bilder in sozialen Netzwerken und die damit verbundenen Konflikte zwischen den Mitarbeitern
- Negative Auswirkungen auf das Betriebsklima
Handyverbot am Arbeitsplatz: Eine Vorlage
Um die Mitarbeiter ausreichend zu informieren, ist mindestens ein Aushang zum Handyverbot während der Arbeitszeit notwendig. Noch sicherer ist eine schriftliche Mitteilung an jeden Mitarbeiter, die zusammen mit der Abrechnung für Vergütung herausgegeben wird. Wenn dann noch eine unterschriebene Bestätigung angefordert wird, ist die Vereinbarung für alle schriftlich bindend.
Im Folgenden finden Sie ein Muster für die Anweisung das Handyverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen:
Abteilung/ Berufstitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zz
Muster für ein Handyverbot am Arbeitsplatz
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass ab dem zz.yy.xx jegliche Nutzung privater Telefone (Handy/ Smartphone) während der Arbeitszeit nicht mehr gestattet ist.
Diese neue Regelung tritt in Kraft, da bereits in der Vergangenheit die Beschäftigung mit dem privaten Telefon für eine erhebliche Ablenkung sorgte, die den sicheren und flüssigen Betriebsablauf stören kann.
Ein Verstoß wird zu den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung.
Bitte geben Sie dieses Schreiben unterschrieben an die Personalabteilung, damit es Ihrer Akte ordentlich hinzugefügt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gelesen und zur Kenntnis genommen
____________________________
_________________________
Unterschrift Geschäftsführer
Unterschrift Arbeitnehmer
gelesen und zur Kenntnis genommen
Unterschrift Arbeitnehmer
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Vereinbarung Handyverbot als Muster (.doc)
Vereinbarung Handyverbot als Muster (.pdf)
Mikal meint
11. Mai 2024 at 13:50
Bundesarbeitsgericht hat am 17.10.2023 (1 ABR 24/22) nun final entschieden, dass ein Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden kann.
Bitte anpassen, Danke
C M. meint
3. Juni 2021 at 4:53
Ich bin nicht aus der „Handygeneration“, muss auch nicht ständig erreichbar sein.
Im Notfall würde ich auf der Arbeit eher per Festnetz informiert, als per Handy.
Ich steuere meine Hörgeräte über eine Handyapp, wobei die neue Hörgerätegeneration
mehr leistet, als Schwerhörigkeit zu beheben.
Sie warnt mich zb. bei Vorhofflimmern.
Man kann damit simultan Fremdsprachen übersetzen lassen wenn der Gespächspartner kein Wort Deutsch spricht, man könnte sich
Begriffe erklären lassen, die einem nicht geläufig sind, Es erinnert an Medikamenteneinnahmen, die während der Arbeitszeit fällig werden. Man kann sich an wichtige Termine erinnern lassen… usw.
Ich schalte damit mein Bluetooth Stethoskop ein…
Es macht meine Arbeit bedeutend barrierefreier.
Einige Mitarbeiter sind der Ansicht, dass man selbst das Einstellen der Hörgeräte per Handy nicht vornehmen darf, weil sie damit nicht chatten und telefonieren dürfen….
Ist das so ?
Herzlichst. C M.
aa meint
10. März 2021 at 21:54
Hallo wir haben auch ein Handyverbot am Arbeitsplatz und haben es dann immer im Spint eingeschlossen soweit so gut vor ein paar tagen kam dann eine rundmail das wir unser handy jetzt abgeben sollen ist das erlaubt ?
RD meint
30. November 2020 at 15:09
Sie schreiben in diesem Artikel:
„Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer im Notfall erreichbar ist. Das muss nicht durch das Smartphone passieren. Auch der Festnetzanschluss der Firma kann das ausreichend sicherstellen.“
Was, wenn der Festnetzanschluss ein Sammelanschluss ist (über 30 MA)? Hier ist dadurch doch keine ausreichende Erreichbarkeit gewährleistet – zumal der AG auch hier „private Anrufe“ verbietet – da nicht garantiert ist, dass mich der Anruf dann auch erreicht. Ich habe ein behindertes Kind!
Ich weigere mich also, dass Handy auszuschalten, benutze es aber auch nicht während meiner Arbeit sondern halte es tatsächlich nur für den Notfall(-anruf) bereit (Benachrichtigung auf Smartwatch).
Josef meint
22. Oktober 2020 at 16:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde Interessieren ob mein Arbeitgeber ( Große Warenhaus Kette) mir das Mitführen meines Smartphones am Körper/Hosentasche auch Verbieten darf, Selbst wenn es auf Lautlos Gestellt ist im Verkauf?
Ich Selber halte dies für ein Persönlichkeitsrecht was ich in der Tasche Sichtbar habe und was nicht, hier reicht bereits die vermutung eines Smartphones mit zu führen um eine Abmahnung zu Erhalten und wird gleich beim Verweigern einer Unterschrift mit den Sicherheits Unterweisung bzgl Handy Verbots am Arbeitsplatz direkt zum Personalchef geschickt.
Hier geht es weder um DSVG Regeln noch um Betriebsgeheimnisse, oder Gefährdung usw
MFG
Mesut meint
13. Oktober 2020 at 13:33
was ist wenn ich mich weigere die anordnung zu unterschreiben,
was kann der Arbeitgeber machen ?
Maik meint
17. Juni 2020 at 16:03
Ich habe ebenfalls ein paar Fragen die einfach nirgens klar beantwortet werden. Als erstes die Frage ob ein eventuelles Verbot auch für Smartwatches gilt? Sprich es gibt eine Betriebsvereinbarung in der untersagt wird Endgeräte jeglicher Art (Smartphones, Smartwatches, Tablets etc.) zu nutzen. Wenn ich meine Smartwatch nun am Handgelenk trage weil diese ja nicht nur eventuelle Mitteilung anzeigt sondern auch den ganzen Tag über meine Vitalwerte misst und diese Ergebnisse ja nutzlos und total verfälscht wären wenn mich mein Chef zwingt diese wärend der Arbeitszeit abzunehmen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Wenn ich die Uhr nur am Handgelenk trage, nur mal ab und an die Uhrzeit ablese aber dort sonst nichts weiter anstelle? Zu Smartwatches wird nirgendwo etwas genaues beantwortet.
Als zweites die Frage wie sieht es mit Firmen-Handys aus? Es gibt eine grundsätzliche Untersagung der Nutzung von diesen Geräten, bezieht sich das nur auf private Geräte oder fallen dann auch Firmenhandys darunter? In der Vereinbarung steht nichts von ausschließlich privaten Geräten. Wenn dann gilt das Verbot doch für jegliche dieser Geräte egal ob privat oder Firmengerät. Manche Mitarbeiter wie z.B Abteilungsleiter oder einige Vertriebsmitarbeiter haben bei uns ein Diensthandy und Tablet, andere Mitarbeiter z.B aus der Fertigung oder der Konstruktion die dieses nicht benötigen haben eben keine dieser Firmengeräte. Ist es dann nicht mit zweierleih Maß gemessen und Diskriminierung wenn man es den einen durch ein Firmengerät gestattet und anderen die nur ein privat Gerät hätten es verbietet dieses mal kurz zu nutzen? Als Info, ich habe ein Festnetztelefon an meinem Arbeitsplatz und kann mich auch darüber erreichen lassen, dies gilt aber ebenso für die Mitarbeiter die ein zusätzliches Diensthandy haben.
Und wie ist ein Verbot genau zu deuten, heist es ich darf mein privates Handy nicht einmal in der Hosentasche haben, auch wenn ich dieses nicht einmal Nutze ausser in der Pause? Kann man hier bestimmen das ich das Gerät in einen Spint einschließen muss? Zur Info, bei uns wird durch Handystrahlung nichts beeinträchtigt oder Verfälscht.
Es wäre schön hier einige eindeutige Antworten zu erhalten da jegliches Forum oder Gewerkschafts Infomaterial keine Frage beantwortet.
Anja meint
27. Oktober 2019 at 19:52
Hallo, ich habe auch nochmal eine Frage.
Unser Chef möchte auch, dass wir ein Handyverbot unterschreiben.
Er hat das Handyverbot bereits per Mail ausgesprochen.
Müssen wir das unterschreiben?
Norbert meint
27. September 2019 at 17:43
Guten Tag,
mein Chef hat mich während der Arbeitszeit mit Handy erwischt, darf er mir einfach dafür puschal als Strafe 40 Stunden/5 Tage Urlaub abziehen? Er hat das nur mündlich gesagt, die Stunden aber erst Monate später in seiner Überstundenliste abgezogen.
Danke
Gruß
Chris meint
28. Mai 2019 at 5:30
Guten Tag,
kann mein Arbeitgeber verlangen, das ich mein Handy an einem für jeden zugänglichen Platz im Büro hinlegen muss? Er nennt es Handyparkplatz, ein Platz im Vorraum meines Büros. Jeder im Büro kann das Handy dort sehen und in die Hand nehmen. Ich darf es nicht in meiner Handtasche lassen, auch verbietet er mir eine smartwatch zu tragen. Er selber hat sein Handy permanent in der Hand. Wir sind ein kleines Büro und haben keinen Pausenraum oder Spint.
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2019 at 9:06
Hallo Chris,
bitte besprechen Sie dies ggf. mit einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathrin B. meint
10. April 2019 at 0:32
Guten Tag, ich arbeite in einer großen Physiotherapiepraxis. Unser Chef hat jetzt ein generelles ausschalten des Handys für Mitarbeiter und Patienten in den gesamten Räumlichkeiten angeordnet. Auch kein Flugmodus. D.h. ich darf das Handy auch nicht während der Pause benutzen, oder ich muss das Gebäude verlassen. Er will zur Kontrolle einen Handyscanner oder so etwas ähnliches an der Eingangstür instalieren und hat bereits Kameras im Rezeptions, – Eingangs- und Wartebereich angebracht. Ist das gestattet?
Ch. meint
4. April 2019 at 20:05
Guten Abend ! Ich habe einen Arbeitskollegen der so oft er kann, während der Arbeitszeit mit seinem Handy zugange ist, und seine Tätigkeit und Leistungsforderung als Arbeitnehmer nichr erfüllt. Darf der Arbeitgeber von der Telefongesellschaft die Zeiten(nicht die Konversationspartner)die er am Handy verbringt, anfordern? Wir haben eine leistungsbezogene Vereinbarung mit unserem Arbeitgeber(Metallverarbeitender Betriebin zwei Schichten) und der Kollege mogelt sich nur durch statt Leistung zu bringen. Auf Grund dieser Vereinbarung arbeite Ich und ein anderer Kollege für ihn mit; haben wir zivilrechtlich die Möglichkeit gegen Ihn zu klagen? Wenn ja, welche ? Ich danke im Voraus ,Ch. Demian!
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 11:01
Hallo Ch.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen bei Ihrer Frage weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
frank meint
18. März 2019 at 15:36
ich bin nun wegen Handynutzung am Arbeitsplatz abgemahnt worden, jedoch leigt der erste vorfall schon in 2016, auch gibt es kein Handyverbot in dem Sinne, kann man einzelen Mitarbeiter abmahnen und andere gewähren lassen ?
Stefan meint
11. März 2019 at 17:36
Das Tragen eines Smartphones kann jedoch nicht verboten werden?
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 8:58
Hallo Stefan,
wenn die Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsplatzes es notwendig machen, kann auch das Tragen eines Smartphones verboten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcus meint
27. Februar 2019 at 1:18
Hallo,
Seit neustem habe ich erfahren dass bei uns auf der arbeit das Handy verboten werden soll. Ich bin ein Famielienvater und ich denke dass ich erreichbar sollte wenn meinen Kindern im Kindergarten oder in der Schule was passiert.
Was habe ich für Möglichkeiten?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 8:01
Hallo Marcus,
Sie können der Schule die Nummer des Betriebs geben. So bleiben Sie auch im Notfall erreichbar.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M.K.. meint
12. Juli 2019 at 20:45
Da hab ich auch eine Frage zu. Was ist denn wenn nicht immer ans Telefon gegangen wird oder da ich in Teilzeit bin nicht immer da bin und eigentlich nicht möchte das die kita dann anruft. Erstens möchte ich nicht das jeder weiß das mein Kind krank ist oder einen Unfall hat und zweitens wie sieht es denn da dann mit dem Datenschutz aus. Lg M.K.
N. Gottschalk meint
15. Februar 2019 at 13:59
Hallo,
wie sieht es aus, wenn in einer Abteilung mit mehreren Büros ?
Ich habe einen Abteilungsleiter und eine Teamleiterin über mir und sitze mit meiner Teamleitung in einem Büro und mein Abteilungsleiter mit anderen Kollegen in einem anderen. Meine Teamleiterin möchte, dass wir unser Handy in den Taschen lassen und nur für die Pause rausholen.
Im anderen Büro, wo nicht die Teamleitung bestimmen kann, darf das Handy auf dem Tisch liegen. Kann in einer Abteilung unterschiedlich verfahren werden?
Marcus P. meint
13. Februar 2019 at 3:41
Guten Tag,
kann das Verbot auch nur auf eine Abteilung oder nur einen Mitarbeiter verhängt werden?
Freundliche Grüße
Marcus
Frank N. meint
21. Januar 2019 at 10:05
Guten Tag,
der Artikel ist klar und deutlich.
Jetzt meine Frage.
Ich besitze Festnetz und Handy, mein AG verbietet Handy am Arbeitsplatz strikt, möchte aber das ich auf dem Handy erreichbar bin. Bin ich dazu verpflichtet auf dem Handy erreichbar zu sein?
Der Arbeitsvertrag beinhaltet dieses, das Handyverbot kam Jahre später.
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 14:35
Hallo Frank,
um zu beurteilen, ob die Vertragsbedingungen rechtens sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mikal meint
26. November 2022 at 20:28
Wenn es sich um ihr Privat-Handy handelt kann der AG sie nicht verpflichten es für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Der AG kann es weder per Betriebsvereinbarung noch per Arbeitsvertrag verlangen.