Wenn im Sommer die Temperaturen hochschnellen und das Thermometer auf 30 Grad oder mehr klettert, hoffen viele Schüler auf Unterrichtsausfall. Sie können sich bei großer Hitze und einer hohen Raumtemperatur schließlich nur schwer konzentrieren, geschweige denn nehmen sie angesichts der körperlichen Belastungssituation inhaltlich etwas mit.
Kurz & knapp: Hitzefrei auf der Arbeit
Hohe Temperaturen wirken sich nicht nur auf die Produktivität von Arbeitnehmern, sondern auch auf ihr Wohlbefinden aus. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es aber nicht. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Werden in einem Arbeits- oder Sozialraum mehr als 35 Grad gemessen, kann unter gewissen Umständen von keinem Mitarbeiter mehr verlangt werden, sich dort zu Arbeitszwecken aufzuhalten. Daraus ergibt sich allerdings nicht gleich ein Anspruch darauf, beispielsweise im Büro Hitzefrei zu bekommen.
Unternehmen sollten zum Beispiel mit der Bereitstellung von kühlen Getränken und gelockerten Bekleidungsvorschriften dazu beitragen, dass der Arbeitsschutz gewährt wird – Hitzefrei auf der Arbeit muss der Arbeitgeber hierbei nicht geben.
Nein. Bei Hitze im Home Office ist der Arbeitnehmer selbst verpflichtet, die Arbeitsbedingungen auch bei hohen Temperaturen erträglich zu gestalten.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Thema „Hitzefrei auf der Arbeit“:
Die Frage, die sich nun stellt, ist: Gibt es hitzefrei auch für Arbeitnehmer? Wer in einem nicht klimatisierten Büro mit gegebenenfalls sogar großen Fensterfronten sein Tagwerk verrichtet, weiß, wie schnell die Luft stickig wird und die Temperatur einen kaum zu ertragenen Wert annimmt.
Wir klären im Folgenden, wie das Thema „Hitzefrei auf der Arbeit“ behandelt wird, ab welcher Temperatur Arbeitnehmer das Recht haben, nach Hause zu gehen und was der Vorgesetzte tun muss, um zu verhindern, dass die Arbeit wegen hitzefrei liegen bliebt.
Hitzefrei am Arbeitsplatz – welche Temperaturen gefährden die Gesundheit der Mitarbeiter?
Wie warm oder kalt unsere Umgebung ist, beeinflusst nicht nur maßgeblich, wie gut wir uns fühlen, sondern kann sich auch massiv auf unsere Gesundheit auswirken. Gerade hohe Temperaturen machen betagten und auch chronisch erkrankten Personen große Probleme.
Ursächlich hierfür ist zum einen das vermehrte Schwitzen, dessen sich der Körper bedient, um herunterzukühlen. Wer hierdurch viel Flüssigkeit verliert, jedoch nicht für genug Nachschub sorgt, kann dehydrieren und in Folge dessen Kreislaufbeschwerden und Fieber bekommen. Darüber hinaus treten bei zu wenig Flüssigkeit im Organismus gegebenenfalls auch diese Folgen auf:
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Übelkeit
- Bauch- und Muskelkrämpfe
- Bewusstlosigkeit
Hohe Umgebungstemperaturen sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Doch unter welchen Umständen kann verhindert werden, dass Arbeitnehmer so geplagt werden? Muss der Vorgesetzte hitzefrei auf der Arbeit anordnen, wenn die Außentemperaturen zu hoch sind?
Hitzefrei – was laut Arbeitsrecht gilt
Welche Regeln Unternehmer hinsichtlich der Temperaturen im Betrieb einzuhalten haben, ist in der Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 vermerkt. Diese unterscheidet klar zwischen:
- Raumtemperatur: subjektives Temperaturempfinden eines Beschäftigten
- Lufttemperatur: tatsächliche Temperatur, der Luft, die am Arbeitsort herrscht
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Lufttemperatur nicht über 26 Grad steigen sollte, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Erklimmt sie einen Wert von 30 Grad und mehr, ist der Chef dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitnehmer zu schützen.
Eine kurze Zusammenfassung zum Thema Hitzefrei und zu den Maßnahmen, die Arbeitgeber bei Hitze treffen sollten, finden Sie in unserer Infografik (zum Vergrößern bitte anklicken):
Maßnahmen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer hitzefrei bekommen
Sind die Lufttemperaturen – hier zählen unter anderem Arbeits-, Pausen- und Bereitschaftsräume hinzu – mit 30 oder mehr Grad unerträglich, hat der Vorgesetzte eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und in diesem Rahmen Maßnahmen wie diese einzuleiten:
- Durchlüftung der Räume in der Früh, wo es noch nicht so warm ist
- Angebot die Arbeitszeiten nach vorne zu ziehen, um von den kühleren Temperaturen zu profitieren
- Lockerung der Bekleidungsregeln
- Ausschenken von kühlen Getränken
Komplett Hitzefrei auf der Arbeit müssen Sie unter diesen Umständen jedoch nicht zwingend bekommen, denn: Nur selten ist es in allen Räumen des Betriebes genauso heiß. Gibt es kühlere, darf der Chef von Ihnen verlangen dort weiterzuarbeiten. Auf ein Mehr an Freizeit ist in diesem Fall zu verzichten.
Hitzefrei im Betrieb – der Betriebsrat überwacht das Geschehen
In vielen Unternehmen hat sich ein Betriebsrat formiert, der zwischen Unternehmensleitung und Angestellten vermittelt, sich jedoch prinzipiell für die Arbeitnehmerinteressen einsetzt. Er hat in zahlreichen Belangen Mitbestimmungsrechte, wie zum Beispiel bei der Kündigung, den Arbeitszeiten und der Einführung von Systemen zur Mitarbeiterüberwachung.
Darüber hinaus darf er ebenfalls mitreden bei:
[…] Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Treten im Unternehmen also unerträgliche Temperaturen auf und Arbeitnehmer mit dem Wunsch „Hitzefrei für Angestellte“ an den Betriebsrat heran, darf er auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage dem Unternehmer selbst Konzepte vorstellen, wie das Problem in den Griff bekommen werden könnte. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang zu überlegen, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die sich mit dem Thema „Wann muss der Arbeitgeber hitzefrei auf der Arbeit geben und welche Maßnahmen sind vorher zu ergreifen?“ beschäftigt.
Konsequenzen für den Arbeitgeber, wenn er die Vorgaben nicht einhält
Zwar ist die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 nicht mit einem Gesetz oder einer Verordnung vergleichbar, nichtsdestotrotz können Betriebsleiter bei Missachtung der Vorgaben durchaus in die Bredouille geraten.
Kann ihnen nachgewiesen werden, dass sie Gesundheit oder Leben ihrer Mitarbeiter vorsätzlich gefährdet haben, steht eine Geldstrafe oder eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe im Raum.
Wird ihnen lediglich eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, kann sich das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro belaufen. Sollte es im Büro also mal wieder sehr heiß werden, lohnt es sich, die Vorgaben der Arbeitsstättenregel einzuhalten.
Wenn es kein Hitzefrei auf der Arbeit gibt, Sie sich aber schlecht fühlen
Bereits ausgeführt wurde, dass Sie auf Hitzefrei am Arbeitsplatz laut Arbeitsrecht für gewöhnlich keinen Anspruch haben. Der Vorgesetzte muss sich bei bestimmten Temperaturen jedoch darum bemühen, Ihre Gesundheit zu schützen, indem er entsprechend temperatursenkende Maßnahmen ergreift. Hierbei ist auch die Luftfeuchte zu berücksichtigen.
Stellen Sie fest, dass Ihnen die Temperaturen auf den Magen schlagen, Sie Schwindelgefühle entwickeln oder Ihnen schlecht wird, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Hitzefrei vom Arbeitgeber ausgerufen wird, sondern sich schnellstens auf den Weg zum Arzt machen. Mit derlei Anzeichen von Überhitzung bzw. Dehydration ist nicht zu spaßen, weshalb die eigene Unversehrtheit über die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gestellt werden sollte.
M.P. meint
16. Juli 2022 at 21:43
Hallo Leute,
Ihr beklagt Euch über warme Arbeitsplätze, gibt es nur noch Jammerlappen ? , ich arbeite selber an Produktionsmaschinen die mit ca. +175°C beheizt sind, seid froh das Ihr in diese Zeit noch Arbeit habt und das es Euch momentan noch gut geht, es kann sich in kurzer Zeit sehr schnell ändern.
Jammer Lappen meint
8. Juli 2023 at 14:13
Aussagen, wie die ihre, sind einfach nur respektlos und kindisch. Es gibt Menschen, mir inklusive, die aufgrund erblicher und nicht erblicher Vorerkrankungen massive gesundheitliche Einschränkungen bei Nicht geeigneten Temperaturen in Kauf nehmen müssen.
es mag ja sein, dass sie an an einer über 100 Grad heißen Maschine arbeiten. Diese sagt aber nichts über die empfundene Raumtemperatur aus. Mein Ofen Zuhause läuft auch auf 200 Grad und trotzdem bekomme ich nicht jedes Mal einen Kreislaufkollaps, wenn ich mein Essen aus dem besagten Ofen hole, weil die umgebende Lufttemperatur geschmeidige 21 Grad beträgt. Auf meiner Arbeit als Galvanisuer sieht das ganze schon anders aus. Unsere bäder laufen 24/7 auf 40 – 60 Grad (nicht Mal annähernd die 200 Grad meines Backofens). Die Lufttemperatur beträgt aufgrund des Dauerbetriebes allerdings 30 Grad und mehr, bei einer Luftfeuchtigkeit von über 90%. Steigen zusätzlich draußen die Temperaturen auf über 30 – 35 Grad, sind bei uns in der Firma, bei gleicher Luftfeuchtigkeit, Mal entspannte 35 – 40 Grad. Wir haben weder eine Klima, noch Ventilatoren oder möglichkeiten durchzulüften, da nur ein Hallentor vorhanden ist. Selbst unsere kerngesunden und hartgesonnenen Arbeitskollegen zwingt das bei einer solch körperlich anstrengenden Arbeit in die Knie. kommen sie doch gerne Mal vorbei und nennen sie einen von uns Jammerlappen. Das wird dann nämlich das letzte Mal sein, dass sie eine solch unüberlegte und respektlose Aussage getätigt haben.
Einen schönen und kühlen Tag wünsche ich.
Steffi H. meint
12. August 2020 at 15:24
Hallo, vielen Dank für den tollen Artikel.
Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet, kürzer oder weniger zu arbeiten, also nicht explizit „hitzefrei“ gibt, sondern den Mitarbeitern lediglich einräumt, auf eigenen Wunsch täglich etwas kürzer zu arbeiten, ist das dann eine Freistellung mit bezahlter Freizeit oder wären das dann Minusstunden für die Mitarbeiter?
Viele Grüße Steffi H.
Jan meint
24. Juli 2019 at 12:43
@Kufner:
Da Frage ich mich ob Sie den Beitrag nicht gelesen haben: Die GL tut das, was er gesetzlich muss. Ventilatoren aufstellen und vermutlich Getränke ausgeben bzw. bereitstellen.
Was soll das Unternehmen Ihrer Meinung nach machen?
Eine Klimaanlage beschaffen für die gesamte Verkaufsfläche?
Na dann bieten Sie doch mal an, auf einen % Teil des Gehalts zu verzichten um das Investment und die laufenden Kosten mitzutragen.
Oder suchen Sie sich einen anderen Job, der klimatisiert ist.
Denken Sie immer daran, dass das Geld, was ihr Arbeitgeber für Ihr Gehalt aufwendet auch erst mal verdient werden muss. Natürlich sind 40°C nicht angenehm – aber dem entgegen stehen hohe Investment und laufende Kosten. Oder sollte er vielleicht eine Stelle einsparen? Dann kann er natürlich auch für eine Klimaanlage sorgen.
Bevor Sie also zuständige Ämter informieren, versetzen Sie sich lieber mal in die Situation Ihrer GL….
Sandra meint
23. Juli 2019 at 21:30
Hallo, die Rechtslage in unserem Land ist doch sehr schwammig, was die Arbeitsstättenverordnung anbetrifft. Es ist zu oft von Büroräumen die Rede,dabei arbeiten viele Arbeiter in Produktionshallen an Maschinen die die Räume noch zusätzlich aufheizen. Ich arbeite an so einem Arbeitsplatz. Im Sommer liegt die Temperatur oft über 30 Grad und mehr. In diesen Tagen auch gern mal über 35 Grad. Mein Arbeitgeber stellt keine Getränke bereit trotz mehrmaliger Bitten seitens der Arbeiter.Wir haben zwar Standventilatoren doch die blasen uns nur die heiße Luft um die Ohren.Früher arbeiten geht auch nicht, da Dreischichtsystem. Selbst bei hohen Temperaturen über dreißig Grad bleiben die Öfen in Betrieb. Wasser am Arbeitsplatz ist nicht gestattet und darf nur in den dafür vorgesehenen Pausenräumen getrunken werden. Wobei man dann unter Druck gerät weil die vorgegebenen Stückzahlen nicht eingehalten werden können. Es wird aber darauf hingewiesen das es keine Akkordarbeit ist und es sich dabei nur um „ungefähre Vorgaben“ handelt. Wer das nicht Akzeptieren möchte dem ist es freigestellt sich nach einer anderen Arbeit umzuschauen. Zeitarbeiter können nach Belieben ausgetauscht werden.
Der Arbeitgeber ist nicht daran interessiert,die Lage für uns Arbeiter besser zu machen. Gespräche bringen nichts. Man fühlt sich vom Gesetzgeber in Stich gelassen.
Bertram meint
23. Juli 2019 at 16:14
Hallo, finde die Beiträge hier sehr interessant und ja, es gibt Pflichten der Arbeitgeber für die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer. Aber keinen der kontrolliert ob diese auch eingehalten werden. Viele AG scheren sich nämlich keinen Deut um das Arbeitsrecht und nutzen die Angst der AN um Ihren Arbeitsplatz schamlos aus. Kontrolliert ja eh keiner. Wenn die AN zusammenklappen zahlt ja die BG oder Krankenkasse. Bei Totalausfall kommen halt neue AN. Bei Beschwerden heißt es nur: Kannst ja gehn wenns dir nicht passt. Da werden bei 37 Grad im Schatten noch Überstunden angeordnet.