Wenn im Sommer die Temperaturen hochschnellen und das Thermometer auf 30 Grad oder mehr klettert, hoffen viele Schüler auf Unterrichtsausfall. Sie können sich bei großer Hitze und einer hohen Raumtemperatur schließlich nur schwer konzentrieren, geschweige denn nehmen sie angesichts der körperlichen Belastungssituation inhaltlich etwas mit.
Kurz & knapp: Hitzefrei auf der Arbeit
Hohe Temperaturen wirken sich nicht nur auf die Produktivität von Arbeitnehmern, sondern auch auf ihr Wohlbefinden aus. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es aber nicht. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Werden in einem Arbeits- oder Sozialraum mehr als 35 Grad gemessen, kann unter gewissen Umständen von keinem Mitarbeiter mehr verlangt werden, sich dort zu Arbeitszwecken aufzuhalten. Daraus ergibt sich allerdings nicht gleich ein Anspruch darauf, beispielsweise im Büro Hitzefrei zu bekommen.
Unternehmen sollten zum Beispiel mit der Bereitstellung von kühlen Getränken und gelockerten Bekleidungsvorschriften dazu beitragen, dass der Arbeitsschutz gewährt wird – Hitzefrei auf der Arbeit muss der Arbeitgeber hierbei nicht geben.
Nein. Bei Hitze im Home Office ist der Arbeitnehmer selbst verpflichtet, die Arbeitsbedingungen auch bei hohen Temperaturen erträglich zu gestalten.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Thema „Hitzefrei auf der Arbeit“:
Die Frage, die sich nun stellt, ist: Gibt es hitzefrei auch für Arbeitnehmer? Wer in einem nicht klimatisierten Büro mit gegebenenfalls sogar großen Fensterfronten sein Tagwerk verrichtet, weiß, wie schnell die Luft stickig wird und die Temperatur einen kaum zu ertragenen Wert annimmt.
Wir klären im Folgenden, wie das Thema „Hitzefrei auf der Arbeit“ behandelt wird, ab welcher Temperatur Arbeitnehmer das Recht haben, nach Hause zu gehen und was der Vorgesetzte tun muss, um zu verhindern, dass die Arbeit wegen hitzefrei liegen bliebt.
Hitzefrei am Arbeitsplatz – welche Temperaturen gefährden die Gesundheit der Mitarbeiter?
Wie warm oder kalt unsere Umgebung ist, beeinflusst nicht nur maßgeblich, wie gut wir uns fühlen, sondern kann sich auch massiv auf unsere Gesundheit auswirken. Gerade hohe Temperaturen machen betagten und auch chronisch erkrankten Personen große Probleme.
Ursächlich hierfür ist zum einen das vermehrte Schwitzen, dessen sich der Körper bedient, um herunterzukühlen. Wer hierdurch viel Flüssigkeit verliert, jedoch nicht für genug Nachschub sorgt, kann dehydrieren und in Folge dessen Kreislaufbeschwerden und Fieber bekommen. Darüber hinaus treten bei zu wenig Flüssigkeit im Organismus gegebenenfalls auch diese Folgen auf:
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Übelkeit
- Bauch- und Muskelkrämpfe
- Bewusstlosigkeit
Hohe Umgebungstemperaturen sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Doch unter welchen Umständen kann verhindert werden, dass Arbeitnehmer so geplagt werden? Muss der Vorgesetzte hitzefrei auf der Arbeit anordnen, wenn die Außentemperaturen zu hoch sind?
Hitzefrei – was laut Arbeitsrecht gilt
Welche Regeln Unternehmer hinsichtlich der Temperaturen im Betrieb einzuhalten haben, ist in der Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 vermerkt. Diese unterscheidet klar zwischen:
- Raumtemperatur: subjektives Temperaturempfinden eines Beschäftigten
- Lufttemperatur: tatsächliche Temperatur, der Luft, die am Arbeitsort herrscht
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Lufttemperatur nicht über 26 Grad steigen sollte, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Erklimmt sie einen Wert von 30 Grad und mehr, ist der Chef dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitnehmer zu schützen.
Eine kurze Zusammenfassung zum Thema Hitzefrei und zu den Maßnahmen, die Arbeitgeber bei Hitze treffen sollten, finden Sie in unserer Infografik (zum Vergrößern bitte anklicken):
Maßnahmen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer hitzefrei bekommen
Sind die Lufttemperaturen – hier zählen unter anderem Arbeits-, Pausen- und Bereitschaftsräume hinzu – mit 30 oder mehr Grad unerträglich, hat der Vorgesetzte eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und in diesem Rahmen Maßnahmen wie diese einzuleiten:
- Durchlüftung der Räume in der Früh, wo es noch nicht so warm ist
- Angebot die Arbeitszeiten nach vorne zu ziehen, um von den kühleren Temperaturen zu profitieren
- Lockerung der Bekleidungsregeln
- Ausschenken von kühlen Getränken
Komplett Hitzefrei auf der Arbeit müssen Sie unter diesen Umständen jedoch nicht zwingend bekommen, denn: Nur selten ist es in allen Räumen des Betriebes genauso heiß. Gibt es kühlere, darf der Chef von Ihnen verlangen dort weiterzuarbeiten. Auf ein Mehr an Freizeit ist in diesem Fall zu verzichten.
Hitzefrei im Betrieb – der Betriebsrat überwacht das Geschehen
In vielen Unternehmen hat sich ein Betriebsrat formiert, der zwischen Unternehmensleitung und Angestellten vermittelt, sich jedoch prinzipiell für die Arbeitnehmerinteressen einsetzt. Er hat in zahlreichen Belangen Mitbestimmungsrechte, wie zum Beispiel bei der Kündigung, den Arbeitszeiten und der Einführung von Systemen zur Mitarbeiterüberwachung.
Darüber hinaus darf er ebenfalls mitreden bei:
[…] Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Treten im Unternehmen also unerträgliche Temperaturen auf und Arbeitnehmer mit dem Wunsch „Hitzefrei für Angestellte“ an den Betriebsrat heran, darf er auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage dem Unternehmer selbst Konzepte vorstellen, wie das Problem in den Griff bekommen werden könnte. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang zu überlegen, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die sich mit dem Thema „Wann muss der Arbeitgeber hitzefrei auf der Arbeit geben und welche Maßnahmen sind vorher zu ergreifen?“ beschäftigt.
Konsequenzen für den Arbeitgeber, wenn er die Vorgaben nicht einhält
Zwar ist die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 nicht mit einem Gesetz oder einer Verordnung vergleichbar, nichtsdestotrotz können Betriebsleiter bei Missachtung der Vorgaben durchaus in die Bredouille geraten.
Kann ihnen nachgewiesen werden, dass sie Gesundheit oder Leben ihrer Mitarbeiter vorsätzlich gefährdet haben, steht eine Geldstrafe oder eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe im Raum.
Wird ihnen lediglich eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, kann sich das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro belaufen. Sollte es im Büro also mal wieder sehr heiß werden, lohnt es sich, die Vorgaben der Arbeitsstättenregel einzuhalten.
Wenn es kein Hitzefrei auf der Arbeit gibt, Sie sich aber schlecht fühlen
Bereits ausgeführt wurde, dass Sie auf Hitzefrei am Arbeitsplatz laut Arbeitsrecht für gewöhnlich keinen Anspruch haben. Der Vorgesetzte muss sich bei bestimmten Temperaturen jedoch darum bemühen, Ihre Gesundheit zu schützen, indem er entsprechend temperatursenkende Maßnahmen ergreift. Hierbei ist auch die Luftfeuchte zu berücksichtigen.
Stellen Sie fest, dass Ihnen die Temperaturen auf den Magen schlagen, Sie Schwindelgefühle entwickeln oder Ihnen schlecht wird, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Hitzefrei vom Arbeitgeber ausgerufen wird, sondern sich schnellstens auf den Weg zum Arzt machen. Mit derlei Anzeichen von Überhitzung bzw. Dehydration ist nicht zu spaßen, weshalb die eigene Unversehrtheit über die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gestellt werden sollte.
Julie meint
21. Juli 2019 at 18:30
Ich arbeite als Lackierer und bei uns sind im Sommer teilweise auch Temperaturen von bis zu 42°C in der Halle…. Ist das noch zumutbar oder darf man da nach Hause gehen ohne das jemand einem was kann?
Tomi meint
21. Juli 2019 at 14:58
Hey Leute, wozu jammert ihr hier alle bloß so rum? Seid Froh dass ihr Arbeit habt. Wie gehts den Leuten die in Afrika eure Kaffebohnen ernten bei 50° da jammert auch keiner. Bei mir sind es in der Spätshicht auch bis zu 40° und jetzt? Die 2 Monate Sommer Deutschland wird wohl jeder überleben. Ausserdem erhaltet ihr hier sowieso immer nur den Rat euch an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dann nimmt doch diesen extrem Hilfreichen Tip an, geht zum Anwalt, zahlt ihm 300 € für eine Beratung und wartet bis ihr euren Job los habt weil sich euer Chef auf solche Leute freut die zum Anwalt gehen und sagen mir ist zuuuu warm 🙁 Aber 14 Tage lang im Urlaub bei 45° Volleyball und Tennis spielen.
arbeitsrechte.de meint
25. Juli 2019 at 10:34
Hallo Tomi,
da die Rechtsberatung in Deutschland Anwälten vorbehalten ist, haben wir in gewissen Situationen leider keine andere Wahl, als diesen Tipp zu geben. Darüber hinaus wird nicht gleich jeder entlassen, der die Beratung eines Anwalts in Anspruch nimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kufner meint
26. Juni 2019 at 20:36
Hallo. Ich arbeite in einem Baufachmarkt, d. H,. Im Einzelhandel, und wir haben derzeit Temperaturen von morgen ca 32 bis nachmittags 40 Grad. Es gibt keine Klimaanlage nur an jeder Info Ventilatoren. Es is jedes Jahr das selbe i. Sommer. Es wird aber von der GL nichts dagegen getan, ausser das abgewartet wird bis es wieder Kühler wird.
Können wir die zuständigen Ämter auf diesen Missstand hinweisen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Justin meint
26. Juni 2019 at 9:52
Sehr gut erklärt doch mich würde interessieren wie es im Einzelhandel aussieht klar haben wir klimaanlage aber im Lager nicht.
Florian meint
24. Juni 2019 at 19:04
Vielen Dank für die Informationen in dem Beitrag.
Auch ich arbeite in der Gastronomie. Die Temperaturen im Kassenbereich waren in den letzten Sommern regelmäßig bei 35-40°C. In der Küche hinter mir noch 5°C höher.. Die Klimaanlage (ich nehme aber an, dass es sich nur um eine Lüftung handelt) war in den letzten Sommern meist defekt und ist auch derzeit wieder defekt. Einen Betriebsrat gibt es nicht, Ventilatoren dürfen wir nicht aufstellen, zumal auch kein Platz dafür im Kassenbereich vorhanden ist. Die Glasfront wurde vor ein paar Jahren nach Süden hin mit mattierter Folie beklebt.
Es werden Kaltgetränke kostenlos zur verfügung gestellt, jedoch nur Cola, Fanta etc. Mineralwasser nicht mehr, seid es nicht mehr aus der Abfüllanlage ausgeschenkt wird, sondern in Plastikflaschen verkauft wird. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf den unwilligen Arbeitgeber hinzuwirken, dass man TRINKWASSER (nicht aus der Leitung, da dieses nicht schmeckt), bereit gestellt bekommt?
Das wir sonstige Erleichterungen erhalten könnten, habe ich schon lange aufgegeben..
Mit einem Anwalt möchte ich die Sache nicht angehen, da ich nicht in eine andere Gaststätte versetzt werden möchte, wozu laut Vertrag, der arbeitgeber berechtigt ist und was er bei unbequemen Mitarbeitern bereits öfters gemacht hatte.
Eine weitere Frage ist, wo und wie wird korrekt die Temperatur gemessen?
Vielen Dank für Tipps.
Jutta meint
23. Juni 2019 at 8:42
wir sind Brief und paketboten. von morgens 10 Uhr bis mittags in der Hitze unterwegs.die Autos haben keine Klimaanlage.ständig in der Hitze von Haus zu Haus und noch 100 schwere Pakete. nach 2 Stunden bin ich schon fix und fertig.
sucre meint
23. Juli 2019 at 18:57
Hallo,
ja wie sieht es jetzt bei den Zustellern aus, jeder Beruf bekommt Antwort.
Ist der Arbeitgeber zu mindestens verpflichtet Getränke zu Verfügung zu stellen ?
Stefan meint
23. Mai 2019 at 13:55
Hat mir echt sehr geholfen, die Erklärung mit Arbeitsrecht und weiteres.
Melanie meint
16. August 2018 at 17:29
Hallo!
Ich habe von meiner Chefin auf Grund der Hitze letzte Woche frei bekommen und soll jetzt die fünf Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten. Ist das rechtens? Ich habe nicht darum gebeten frei zu bekommen. Sie hat es von selber initiiert.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 12:16
Hallo Melanie,
in der Regel muss angewiesene Freizeit nicht nachgearbeitet werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Ob das in Ihrem Fall so zutrifft, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norbert meint
8. August 2018 at 15:51
Hallo liebes Beraterteam,
meine Frage an Euch ist ,mein Arbeitgeber hat festgelegt für drei Tage das unsere Disponenten bei den Temperaturen nur noch 6 Stunden arbeiten brauchen weil im Büro 36 grad sind. Wir hingegen die draußen arbeiten müssen wo teilweise über 40 grad herrschen weil die Sonne noch scheint und auch körperlich schwere Arbeit geleistet werden muss ,bekommen nur eine zusätzliche Pause von 15 Minuten. Ist das in Ordnung?
Es ist ja auch immer nur die rede von Büroräumen. Für mein Rechtsempfinden ist das nicht rechtens.
Getränke werden vom Arbeitgeber gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert
arbeitsrechte.de meint
22. August 2018 at 15:27
Hallo Norbert,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Sind Sie unsicher in Bezug auf die Richtigkeit der den Arbeitsschutz betreffenden Maßnahmen Ihres Arbeitgebers, sollten Sie daher einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone U. meint
7. August 2018 at 12:05
Ich arbeite als reinigungskraft und mache täglich 10 treppenhäuser sauber.ich fange morgens um 8,jetzt um 7.00 an zu arbeiten.ich habe keinen Raum zum abkühlen außer die treppenhäuser.arbeitsende ist gegen 14.00.was habe ich oder mein Chef für Möglichkeiten,oder aber was habe ich für rechte?
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 11:30
Hallo Simone,
bei unzumutbaren Bedingungen sollten diese dokumentiert werden, damit die Zustände nachvollziehbar dargestellt werden. Mit dieser können Sie in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber gehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mueller meint
31. Juli 2018 at 21:03
Ich arbeite in einer Küche im Altenheim wo die Temperatur schon immer hoch sind im Sommer aber jetzt ist es ja nicht mehr auszuhalten 40 bis 42 Grad jeden Tag und in der spülküche noch schlimmer da keine Klimaanlage vorhanden ist was sollen wir machen
arbeitsrechte.de meint
14. August 2018 at 10:56
Hallo Mueller,
Sie können das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und beratschlagen, welche Maßnahmen in Ihrer Situation angemessen sind. Sie können ihn bspw. auf die Technische Regel A3.5 sowie auf die Arbeitsstättenverordnung hinweisen. Darin sind Vorschriften und Vorschläge festgelegt, wie mit zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz umzugehen ist. Natürlich fällt eine Küche hier etwas aus dem Rahmen – hier kann nicht verhindert werden, dass die Temperaturen höher sind als an einem anderen Arbeitsplatz. Trotzdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Leib und Leben seiner Angestellten zu sorgen.
Im Zweifelsfall können Sie sich an eine Arbeitsschutzbehörde oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank S. meint
31. Juli 2018 at 19:22
Ich bin Forstwirt , ist es bei den momentanen Temperaturen zulässig im Holzeinschlag Käferholz in der prallen Sonne mit Helm , Schnittschutzkleidung , Schnittschutzstiefel zu arbeiteten ? Gibt es da eine Vorschrift ,Regelung ? MfG , Frank
arbeitsrechte.de meint
14. August 2018 at 10:41
Hallo Frank S.,
es ist auch immer ein bisschen abhängig von der Art des Berufs, dem Sie nachgehen – nicht immer ist es möglich zu verhindern, dass am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers hohe Temperaturen herrschen. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Leib und Leben seiner Angestellten zu sorgen. Sie sollten das das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und diesen auf Ihre Situation aufmerksam machen. Sollte das nicht helfen, können Sie ihn auf die Technische Regel A3.5 sowie auf die Arbeitsstättenverordnung hinweisen. Darin sind Regelungen und Vorschläge notiert, wie mit zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz umzugehen ist. Dazu kann das kostenlose Bereitstellen von kühlenden Getränken gehören sowie die Lockerungen der Bekleidungsregeln.
Sollte all dies nicht helfen, können Sie den Kontakt zu einer Arbeitsschutzbehörde oder zu einem Anwalt für Arbeitsrechte suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
c. h. meint
31. Juli 2018 at 11:01
hallo
wie ist das denn in einer bäckerrei als bäckerreiverkäuferrin? wir arbeiten in einem baumarkt als Bäckerei am eingang die dächer sind metaldächer und die glasfront bei uns vorne ist zwar mot Spiegelschutz gesichert aber es bringt rein gar nichts wir haben keine Klimaanlage und die Ventilatorn bringen auch nichts.. es werden darin locker 36 ° und noch wärmer .. wir dürfen zwar 2 kalt Getränke nehmen und kurze hosen anziehen unter der bis zum knöchel gehenden schürze müssen aber ein poliester polo shirt anziehen und sind von kopf bis fus zu so das keine luft an den Körper kommt . -.- was kann ich da den tun? ich bin permanent am schwitzen und das nicht grad wenig. . un probleme mit dem Kreislauf hab ich ohne hin schon immer bei so starker hitze :-/ pause haben wir in der spätschicht generell nicht bein 6 std arbeiten un in der Frühschicht bei 7 std 30 min aber auch keine klimatisierten pausenräume wir haben mur den einen raum ..
danke für ihre antwort schonmal im vorraus 🙂
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 16:19
Hallo c. h.,
in der Regel ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Leib und Leben seiner Angestellten zu sorgen. Sie sollten in Ihrem Fall das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und diesen auf Ihre (auch gesundheitliche) Situation aufmerksam machen. Darüber hinaus könnte ein Verweis auf die Technische Regel A3.5 sowie auf die Arbeitsstättenverordnung helfen. Darin sind verschiedene Richtlinien und Vorschläge hinsichtlich hohen Temperaturen am Arbeitsplatz enthalten. Sollte Ihr Chef sich noch immer weigern, können Sie den Kontakt zu einer Arbeitsschutzbehörde oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anita W. meint
26. Juli 2018 at 19:45
Echt gut geschrieben
aber mich interessiert es wie verhält es sich in der Textilindustrie sprich wir hatten heute mal gemessen gegen 11uhr und hatten an den Waschmaschinen knapp 37 grad…
Getränke habe ich bis dato auch nicht gesehen die vom Chef parat gestellt wurden wir bringen unser eigenes Trinken mit…
Wie muss ich mich als Arbeitnehmer nun rechtlich vor meinen Chef stellen um ihn klar zu machen dass er unsere Gesundheit gefährdet sowie ende der Frühschicht und der gesamten Spätschicht…
Unsere Schichtleitung drängelt dann auch immer wieder wir sollen schneller arbeiten aber irgendwann ist der Akku leer bei uns allen und 15min pause nach 3h ist hart und dient bei diesen Temperaturen keine Entspannung…
bin für jeden Paragraphen und Antwort sehr dankbar
denn ich kann mich nicht kaputt arbeiten/spielen lassen von solchen Arbeitgebern
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 9:14
Hallo Anita,
wenn Sie gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen wollen, weil er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen K. meint
26. Juli 2018 at 18:12
hallo. wie sieht es denn mit den angestellten im Reinigungsdienst aus? die den ganzen Tag mit dem Auto unterwegs sind und von einem Arbeitsplatz zum anderen wechseln müssen? In unseren Autos gehen die Klimaanlagen nicht und werden auch nicht repariert. weiterhin werden uns keine Getränke zur Verfügung gestellt, trotz mehrfacher Anfrage. Wir müssen oft mehr arbeiten als unsere eigentliche Arbeitszeit vorschreibt und das unter erschwerten Bedingungen.Unser Vorgesetzter ignoriert jegliche Kritik und macht nichts.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 8:55
Hallo Carmen,
wenn der Arbeitsschutz und die Arbeitsschutzgesetze durch den Arbeitgeber nicht eingehalten werden, kann dies zur Anzeige gebracht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arie F. meint
26. Juli 2018 at 9:49
Hallo,
Bei der Spätschicht in der Druckerei werden die Temperaturen schon locker über 35°, an manchen Stellen der Maschine, die auch regelmäßig bedient werden müssen um Farbe aufzufüllen oder mit Lösemittel Farbe zu entfernen ist die Temperatur 40°-42°.
Es gibt keine kühlende Getrönke, außer man bringt selbst welche mit, Pausen können oft nicht gehalten werden, die BG antwortet nur lapidar, Arbeitgeber können doch machen was sie wollen, muß man sich entweder eine andere Arbeitsstelle suchen, oder einfach weiter machen.
Marie meint
24. Juli 2018 at 10:02
Hallo,
ich finde den Artikel interessant und auch hilfreich. Aber wie schon öfters auf geführt wird hier oft von Büros geschrieben. Wie sieht das den bei Raumpflegern aus?
Ich arbeite selber als Raumplegerin in einer Schule und die Lehrer und Schüler reißen natürlich die Fenster auf wenn es zu warm wird, doch dadurch wird es für uns nur noch wärmer und wenn wir dann auch noch wischen, steigt ja auch die Temperatur. Da wir leider nicht die Möglichkeit haben früher anzufangen, frage ich mich was unser Chef für uns machen kann.
Es wäre super wenn man da auch mal Informationen bekommen könnte.
arbeitsrechte.de meint
1. August 2018 at 16:50
Hallo Marie,
Angaben zu den erforderlichen Maßnahmen bei zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz weist unter anderem die Technische Regel A3.5 auf. Dazu gehört beispielsweise die Einführung von Gleitzeit, um die Arbeitszeit auf kühlere Stunden zu verlagern, die Lockerung der Bekleidungsvorschriften oder die Bereitstellung gekühlter Getränke. Kommt Ihr Chef dem nicht nach, können Sie sich an eine Arbeitsschutzbehörde wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas S. meint
24. Juli 2018 at 1:02
Hallo arbeite in der größküche bei der abwäsche wo wir Geschirr und u.s.w durch einer Waschstraße schieben da ist das richtig wie in der Sauna da müssen wir sogar Mützen tragen wie ist das da so mit dem Regeln
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:22
Hallo Thomas,
da eine Großküche in der Regel nicht als Hitzearbeitsplatz gilt, gelten hinsichtlich der Temperaturen die normalen Regeln der Arbeitsstättenverordnung. Diese können Sie dem obigen Ratgeber entnehmen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Peter meint
29. Mai 2018 at 7:46
Hallo
Wie sieht es in einer Reinraumwäscherei aus.Hier muss ja Schutzkleidung(Mundschutz,Haube,Hand-
Schuhe)getragen werden
Wie hoch darf hier die Temperatur sein?
Gibt es hier gesetzliche Maximaleerte ?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:47
Hallo Peter,
die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sagen zwar, dass die Raumtemperatur nicht über 26 Grad Celsius steigen sollte, Maximalwerte bei Überschreitung gibt es jedoch nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred B. meint
19. Juli 2017 at 12:30
Hallo,
alles schön und gut jedoch wie sieht es bei den Busfahrern aus wobei die Busse über 20 Jahre alt sind und Linienverkehr gefahren wird. Diese Busse haben keine Klimaanlage!. Heute hatte ich auf dem Fahrerplatz eine gemessene Raumteperatur von über 43 Grad.
Wie sieht es da aus. Unser Chef interessiert das nicht. Darf man die Arbeit verweigern?
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 8:36
Hallo Manfred B.,
auch in dieser Situation ist Ihr Arbeitgeber normalerweise dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Tut er dies nicht und gefährdet dadurch die Gesundheit oder das Leben seiner Mitarbeiter vorsätzlich, kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe auf ihn zukommen. Sollten Sie allerdings die Arbeit verweigern und einfach nach Hause gehen, kann Ihnen eine Abmahnung drohen. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und ihn zu einer möglichen Vorgehensweise in dieser speziellen Angelegenheit zu befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arie F. meint
26. Juli 2018 at 10:20
Hallo,
Wissen Sie was eine Konsultation bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt kostet?
Katie meint
22. Juni 2017 at 23:23
Guten Tag,
ich finde Ihren Artikel wirklich sehr interessant, allerdings frage ich mich ob diese Regelungen nur für Büros gelten, oder auch für den gastronomischen Bereich?
Denn ich arbeite in einer Imbiss Bude, welches aus Metall ist, also Containerförmig. Und wenn es draußen 30 Grad sind, sind es locker bei mir 40 Grad mit Tendenz nach ganz weit oben (hatten auch schon 50 Grad).
Klimaanlage gibt es nicht, weitere Räume auch nicht (Toilette ist im nächsten Baumarkt), ich habe dort nur einen Ventilator, was auch nichts bringt weil man ja nur warme Luft abbekommt.
Ist mein Arbeitgeber bei extremen außen Temperaturen (30+) dazu verpflichtet, mir hitzefrei zu geben?
Denn wie gesagt, ist ja Gastronomie und ich habe bisher noch nie gehört, daß ein Restaurant, Imbiss Bude etc. früher zu oder gar ganz geschlossen hatten weil es zu warm ist.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:47
Hallo Katie,
grundsätzlich gibt es keine expliziten im Gesetz verankerten Vorgaben zum „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz. Die Regelungen stammen aus der aktuellen Rechtsprechung und sind dabei auch auf sämtliche Anstellungen übertragbar. Im Zweifel muss jedoch in jedem Einzelfall neu entschieden werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um Ihren Einzelfall prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
18. Dezember 2019 at 13:33
Hallo,
ich arbeite in einem Heiß Arbeitsbereich. Wir stellen Flaschen her. Temperaturen von 100° Celsius sind vor der Maschine normal. Umgebungstemeraturen sind im Hochsommer ca 60 °. Uns steht eine Pause von 30 Minuten zu. Jeder der sich über eine fehlende Klimaanlage beschwert, sollte mal zu uns kommen.
Tamara meint
22. Juni 2017 at 14:10
Ich habe diesbezüglich eine Frage. Hier werden Bauarbeiter und geschlossene Räume beschrieben. Wie schaut es mit Gärtner auf der Gemeinde aus? Wir haben nicht mal eine fixe Regelung, was das früher arbeiten für die 2-3 Sommermonate betrifft! Ab 13.00 Uhr ist es unerträglich und kaum machbar. Wir bekommen kein Mineral, dürfen nicht in die Halle fahren, sich eine alternativ Arbeit zu suchen. Unser Betriebsrat, hat leider nicht den Mut sich durchzusetzen und unseren Abteilungsleitern egal, da sie im klimatisierten Büro sitzen! Um Info und/oder Hilfe wären wir dankbar! Lg
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:11
Hallo Tamara,
§ 3a, Anhang 5.1 der Arbeitsstättenverordnung legt Folgendes fest: „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien sind so einzurichten und zu betreiben, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört, dass diese Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.
Werden die Beschäftigten auf Arbeitsplätzen im Freien beschäftigt, so sind die Arbeitsplätze nach Möglichkeit so einzurichten, dass die Beschäftigten nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen ausgesetzt sind.“
D.h. auch Arbeitgeber von Gärtnern müssen Maßnahmen treffen, um ihre Mitarbeiter keinen gesundheitsgefährdenden Einwirkungen auszusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Scott meint
22. Juni 2017 at 12:40
Hallo.
Ihr schreibt immer nur von Büros.
Ich arbeite in einem Betrieb, in dem die Arbeiter in einer riesen Blechhalle arbeiten… 60mx35mx20m da funktionieren keinerlei Kühlmaßnahmen. Wir müssen warnwesten, Helm, Schutzbrille und Sicherheitsstiefel anziehen. An bestimmten Punkten der Firma, die man nie vermeiden kann, ist es Produktionstechnisch selbst im Winter über 60Grad. Selbst nachts ist es so heiss, dass die Verschiebung der Arbeitszeit nicht in Frage kommt. Könnt Ihr mal so einen Fall als Beispiel nehmen? Jedesmal liest man immer von Büros… Körperliche Ruhe beim Sitzen ist bei der Hitze deutlich angenehmer als körperliche Schwerstarbeit. Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 10:58
Hallo Scott,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir werden Ihr Thema in unseren Redaktionsplan aufnehmen und demnächst einen Artikel dazu veröffentlichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Drews meint
21. Juni 2017 at 12:53
Die Ausführungen finde ich hier wirklich toll, aber eine Sache wurde dabei übersehen. Die armen Leute die Spätschicht haben, also ihre Arbeitszeit nicht in irgendwelche kühleren Stunden verlegen können. 🙁 Unsere Halle z. B. hat rundherum Glaswände, die Sonne scheint von frühmorgens um 8:00 bis abends um 21 Uhr mit voller Breitseite hinein, leider sind die Fenster, die man in den Morgenstunden zur Kühlung nutzen könnte so klein, dass sie fast nichts bringen. An manchen Tage ist in der Spätschicht mit 35 Grad zu rechnen, die auch noch den laufenden Maschinen geschuldet sind. Was könnte da ein Chef machen, da nicht einmal unsere Rollos etwas bringen?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 10:35
Hallo Drews,
Ihr Chef könnte verschiedene Maßnahmen ergreifen. Möglich wäre z. B., dass die Bekleidungsregelung gelockert wird, geeignete Getränke zur Verfügung gestellt werden oder das bessere Sonnenschutzsysteme installiert werden (bspw: Sonnenschutzverglasungen, reflektierende Vorrichtungen etc.).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela S. meint
25. Juni 2019 at 10:18
Und was ist mit den Menschen die in der Gastronomie beschäftigt sind ?? Da sitzen dann nämlich genau die Personen im Biergarten, die in klimatisierten Büroräume arbeiten und dennoch wegen der Hitze klagen und dazu noch hitzefrei bekommen!! Während die Servicekraft in der Gastro,(bei der gleichen Hitze) , körperliche Höchstleistung vollbringen muss und nicht selten noch doofe Sprüche ertragen muss, wenn es mal nicht schnell genug geht ! An die Köche, die bei diesem Wetter in der Küche am Herd stehen und Temperaturen um die 60 Grad aushalten und dazu auch Höchstleistung vollbringen müssen, denkt auch keiner !!
Jens meint
25. Juli 2019 at 0:00
Ich arbeite in der Gastro
Die Menschen in einem Büro sollen sich mal nicht so anstellen.
Ich arbeite bei fast 60 Grad in der Küche. [edit. v. d. Red.]
Alina meint
16. Januar 2017 at 17:17
Super Beitrag! Bei den aktuellen Temperaturen macht man sich zwar weniger Gedanken um Hitzefrei als darum, ob die Heizung im Büro gut funktioniert – aber die Informationen im Beitrag finde ich bei jedem Wetter sehr spannend. Mich würde interessieren, ob der Chef zusätzlich zu den genannten Maßnahmen auch beispielsweise verpflichtet werden kann, weitergehende Maßnahmen vorzunehmen, wenn es in den Räumen im Sommer nachweislich sehr heiß wird (z.B. mehrere Jahre hintereinander belegt) – Einbau einer Klimaanlange o.ä.?
Ich habe außerdem kürzlich gelesen, dass Eltern einen Anspruch darauf haben, die Arbeit zu unterbrechen, wenn die Schule der Kinder Hitzefrei ausspricht. Sehen Sie das ähnlich? Wir hatten letzte Woche den entgegengesetzten Fall, dass die Kita meiner Tochter wegen einer defekten Heizung kurzfristig geschlossen wurde. Ich wurde zum Glück von meinem Chef ohne Probleme freigestellt. Aber was, wenn der Arbeitgeber sich in so einem Fall querstellt? Ich denke, die Thematik ist bei defekter Heizung im Winter und Hitzefrei im Sommer ähnlich gelagert?
Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2017 at 9:04
Hallo Alina,
einen ersten Überblick über Hitzefrei bei hohen Temperaturen können Sie unserem Ratgeber https://www.arbeitsrechte.de/hitzefrei-arbeit/ entnehmen. Eine rechtliche Beurteilung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts dürfen wir nicht vornehmen. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei einem Anwalt nach.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de