Im deutschen Arbeitsrecht gelten für Vergütungsgruppen bestimmte Vergütungstarifverträge, in die die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers einzuordnen ist. Dieser Vorgang wird Eingruppierung genannt.
Funktionieren Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag nur in Kombination miteinander, dann kann das Gehalt ausschließlich nach einer korrekten Eingruppierung bestimmt werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf zudem nicht unterschritten werden.
Kurz & knapp: Höhergruppierung
Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.
Seit dem 1. März 2014 bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf Null gesetzt. Demzufolge ergibt es am meisten Sinn, nach einem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Ein Muster für einen Antrag auf Höhergruppierung finden Sie hier.
Meist wird im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Eingruppierung gesprochen. Arbeitnehmer werden je nach Tätigkeit und Bildungsgrad bestimmten Gruppen zugeteilt, welche letzten Endes das Gehalt bestimmen. Neben der Eingruppierung gibt es sowohl die Rückgruppierung als auch die Höhergruppierung, um die es in diesem Ratgeber gehen soll.
Inhalt
Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD
Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet:
- E1 bis E4: An- und Ungelernte
- E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren)
- E9 bis E12: Bachelor oder Fachhochschulstudium
- E13 bis E15: Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium
Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob eine Höhergruppierung trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht. Schließlich könnte Ihr Gehalt trotz höherer Entgeltgruppe niedriger ausfallen.
Der Antrag auf Höhergruppierung
Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.
Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen.
Einem Personalrat ist es nicht erlaubt, den Antrag anstelle eines Mitarbeiters zu stellen. Sie können für Ihren Antrag auf Höhergruppierung unser folgendes Muster verwenden. Ein Musterantrag für eine Höhergruppierung könnte so aussehen:
Ort, Datum
Anschrift
Personalbüro
Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Musterantrag Höhergruppierung (.doc)
Musterantrag Höhergruppierung (.pdf)
Martin S. meint
9. Juli 2018 at 14:11
Guten Tag,
ich bin seit 01.01.2016 als Schulhausmeister im öffentlichen Dienst angestellt und wurde mit E3 eingestuft.
Ich habe nach der neuen EGO einen Antrag auf Höhergruppierung ( aufgrund meiner Ausbildung ) gestellt, diesem wurde jetzt auch statt gegeben und zwar auf E5, rückwirkend zum 01.01.2017.
Nach meinem Kenntnisstand wäre ich ab dem 01.01.2017 E5 mit Stufe 2 ( da man bei einer Höhergruppierung nicht schlechter als 2 kommen kann ).
Ist dem so oder beginne ich wieder mit Stufe 1 ?
Danke schon mal für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 9:21
Hallo Martin,
Fragen zu Ihrer Höhergruppierung kann Ihnen die Personalstelle der Schule beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mina meint
7. Juli 2018 at 13:45
Hallo liebes Experten_Team,
meine Personalchefin hat mir eine Höhergruppierung von E8/4 in E9/2 angeboten, was jedoch eine kleine finanzielle Verschlechterung für mich bedeuten würde! Zudem steht in meinem Vertrag eine Klausel, dass eine Höhergruppierung nicht mit einer finanziellen Verschlechterung einher gehen darf. Stimmt es, dass sie mir dann die Differenz als Sonderzahlung monatlich zahlen muss? Und wie kann ich argumentieren? Erst in zwei Jahren würde ich mich ja sonst in E9/3 finanziell wieder verbessern..
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 11:07
Hallo Mina,
die Fragen, welche Ansprüche im Einzelfall bestehen und wie Sie argumentieren können, fallen unter die Rechtsberatung. Diese bieten wir nicht an. Ein Anwalt kann Sie jedoch umfassend hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja meint
4. Juli 2018 at 13:34
Hallo!
Ich bin Justizangestellte beim Amtsgericht und seit mehr als 8 Jahren in der Entgeldgruppe E9 Stufe 3. Meine Frage wäre, ob und nach wieviel Jahren eine Höherstufung in Frage käme. Muss ich einen Antrag stellen oder kann ich als Angestellte gar nicht höher eingruppiert werden?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen 🙂
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 10:53
Hallo Sonja,
mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ob in Ihrem Fall eine Höhergruppierung möglich wäre, können wir Ihnen pauschal leider nicht beantworten. In der Regel erfolgt eine solche jedoch ausschließlich auf Antrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
2. Juli 2018 at 21:25
Hallo liebes Team von Arbeitsrecht.
Ich bin seit 1.1.2017 nicht in die richtige EG gestuft wurden. Jetzt wurde ich nachträglich von EG 6 in EG9a gestuft. Ich war in der Stufe 5. Jetzt wurde mir die Nachzahlung nur in EG9a Stufe 2 genehmigt. Und zusätzlich soll ich jetzt in der Stufe 2 bleiben!!??? Ist das überhaupt korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 14:14
Hallo Tom,
dies sollten Sie von einem Anwalt abklären lassen, um sicherzugehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roberto M. meint
20. Juni 2018 at 0:58
Hallo, ich bin am 01.01.2017 aus der E5 Stufe 2 in die E9a Stufe 2 höhergruppiert worden. Danach am 01.09.2017 in die E9b Stufe 2 höhergruppiert. Zählt hier die Anrechnung, sodass ich am 01.01.2019 in die E9b Stufe 3 komme?
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 12:38
Hallo Roberto,
da uns nicht alle Details vorliegen, empfehlen wir Ihre Fragen mit der Personalstelle zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ines meint
19. Juni 2018 at 16:21
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in einer öffentlichen Verwaltung ( Stadt ) und habe vor 6 Monaten einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, den Eingang habe ich mir bestätigen lassen. Anträge anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits vor über einem Jahr gestellt, andere liegen über 1,5 Jahre in der Personalabteilung. Es passiert nichts!!! Auf Nachfragen “ die Mitarbeiterin ist überlastet und schafft es nicht“. Auch der Personalrat konnte bisher nichts ausrichten, nun hat er wieder ein Schreiben an den Bürgermeister gerichtet! Es passiert nichts, die Motivation der Betroffenen im täglich fordernden Arbeitsprozess- Überstunden und auch zusätzliche Aufgaben, lässt diesbezüglich nach. Was kann getan werden, um den AG endlich zur Antragsbearbeitung zu bewegen?
Bitte geben Sie mir einen Rat.
Freundliche Grüße Ines
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 11:53
Hallo Ines,
normalerweise verweisen wir zuerst auf den Personal- oder Betriebsrat. Da dieser bereits tätig geworden ist, jedoch keine Besserung in Sicht ist, sollten Sie sich – ggf. zusammen mit anderen Betroffenen – an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jule meint
14. Juni 2018 at 13:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stecke in einem Zwiespalt.
Zur Zeit bin eingruppiert mit E 6 Stufe 4.
Es wurde vor Jahren von uns eine Stellenbeschreibung abverlangt, um die jeweiligen Stellen eingruppieren zu können. Dazu wurden 2 Bewertungen erstellt. Da ich mit der 1. Bewertung nicht einverstanden war, diese sagte aus, dass meine Stelle auf E6 einzustufen wäre (wurde vom Betrieb gemacht. (damals hatte ich E5))
Aber auch E6 fand ich nicht gerechtfertigt. Deshalb hat der Betrieb eine 2. Bewertung eingeholt von einen anderen Unternehmen, dort kam raus, dass ich in die Gruppierung E8 eingestuft werden müsste.
Nun habe ich vor 1 Jahr ein Antrag auf Eingruppierung in die E8 gestellt und bekam erst jetzt einen Änderungsvertrag für die E7 angeboten. Daraufhin fragte ich warum ich nicht in die E8 eingruppiert werden kann und bekam die Antwort – ist nicht im Stellenplan vorgesehen und die 2. Bewertung wäre nicht ausführlich genug.
Was tun? E7 unterschreiben und froh sein? Unter Vorbehalt unterschreiben und gleich einen neuen Antrag auf E8 stellen? Unter Vorbehalt – funktioniert das überhaupt? Oder auf das Recht pochen und E8 einfordern – ich habe keine Arbeitsrechtsschutzversicherung?!
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße
Jule
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:40
Hallo Jule,
wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Nur dieser kann prüfen, ob der Arbeitgeber sich richtig verhält und welche Eingruppierung Ihnen zusteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole B meint
11. Juni 2018 at 17:11
Hallo, ich hab mal eine Frage ich arbeite im öffentlichen Dienst vor ca einem Jahr haben wir also meine Kollegen und ich einen Brief bekommen, das wir einen Antrag stellen könnten. Die Vorraussetzung einer abgeschlossenen 3 Jährigen Ausbildung. Wir haben 5 könnten auf 6 stellen. Den Antrag haben wir gestellt im Juni 2017. Im September kam eine Rückmeldung das man die Nachweise zur Ausbildung einreichen solle. Haben wir getan. Nach dem alle nach einander die Sachbearbeiterin angerufen haben weil wir bis heute weder eine Zusage noch eine Absage erhalten haben. Inzwischen hat ein Kollege beim
Personalrat angefragt. Wo dann die Aussage kam das läge bei einem Höheren Menschen … passiert rein gar nix. Wie lange muss man den warten müssen um da mal
Was unternehmen zu können ? Oder muss man auf eine Entscheidung warten?
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:45
Hallo Nicole,
eine derart lange Bearbeitungszeit erscheint in der Tat ungewöhnlich. Wir empfehlen Ihnen, sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft zu wenden und ggf. einen Anwalt einzuschalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katrin meint
11. Juni 2018 at 13:53
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
zum 01.10.2014 habe ich die Kommunalverwaltung gewechselt. Eingestellt wurde ich mit EG 6 Stufe 3. (Jetzt befinde ich mich mittlerweile in EG 6 Stufe 4.) Die Stelle wurde neu zusammen gestellt, sodass zum Zeitpunkt meiner Einstellung keine Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung vorlag. Vereinbart wurde jedoch, dass nach einem Jahr die Bewertung erfolgen soll. Dies ist leider erst jetzt geschehen. Es hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle der EG 9a entspricht. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, was hat dieses Ergebnis für Auswirkungen für mich?
Stufengleicher Aufstieg in die EG 9a ohne Berücksichtigung der Stufenlaufzeit in der Stufe 4?
Die höherwertigen Tätigkeiten verrichte ich seit Beginn an, ohne Unterbrechung. Besteht hier die Möglichkeit einer Nachzahlung seitens meines Arbeitgebers an mich?
Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 12:58
Hallo Kathrin,
welche Auswirkungen die Höhergruppierung für Sie hat, können wir nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft oder ggf. einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
7. Juni 2018 at 17:47
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich auf eine Stelle beworben (und auch bekommen), deren Vergütung über meiner bisherigen liegt (in der Ausschreibung wurde die Stufe auch genannt).
Steht mir die neue Gehaltsgruppe nicht automatisch zu?
Vielen Dank im voraus.
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:01
Hallo Andreas,
erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft. Diese kann Ihre Frage mit Sicherheit beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marko meint
7. Juni 2018 at 10:18
Hallo Berater-Team,
ich habe eine Höhergruppierungsantrag August 15 gestellt.
Nun habe ich (vorab)bescheid bekommen, dass ich die Höhergruppierung wohl erhalten werde.
Zu meiner Frage
Ich werde rückwirkend auf den 1.1.17 höhergruppiert und nicht ab Antragstellung.
Und ich werde um eine Stufe abgestuft von 6 auf 5
Kann ich rechtlich dagegen angehen?
Gruß
Marko
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:43
Hallo Marko,
die Frage, ob Sie gegen den Bescheid rechtlich vorgehen können, fällt unter die Rechtsberatung, und ist damit einem Rechtsanwalt vorbehalten. Unter Umständen kann Ihnen auch Ihre Gewerkschaft weiterhelfen. Wir bieten diese Beratung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
d meint
30. Mai 2018 at 15:27
Ich bin seit 2003 als Dipl.-Ing. (FH) bei der Bauverwaltung BW mit nun E10 (vorher BAT 4) angestellt.
2006 bis 2009 habe ich nochmals berufsbegleitend studiert und mit Dipl.-Ing. abgeschlossen.
2010 konnte ich eine Höhergruppierung in E11 erwirken.
Anträge und auch Bewerbungen auf eine (ausgeschriebene) Stelle mit E13 im Amt wurden nicht berücksichtigt.
In wie weit ist es möglich, die Bezahlung meiner zum Arbeitsvertrag (E11) geänderten Qualifikation (E13) einzuklagen?
Besten Dank für Ihre Antwort
Gute Grüße
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 15:19
Hallo D,
die Chancen für eine Klage kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina meint
28. Mai 2018 at 13:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 15 Monaten bin ich in einer höheren Position tätig. Dabei beziehe ich mein Gehalt nach EG 7 und bekomme für die höherwertige Tätigkeit monatlich eine persönliche Zulage, die mich finanziell an die eigentlich vorgesehene EG angleicht. Meine Frage: Gibt es eine zeitliche Befristung wie lange mich mein Arbeitgeber in der alten EG halten darf? Habe ich Anspruch auf die Höhergruppierung wenn ich diese Tätigkeit, wie bei mir der Fall, bereits seit 15 Monaten ausübe? Gilt dieser Anspruch auch wenn meine Stelle nur befristet ist?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 10:43
Hallo Christina,
das hängt von Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab. Haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um herauszufinden, welche rechtlichen Ansprüche Sie geltend machen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter W. meint
18. Mai 2018 at 17:49
Hallo
Ich bin Angestellter des Landes NRW.
Im Augenblick in E9 Stufe 6.
Bei einer Höhergruppierung in E10, in welche Stufe komme ich da.
Normalerweise doch in E10 Stufe 5.
Ich weiß nur nicht, ob das bei der neu eingeführten Stufe 6 ( vollwertig ? ) auch so ist.
Danke im Voraus
Peter W.
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:05
Hallo Peter,
die Konsequenzen einer Höhergruppierung können wir leider nicht abschätzen. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der kann Ihre Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
10. Mai 2018 at 12:02
Hallo,
Ich habe 5 Jahre lang Pädagogik studiert mit einem sehr guten Master-Abschluss, eigentlich ausgelegt auf Grundschullehramt, allerdings war der Bachelor allgemein für Kindheitspädagogik.
Aus verschiedenen Gründen arbeite ich jetzt in einem Kindergarten in Hessen und werde derzeit dort nach TVöD E8 S2 bezahlt. Nun habe ich aber bei mehreren Quellen gelesen, dass Akademiker im öffentlichen Dienst eigentlich mit der E9 beginnen und E5-8 für diejenigen mit einer ganz normalen Ausbildung gedacht ist. Daher überlege ich jetzt, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle.
Mit welchen Argumenten kann ich meine Chancen erhöhen, tatsächlich höhergestuft zu werden?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
11. Mai 2018 at 11:29
Hallo Katharina,
eine Beratung für individuelle Einzelfälle dürfen wir leider nicht geben. Bitte lassen Sie sich von der für Sie zuständigen Gewerkschaft beraten oder wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fra Nco meint
8. Mai 2018 at 16:36
Hallo Beraterteam
ich habe ein Höhergruppierungsantrag bereits Nov.16 gestellt
Wie lang darf kann sich eine Gemeinde damit Zeit lassen?
Grüße
Franco
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 12:49
Hallo Franco,
in der Regel gibt es für solche Anträge keine genauen Fristen. Sie werden im normalen Verwaltungsprozess bearbeitet. Im Zweifelsfall können Sie sich an den Personalrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
19. April 2018 at 8:27
Liebes Beraterteam,
ich bin derzeit in EG 14, Stufe 6.
Welches genau wäre meine nächste Gehaltsstufe?
15/2 kann’s / darf’s ja wohl nicht sein, da ich dann (6119,17-4584,49=) 1534,68€ Verlust hinnehmen müsste, oder?
Viele Grüße,
Michael
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:29
Hallo Michael,
die für Sie zuständige Gewerkschaft kann Sie hierzu am besten aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
16. April 2018 at 16:51
Guten Tag,
ich arbeite seit über 20 Jahren in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Wir sind dem TVÖD angegliedert und ich bin schon immer in der EG 8 Endstufe. Meine Kollegen sind alle in der EG 9 Stufe 4 und werden jetzt in Stufe 5 steigen.
Da ich erst in Teilzeit gearbeitet habe und mir eine Zusatzausbildung gefehlt hat, wurde ich in einer EG niedriger eingestuft. Alle meine Kollegen wurden nach absolvierter Zusatzausbildung eine EG höher eingestuft nur bei mir hieß es damals, dass das nicht mehr so gehandhabt wird und das dies eine freiwillige Höhergruppierung ist.
Habe ich ein Anrecht auf eine Eingruppierung in die gleiche Entgeltgruppe wie meine Kollegen?
Liebe Grüße
Sabine
arbeitsrechte.de meint
25. April 2018 at 12:44
Hallo Sabine,
dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Henrik meint
7. April 2018 at 11:26
Hallo!
Ich bin als Tierarzt in E13 tätig, habe nun aber gelesen, dass Tierärzte eigentlich in E14 eingruppiert werden.
Gab es Fristen (das geht jetzt seit 4 Jahren so) oder kann ich jederzeit einen Antrag stellen?
Auch rückwirkend? Bis wann geht sowas?
Danke!
Henrik
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 8:37
Hallo Henrik,
wenn ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert ist, so kann er in der Regel einen Höhergruppierungsantrag stellen. Individuelle Fragen zu Einzelfällen können wir leider nicht beantworten. Uns ist es nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Sie können gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen oder sich bei Ihrer Gewerkschaft erkundigen, falls Sie dort Mitglied sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Irina meint
5. April 2018 at 15:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage. Ich bin bei einer Bundesbehörde tätig und hatte früher die Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Nach der Geburt meiner Tochter musste ich vorübergehend eine andere Tätigkeit annehmen und bin seitdem der Entgeltgruppe 5 (mittlerweile Stufe 5) zugeordnet. Wie würde die Einstufung erfolgen, sollte ich nun wieder eine nach der Entgeltgruppe 6 bezahlte Tätigkeit annehmen? Darf ich die in der EG 6 erreichte Stufe 4 behalten oder muss ich nun mit einer niedrigeren Stufe rechnen?
Vielen Dank und beste Grüße
Irina
arbeitsrechte.de meint
17. April 2018 at 13:20
Hallo Irina,
lassen Sie sich von der für Sie zuständigen Gewerkschaft beraten. Diese kann genau beurteilen, welche Gruppierung für Sie in Frage kommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Catharina meint
21. März 2018 at 15:10
Ich wollte was fragen
Ich bin Entgeldgruppe 5, Stufe 4 wenn ich ein Antrag stelle auf höher stufung sprich Entgeldgruppe 6 bin ich dann auch automatisch wieder Stufe 4 ?
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 11:21
Hallo Catharina,
wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft. Diese kann Ihnen alle Fragen zur Antragsstellung beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robin meint
14. März 2018 at 10:05
Guten Tag,
vor 4 Jahren direkt nach meiner Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration habe ich meine jetzige Stelle bei einer Stadtverwaltung angetreten. Eingruppiert bin ich in E6 Stufe 3.
Es gibt leider keinen Stellenbeschreibungsplan hier.
In der IT sind wir allerdings nur zu zweit und auch wenn ich nicht alle Aufgaben meines Kollegen ausführe, sind es doch sehr viele.
Wenn mein Kollege im Urlaub ist, vertrete ich ihn ja auch.
Mein Kollege ist in der E10.
Daher bin ich fest davon überzeugt, dass die E8 sinnvoll für mich wäre.
Wie sollte ich meinen Antrag stellen, wenn es keine Stellenbeschreibung gibt?
Gruß
Robin
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 17:47
Hallo Robin,
die für Sie zuständige Gewerkschaft kann Sie dazu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tino meint
13. März 2018 at 15:22
Guten Tag,
ich bin Lehrer für untere Klassen in Sachsen (nach DDR Ausbildung) und arbeite seit 1993 an einer Oberschule in Sachsen. Momentan erhalte ich die Vergütung in der EG 11, Erfahrungsstufe 6. Das Lehrerpaket in Sachsen hat vor kurzem entschieden, dass alle unterrichtenden Lehrer für untere Klassen nach DDR Ausbildung ab 2019 in die EG 13 wechseln. Nun zu meiner Frage:
In welche Erfahrungsstufe werde ich übernommen? Werde ich in die Erfahrungsstufe 5 zurückgestuft oder erhalte ich hier auch die Erfahrungsstufe 6?
Gruß
Tino
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 11:36
Hallo Tino,
dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für Sie zuständige Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
12. März 2018 at 14:57
Hallo, ich bin Leiterin einer Kita. Ich bekomme die S09 Stufe 4. Unsere Einrichtung hatte bis zum 31.12.2017 eine Betriebserlaubnis für unter 40 Kinder. Zum 01.01.2018 wurde eine neue Betriebserlaubnis erlassen mit über 70 Kindern. Diese sind auch angemeldet! Nun zu meiner Frage, ich soll jetzt das ganze Jahr in der S09 bleiben, da die Kinderzahl von Oktober-Dezember 2017 unter 40 Kinder waren, ist das Rechtens? Es war eine Trägerentscheidung! Theoretisch steht mir die S15 zu! Vielen Dank, LG Alexandra
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 10:35
Hallo Alexandra,
wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre zuständige Gewerkschaft zu richten. Alternativ dazu kann Sie auch ein Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Neddy meint
6. März 2018 at 22:08
Hallo ! Ich bin seit 2 Jahren in einem Krankenhaus vollzeitbeschäftigte die arbeitsverträge liefen über eine Zritarbeitergesellschaft. Seit dem 01.01.18 wurden uns neue Verträge zu geschickt das wir über AVR Caritasverband eingestellt sind . Meine Frage wäre ob man direkt in Stufe 1 rein fällt oder ob die Jahre die man zuvor schon in dem selben Betrieb ausgeübt hat anerkannt werden ?
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 10:20
Hallo Neddy,
das kommt auf die Vereinbarungen im Änderungsvertrag an. Erkundigen Sie sich am besten beim Betriebsrat. Legen Sie auch den neuen Arbeitsvertrag im Zweifelsfall einem Anwalt vor, damit Missverständnissen vorgebeugt werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de