Im deutschen Arbeitsrecht gelten für Vergütungsgruppen bestimmte Vergütungstarifverträge, in die die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers einzuordnen ist. Dieser Vorgang wird Eingruppierung genannt.
Funktionieren Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag nur in Kombination miteinander, dann kann das Gehalt ausschließlich nach einer korrekten Eingruppierung bestimmt werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf zudem nicht unterschritten werden.
Kurz & knapp: Höhergruppierung
Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.
Seit dem 1. März 2014 bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf Null gesetzt. Demzufolge ergibt es am meisten Sinn, nach einem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Ein Muster für einen Antrag auf Höhergruppierung finden Sie hier.
Meist wird im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Eingruppierung gesprochen. Arbeitnehmer werden je nach Tätigkeit und Bildungsgrad bestimmten Gruppen zugeteilt, welche letzten Endes das Gehalt bestimmen. Neben der Eingruppierung gibt es sowohl die Rückgruppierung als auch die Höhergruppierung, um die es in diesem Ratgeber gehen soll.
Inhalt
Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD
Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet:
- E1 bis E4: An- und Ungelernte
- E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren)
- E9 bis E12: Bachelor oder Fachhochschulstudium
- E13 bis E15: Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium
Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob eine Höhergruppierung trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht. Schließlich könnte Ihr Gehalt trotz höherer Entgeltgruppe niedriger ausfallen.
Der Antrag auf Höhergruppierung
Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.
Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen.
Einem Personalrat ist es nicht erlaubt, den Antrag anstelle eines Mitarbeiters zu stellen. Sie können für Ihren Antrag auf Höhergruppierung unser folgendes Muster verwenden. Ein Musterantrag für eine Höhergruppierung könnte so aussehen:
Ort, Datum
Anschrift
Personalbüro
Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Musterantrag Höhergruppierung (.doc)
Musterantrag Höhergruppierung (.pdf)
Pascal meint
10. November 2022 at 15:07
Guten Tag,
sehr spannende Lektüre.
Gilt dies auch für den Bereich TV-V und falls nein was greift hierfür?
Vielen Dank im Voraus.
Rosi meint
25. Juli 2022 at 14:04
Seit 15 Jahren bin ich als Erzieherin beschäftigt.
Entgeltgruppe 8a, Stufe 4.
Rein rechnerisch müsste ich mittlerweile Stufe sechs erreicht haben. Jedoch habe ich erst jetzt festgestellt(mea culpa!), dass in der Vergangenheit zweimal die Höhergruppierung vom Arbeitgeber versäumt wurde.
Habe ich eine Chance auf eine nachträgliche und somit korrekte Eingruppierung und nachträgliche finanzielle Entschädigung?
Kokomo meint
24. Juni 2022 at 14:43
Guten Tag,
ich bin als Fachbereichsleiter bei einer großen Kreisstadt (altes Bundesland) angestellt.
Der Fachbereich umfasst 9 Abteilungen mit ca. 96 Mitarbeitern quer durch die Bauverwaltung.
Die Vergütung erfolgt in TVÖD EG 15. Ursprünglich war vorgesehen, daß die Stelle entsprechend der Besoldungsgruppen meiner Amtsvorgänger, die als Beamte beschäftigt waren, für mich als Angestellten in TVÖD EG15Ü erfolgt. Die Spitze der Verwaltung war davon ausgegangen, daß dies über eine Beförderung möglich sein soll. Nun stellt sich heraus, daß dies nicht erfolgen kann, da die EG 15Ü im TVÖD für Kommunen wohl nur für die Überleitung alter Arbeitsverträge aus dem BAT vorgesehen war.
Eine Ausschreibung oder Beförderung nach EG 15Ü sei also nicht möglich.
Beim Bund jedoch werden ständig Stellen in 15Ü ausgeschrieben. Trifft die oben genannte Situation zu bzw. wie kann es sein, das eine derartige Ungleichbehandlung zwischen BUND und Kommunen existiert?
Wer weiß was?
Freundliche Grüße
Carsten meint
23. Juni 2022 at 14:44
Hallo,
bei mir liegt folgender Fall vor:
Ich habe den Angestelltenlehrgang I am 09.05.2022 erfolgreich abgeschlossen. Momentan erhalte ich die Entgeltgruppe 5 in der Stufe 3. Am 01.01.2023 wäre ich in Stufe 4 aufgestiegen. Nun hat mein Arbeitgeber mich rückwirkend zum 01.05.2022 aufgrund des erfolgreich bestanden Lehrgangs in der EG 6 eingruppiert, dadurch verliere ich quasi 2,5 Jahre Stufenlaufzeit der Stufe 3, da die Stufenlaufzeit nunmehr ab dem 01.05.2022 von neuem beginnt.
Meine Frage:
1. Darf mich der Arbeitgeber, ohne das ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hätte und ohne Rücksprache einfach in der höheren Entgeltgruppe einordnen? (Ich find das höchst arbeitnehmerfeindlich)
2. Sehe ich also das richtig, dass ich hätte quasi absichtlich durch die Prüfung fallen müssen, damit ich erst im Mai 2023 mit der Möglichkeit der Nachprüfung den Lehrgang bestehe und somit erst 2023 die Höhergruppierung bekommen hätte? Ich werde also dafür bestraft /benachteiligt, dass ich den Lehrgang im ersten Anlauf bestanden habe? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das im Sinne des Erfinders ist.
Anonymous meint
16. Juni 2022 at 23:38
Anonym: Ich habe meinen Master of Engineering in Deutschland gemacht und habe 6 Jahre Erfahrung. Jetzt zahle ich in meinem neuen Job E7 Hessentarif Ig Metall. Aber jetzt habe ich herausgefunden, dass ich eigentlich in E9 sein muss, aber die Firma hat mir diese Positions-ID für E7 mitgeteilt. Ob das Unternehmen einen höher qualifizierten Ingenieur für einen Techniker-Job einstellen kann? Kann ich Anspruch auf E9 haben?
Kokomo meint
24. Juni 2022 at 15:13
Die Eingruppierung erfolgt immer entsprechend der Verantwortung auf einer Stelle bzw. des beschriebenen Leistungsbilds. Die Erfahrung oder die Ausbildung sind zwar für höherbezahlte Stellen eventuell Vorraussetzung, jedoch lässt sich daraus kein Anspruch auf eine höhere Vergütung ableiten. Wenn man den Arbeitsvertrag so unterschrieben hat, muss man das vereinbarte akzeptieren. Sie sollten einen Antrag auf Stellenneubewertung stellen.
Nuhn meint
26. März 2022 at 0:38
Hallo,
Ich bin gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger und habe umgeschult als Kaufmann- im Gesundheitswesen.
ich bin nach TVÖ-K Entgeltstufe 5 gruppiert. Mein Arbeitgeber hat als Mitarbeiter in der Patientenaufnahme eingestellt – was auch immer Mitarbeiter heißt…. Im unseren Intranet finde ich aber eine Stellenbeschreibung als Sachbearbeiter der Patientenaufnahme. Dieses Aufgabenfeld betrifft auch meine Tätigkeit, ich arbeite autark und eigenverantwortlich habe rechte, die auch über unser Krankenhaus hinaus gehen zum Beispiel den unabhängigen Rehabereich unseren Konzerns, ich bin einer der weniger der bei uns im System Kliniken und Arztpraxen anlegen kann und muss dies auch häufig für andere Bereiche machen.
Ich finde es grenzt an Betrug, mich als Mitarbeiter einzustellen, obwohl es eine Stellenbeschreibung gibt, die meine Qualifikation und Voraussetzungen genau beschreiben. Die Sachbearbeitervergütung im TVÖD-K beginnt ab Stufe 6.
Wie hoch sind meine Chancen zu gewinnen vor einem Arbeitsgericht, wenn der Antrag auf Höhergruppierung fehlschlägt. Weil unser Betriebsrat ist schwach und arbeitgeberfreundlich…
Fifi meint
26. Januar 2022 at 14:12
Hallo,
ich wollte mal was anderes Fragen. Ich bin seit 7 Monaten in TVöD beschäftigt und werde nächsten Monat den Arbeitgeber wechseln (wieder öffentliche Dienst, TV-L). Darf ich nach 6 Monaten beim neuen AG die Stufe 2 erreichen oder muss ich auch dort ein ganzes Jahr warten?
Liebe Grüße
Christian meint
20. Januar 2022 at 16:54
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Kollege A war in E9b eingruppiert. Mit der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten wurde er nach E9c höhergruppiert, per Definition EGO „Tätigkeit besonders verantwortungsvoll“.
Nun wird zukünftig Kollegin B die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten übernehmen. Aktuell ist sie in der E10 und soll mit Bestellung zur DSB in die E11 höhergruppiert werden. Hier ist laut EGO die Definition „mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt“.
Kann nur die Tätigkeit DSB zweimal unterschiedlich gewichtet werden? Beim Kollegen A als „besonders verantwortungsvoll“ und bei Kollegin B als „besondere Schwierigkeit und Bedeutung (zu einem Drittel)“? Deckt hier die ohnehin schon vorhandene Eingruppierung in E10 diese Tätigkeit mit ab?
Lederer meint
27. September 2021 at 9:02
Hallo! Morgen kann ich meinen Arbeitsvertrag im schulamt unterschreiben. Jedoch bin ich mit der Einstufung nicht glücklich. S08A STUFE 1. Ich habe aber einschlägige Berufserfahrung von 5Jahren und möchte in die Stufe 3. Jetzt sagte man mir zum unterschreiben des Arbeitsvertrages spielt das keine Roll,denn die Stufe steht nicht drin. Ich wollte dies aber vor Vertragsunterzeichnung geregelt haben. Doch irgendwie wollen die nicht. Man weiß ja ist der Vertrag erstmal unterschrieben hat man es dann schwer mit nachverhandeln. Welche Rechte habe ich das,dass vorher geklärt wird? Oder ist das im öffentlichen Dienst so üblich. Ich will den Job ja sehr gern machen aber ich verdiene dann durch die Stufe 1 weniger als bisher. MfG Lederer
Bea meint
25. Juni 2021 at 19:59
Guten Abend,
ich bin seit 2017 Grundschullehrerin (E11 Stufe 3). Arbeite seit drei Jahren an einer Sondereinrichtung für straffällige Jugendliche zwischen 14-18 Jahren. Ich möchte nun eine höhere Stufe einfordern. Welche Stufe ist denn realistisch? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
noch hinzuzufügen:
Ich habe ein Masterstudium.
Ulrike meint
19. April 2021 at 7:32
Guten Morgen,
ich arbeite seit 3,5 Jahren in der Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, habe jetzt mehr Stunden und mehr Verantwortung.
Bin gelernte Pflefefachhelferin und Arzthelferin, Abschluss: Mittlere Reife.
In der Mittagsbetreuung bin ich Entgeldgruppe 4; Stufe 3,
Besteht die Möglichkeit nach Höhergruppierung in die Stufe 5, sprich einer Kinderpflegerin gleichgestellt? Viele Grüße Ulrike
Hr. Schumacher meint
4. März 2021 at 12:54
Guten Tag,
ich habe zwischenzeitlich 2,3 Jahre an einer Privatschule gearbeitet und möchte wissen ob dies bezüglich der Einstufung in die Entgeltstufe berücksichtigt werden muss?
Gerne lese ich auch selbst in den Primärquellen nach, wenn man hier einen Hinweis gibt wo.
Vielen Dank
Hr. Schumacher
Wohlgemerkt: ich bin nun wieder Lehrer im öffentlichen Dienst in Hessen gewesen und nach drei Monaten verbeamtet worden.
Vielen Dank im voraus.
Hr. Schumacher
Diana meint
17. Februar 2021 at 14:46
Hallo,
Ich benötige mal Ihren Rat.
Ich arbeite in einer Klinik und bin In EG 6 eingruppiert, meine Tätigkeiten weisen aber eine höhere EG Gruppierung auf.
Möchte jetzt einen Antrag auf höhere Gruppierung stellen.
Meine Tätigkeiten sind die einer MTRA (medizinischen Radiologie Assistentin)
Ich Mache all die Aufgaben einer MTRA und bin leider aufgrund meiner Ausbildung zue MFA niedriger eingruppiert worden, und dass obwohl es die selbe Tätigkeit ist wie bei meinen Kolleginnen, diese sind in E9a TvÖd eingruppiert.
Diese Tätigkeit mache ich seid 10 Jahren und habe noch nie eine höher Gruppierung beantragt.
Wie sollte ich am besten den Antrag formulieren ? Und welche Paragraphen kann ich anwenden.
Vielen Dank schon mal
Sofia meint
1. Februar 2022 at 18:29
Hatten Sie dabei Erfolg? Wenn ja was haben Sie genau gemacht?
Grüße
Sofia
markus meint
7. Oktober 2020 at 11:11
Guten Tag,
ich wurde von EG11 Stufe 3 in die EG13 Stufe 1 im Zuge einer Neueinstellung eingestuft. Dies bedeutet für mich eine höhere Verantwortung mit mehr Aufgaben und ein niedrigeres Gehalt als vorher.
Gibt es zu diesem Sachverhalt diverse Gerichtsurteile in denen die Begründung des neuen Arbeitgebers dafür dargestellt wird??
Viele Gruße
Markus
Sabine meint
28. September 2020 at 9:56
Hallo,
ich bin in E12 eingruppiert (Diplom, FH) mit langjähriger Berufserfahrung und möchte mich auf eine Stelle als Abteilungsleiter bewerben (E14). Ist dies möglich bzw. welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen?
Vielen Dank vorab für eine Antwort!
Kap meint
20. Mai 2020 at 12:44
Ich habe eine erfolgreich Abgeschlossene Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, wenn ich bei der Wachpolizei angestellt werde, werde ich dann in die Entgeltgruppe 8 oder 9 eingeteilt?
Schinderhannes meint
31. August 2020 at 21:31
Das ist möglich, wenn Sie keine Probleme in Grammatik und Rechtschreibung haben bzw. Ihre Satzstellung logisch ist.
Danijel P. meint
24. November 2019 at 10:54
Hallo,
ich bin von 4 Jahren von Bosnien im Deutschland gekommen.Im Bosnien hatte ich über 4,5 Jahre Berufserfahrung.Natürlich müsste ich im Deutschland Anerkennung machen.Mein Beruf ist Gesundheits und Krankenpfleger.Ich arbeite im Klinikum Frankfurt Höchst.Zuerst war ich 6 Monaten im E3 Entgelt eingrupiert.Nach Annerkenung habe ich E7 bekommen.E7 Stuffe 1.Meine Berufserfahrung von Bosnien wurde nicht beabsichtigt.Ich wollte wissen ob ich recht habe das Sie mir wegen meine Berufserfahrung von Bosnien als Krankenpfleger Stuffe neu berechnen.Jetzt bin ich E8 Stuffe drei.E8 ist weil ich von normale Station auf Intenziv gewechselt bin.Und gerade mache ich Fachkurs für Intesiv- und Anästhesiepflege.Nach Ausbildung komme ich im E9 aber von Stuffe 3 gehe ich am Anfang.Und Stuffewechseln ist zwei Jahren gefroren.So haben Sie mir gesagt.Das mach aber kein Sinn.Oder?
Ich Bedanke mich voraus auf Antwort.
Danijel
Chris meint
5. November 2019 at 13:20
Hallo,
sind Ihnen Höhergruppierungen von E11 zu E12 TV-L ohne mehrjähriger Berufserfahrung oder Stellenausschreibungen für eine E12 ohne mehrjährige Berufserfahrung bekannt?
Danke im Voraus!
S.K. meint
30. Oktober 2019 at 11:54
Hallo, ich arbeite seit 1991 als Arzthelferin in einer Reha-Klinik im Pflegebereich im öffentlichen Dienst. Ich verrichte die gleichen Tätigkeiten und Dienste (außer Nachtdienst) wie Kolleginnen, die Krankenschwestern sind. Bezahlt werde ich nach BAT Entgeltgruppe 6 Stufe 6. Steht mir eine Höhergruppierung zu ?
Vielen Dank !
VG S.K.
Katja meint
12. September 2019 at 8:00
Guten Morgen,
ich bin mit einem Vertrag nach TV-L eingestellt und möchte eine Höhergruppierung beantragen. Wie lautet dann der entsprechende Paragraph für den TV-L (statt „Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ – Bund“ —> „Antrag auf Höhergruppierung nach §……..“) ?
Viele Grüße
Katja
Friedhelm G. meint
15. August 2019 at 8:32
Guten Morgen,
mein Arbeitsplatz in der IT-Systemtechnik wurde mit EG9 FG2 Teil2 bewertet lt. Endgeldordnung (TV-L) ist das wenn ich diese richtig deute EG9b (alte große EG9) . Bezahlt werde ich aber nach Endgeldtabelle nach EG9a (alte kleine EG9) .
Wie müsste ich hier vorgehen und wie sieht speziell in diesem Fall ein Anschreiben an den Arbeitgeber aus?
(Tätigkeit bewertet nach: Entgeldgruppe 9 Fallgruppe 2 Teil II Unterabschnitt 11.4 der Entgeldordnung d. TV-L)
MfG
Friedhelm G.
Dennis M. meint
10. November 2021 at 7:45
Hallo,
haben Sie bereits herausgefunden warum Sie nach TVL EG9a bezahlt werden?
In meinem Vertrag steht ebenfalls die EG 9 Fallgruppe 2 drin, bezahlt werde ich aber nach 9a… Dachte bisher immer bei Fallgruppe 2, es handelt sich hierbei um die bessere, also um 9b.
MFG
Dennis M.
Hans J. meint
12. Juli 2019 at 11:45
Hallo,
ich hätte eine Frage. Ich werde demnächst von E8 Stufe 6 höhergruppiert in die Entgeltgruppe E9a.
In welcher Stufe wird man da eingruppiert ?
Vielen Dank!
Jana meint
27. Mai 2021 at 20:31
Rückgruppierung angemessen
Entschuldigung, aber wenn Sie diese Frage nicht selbst beantworten können, nachdem Sie hier auf der Seite dieses Beitrages gelandet sind, haben Sie offensichtlich mangelndes Leseverständnis und sollten eher Rückgruppiert werden. E5?
PS: Ich finde das so traurig, dass ich das hier mitteile, obwohl Ihr Eintrag schon länger her ist.
Alexandra meint
15. Juni 2022 at 20:42
Und Ihre Antwort ist unfreundlich und beleidigend. Mitarbeiter wie Sie sind hoffentlich gar nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Stefanie E. meint
3. Juli 2019 at 20:21
Guten Tag,
vor ca. 20 Jahren habe ich den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert. Z. Z. bin ich in EG 6 eingruppiert. Nach meiner Auffassung sind die von mir auszuübenden Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen.
Bis vor kurzem konnten sich auf ausgeschriebene höherwertige Stellen (z. B. EG 9a Stellen) alle Personen bewerben, die den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert haben. Mittlerweile grenzt der Arbeitgeber den Bewerberkreis ein, d. h., dass sich die Ausschreibung einer EG 9a / A 9 Stelle nur noch an Personen richtet, die mindestens in EG 8 / A 8 eingruppiert sind. Sollten nach Bewerbungsschlus keine Bewerbungen von Personen in EG 8 / A 8 vorliegen, dann werden diese Stellen extern ausgeschrieben.
Ist diese Verfahrensweise bei Stellenausschreibungen zulässig? Immerhin wird das berufliche Fortkommen der Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen blockiert, sofern sie niemand aus EG 8 / A 8 bewirbt und somit eine entsprechende Stelle freimacht. Bei vorherigen Ausschreibungen von EG 9a Stellen hatte sich bereits gezeigt, dass kaum Interesse vorhanden ist. Es lagen keine bzw. nur wenige Bewerbungen vor.
Avila meint
16. Juni 2019 at 9:37
Guten Tag,
meine Frage zielt auf eine korrigierende Höhergruppierung ab. Seit mehr als 20 Jahren übe ich eine Tätigkeit in einem juristischen Bereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aus. Vor der Sozialgerichtsbarkeit verteidige ich die Bescheide mittels Generalvollmacht. Zur Zeit befinde ich mich in der E 12 Stufe 6. Mein Studium entspricht keinem Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium. In einem Seminar zur Eingruppierung habe ich die Information erworben, dass die Tätigkeitszeit und Erfahrungen eine höhere Eingruppierung zu rechtfertigen vermag., jedoch eine Stufte vermindert als mit einem entsprechenden Studium. Eine Anwaltlichen Tätigkeit rechtfertig eine Eingruppierung in E 15. Mein Ziel ist mittels eines Antrages auf korrigierender Höhergruppierung die E 14 Stufe 6 zu erreichen. Gibt es die korrigierende Höhergruppierung? Und ist diese rückwirkend für ein halbes Jahr zulässig?
Timo meint
14. Juni 2019 at 21:51
Hallo,
Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Feinmechaniker. Ende September 2017 hat mein Vorgesetzter eine Vorarbeiterzulage für mich beantragt. Bis heute ist dies nicht abgeschlossen. Wird im Falle des Eintretens diese rückwirkend nachgezahlt?
arbeitsrechte.de meint
17. Juni 2019 at 8:43
Hallo Timo,
bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de