Im deutschen Arbeitsrecht gelten für Vergütungsgruppen bestimmte Vergütungstarifverträge, in die die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers einzuordnen ist. Dieser Vorgang wird Eingruppierung genannt.
Funktionieren Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag nur in Kombination miteinander, dann kann das Gehalt ausschließlich nach einer korrekten Eingruppierung bestimmt werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf zudem nicht unterschritten werden.
Kurz & knapp: Höhergruppierung
Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.
Seit dem 1. März 2014 bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf Null gesetzt. Demzufolge ergibt es am meisten Sinn, nach einem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Ein Muster für einen Antrag auf Höhergruppierung finden Sie hier.
Meist wird im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Eingruppierung gesprochen. Arbeitnehmer werden je nach Tätigkeit und Bildungsgrad bestimmten Gruppen zugeteilt, welche letzten Endes das Gehalt bestimmen. Neben der Eingruppierung gibt es sowohl die Rückgruppierung als auch die Höhergruppierung, um die es in diesem Ratgeber gehen soll.
Inhalt
Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD
Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet:
- E1 bis E4: An- und Ungelernte
- E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren)
- E9 bis E12: Bachelor oder Fachhochschulstudium
- E13 bis E15: Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium
Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob eine Höhergruppierung trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht. Schließlich könnte Ihr Gehalt trotz höherer Entgeltgruppe niedriger ausfallen.
Der Antrag auf Höhergruppierung
Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.
Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen.
Einem Personalrat ist es nicht erlaubt, den Antrag anstelle eines Mitarbeiters zu stellen. Sie können für Ihren Antrag auf Höhergruppierung unser folgendes Muster verwenden. Ein Musterantrag für eine Höhergruppierung könnte so aussehen:
Ort, Datum
Anschrift
Personalbüro
Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Musterantrag Höhergruppierung (.doc)
Musterantrag Höhergruppierung (.pdf)
H. Birgit meint
2. Oktober 2024 at 11:37
Hallo,
ich arbeite schon seit über 30 jahren im öffentl. dienst und meine arbeit als Frau wurde nie hornoriert.
es heißt immer die stelle gibt es nicht her.
vielen dank für eine antwort.
Tine meint
28. Juni 2024 at 10:24
Hallo,
ich bin als Lehrerin mit einem. Quereinstieg (ein Fach) in Niedersachsen in E9b eingruppiert, unter welchen Umständen würde mir eine Höhergruppierung zustehen?
Mit freundlichen Grüßen
Jane meint
4. Juni 2024 at 12:57
hallo
ich arbeite jetzt 2 Jahre in E1S2 am 1 April sollte ich automatisch in stufe 3 kommen.Nun wurde mir gesagt das die probezeit nicht mitgezählt wird und die stufe 3 erst ab Oktober gilt? ist das so richtig?
Nicol meint
16. Mai 2024 at 22:57
Guten Tag,
ich arbeite im öffentlichen Dienst in der TVöD E8 Stufe 3 und habe vor privat zu studieren. Habe ich nach erfolgreichem Bachelor Studium in meiner aktuellen Position das Recht auf eine Höhergruppierung? oder bleibe ich trotz Studium in meiner Gehaltsgruppe?
vielen Dank!
Kirsten meint
24. April 2024 at 8:58
Hallo, ich bin seit 18 Jahren als Fachkraft in der Schulbegleitung tätig und seid 30 Jahren Erzieherin. Ich wurde Januar 2022 bei meinem neue Arbeitgeber in S4 Stufe 2 eingruppiert. Wann steht mir eine Höhergruppierung zu?
R. meint
25. Oktober 2023 at 11:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in einem Wasserverband nach dem TVöD-Kommunal. Der AG hat festgestellt, dass sie, bedingt durch eine Fehlberatung die Stellen falls Gruppiert haben. Nun werden wir, OHNE einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt zu haben entsprechend höher Gruppiert (Rückwirkend auf Juli 2023). Nun betrifft mich das auch und das obwohl ich im kommenden Monat Nov 23) auf Stufe 5 gesetzt werde.
Die erste Zahlung soll im Dezember wohl aber im Januar/Februar 2024 laufen.
Verliere ich, ohne einen Antrag gestellt zu haben, meine Stufenlaufzeit?
Für eine Antwort währe ich Ihnen sehr dankbar.
mfg R.
R. meint
11. September 2023 at 15:54
Hallo
In welcher lohngruppe wird ein Großflächenmäher im Normalfall eingestuft?
Gerd meint
16. Januar 2023 at 10:06
§ 13 TVL – Eingruppierung in besonderen Fällen
Hallo,
in §13 TVL steht:
„… Ist die Zeit der Ausübung der höherwertigen Tätigkeit durch Urlaub, Arbeitsbefreiung, Arbeitsunfähigkeit, Kur- oder Heilverfahren oder Vorbereitung auf eine Fachprüfung für die Dauer von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen unterbrochen worden …“
Wie ist dieser Zeitraum von 6 Wochen (bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 5 Arbeitstagen pro Woche) zu verstehen?
Werden hier 6 Wochen x 5 Tage = 30 Tage als Vergleichswert für die Gesamtabwesenheit angesetzt und dann alle Abwesenheitstage für den Vergleich aufsummiert?
Vielen Dank für eine Antwort!