Immer mehr Arbeitnehmer sehnen sich nach Freiheit im Berufsleben: frei einteilbare Arbeitszeiten, kurze bis gar keine Fahrtwege und ungestörtes, konzentriertes Arbeiten sind besonders gefragt. Damit Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut gebracht werden können, entscheiden sich viele Arbeitnehmer fürs Home-Office.
Arbeitnehmer arbeiten im Home-Office von zu Hause aus. Sie sind entweder im Unternehmen angestellt oder agieren selbstständig im Auftrag verschiedener Betriebe. Dazu haben sie in der eigenen Wohnung ein separates Arbeitszimmer mit Schreibtisch, PC und Internet, um die Aufgaben bewältigen zu können.
Kurz & knapp: Home-Office
Infos zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten, erhalten Sie hier.
Nein, der reguläre Vertrag muss in diesem Fall nicht angepasst werden. In der Regel reicht eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag aus.
Grundsätzlich greift auch bei einem Arbeitsunfall im Home-Office die gesetzliche Unfallversicherung. In welchen Situationen dies allerdings nicht der Fall ist, lesen Sie hier.
Die Feiertagsregelung im Home-Office sieht vor, dass immer der Arbeitsort des Betroffenen maßgebend ist. Arbeiten Sie also zum Beispiel in Berlin, so haben Sie am 8. März (Weltfrauentag) frei. Das gilt auch, wenn sich der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland befindet.
Nein. Anders als im Büro, ist der Arbeitgeber bei Hitze im Home-Office nicht verpflichtet, Maßnahmen zu treffen.
Gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Home-Office Vorteile? Worin unterscheidet sich der Arbeitsvertrag beim Home-Office von einem herkömmlichen? Welche Voraussetzungen müssen für Heimarbeit vorliegen? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office
Was ist Home-Office?
Das Home-Office ist in Deutschland auch unter den Begriffen „Teleheimarbeit“ oder „e-Work“ bekannt. Die Arbeit im Home-Office erfolgt per Definition von zu Hause aus. Arbeitnehmer richten sich in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz ein und können via E-Mail oder Telefon die Aufgaben und Ziele mit dem Arbeitgeber absprechen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Home-Office in Deutschland. In der heimbasierten Telearbeit erfolgt die Arbeit ausschließlich von zu Hause aus. In der alternierenden Telearbeit arbeitet der Mitarbeiter sowohl von zu Hause als auch beim Arbeitgeber im Unternehmen. Die entsprechenden Arbeitstage und -zeiten werden dabei im Vorfeld abgesprochen.
Weniger weit verbreitet ist das Nachbarschaftsbüro. Angestellte verschiedener Arbeitgeber sitzen gemeinsam in einem Büro. Die Arbeitgeber sparen dadurch Kosten, da sich die Mitarbeiter Büroeinrichtung und Arbeitsgeräte teilen können. Zudem hat dieses Home-Office den Vorteil, dass Arbeitnehmer nicht sozial isoliert werden.
Viele Arbeitgeber in Deutschland sprechen sich gegen die Home-Office-Arbeit aus. Nur im persönlichen Kontakt könne effektiv an Projekten gearbeitet werden. Dies sei durch die örtliche Distanz nicht so gut realisierbar. So wünschen sich Unternehmen in Deutschland vor allem die Präsenz ihrer Arbeitnehmer.
Eine gesetzliche Home-Office-Regelung gibt es in Deutschland nicht. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer allerdings seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Hierzulande müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Home-Office-Vereinbarung einig sein.
Home-Office: Vor- und Nachteile der Heimarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Gründe für Home-Office können für Arbeitnehmer vielfältig sein. Die Heimarbeit bietet dem Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. So können vor allem Kinder, Haushalt und Job unter einen Hut gebracht werden. Arbeitnehmer, die sonst acht Stunden im Büro verbracht hätten, können diese frei einteilen und die Kinder abends in aller Ruhe ins Bett bringen, bevor es wieder an die Arbeit geht.
Weitere Argumente für Home-Office sind zudem Ruhe und Selbstbestimmung. Am Arbeitsplatz im eigenen Zuhause kann entspannt und ungestört gearbeitet werden. Es sind keine Kollegen vor Ort, die mit Geräuschen, Unterhaltungen oder Marotten nerven und Arbeitnehmer können sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren.
Das Home-Office hat auch den Vorteil, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Großraumbüro mit mehreren Kollegen sitzen muss. Im Großraumbüro wird es schnell stickig, einigen Kollegen ist chronisch kalt, sodass nicht regelmäßig ohne Diskussion gelüftet werden kann und durch die Nähe zu anderen Mitarbeiten breiten sich Krankheiten rasend schnell aus.
Grundsätzlich kann Home-Office allerdings auch zu einigen Nachteilen führen. Mitarbeiter in Heimarbeit haben keinen Kontakt zu ihren Kollegen und sind sozial isoliert. Zudem lauern im eigenen Zuhause einige Ablenkungen wie Paketzusteller oder die Wäsche, die sie kurz anstellen und aufhängen könnten.
Generell müssen Privatleben und Beruf voneinander getrennt werden. Dies ist im Home-Office allerdings nicht ganz so einfach, da im privaten Umfeld gearbeitet wird. Um allerdings produktiv und konzentriert arbeiten zu können, bietet sich ein Arbeitszimmer an. Zudem sollten regelmäßige Pausen gemacht werden.
Welche weiteren Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer im Home-Office am Arbeitsplatz entstehen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Vorteile für Arbeitnehmer | Nachteile für Arbeitnehmer |
---|---|
flexible Arbeitszeiten | oftmals feste Kernarbeitszeiten, in denen Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen |
keine störenden Kollegen | soziale Isolation, keine betrieblich internen Informationen |
besserer Freizeitausgleich neben dem Job | Schwierigkeiten bei der Trennung zwischen Privatleben und Beruf |
kreative Phasen können effektiver genutzt werden | oftmals kein richtiger Feierabend möglich - Arbeitnehmer denken dauerhaft an die Arbeit |
Unabhängigkeit von Witterungsbedingungen wie starkem Schneefall oder vereisten Straßen | mögliche Probleme bei der Technik |
höhere Eigenverantwortung und mehr Motivation | Ablenkungen durch Haushalt oder Kinder möglich |
Zeitersparnis - kein Arbeitsweg |
Aber nicht nur für den Arbeitnehmer ergeben sich entsprechende Vor- und Nachteile wenn im Home-Office einem Nebenjob oder einer Vollzeitstelle nachgegangen wird. Grundsätzlich hat Home-Office für Arbeitgeber den Vorteil, dass sie den Interessen ihrer Arbeitnehmer nachkommen können. Dies fördert ein positives Image des Unternehmens und eine Personalbindung.
In Großraumbüros werden Arbeitnehmer schnell krank, weil sie sich bei Kollegen anstecken. Wird im Home-Office gearbeitet, melden sich Arbeitnehmer weniger krank. Auch mit einem kleinen Schnupfen kann von zu Hause aus gearbeitet werden ohne dass ein stressiger Arbeitsweg auf sich genommen werden muss. Der Arbeitgeber hat damit einen geringeren Arbeitsausfall.
Des weiteren sparen Arbeitgeber immense Kosten. So muss bei einem Arbeitsplatz im Unternehmen ein Schreibtisch, Arbeitsutensilien, PC, Laptop usw. gestellt werden. Viel Arbeitgeber bieten zudem Getränke und Lebensmittel an. Auch hier können Kosten eingespart werden, wenn der Mitarbeiter nicht vor Ort ist.
Durch eine konzentrierte und ungestörte Arbeitsumgebung im Home-Office sind Arbeitnehmer produktiver und können mehr leisten als wenn sie im Großraumbüro des Unternehmens sitzen. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Aufgaben schneller, zuverlässiger und sogar besser erledigt werden können.
Weitere Vor- und Nachteile des Home-Office für Arbeitgeber haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst:
Vorteile für Arbeitgeber | Nachteile für Arbeitgeber |
---|---|
erhöhte Produktivität | keine Kontrolle über die Arbeitszeit und die erledigten Aufgaben |
Kostenersparnis | mangelnde Datensicherheit |
weniger Arbeitsausfall | nicht jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ein getrenntes Heimbüro einzurichten |
Personalbindung durch zufriedene Mitarbeiter | der Beginn einer Abdrängung in die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers ist denkbar |
positives Image des Unternehmens | Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen könnte sinken |
Verringerung der betrieblichen Arbeitsplätze | |
Arbeitnehmer können nach der Elternzeit, Betreuungsurlaub, Mutterschutz etc. schneller ins Berufsleben zurückkehren |
Home-Office: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Sollten Sie Home-Office machen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld am besten überlegen, ob in Ihrem Unternehmen Home-Office grundsätzlich möglich wäre. Bei einer geringen Mitarbeiterzahl bietet sich die Heimarbeit in der Regel nicht an. Auch bestimmte Berufsgruppen sind vom Home-Office ausgeschlossen.
Arbeiten Sie vorwiegend im Büro vor dem Bildschirm kann sich Home-Office durchaus anbieten. Das Home-Office bietet sich vor allem für IT-Entwickler, Vertriebler oder kreative Jobs an, die grundsätzlich auch von zu Hause aus arbeiten könnten. Zudem macht die Heimarbeit Sinn, wenn Sie einen weiten Arbeitsweg haben.
Im Home-Office ist es vor allem wichtig, dass Sie für Ihren Chef und ggf. für Kollegen erreichbar sind. Dies kann via Internet und E-Mail oder auch per Telefon gewährleistet werden. Es bieten sich hier auch bestimmte Kernarbeitszeiten an, zu denen Sie erreichbar und bei Home-Office am Arbeitsplatz sein müssen.
Zusätzlich sollten Sie bei Home-Office ein Arbeitszimmer einrichten. Nicht jede Wohnung bietet sich für Home-Office an. So haben Sie in einer WG oder einer kleinen Wohnung meistens keine Möglichkeit, ein separates Arbeitszimmer zu beziehen. Im Home-Office sollten die Möbel grundsätzlich ergonomisch sein, damit Sie den ganzen Tag problemlos arbeiten können.
Arbeitnehmer sollten speziell beim Stuhl und dem Schreibtisch im Home-Office auf Folgendes achten:
Schreibtischstuhl:
- Sitzhöhe entspricht der Kniekehlenhöhe
- Fester Kontakt zur Rückenlehne und mindestens zwei Fingerbreit Platz von der Sitzvorderkante zur Kniekehle
- Armauflage entspricht der Ellenbogenhöhe über der Sitzfläche
- Rückenlehne stützt den Rücken und macht jede Bewegung mit
Schreibtisch:
- Mindestens 72 cm Höhe
- Arbeitsflächengröße von 160 x 80 cm
- Drucker und andere vibrierende Geräte sollten auf einem anderen Tisch stehen
- ausreichende Beinfreiheit
- reflexionsarme Oberfläche
- ggf. neigbar
Im Arbeitszimmer beträgt die ideale Raumtemperatur ca. 22 ° C. Zudem sollten Sie regelmäßig lüften, damit ausreichend Frischluft im Raum ist. Der Bildschirm sollte auf 400 bis 600 Lux eingestellt werden. Viel Tageslicht sorgt außerdem dafür, dass Ihre Augen nicht so stark belastet werden wie bei künstlichem Licht.
Wird bei Home-Office der Arbeitsvertrag angepasst?
Arbeitnehmer die von zu Hause aus arbeiten, bekommen vom Arbeitgeber für das Home-Office einen Vertrag. Dabei handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag wird geregelt, wie das Arbeitszimmer aussehen muss. Dazu gehört beispielsweise, dass der Raum abschließbar sein und die Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss.
Etwaige gestellte Arbeitsmittel werden in der Zusatzvereinbarung aufgeführt. Zudem ist meistens eine Klausel enthalten, dass betriebliche Arbeitsgeräte nicht für den privaten Gebrauch genutzt werden dürfen. Zudem ist eine Datenschutzklausel als Home-Office-Regelung im Arbeitsvertrag enthalten.
Außerdem kann der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung zum Home-Office jederzeit mit einer Ankündigungsfrist widerrufen. Je nachdem was im Vertrag festgelegt ist, kommt dies bei Nichterfüllung der Aufgaben in Betracht oder wenn die Arbeitsschutzbestimmungen nicht ausreichend gegeben sind.
Was müssen Sie bei Home-Office bezüglich der Steuer beachten?
Viele Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, stellen sich folgende Frage: Kann ich das Home-Office absetzen? Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 27.07.2015 [Az. GrS 1/14] beschlossen, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar ist.
So ist auch eine Arbeitsecke oder ein Durchgangszimmer nicht steuerlich absetzbar, da es nicht ausschließlich als häusliches Arbeitszimmer dient. Arbeitnehmer, die ihren beruflichen Mittelpunkt komplett zu Hause haben und dafür ein Arbeitszimmer nutzen, können das Home-Office von der Steuer absetzen.
Dazu zählen beispielsweise Freelancer, Künstler, Steuerberater oder Lektoren und Journalisten. Die Kosten für das Home-Office können dabei komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Ausgaben für von Schreibtisch, Stuhl und Arbeitsmaterialien. Auch eine Renovierung des Arbeitszimmers ist steuerlich absetzbar.
Miete, Heiz- und Stromkosten müssen Sie anteilig berechnen und können dann als Werbungskosten in Anlage N beim Home-Office in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bilder, Gardinen, Lampen oder Teppiche, die der Ausstattung des Arbeitszimmers dienen, können von der Steuer abgesetzt werden.
Handelt es sich beim Home-Office nicht um Ihren beruflichen Mittelpunkt, da Sie einen Großteil der Arbeitszeit noch im Büro verbringen, können Sie jährlich bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale sondern um die Höchstgrenze.
Home-Office: Welche Versicherung greift bei einem Arbeitsunfall?
Grundsätzlich stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit haftet die Unfallversicherung für entstandene Schäden. Aber gilt dies auch für Arbeitnehmer im Home-Office?
Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht.
Weiterführende Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Stefan Scheller(Autor)
- Eigner, Christian(Autor)
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Michael meint
15. März 2019 at 13:18
Mein Arbeitgeber bietet mir Homeoffice an, aber nur unter der Bedingung, dass mein monatliches Gehalt um mehr als 500 EUR gekürzt wird (angeblich wegen den Mehrkosten).
Ist das überhaupt zulässig?
So etwas geht doch nur über eine Änderungskündigung, oder?
Danke im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
18. März 2019 at 10:16
Hallo Michael,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian meint
4. März 2019 at 15:08
Wie schaut das bei einem befristeten Honorarzeitvertrag aus (fester Freier oder angestellten ähnliches Beschäftigungsverhältnis). Kann mir mein Arbeitgeber überhaupt vorschreiben wo ich zu arbeiten habe? Oder darf ich durch den Vertrag in freier Beschäftigung selbst entscheiden, wo ich arbeite?
Danke und liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:04
Hallo Florian,
was der Arbeit- bzw. Auftraggeber im Einzelfall vorschreiben darf, hängt von der konkreten Art des Vertrags- und Beschäftigungsverhältnisses ab. Wie sich dies bei Ihnen verhält, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika B. meint
27. Februar 2019 at 13:07
Mein Arbeitgeber, bei dem ich schon 38 Jahre arbeite, möchte seinen Standort verlegen, so dass ich dann 2,5 Std. Fahrzeit pro einzelne Fahrt habe. Homeoffice wird offiziell für alle Mitarbeiter nicht genehmigt. Kann ich bei so einem langen Weg einen Anspruch auf Homeoffice nicht doch geltend machen?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 8:12
Hallo Monika,
ein Anspruch auf Home Office existiert nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion K. meint
25. Februar 2019 at 8:39
Ich arbeite seit 10 Jahren an 2 Tagen/Woche im Home-office und an 3 Tagen/Woche in der Firma.
Es existiert eine einfache Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in der nur steht, dass ich an 2 Tagen/Woche am Arbeitszeitmodell Home-office teilnehme. Sonst nichts. Diese 2 Tage sind von Anfang an Montag und Freitag. Jetzt will mein Chef mir einen dieser Home-office Tage wegnehmen. Darf er das so einfach? Oder greift hier das Gewohnheitsrecht?
Danke für eine Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 9:32
Hallo Marion,
ob und wann das Gewohnheitsrecht greift, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan meint
12. Februar 2019 at 12:35
Keine Nachteile
Tobias meint
7. Februar 2019 at 21:02
Hallo,
vielen Dank für den informativen Artikel.
Muss für das steuerliche Abesetzen eines Arbeitszimmers die Heimarbeit / Homeoffice vertraglich geregelt sein? Durch meinen Beruf mit viel Projekttätigkeit ist im zur Verfügung stehenden Büro eine hohe Fluktuation an Mitarbeitern und ein Arbeitsplatz kann nicht jeden Tag garantiert werden, weshalb ich meine Tätigkeit sehr oft von zu Haus aus ausübe. Diese Möglichkeit wird alledings nicht explizit vertraglich geregelt.
Gruß
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 9:17
Hallo Tobias,
für steuerliche Detailfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tatyana meint
6. Februar 2019 at 16:44
Hallo,
ich bin im Homeoffice tätig und mir wurde von meinem Chef vorgeschrieben von 7 – 17 Uhr erreichbar zu sein (so als wäre ich in der Firma). Da ich aber kein Mittag von einer Stunde mache sondern durch arbeite, zieht mir mein Chef täglich diese Stunde ab obwohl ich arbeite.
Wie wird das mit den Arbeitsstunden im Homeoffice geregelt ?
Ich bin einfach produktiver, wenn ich keine Stunde Pause mach, da mich zuhause auch niemand ablenkt zb. durch Kaffee holen oder ratschen mit Kollegen.
arbeitsrechte.de meint
7. Februar 2019 at 17:32
Hallo Tatyana,
es ist gesetzlich vorgeschrieben, nach 6 h Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Wieso Ihr Vorgesetzter Ihnen eine Stunde abzieht, können wir nicht beurteilen. Sie können einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marga meint
5. Februar 2019 at 16:01
Hallo,
vielen Dank für den klaren und informativen Artikel.
Mein Arbeitgeber stellt mir keinen Büroraum zur Verfügung und setzt voraus, dass ich meine Tätigkeit als Exportleiterin mit ca. 30 % Bürotätigkeit von Zuhause aus erledige.
Die Kosten für das Büro, das ich für meine Arbeit anmiete, will er mir nur ersetzen, wenn ich ihm eine deutsche Rechtssprechung hierzu vorlege.
Gibt es eine solche?
Beste Grüsse,
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2019 at 10:55
Hallo Marga,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia meint
31. Januar 2019 at 9:15
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen – ich war mal in einem Schreibbüro angestellt und habe von zuhause gearbeitet – als ‚Heimarbeiter‘ beim Reg.Präsisdium auch entsprechend gemeldet.
Nun soll ich für ein Unternehmen 1-2 x monatlich vorort arbeiten (Telefonate und Eingabe von Daten in den PC direkt) und der Rest im Homeoffice (Telefonate und per Fernzugriff Dateneingabe) –
Wo ist jetzt hier der Unterschied ? steht mir die Heimarbeiterzulage gem. Bindende Festsetzung da auch zu ? oder ist es rechtlich anders zu bewerten ?
Vielen DANK
Antje meint
21. Januar 2019 at 8:57
Hallo,
wenn ich demnächst an 2 Nachmittagen nicht im Büro sondern im Home Office arbeite, will mir mein Arbeitgeber weniger Gehalt geben. Ist das so korrekt?
Gruß Antje
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 14:32
Hallo Antje,
die Arbeit im HomeOffice begründet in der Regel kein geringeren Lohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
13. Januar 2019 at 17:17
Gute Zusammenfassung, mir fehlt nur der Hinweis auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ich habe nämlich keine, bekomme ab 1. Tag sofort Krankengeld von der Krankenkasse. Sehr wenig! Bitte Rückinfo, danke!
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:54
Hallo Judith,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag prüfen und die Rechtslage einschätzen. Wir bieten hingegen keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marie meint
10. Januar 2019 at 10:00
Hallo,
wenn bei einem Wohnortwechsel (Bundeslandwechsel) das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben soll (mittels Homeoffice), muss dann ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden? Ich bin super verunsichert, da ich erstmal einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll und dann in Zukunft als Freelancer tätig sein soll und das zu einem geringeren Lohn. Laut meinem Arbeitgeber ist das die einzige Möglichkeit, könnt Ihr mir das so bestätigen? Ich freu mich auf Eure Rückmeldung.
Viele Grüße,
Marie
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:13
Hallo Marie,
wir bieten keine Rechtsberatung an, sodass wir auch keine Einschätzung abgeben dürfen. Bei derartigen Einzelfällen empfiehlt es sich, ggf. einen Anwalt zu kosnultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja B. meint
14. Dezember 2018 at 12:24
„Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht.“
welche Versicherung greift dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht gilt?
Müssen die Home-Office Tage schriftlich festgelegt werden oder können sie varieren?
Besten Dank im Voraus! MFG
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2019 at 15:44
Hallo Tanja B.,
die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Bei privaten Unfällen greift in der Regel die Krankenversicherung und unter Umständen – sofern vorhanden – die private Unfallversicherung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Birgitta meint
20. September 2018 at 16:03
Guten Tag, die Informationen sind hilfreich. Näheres in Erfahrung bringen möchte ich hinsichtlich der Fahrzeiten zu unterschiedlichen Einsatzorten im gesamten Süden Deutschlands. Die Fahrzeiten zu den einzelnen Betriebsstätten würden im Anstellungsverhältnis nicht als Arbeitszeit zählen. Es würde toleriert werden, weil auch während der Fahrten Telefonkontakt herrsche. Sicherlich gibt es einen Firmensitz in meiner Stadt, aber die Verzweigungen der Firmenkonstillation, der Arbeitsvertrag besage, es gäbe kein Büro in der Stadt meines „Homeoffices“. Allein die Gefahren und Zeitaufwendungen erschrecken mich. Wie verhält es sich mit der Unfallversicherung in diesem Fall? Sind derartige Verfahrensweisen tatsächlich arbeitsrechtlich vertretbar? Gibt es Alternativen? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. mfg
Luna meint
18. März 2020 at 3:53
Hallo,
ich darf wegen der Coronakrise ab heute Homeoffice machen. Muss ich dies zwingend von zu Hause aus, oder darf ich auch bei meinem Lebensgefährten (ca. 250km Entfernung) arbeiten? Es wurde kommuniziert, dass ich nicht während meiner üblichen Arbeitszeit hinfahren, aber was wäre theoretisch nach Feierabend? Darf der AG bestimmen von wo aus ich arbeite?
Danke
arbeitsrechte.de meint
23. März 2020 at 18:45
Hallo Luna,
in aller Regel bleibt der Arbeitgeber auch bei Homeoffice weisungsbefugt. Bitte wenden Sie sich Ihren Arbeitgeber, um sich bezüglich möglicher Lösungen und Einsatzorte abzusprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dominik T. meint
4. September 2018 at 6:52
Hallo,
im Rahmen meiner Tätigkeit soll ich herausfinden, wie es mit der Regelung für Drucker im Home Office aussieht. Leider habe ich dazu nichts gefunden, also wende ich mich hoffnungsvoll an sie.
Gibt es gesetzliche Pauschalen oder dergleichen pro gedruckter Seite oder fallen die Druckkosten voll auf den Arbeitnehmer?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph meint
27. August 2018 at 12:15
Ich arbeite als Außendienstmitarbeiter in der Regel Freitags im Homeoffice. Dies wurde von ca. 10 Jahren im Rahmen meiner Einstellung mit meinem Arbeitgeber vereinbart.
Bei mir zu Hause habe ich eine sehr kleine „Arbeitsecke“ eingerichtet, die aus Platzgründen die Anforderungen an die neue Rechtsprechung nicht erfüllt (zusätzlicher abschließbarer Schrank, Aktenvernichter, ausreichend großer Schreibtisch, …). Mehr Platz habe ich in meiner Wohnung nicht zur Verfügung.
Wer muss für die Ausstattung sorgen? Muss meiner Arbeitgeber mir eine andere Räumlichkeit zur Verfügung stellen?
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 11:14
Hallo Christoph,
wenn sich die Bedingungen für den Arbeitsort geändert haben, muss möglicherweise der Arbeitsvertrag angepasst werden. Der Arbeitnehmer muss ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Auch wenn das ein Ende für das Home-Office bedeuten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bachler meint
15. August 2018 at 19:27
Interessante Infos.
Wie ist es, wenn ich für meinen Arbeitgeber (Österreich) von zuhause aus in Deutschland arbeite/Homeoffice . Muss der Arbeitgeber (Betriebsstätte in Österreich) dann auch eine Betriebsstätte in Deutschland eröffnen?
arbeitsrechte.de meint
7. September 2018 at 16:27
Hallo Bachler,
eine derartige Vorschrift ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Maria K. meint
9. August 2018 at 10:25
Dürfen aus rechtlicher Sicht in ein einem Arbeitszimmer private Möbel stehen? Ist eine gelegentliche Nutzung als Gästezimmer erlaubt? Mir geht es in diesem Fall nicht um die steuerliche Absetzbarkeit, sondern die aus Arbeitgebersicht geforderten Voraussetzungen an den Telearbeitsplatz.
arbeitsrechte.de meint
29. August 2018 at 15:34
Hallo Marie K.,
wichtig ist, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen auch am Telearbeitsplatz eingehalten werden. Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft kann Sie hierzu umfassend informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael R. meint
20. Mai 2018 at 15:30
Tolle Seite; hier bleibt für mich nur eine Frage.
Es dreht sich um ein alternierendes Home-Office. Da ich immer wieder zu unterschiedlichen Einsatzorten fahren muss, stellt mein Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung.
Wie wird dieser steuerlich behandelt?
Die Kilometer vom Home-Office zu den Einsatzorten werden dann nicht versteuert – richtig?
Gruß,
Michael
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:21
Hallo Michael,
bei Ihrer Frage kann Ihnen ein Steuerberater besser helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Annie R. meint
17. April 2018 at 9:58
Hallo,
muss ein Home Office gewerblich angemeldet werden als offizielle Betriebsstätte des Unternehmens?
Viele Grüsse
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 10:14
Hallo Annie R.,
bei einem Angestelltenverhältnis ist in der Regel keine Anmeldung erforderlich. Eine gewerbliche Anmeldung kann bei einer freiberuflichen Tätigkeit notwendig sein. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja D. meint
2. April 2018 at 10:31
die Seite ist für mich sehr hilfreich und verständlich. Was ich jetzt nicht entdecken konnte sind die technischen Voraussetzungen bezüglich des Betriebssystems. Habe in einer Stellenausschreibung gelesen das nur Windows Betriebssysteme in Frage kommen. liebe grüsse
Rainer meint
2. Juli 2018 at 8:41
Es kommt darauf an, wie der Zugang zu den Arbeitgeber Systemen stattfindet. Bei einer Citrix Verbindung kann z.B. auch Mac OS zum Einsatz kommen, weil der Citrix Receiver auch dort verwendet werden kann.
Anne L. meint
23. März 2018 at 14:49
tolle tips!!
Meine Firma hat die Büroräume gekündigt und ich muss jetzt ins home office (ohne mehr Geld für etc)
Gibt es das Gesetze?
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:48
Hallo Anne,
eine solche Änderung des Einsatzortes muss in der Regel mit einer Vertragsänderung einhergehen, da im AV der Arbeitsort festgelegt ist. Änderungen gegen den Willen des Arbeitnehmers können immer durch einen Anwalt beurteilt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens meint
19. Januar 2018 at 12:05
Guten Tag, auch für mich eine hilfreiche Seite, zumal mein Arbeitgeber mittlerweile diese Möglichkeit eröffnet, wobei das Thema Zusatzvereinbarung aber noch nicht vorliegt. Wie sind die Unfallvesricherungsaspekte zu handhaben, kann eine Arbeitgeber einen vollständigen Schutz anbieten? Wie mW auch in den Niederlanden der Fall…..
Ich würde mich freuen, hierzu über weitere Erkenntnisse oder existierende Regelungen zu hören. Beste Grüße Jens
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:02
Hallo Jens,
im Home-Office gilt bei dienstlichen Tätigkeiten innerhalb des Arbeitszimmers die gesetzliche Unfallversicherung. Verunglückt ein Arbeitnehmer aber z. B. auf dem Weg von der Toilette zum Schreibtisch, ist er hier in der Regel nicht unfallversichert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias F. meint
8. Dezember 2017 at 22:19
Hallo,
Die Zusammenstellung gefällt mir gut und ist auch recht umfassend.
Leider hat sie – wie alle anderen Kommentare – das Manko, dass nicht klar herauskommt, wie die Fahrzeit zu dem Arbeitgeber zu werten ist, wenn man normalerweise im Homeoffice ist.
Das hatten wir schon steuerlich nicht ganz verstanden und wie das arbeitszeitrechtlich zu werten ist, geht nirgendwo so richtig hervor…
Vielleicht könnte dazu noch etwas gesagt werden.
Mein Verständnis ist, dass die Fahrt vom HOmeoffice (=erster ARbeitsplatz) zum Büro / Arbeitgeber zu z.B. wöchentlichen Treffen / Besprechungen Arbeitszeit wäre… aber so richtig gefunden habe ich das noch nirgends.
Bin ich da falsch ?
Eine arbeitsvertragliche Regelung liegt bei uns hierzu nicht vor, die Fahrzeit zum Büro beträgt 2h – also keine Peanuts – auch arbeitszeitrechtlich nicht…
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:13
Hallo Matthias,
Fahrten und Kostenübernahme sollten vor Antritt der Fahrt mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Ansonsten muss ein Anwalt für Arbeitsrecht die Ansprüche abschätzen und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber durchsetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
20. März 2018 at 10:45
Das Homeoffice ist niemals 1. Tätigkeitsstätte. Das ist IMMER (und in Zweifel die nächste) ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers.
VG S
Markus meint
24. Oktober 2017 at 8:11
sehr hilfreiche Übersicht, die sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbelange berücksichtigt. Eine Modellrechnung (lohnt sich die Verlegung der „ersten Arbeitsstelle“ – Ausgaben HomeOffice & Entfall km Pauschale vs. steuerliche Berücksichtigung des HomeOffice) würde den Beitrag abrunden.
arbeitsrechte.de meint
12. Dezember 2017 at 17:34
Hallo Markus,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir werden darüber beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de