Immer mehr Arbeitnehmer sehnen sich nach Freiheit im Berufsleben: frei einteilbare Arbeitszeiten, kurze bis gar keine Fahrtwege und ungestörtes, konzentriertes Arbeiten sind besonders gefragt. Damit Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut gebracht werden können, entscheiden sich viele Arbeitnehmer fürs Home-Office.
Arbeitnehmer arbeiten im Home-Office von zu Hause aus. Sie sind entweder im Unternehmen angestellt oder agieren selbstständig im Auftrag verschiedener Betriebe. Dazu haben sie in der eigenen Wohnung ein separates Arbeitszimmer mit Schreibtisch, PC und Internet, um die Aufgaben bewältigen zu können.
Kurz & knapp: Home-Office
Infos zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten, erhalten Sie hier.
Nein, der reguläre Vertrag muss in diesem Fall nicht angepasst werden. In der Regel reicht eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag aus.
Grundsätzlich greift auch bei einem Arbeitsunfall im Home-Office die gesetzliche Unfallversicherung. In welchen Situationen dies allerdings nicht der Fall ist, lesen Sie hier.
Die Feiertagsregelung im Home-Office sieht vor, dass immer der Arbeitsort des Betroffenen maßgebend ist. Arbeiten Sie also zum Beispiel in Berlin, so haben Sie am 8. März (Weltfrauentag) frei. Das gilt auch, wenn sich der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland befindet.
Nein. Anders als im Büro, ist der Arbeitgeber bei Hitze im Home-Office nicht verpflichtet, Maßnahmen zu treffen.
Gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Home-Office Vorteile? Worin unterscheidet sich der Arbeitsvertrag beim Home-Office von einem herkömmlichen? Welche Voraussetzungen müssen für Heimarbeit vorliegen? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office
Was ist Home-Office?
Das Home-Office ist in Deutschland auch unter den Begriffen „Teleheimarbeit“ oder „e-Work“ bekannt. Die Arbeit im Home-Office erfolgt per Definition von zu Hause aus. Arbeitnehmer richten sich in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz ein und können via E-Mail oder Telefon die Aufgaben und Ziele mit dem Arbeitgeber absprechen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Home-Office in Deutschland. In der heimbasierten Telearbeit erfolgt die Arbeit ausschließlich von zu Hause aus. In der alternierenden Telearbeit arbeitet der Mitarbeiter sowohl von zu Hause als auch beim Arbeitgeber im Unternehmen. Die entsprechenden Arbeitstage und -zeiten werden dabei im Vorfeld abgesprochen.
Weniger weit verbreitet ist das Nachbarschaftsbüro. Angestellte verschiedener Arbeitgeber sitzen gemeinsam in einem Büro. Die Arbeitgeber sparen dadurch Kosten, da sich die Mitarbeiter Büroeinrichtung und Arbeitsgeräte teilen können. Zudem hat dieses Home-Office den Vorteil, dass Arbeitnehmer nicht sozial isoliert werden.
Viele Arbeitgeber in Deutschland sprechen sich gegen die Home-Office-Arbeit aus. Nur im persönlichen Kontakt könne effektiv an Projekten gearbeitet werden. Dies sei durch die örtliche Distanz nicht so gut realisierbar. So wünschen sich Unternehmen in Deutschland vor allem die Präsenz ihrer Arbeitnehmer.
Eine gesetzliche Home-Office-Regelung gibt es in Deutschland nicht. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer allerdings seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Hierzulande müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Home-Office-Vereinbarung einig sein.
Home-Office: Vor- und Nachteile der Heimarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Gründe für Home-Office können für Arbeitnehmer vielfältig sein. Die Heimarbeit bietet dem Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. So können vor allem Kinder, Haushalt und Job unter einen Hut gebracht werden. Arbeitnehmer, die sonst acht Stunden im Büro verbracht hätten, können diese frei einteilen und die Kinder abends in aller Ruhe ins Bett bringen, bevor es wieder an die Arbeit geht.
Weitere Argumente für Home-Office sind zudem Ruhe und Selbstbestimmung. Am Arbeitsplatz im eigenen Zuhause kann entspannt und ungestört gearbeitet werden. Es sind keine Kollegen vor Ort, die mit Geräuschen, Unterhaltungen oder Marotten nerven und Arbeitnehmer können sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren.
Das Home-Office hat auch den Vorteil, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Großraumbüro mit mehreren Kollegen sitzen muss. Im Großraumbüro wird es schnell stickig, einigen Kollegen ist chronisch kalt, sodass nicht regelmäßig ohne Diskussion gelüftet werden kann und durch die Nähe zu anderen Mitarbeiten breiten sich Krankheiten rasend schnell aus.
Grundsätzlich kann Home-Office allerdings auch zu einigen Nachteilen führen. Mitarbeiter in Heimarbeit haben keinen Kontakt zu ihren Kollegen und sind sozial isoliert. Zudem lauern im eigenen Zuhause einige Ablenkungen wie Paketzusteller oder die Wäsche, die sie kurz anstellen und aufhängen könnten.
Generell müssen Privatleben und Beruf voneinander getrennt werden. Dies ist im Home-Office allerdings nicht ganz so einfach, da im privaten Umfeld gearbeitet wird. Um allerdings produktiv und konzentriert arbeiten zu können, bietet sich ein Arbeitszimmer an. Zudem sollten regelmäßige Pausen gemacht werden.
Welche weiteren Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer im Home-Office am Arbeitsplatz entstehen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Vorteile für Arbeitnehmer | Nachteile für Arbeitnehmer |
---|---|
flexible Arbeitszeiten | oftmals feste Kernarbeitszeiten, in denen Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen |
keine störenden Kollegen | soziale Isolation, keine betrieblich internen Informationen |
besserer Freizeitausgleich neben dem Job | Schwierigkeiten bei der Trennung zwischen Privatleben und Beruf |
kreative Phasen können effektiver genutzt werden | oftmals kein richtiger Feierabend möglich - Arbeitnehmer denken dauerhaft an die Arbeit |
Unabhängigkeit von Witterungsbedingungen wie starkem Schneefall oder vereisten Straßen | mögliche Probleme bei der Technik |
höhere Eigenverantwortung und mehr Motivation | Ablenkungen durch Haushalt oder Kinder möglich |
Zeitersparnis - kein Arbeitsweg |
Aber nicht nur für den Arbeitnehmer ergeben sich entsprechende Vor- und Nachteile wenn im Home-Office einem Nebenjob oder einer Vollzeitstelle nachgegangen wird. Grundsätzlich hat Home-Office für Arbeitgeber den Vorteil, dass sie den Interessen ihrer Arbeitnehmer nachkommen können. Dies fördert ein positives Image des Unternehmens und eine Personalbindung.
In Großraumbüros werden Arbeitnehmer schnell krank, weil sie sich bei Kollegen anstecken. Wird im Home-Office gearbeitet, melden sich Arbeitnehmer weniger krank. Auch mit einem kleinen Schnupfen kann von zu Hause aus gearbeitet werden ohne dass ein stressiger Arbeitsweg auf sich genommen werden muss. Der Arbeitgeber hat damit einen geringeren Arbeitsausfall.
Des weiteren sparen Arbeitgeber immense Kosten. So muss bei einem Arbeitsplatz im Unternehmen ein Schreibtisch, Arbeitsutensilien, PC, Laptop usw. gestellt werden. Viel Arbeitgeber bieten zudem Getränke und Lebensmittel an. Auch hier können Kosten eingespart werden, wenn der Mitarbeiter nicht vor Ort ist.
Durch eine konzentrierte und ungestörte Arbeitsumgebung im Home-Office sind Arbeitnehmer produktiver und können mehr leisten als wenn sie im Großraumbüro des Unternehmens sitzen. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Aufgaben schneller, zuverlässiger und sogar besser erledigt werden können.
Weitere Vor- und Nachteile des Home-Office für Arbeitgeber haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst:
Vorteile für Arbeitgeber | Nachteile für Arbeitgeber |
---|---|
erhöhte Produktivität | keine Kontrolle über die Arbeitszeit und die erledigten Aufgaben |
Kostenersparnis | mangelnde Datensicherheit |
weniger Arbeitsausfall | nicht jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ein getrenntes Heimbüro einzurichten |
Personalbindung durch zufriedene Mitarbeiter | der Beginn einer Abdrängung in die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers ist denkbar |
positives Image des Unternehmens | Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen könnte sinken |
Verringerung der betrieblichen Arbeitsplätze | |
Arbeitnehmer können nach der Elternzeit, Betreuungsurlaub, Mutterschutz etc. schneller ins Berufsleben zurückkehren |
Home-Office: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Sollten Sie Home-Office machen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld am besten überlegen, ob in Ihrem Unternehmen Home-Office grundsätzlich möglich wäre. Bei einer geringen Mitarbeiterzahl bietet sich die Heimarbeit in der Regel nicht an. Auch bestimmte Berufsgruppen sind vom Home-Office ausgeschlossen.
Arbeiten Sie vorwiegend im Büro vor dem Bildschirm kann sich Home-Office durchaus anbieten. Das Home-Office bietet sich vor allem für IT-Entwickler, Vertriebler oder kreative Jobs an, die grundsätzlich auch von zu Hause aus arbeiten könnten. Zudem macht die Heimarbeit Sinn, wenn Sie einen weiten Arbeitsweg haben.
Im Home-Office ist es vor allem wichtig, dass Sie für Ihren Chef und ggf. für Kollegen erreichbar sind. Dies kann via Internet und E-Mail oder auch per Telefon gewährleistet werden. Es bieten sich hier auch bestimmte Kernarbeitszeiten an, zu denen Sie erreichbar und bei Home-Office am Arbeitsplatz sein müssen.
Zusätzlich sollten Sie bei Home-Office ein Arbeitszimmer einrichten. Nicht jede Wohnung bietet sich für Home-Office an. So haben Sie in einer WG oder einer kleinen Wohnung meistens keine Möglichkeit, ein separates Arbeitszimmer zu beziehen. Im Home-Office sollten die Möbel grundsätzlich ergonomisch sein, damit Sie den ganzen Tag problemlos arbeiten können.
Arbeitnehmer sollten speziell beim Stuhl und dem Schreibtisch im Home-Office auf Folgendes achten:
Schreibtischstuhl:
- Sitzhöhe entspricht der Kniekehlenhöhe
- Fester Kontakt zur Rückenlehne und mindestens zwei Fingerbreit Platz von der Sitzvorderkante zur Kniekehle
- Armauflage entspricht der Ellenbogenhöhe über der Sitzfläche
- Rückenlehne stützt den Rücken und macht jede Bewegung mit
Schreibtisch:
- Mindestens 72 cm Höhe
- Arbeitsflächengröße von 160 x 80 cm
- Drucker und andere vibrierende Geräte sollten auf einem anderen Tisch stehen
- ausreichende Beinfreiheit
- reflexionsarme Oberfläche
- ggf. neigbar
Im Arbeitszimmer beträgt die ideale Raumtemperatur ca. 22 ° C. Zudem sollten Sie regelmäßig lüften, damit ausreichend Frischluft im Raum ist. Der Bildschirm sollte auf 400 bis 600 Lux eingestellt werden. Viel Tageslicht sorgt außerdem dafür, dass Ihre Augen nicht so stark belastet werden wie bei künstlichem Licht.
Wird bei Home-Office der Arbeitsvertrag angepasst?
Arbeitnehmer die von zu Hause aus arbeiten, bekommen vom Arbeitgeber für das Home-Office einen Vertrag. Dabei handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag wird geregelt, wie das Arbeitszimmer aussehen muss. Dazu gehört beispielsweise, dass der Raum abschließbar sein und die Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss.
Etwaige gestellte Arbeitsmittel werden in der Zusatzvereinbarung aufgeführt. Zudem ist meistens eine Klausel enthalten, dass betriebliche Arbeitsgeräte nicht für den privaten Gebrauch genutzt werden dürfen. Zudem ist eine Datenschutzklausel als Home-Office-Regelung im Arbeitsvertrag enthalten.
Außerdem kann der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung zum Home-Office jederzeit mit einer Ankündigungsfrist widerrufen. Je nachdem was im Vertrag festgelegt ist, kommt dies bei Nichterfüllung der Aufgaben in Betracht oder wenn die Arbeitsschutzbestimmungen nicht ausreichend gegeben sind.
Was müssen Sie bei Home-Office bezüglich der Steuer beachten?
Viele Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, stellen sich folgende Frage: Kann ich das Home-Office absetzen? Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 27.07.2015 [Az. GrS 1/14] beschlossen, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar ist.
So ist auch eine Arbeitsecke oder ein Durchgangszimmer nicht steuerlich absetzbar, da es nicht ausschließlich als häusliches Arbeitszimmer dient. Arbeitnehmer, die ihren beruflichen Mittelpunkt komplett zu Hause haben und dafür ein Arbeitszimmer nutzen, können das Home-Office von der Steuer absetzen.
Dazu zählen beispielsweise Freelancer, Künstler, Steuerberater oder Lektoren und Journalisten. Die Kosten für das Home-Office können dabei komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Ausgaben für von Schreibtisch, Stuhl und Arbeitsmaterialien. Auch eine Renovierung des Arbeitszimmers ist steuerlich absetzbar.
Miete, Heiz- und Stromkosten müssen Sie anteilig berechnen und können dann als Werbungskosten in Anlage N beim Home-Office in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bilder, Gardinen, Lampen oder Teppiche, die der Ausstattung des Arbeitszimmers dienen, können von der Steuer abgesetzt werden.
Handelt es sich beim Home-Office nicht um Ihren beruflichen Mittelpunkt, da Sie einen Großteil der Arbeitszeit noch im Büro verbringen, können Sie jährlich bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale sondern um die Höchstgrenze.
Home-Office: Welche Versicherung greift bei einem Arbeitsunfall?
Grundsätzlich stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit haftet die Unfallversicherung für entstandene Schäden. Aber gilt dies auch für Arbeitnehmer im Home-Office?
Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht.
Weiterführende Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Stefan Scheller(Autor)
- Eigner, Christian(Autor)
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Elisabeth T. meint
21. März 2022 at 12:25
Ich arbeite jetzt über 4 Jahre im Homeoffice (Telearbeit). Jetzt hat mir mein Arbeitgeber diese gekündigt mit der Begründung, dass mein Kind 12 Jahre wird und dann kein Anspruch mehr besteht. Ist sowas gesetzlich festgelegt?
Kira N. meint
29. Januar 2022 at 17:26
Vielen Dank für diesen Beitrag über Homeoffice im Arbeitsrecht. Gut zu wissen, dass eine Anpassung des Arbeitsvertrags nicht nötig ist und eine Zusatzvereinbarung in der Regel genügt. Ich soll bald komplett aufs Homeoffice umsteigen und ich hatte mich gefragt, ob ich dann einen neuen Arbeitsvertrag brauche.
Christian R. meint
6. Oktober 2021 at 9:40
Hallo Zusammen,
Gibt es eine Mindestgröße des Bildschirms beim Notebook oder Monitor im Home Office ?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen ?
Grund:
Ich habe von meinem AG nur ein 11″ Zoll großes Notebook zur Verfügung gestellt bekommen und muss damit den Ganzen Tag arbeiten was sehr anstrengend auf solch einen kleinen Bildschirm ist.
Würde mich über Feedback freuen da ich nichts darüber gefunden habe was das beschreibt
Lars meint
26. August 2021 at 19:57
Hallo,
Sehr interessanter Artikel. Ich versuche mit meinem Arbeitgeber zu klären ob ich wöchentlich Home Office nutzen kann anstatt der Standard Regel 2Tage Home Office/3 Tage im Office, da ich einen sehr langen Anfahrtsweg hätte. Feedback war das dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich ist (i.e. Mehr als 2 Tage in der Home Office). Können Sie dies bestätigen bzw. gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage zu unterscheiden ob man wöchentlich oder täglich zwischen Home Office und In Office switched?
Viele Grüße
Rene meint
22. Juli 2021 at 16:07
Hallo,
ist es rechtlich möglich mobiles Arbeiten und Arbeiten in der Firma in der Hinsicht zu kombinieren, dass ich vormittags in der Firma vor Ort bin und nachmittags zu Hause mobil arbeite?
Vielen Dank und beste Grüße!
Claudia meint
6. Mai 2021 at 6:47
Hallo zusammen,
das ist eine super Zusammenfassung und „einfach“ geschrieben 🙂
Wie ist es denn mit der „Büroreinigung“ im HO geregelt? Darf ich mein Büro dann während der Arbeitszeit putzen? Ich habe hier ja nicht wie in der Niederlassung meines Unternehmens Putzkräfte, die das übernehmen, muss ich das dann in meiner Freizeit machen?
Daniel meint
16. Februar 2021 at 2:01
Hallo zusammen,
oben stehen Angaben zu Schreibtischgröße 160×80. Ist dies eine Norm? Wenn ja wo kann ich diese Norm sehen?
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2021 at 16:45
Hallo Daniel,
diese Größe stammt aus der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
25. Januar 2021 at 12:06
Als Nachteil der Heimarbeit kann ich aus pers. Erfahrungen die Erreichbarkeit hinzufügen.
Prozesse und Projekte ziehen sich über Wochen, die früher in 2-4 Tagen abgearbeitet waren.
Klaus meint
20. Januar 2021 at 11:27
Guten Tag,
muß ich beim Home-Office an / von der eigenen Meldeadresse aus arbeiten oder darf ich dazu auch bei meinem Lebenspartner/in sein. Rein theoretisch könnte diese(r) ja auch 30m oder auch 300km entfernt wohnen.
Vielen Dank !
VG
Klaus
Isabell meint
19. Januar 2021 at 16:12
Bei meinem Mann im Betrieb ist die 40 Stunden Woche/8 Stunden Tag. Der Arbeitgeber zahlt jedoch nur 30 Stunden/6 Stunden am Tag, wenn die Angestellten Homeoffice machen. Die „Fehlstunden“ müssen mit Überstunden bzw. mit Urlaub abgegolten werden. Darf er das, oder kann man auf seine vertraglichen Stunden auch im Homeoffice bestehen!
Malgorzata meint
1. November 2020 at 20:06
Hallo,
darf ich Home Office über W-Lan arbeiten oder ist dies verboten?
Oder kann der Arbeitgeber dies verbieten?
(Falls es wichtig ist für Ihre Antwort: ich arbeite über CITRIX)
Vielen Dank im Voraus!
Heike meint
26. Mai 2020 at 21:57
Hallo,
mein Arbeitgeber hat aufgrund Corona Home Office eingeführt. Leider sind nicht alle Mitarbeiter in die engere Auswahl gekommen, sodass einige jeden Tag einen weiten Arbeitsweg zurück legen müssen.
Nun möchte der Arbeitgeber weiterhin Home Office anbieten. Allerdings nur für die Kollegen, die es während der Pandemie erprobt haben.
Es wird keine Erweiterung, so wie Neuauswahl geben.
Darf er das machen? Oder muss er allen Mitarbeitern die gleiche Chance geben?
Antje meint
13. Mai 2020 at 21:08
Hallo,
aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema Home-Office – gerade in der Pandemiezeit. Nach aktuellem Wissen ist der AN (incl. Vereinbarung) versicherungstechnisch während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert. Wird die Tätigkeit kurz unterbrochen (z.B. Gang zur Küche) greift die gesetzliche UV nicht.
1. Frage aus Unternehmersicht: Sind Unternehmer dazu gezwungen dem Mitarbeiter „Home-Office“ anzubieten oder ist dies von der Unternehmerseite freiwillig „angeordnet“, damit der betriebliche Prozess fortgeführt werden kann?
2. Frage aus Unternehmersicht: Ist der Unternehmer dazu verpflichtet „aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos gegenüber Mitarbeitern“ den einzelnen Arbeitnehmer aus Schutz in ein Home-Office zu schicken?
3. Frage: Verstehe ich das richtig, dass bei einem Vertragsabschluss zum Home-Office, die gesetzliche UV auch bei Unterbrechung (z.B. Küchengang, Toilette) eingreift? Oder greift hier „wie üblich“ die z.B. private Unfallversicherung des AN ein?
Für Ihre Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Stefanie meint
28. März 2020 at 19:03
Hallo, ich habe eine Frage. Unser Kleinunternehmen musste vorerst schließen und alle Mitarbeiter wurden ins Home Office geschickt. Ich wäre auch dazu bereit, doch leider habe ich privat nicht die technischen Voraussetzungen dafür (ich habe Zuhause kein Internet, nur Prepaid am Handy, und auch keinen eigenen PC). Deswegen verlangte meine Chefin, dass ich meinen bereits geplanten Sommerurlaub vorziehen sollte und nun bereits seit einer Woche fortlaufend im Zwangsurlaub bin. 🙁 Ist das rechtens? Leider lässt meine Chefin nicht mit sich reden und ich habe Angst gekündigt zu werden, wenn ich mich dagegen stelle. Ich danke für Ihre Hilfe! Stefanie
Emmerich meint
11. März 2020 at 13:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich könnte im Homeoffice arbeiten, aber meine Frau und ich lehnen das ab. Deshalb sind die technischen und räumlichen Voraussetzungen bei uns zu Hause nicht geschaffen worden.
Wie ist jetzt die rechtliche Lage, wenn für mich auf Grund der Corona-Thematik Quarantäne angeordnet werden würde?
Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass wir bei uns zu Hause alle Voraussetzungen für das Homeoffice schaffen, damit ich im Quarantänefall arbeiten kann?
arbeitsrechte.de meint
17. März 2020 at 14:55
Hallo Emmerich,
der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern in aller Regel verlangen, auch weiterhin im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies technisch und logistisch umsetzbar ist und die Betroffenen arbeitsfähig (d. h. nicht krank gemeldet) sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hanna meint
24. Februar 2020 at 21:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine sehr interessante Zusammenfassung.
Leider finde ich nichts zum Thema „unterschiedliche Regelung Homeoffice bei gleichem Job“.
Gibt es eine Regelung bei der gleichen Hierarchie-Stufe wenn sich die Arbeitsstellen nur dadurch unterscheiden, dass der eine Mitarbeiter halbtags arbeitet (100% Homeoffice) und der andere ganztags (keine festgelegte Regelung, ab und zu Homeoffice okay).
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.
Markus meint
20. Januar 2020 at 17:39
Hallo,
ich habe eine Homeoffice – Vereinbarung von meinem Arbeitgeber bekommen, in der 1 flexibler Tag pro Woche in Homeoffice erfolgen kann. Da ich eine relativ weite Strecke bis zur Arbeit zurücklege, habe ich einen 2 Homeoffice – Tag mit meinem Vorgesetzten herausgehandelt, der jedoch nicht in der Zusatzvereinbarung aufgeführt wird. Dies ist sozusagen ein mündliches Abkommen. Ist dies überhaupt ok, oder muss dieser 2. Tag unbedingt in die Zusatzvereinbarung übernommen werden? Habe ich irgendwelche Nachteile dadurch?
Vielen Dank im Voraus!
Andreas meint
20. Dezember 2019 at 9:50
Hallo,
ich habe ein Ferienhaus in Kroatien, wohne aber in Deutschland (1. Wohnsitz).
Mein Arbeitsplatz ist laut meinem Arbeitsvertrag „Homeoffice“, außerdem besteht Vertrauensarbeitszeit.
Dazu habe ich folgende Frage: gilt mein Haus in Kroatien auch als Homeoffice?
Es geht mir darum, dass ich – falls das mal rauskommt – arbeitsrechtlich sicher bin.
Vielen Dank im Voraus!
Matthias meint
5. Dezember 2019 at 12:24
Per Arbeitsvertrag arbeite ich 2 Tage pro Woche im Homeoffice und 3 Tage in der Firma- die allerdings fast 400km entfernt ist. Da es sich für 3 Tage nicht lohnt hin und her zu fahren bleibe ich in der Regel abwechselnd eine ganze Woche in der Firma oder zu Hause. Dazu kommen noch Dienstreisen. Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrtkosten und Unterkunft zu Firma. Kann ich Verpflegungsmehraufwendung beim Finanzamt geltend machen? Kann ich bei 2 Tagen pro Woche Home Office bis zu 1250€ für das Arbeitszimmer absetzen?
Jero meint
20. November 2019 at 16:50
Hallo,
wie schaut es im Homeoffice aus, wenn man einmal im Monat zum Arbeitgeber fahren muss?
Muss die Fahrtzeit vom Arbeitgeber vergolten werden, wenn der Erfüllungsort im Arbeitsvertrag der eigene Wohnort ist?
Pohl meint
2. November 2019 at 14:06
HAllo,
ich habe da mal eine Frage. Ich arbeite 4 Tage im Home Office und 1 Tag im Büro. Gibt es eine Verordnung wie dann mein Arbeitsplatz im Büro ausgestattet sein muss?
Recht vielen Dank für eine Anrtwort
Anna meint
5. September 2019 at 14:44
Hallo,
wenn in einem Homeoffice ein Schrank steht, wird es zu einem Problem.
Kann ich dann trotzdem mein Arbeitszimmer steuerlich absetzten?
Ann Katrin W. meint
14. August 2019 at 16:16
Wissen Sie, wie es steuerrechtlich ausschaut, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnort nach Österreich verlegt, um dort weiterhin Home Office für den deutschen Arbeitgeber auszuüben?
Ninja meint
2. Juli 2019 at 9:29
Hallo,
Wie oft „darf“ man im Büro anwesend sein, wenn man offiziell eine Homeoffice Vertrag hat? Gibt es da Begrenzungen?
Vielen Dank und viele Grüße
Martina meint
28. März 2019 at 17:50
Hallo, wir arbeiten auch seit einigen Monaten im Homeoffice. Wir sind viele Teams. Alle dürfen 3 Tage, wir nur 2. Es hieß, wir können aufstocken, wenn es gut läuft und die telefonische Anbindung erfolgt (kommt im April).
Jetzt will unsere Führungskraft erstmal keiner Erhöhung zustimmen.
Haben wir keinen Anspruch auf 3 Tage, auch wenn alle Anderen (gleiche Arbeit) es schon von Anfang hatten?
Vielen Dank
Martina