Kurz & knapp: Die ICT-Karte
Die ICT-Karte ist eine Art von Aufenthaltstitel, der speziell für die Arbeit innerhalb der EU ausgestellt wird. Ein Unternehmen, dessen Hauptsitz außerhalb der EU liegt, welches jedoch weitere Standorte innerhalb der EU hat, kann damit seine Angestellten dorthin versetzen. Mit einem ICT-Aufenthaltstitel können sich die Mitarbeitenden schließlich ausweisen und auch nachweisen, dass ihr Aufenthalt genehmigt und ihre Erwerbstätigkeit im jeweiligen EU-Land zulässig ist.
Ein sogenannter „Intra-Corporate Transfer“, englisch für „unternehmensinterner Transfer“, meint die Entsendung von Fachkräften innerhalb eines Unternehmens zu einem anderen Firmenstandort. Speziell für Unternehmen, deren Firmensitz sich außerhalb der EU befindet, die aber Standorte innerhalb der EU haben, ist die ICT-Karte von Bedeutung. Dieser Aufenthaltstitel ermöglicht, dass Mitarbeitende aus dem EU-Ausland unternehmensintern in die EU versetzt werden können. Mehr Infos zu den Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte unterscheiden sich insofern, als sie entweder eine kurzfristige oder eine langfristige Mobilität innerhalb der Europäischen Union erlauben. Mit der ICT-Karte können die Mitarbeitenden innerhalb von insgesamt 180 Tagen bis zu 90 Tage davon zu Standorten in anderen EU-Ländern reisen und dort arbeiten. Mit der Mobiler-ICT-Karte ist die Mobilität innerhalb der EU über einen längeren Zeitraum erlaubt. Mehr dazu hier.
Inhalt
Die ICT-Karte: Was ist das?
Drittstaatangehörige, also Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, benötigen bei längerem Aufenthalt in der Europäischen Union einen Aufenthaltstitel. Insgesamt gibt es sieben verschiedene Aufenthaltstitel. Dazu zählen z. B. die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte (EU), die Erlaubnis zum Daueraufenthalt (EU), die Niederlassungserlaubnis und die (Mobile-)ICT-Karte. Letztere stellt eine besondere Art von Aufenthaltstitel in der EU dar. Aber was ist eine ICT-Karte und wie sieht sie aus?
Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel, der die Entsendung außereuropäischer Angestellter eines Unternehmens zu einem Firmenstandort in der EU ermöglicht. Soll der Aufenthalt in der EU über einen längeren Zeitraum andauern oder ist eine Erwerbstätigkeit geplant, muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Die ICT-Karte ist laut AufenthG (Aufenthaltsgesetz) für große Unternehmen, die ihre Fachkräfte zu Standorten in der EU schicken wollen, vorgesehen. Befindet sich deren Hauptsitz nämlich außerhalb der EU, muss den Mitarbeitenden ein spezieller Aufenthaltstitel erteilt werden, damit deren Erwerbstätigkeit innerhalb der EU überhaupt zulässig ist.
Eine Versetzung oder ein Transfer von Angestellten innerhalb eines Unternehmens nennt sich auf Englisch „Intra-Corporate Transfer“. Daher stammt auch die Bezeichnung ICT.
ICT-Karte in Deutschland: Gültigkeit, Besonderheiten
Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel, der für einen EU-Mitgliedsstaat und damit auch für Deutschland, erteilt wird. Innerhalb der Gültigkeitsdauer dürfen Sie sich mit einer ICT-Karte insgesamt bis zu 90 Tage außerhalb Deutschlands und in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhalten. Dazu ist kein weiterer Aufenthaltstitel im jeweiligen EU-Land nötig. Allenfalls muss der Firmenstandort in Deutschland die zuständige Behörde der weiteren EU-Länder, die betreten werden, über den Aufenthalt dort informieren.
Soll der Aufenthalt der Mitarbeitenden länger als 90 Tage andauern, hilft die Mobiler-ICT-Karte: Sie ermöglicht langfristige Mobilität im Ausland innerhalb der EU. Anstatt des Antrags auf eine ICT-Karte wird hier einfach der Antrag auf eine Mobile-ICT-Karte ausgefüllt. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Im Erscheinungsbild hat das Ausweisdokument, das als Nachweis über das Aufenthaltsrecht, dient, Ähnlichkeiten mit einem Personalausweis. Die Karte ist mit einer Nummer oben rechts versehen, die wichtigsten Personalien sowie die Art des Aufenthaltstitels sind auf der Vorderseite vermerkt. Bei einer ICT-Karte ist hier unter „Art des Titels/Type of Permit“ entweder die Anmerkung „ICT-Karte“ oder „Mobiler-ICT-Karte“ zu finden. Auf der Rückseite befinden sich weitere Daten wie die Adresse und die ausstellende Behörde.
In der Regel wird die ICT- Karte in Deutschland immer für die Dauer des Arbeitsaufenthalts in Deutschland ausgestellt. Bei Führungskräften ist die ICT-Karte auf maximal drei Jahre begrenzt. Bei Trainees des Unternehmens ist nur ein Aufenthalt mit einer Höchstdauer von einem Jahr möglich.
Übrigens: Die ICT-Karte und die Blaue Karte (EU) sollen beide den Einsatz ausländischer Fachkräfte in der EU vereinfachen und damit fördern. Sie unterscheiden sich insofern, dass die Blaue Karte speziell für Hochschulabsolventinnen und -absolventen gedacht ist.
Für eine ICT-Karte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
Insgesamt müssen diese sieben Punkte zutreffen, damit eine ICT-Karte ausgestellt wird:
- Der Arbeitsvertrag muss seit mindestens sechs Monaten andauern und auch für die Dauer des Aufenthalts in der EU bestehen bleiben.
- Es liegt ein Abordnungsschreiben vor, also ein offizielles Schreiben des Arbeitgebers, dass die Tätigkeit an einem anderen Dienststandort ausgeübt werden soll.
- Der Standort, zu dem der Transfer erfolgen soll, gehört zum selben Unternehmen oder zur selben Unternehmensgruppe.
- Der Aufenthalt innerhalb der EU ist über eine Dauer von mindestens 90 Tagen geplant.
- Die Arbeitskraft muss den Status einer Führungskraft, eines Spezialisten oder eines Trainees haben.
- Es liegt ein Nachweis der beruflichen Qualifikation vor, bei Trainees ist das ein Hochschulabschluss.
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt zu. Dieser Schritt erfolgt normalerweise im Zuge der Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde.
Sind Sie im Besitz einer ICT-Karte oder einer Mobile-ICT-Karte, erhalten Ihre Familienmitglieder (Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder) auch eine Aufenthaltserlaubnis.
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