Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.
Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.
Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.
Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.
Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.
Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.
In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.
Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.
Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.
Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.
Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:
- noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
- noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
- noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.
Urlaub in der Probezeit – geht das?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.
Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?
In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.
Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?
Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.
In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.
Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?
Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
DC meint
24. Oktober 2017 at 14:24
Hallo.
In dem Betrieb in dem ich arbeite, arbeiten alle 5 Tage die Woche.
Unter 30 -jährige bekommen 26 Tage Urlaub, ab 30 Jahren bekommt man 28 Urlaubstage und ab 40 Jahre bekommt man 30 Urlaubstage. Irgendwie unfair oder? Ist das rechtens?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
12. Dezember 2017 at 17:42
Hallo DC,
der Urlaubsanspruch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus kann vom Arbeitgeber selbst festgelegt werden. Haben Sie das Gefühl, dass hier Gleichstellungsrechte verletzt werden, sollten Sie sich von einem versierten Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
23. Oktober 2017 at 16:38
Hallo, ich arbeite in einem 450,- Euro Job ( geringfügige Beschäftigung ) als Bauhelfer – 40 Stunden pro Monat – 12 Monate lang – habe also 60 Arbeitstage pro Jahr – wieviel Urlaub steht mir zu – ich bin 53 Jahre alt
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 14:05
Hallo Jürgen,
wie viel Urlaub Ihnen jährlich mindestens zusteht, richtet sich nicht nach den Arbeitsstunden, sondern nach den Tagen, an denen Sie in der Woche arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche sieht das Bundesurlaubsgesetz beispielsweise einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor. Bei einer Drei-Tage-Woche wären es 12 Tage. An dieser Vorgabe können Sie sich orientieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Edeltraud N. meint
21. Oktober 2017 at 10:37
Ich Arbeit in Oberösterreich als Transitarbeiterin A1 Spar Caritasverband.
An 4 Tagen die Woche
Im Arbeitsvertrag steht an 6 Tage der Woche 3.3 std..
1.09.2017 bis zum 30.11.3017 endet der Vertrag.
War vom 26.09.2017 bis zum 18.10.2017 Krank.
Und am 2.11.2017 hab ich Urlaub gebucht. Was aber abgesprocheben war.
Wieviel muss ich da an Urlaub einarbeiten
Mfg Edeltraud
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 11:48
Hallo Edeltraud,
wir empfehlen, dass Sie sich an einen Anwalt für österreichisches Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
18. Oktober 2017 at 20:56
Hallo,
ich habe am 4.9.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten.
Ist es richtig das mir für den Monat September kein Urlaub zusteht da ich keinen vollen Monat gearbeitet habe?
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2017 at 9:51
Hallo Peter,
Arbeitnehmer können nach § 5 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) Teilurlaub beanspruchen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen vollen Monat besteht und sie noch keinen Jahresurlaub geltend machen können. Gemäß § 5 Absatz 2 BurlG sind „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben“ aufzurunden auf volle Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pete meint
9. Oktober 2017 at 12:16
Eine Frage:
Ich war vom 01.01. bis 30.04. dieses Jahr arbeitssuchend und arbeite seid dem 01.05. da ich ja in direkt keinen Urlaub dieses Jahr genommen habe. Stehen mir dann der ganze Jahres Urlaub zu? habe im Januar bis April ja keinen „Urlaub“ gemacht.
Vielen Dank für die Info etc.
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:41
HAllo Pete,
der Anspruch auf Urlaub ergibt sich als Anteil des Jahresurlaubs. So bleiben bei 8 Monaten Arbeit im Jahr noch 2/3 des gesamten Urlaubsanspruch erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra B. meint
5. Oktober 2017 at 8:48
Hallo. Ich war bei meinem Arbeitgeber bis 31.08. Auf Lohnsteuerklasse 4 beschäftigt und bin seit 01.09. Bei einem neuen Arbeitgeber. Nun bezahlte mir der Alte Ag meinen Resturlaub aus aber auf Lohnsteuerklasse 6 von 01. -31.09 .Ist das rechtens? Ich hab ja vorher dafür gearbeitet.
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 9:22
Hallo Sandra,
da Urlaubsabgeltung als „sonstiger Bezug“ eine Lohnform ist, ist die Verrechnung in der Lohnsteuerklasse rechtens.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcello meint
1. Oktober 2017 at 20:09
Hallo Arbeitsrecht Team,
ich habe am 06.06.2017 eine neue Arbeit aufgenommen mit einer Probezeit von 6 Monaten und einen Jahresurlaub von 20 Tagen.
Meine Frage: Steht mir ab den 06.12.2017 der gesamte Jahresurlaub von 2017 zu oder weiterhin nur die 10 Tage für 2017?
Ich will nicht ab den 06.12.2017 15 Tage Urlaub nehmen und 2018 erfahren das mir 5 Tage von meinem Jahresurlaub für 2018 abgezogen wurden sind.
arbeitsrechte.de meint
21. November 2017 at 15:14
Hallo Marcello,
§ 4 des Bundesurlaubsgesetzes besagt zu diesem Thema: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Frage direkt an Ihren Arbeitgeber zu richten und sich bei ihm zu informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
nicki meint
20. September 2017 at 13:06
Ich arbeite seit 26 Jahren in einer kleinen Bäckerei. Als teilzeitkraft, 4 Tage die Woche. Ich habe 24 Tage Urlaub. Meine Chefin hat mir jetzt vorgerechnet. Das wir 4 Betriebsferien haben, hätte ich nur noch einen freien Tag zur Verfügung. In den Betriebsferien befinden sich auch 2 Feiertage. Ist das okay?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 12:56
Hallo nicki,
Betriebsferien dürfen in der Regel nicht länger als etwa zwei Wochen oder drei Fünftel des Jahresurlaubs sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
19. September 2017 at 15:58
Hallo, ich arbeite in einem VK Produktionsbetrieb. 6Tage arbeiten 4Tage frei. Haupturlaub ist vorgeschrieben, 24 Tage im Jahr. Laut der Betriebsvereinbarung werden „Rest“Urlaubsanträge Genemigt oder Abgelehnt und das 6 Arbeitstage vorher. Jetzt hab ich auf Grund von einem Kurzurlaub mit anschliessenden eingerechten Urlaubsantrag; hier die letzten 4Tage in diesem Block (vor 4 Monaten eingereicht), 2 Arbeitstage vorher erst eine Ablehnung erhalten. Ich muss dazu sagen das der Antrag auf Grund von Personalmangel abgehleht wurde. Leider ist es seit über 24Monaten die Regel unterbesetzt zu arbeiten.
In diesem Jahr mein 3. Antrage mit Ablehung, wie verhält es sich in diesem Fall.
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 12:23
Hallo Thomas,
diese Frage sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simon meint
15. September 2017 at 9:28
Hallo,
ich bin bei einer Leiharbeitsfirma seit 2015 angestellt dabei arbeite ich 113,75 Std 5 Tage die Woche in der Nachtschicht und habe 25 Tage Urlaubsanspruch. Nun habe ich am 31.08. zum 01.10. gekündigt. Im August hatte ich noch 2 Urlaubstage die ich auch genommen habe.
Nun hat mir der Arbeitgeber 8 Urlaubs Tage auf meiner letzten Lohnabrechnung vom August abgezogen, so dass ich jetzt -6 Urlaubstage habe, mit der Begründung, dass mir jetzt nur noch 19 Tage zustehen. Ich gehe davon aus, dass sie mir bei der nächsten Lohnabrechnung die 6 Tage vom Lohn abziehen werden. Ist das möglich?
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 14:54
Hallo Simon,
leider können wir nicht nachvollziehen, wie sich diese Berechnung zusammensetzt. Daher würden wir Sie bitten, das Ganze von einem Anwalt für Arbeitsrecht klären zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian R meint
11. September 2017 at 23:01
Hallo Arbeitsrechtteam, mein auf 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis begann am 04.10.2016 und endet am 03.10.2017. Mein Arbeitgeber möchte mir jedoch nur 11/12 des vollen Jahresurlaubs gewähren mit der Begründung, dass ich im Oktober 2016 keinen vollen Kalendermonat gearbeitet hab und ich somit keinen Anspruch auf den Teilurlaub von 1/12 des Jahresurlaubs erworben habe. Wird der Uralub anhand von Kalender oder Arbeitsmonaten berechnet? 12 Monate Arbeiten bedeutet doch voller Jahresurlaub oder doch nicht?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 12:03
Hallo Christian R,
§ 4 des Bundesurlaubsgesetzes besagt: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Daher stand Ihnen der volle Jahresurlaub bereits nach sechs Monaten zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen B. meint
7. September 2017 at 20:28
Hallo,ich bin 54 mein Mann ist 64 wir arbeiten beide im selben betrieb, wir arbeiten täglich und 5 Tage die Woche 10 Std. täglich ohne große Pausen. Unser hauptanliegen ist, wie viel Tage Urlaub stehen uns im Jahr zu? Zur Zeit sind es 25.
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 12:34
Hallo Carmen B.,
bei einer Fünf-Tage-Woche sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 20 Tagen vor. Ab einem Alter von 58 Jahren können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zufolge allerdings zwei Tage mehr Urlaub gewähren, wenn sie aufgrund ihres Alters besonders geschützt werden müssen. § 3 des Arbeitszeitgesetzes besagt zudem: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Arbeiten Sie immer 10 Stunden und Ihnen wird keine wirkliche Pause gewährt, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
6. September 2017 at 10:41
Ich habe noch eine Frage. Muss der Urlaubsanspruch auf der Lohnbescheinigung vermerkt sein?
Ich habe ja sonst keinen Überblick, wieviel Urlaubsanspruch ich habe und wieviel ich noch habe.
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 9:14
Hallo Kerstin,
es besteht in der Regel keine Pflicht, die restlichen Urlaubstage auf der Lohnabrechnung anzugeben. Schließlich können sich diese täglich ändern. Informationen zu Ihrem Urlaubsanspruch können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen und dann ausrechnen, wie viele Tage Sie davon bereits genommen haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
6. September 2017 at 10:37
Hallo, ich brauche eure Hilfe. Ich arbeite in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb. In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich 30 Tage Urlaub bekomme. Aber nur 20 Tage stehen mir zur freien Verfügung.
Die anderen 10 Tage werden vom AG verwendet, um evtl. Fehlzeiten (Regentage usw.) aufzufüllen.
Wir führen aber dafür auch ein Mehrstundenkonto. Darauf werden alle Überstunden gesammelt. z. B. für solche Tage. Ist das rechtens, das der AG über die 10 Urlaubstage frei verfügen kann?
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 8:54
Hallo Kerstin,
Ihr Arbeitgeber hat normalerweise nicht das Recht dazu, beliebig festzulegen, wann Sie Ihren Urlaub nehmen dürfen, sondern muss sich nach Ihren Wünschen richten. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Onur meint
29. August 2017 at 9:15
Hallo ,
Ich habe eine Frage … ich habe am 1.7.2017 bei einer Firma angefangen und habe eine Probezeit von 6 Monaten ich habe einen Resturlaub von 12 Tagen da ich mein Urlaub nicht in der Probezeit nehmen darf möchte ich gerne wissen ob ich mein Resturlaub ins nächste Jahr schrift übertragen lassen muss. Danke im Vorraus.
Lg
Onur
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 12:33
Hallo Onur,
bitte wenden Sie sich an die Personalstelle. Können bzw. dürfen Sie Ihren Urlaub aufgrund vertraglicher Regelungen nicht nehmen (wegen Probezeit), so muss der Arbeitgeber in der Regel gewährleisten, dass dieser nicht verfällt. Dabei kann ein Übertrag bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen. Dies können Sie mit der Personalstelle klären und ggf. auch einen Anwalt hinzuziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion meint
24. August 2017 at 22:27
Hallo Arbeitsrecht. de
mein Mann hatte einen Arbeitsunfall und war 6 Wochen krank. Jetzt hat der Arbeitgeber ihm 4 Tage von seinem Urlaub abgezogen. Sein Jahresurlaub beträgt 29 Tage.
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 10:50
Hallo Marion,
raten Sie Ihrem Mann zum Besuch bei einem Anwealt, um den Vorgang prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine S. meint
18. August 2017 at 6:47
Hallo liebes Team, meine frage ist die, meine Firma wo ich ganz neu bin, wenn man Urlaub nimmt, kürzt das Gehalt dann. Das heißt man bekommt weniger Lohn. Ist das Gesetzlich erlaubt, ich sehe den Sinn nicht darin. Auch wird die Pausenzeit nicht bezahlt. 15 Min. Frühstück und 30 Min. Mittag. Und bei Krankheit wird auch nicht der volle Lohn bezahlt. Sondern der Durschnitt der letzten 3 Monate die man gearbeitet hat. Wir arbeiten 6 Tage und haben 3 Tage frei. Früh, Späht und Nachtschicht. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Gruß Sabine
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 8:24
Hallo Sabine S.,
bei Urlaub oder Krankheit darf keine Kürzung des Gehalts stattfinden. Pausen werden allerdings grundsätzlich nicht bezahlt. Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra B. meint
16. August 2017 at 20:38
Hallo liebes Team Ich bin 50% Schwerbehindert gehe 25 h in der Woche bei 4 Arbeitstagen arbeiten .Laut Arbeitsvertrag 18 Tage Urlaub. Stehen mir die 5 Tage Urlaub wegen Behinderung voll zu?
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 14:03
Hallo Petra B.,
§ 125 Abs. 2 SGB IX besagt dazu: „Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend“. Demzufolge sollten Ihnen bei einer Vier-Tage-Woche vier zusätzliche Urlaubstage zustehen. Ihr Mindesturlaub sollte gemäß Bundesurlaubsgesetz 16 Tage im Jahr betragen. Insgesamt müsste Ihnen Ihr Arbeitgeber also mindestens 20 Urlaubstage im Jahr gewähren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maggie meint
14. August 2017 at 14:50
Hallo ich hab da mal ne frage… Ich habe eine 6 tage Woche mit 6,5 Stunden jeden tag. Mein Urlaub wurde dann mit 8Stunden berechnet und das wurde jetzt geändert auf 6,8 Stunden. Ist das den so richtig
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 12:43
Hallo Maggie,
der anzurechnende Stundenwert je Urlaubstag richtet sich in der Regel nach der vereinbarten und tatsächlich ausgeführten Tagesarbeitszeit. Wenden Sie sich an die Personalstelle, um sich die konkrete Berechnung nachvollziehbar erläutern zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
11. August 2017 at 14:39
Hallo,
ich arbeite seit 10 Jahren bei meinem Arbeitgeber und habe auf den 30.09.2017 gekündigt.
Mein vertraglich geregelter Urlaub entspricht 30 Tage (5 Werktage, 40 Stunden).
Mein Arbeitgeber will mir nur den gesetzlich festgehaltenen Urlaubsanspruch von 24 Tagen zusprechen.
Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 12:56
Hallo Julia,
der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei einer 5-Tage-Woche bei 20 Tagen. Befindet sich im Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“-Klausel, so kann auch bei Austritt nur ein anteiliger Urlaubsanspruch bestehen, der jedoch nicht unter diesem Mindesturlaubsanspruch liegen darf. Fehlt eine entsprechende Klausel, so besteht in der Regel ein Anspruch auf den vollen vertraglich zugesicherten Urlaubsanspruch. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Arbeitsvertrages ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
8. August 2017 at 15:13
Wenn ein Arbeitnehmer vertraglich 24 Urlaubstage pro Jahr hat und am 1.2. eines Jahres zu arbeiten beginnt, wieviele Urlaubstage stehen ihm in diesem ersten (Teil-)Arbeitsjahr zu?
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 16:57
Hallo Matthias,
beginnt ein Arbeitsverhältnis erst im Laufe eines Kalenderjahres, so ergibt sich für den Arbeitnehmer in der Regel ein anteiliger Urlaubsanspruch von 1/12 he Arbeitsmonat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra K. meint
2. August 2017 at 17:35
Hallo Zusammen,
ich habe meinen Arbeitsvertrag nach dem 30.06. gekündigt. Lt. Vertrag habe ich einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Bei einer Kündigung, nach dem 30.06. steht einem ja der komplette Urlaub zu.
Geht man davon von dem vertraglich festgesetzen Urlaub aus, oder vom gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen?
Vielen Dank für die Rückmeldung und viele Grüße,
Sandra
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:04
Hallo Sandra,
zunächst richtet sich dieser Anspruch nach dem gesetzlichen Mindesurlaubsanspruch. Ist in dem Arbeitsvertrag zudem keine „pro rata temporis“-Regelung enthalten (anteiliger Urlaubsanspruch bei Austritt), so besteht darüber hinaus oftmals Anspruch auf den vollen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Arbeitsvertrages und des Sachverhaltes an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
mimi meint
24. Juli 2017 at 17:50
Hallo. ich habe zum 01.04.16 meinen Arbeitsvertrag begonnen und bin im Oktober 16 dann 1 Jahr in Elternzeit geganen. Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen – zum 15.10.17. Ich habe eine 3Tage Woche und 12 Tage Urlaub / Jahr.
Wie viel Resturlaub habe ich – ich habe seit beginn der Tätigkeit April 16 nie Urlaub in Anspruch genommen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
MFG
Mimi
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 12:01
Hallo mimi,
bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte haben Sie normalerweise Anspruch auf Ihre vollen Urlaubstage. Während der Elternzeit besteht der Urlaubsanspruch in der Regel wie gewohnt fort. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, den Urlaub gemäß § 17 Abs. 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs zu kürzen. Da uns nicht klar ist, ob Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub gekürzt hat oder nicht, sollten Sie die Angelegenheit mit ihm klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
18. Juli 2017 at 13:05
Mich würde mal interessieren, wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber vom Jahresurlaub ansagen darf. Z.B. bei Umzug des Unternehmens, Betriebsferien an Weihnachten …
Gibt es da auch eine Grenze oder kann der Arbeitgeber beliebig über die Tage verfügen? Bei 25 Tagen Urlaub -5 für Betriebsferien -5 für Umzug, fallen 10 Tage weg.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 14:29
Hallo Sandra,
der Arbeitgeber hat Weisungsbefugnisse, die ihm auch erlauben, Betriebsferien zu bestimmen. Eine Höchstgrenze gilt dabei jedoch nicht. Wichtig ist lediglich, dass jeder Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch voll ableisten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathleen meint
14. Juli 2017 at 12:55
Ich arbeite im Kino und habe 26 Tage Urlaub im Jahr. Jedesmal wenn ich Urlaub nehme streicht mein Chef das Wochende. Wenn ich 5Tage urlaub nehme bekomme ich kein freies Wochende, wenn ich 10 Tage Urlaub nehme streicht er das letzte Wochende, obwohl genug Personal da ist. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:26
Hallo Kathleen,
ausschlaggebend sind dabei die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag (sofern ein solcher zugrunde zu legen ist). Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich für Sonn- und Feiertage vor, dass für diese nicht gesondert Urlaub beantragt werden muss. Wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Arbeitsvertrages an einen Anwalt oder wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de