Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.
Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.
Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.
Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.
Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.
Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.
In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.
Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.
Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.
Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.
Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:
- noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
- noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
- noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.
Urlaub in der Probezeit – geht das?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.
Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?
In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.
Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?
Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.
In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.
Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?
Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:
- Keller, Tanja(Autor)
- Girstmair, Juliane(Autor)
- Recht, G.(Autor)
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Mariodel meint
19. Februar 2018 at 12:54
Hallo,
Ich Arbeite 5 tage die Woche ab und an Samstag.
ich nehme 5 Tage Urlaub von Montag Bis Freitag sind 5 Tage .
Mein Chef aber rechnet mir Samstag mit an weil wir ab und an auch Samstag mal arbeiten darf er das??? ist aber sehr selten.
bin seit 5 Jahren da. Festvertrag Und Volzeit.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 11:03
Hallo Mariodel,
das hängt davon ab, ob Sie an dem Samstag, an dem Urlaub genommen wurde, arbeiten hätten müssen. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, sagt Ihnen im Zweifelsfall ein Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bruno meint
19. Februar 2018 at 12:27
Hallo,
ich arbeite seit 18 Jahren im selben Betrieb als 100% . mit 31 Tagen Urlaub.
Seit 2 Jahren als Rentner bin ich als 450 Eur Kraft übernommen worden. Bei dieser Tätigkeit habe ich im Monat ca 10 Bereitschaftsdienste und bin in der Rufbereitschaft zu Hause. Die Rufbereitschaft wird mit 3 Std. vergütet, plus die Einsatzzeiten. Die Bereitschaftszeiten sind unterschiedlich auf den Monat verteilt, auch am Wochenende und Sonntag.
Nun möchte ich gerne wissen, wieviel Urlaubsanspruch ich habe und die Nichtvorherbaren Einsätze wie Nacht/Wochenende mit Zuschlag berechnet wird.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 10:49
Hallo Bruno,
wie viel Urlaubsanspruch Sie haben und auf welcher Grundlage sicher dieser errechnet, steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Falls hier keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin Sch. meint
11. Februar 2018 at 12:54
Hallo liebes Team ich habe Anfang August 2017 angefangen zu arbeiten und habe einen Resturlaub von 7 Tagen auf die Frage wie viel Urlaub ich für 2018 habe wurde mir gesagt 12 Tage mit der Begründung das ich ja erst im August 2017 angefangen habe und auch nur bis August 2018 mir zu steht. Meine Frage ist : hat man nicht immer ein ganzes Jahr Anspruch auch wenn der Vertrag vielleicht nicht weiter geführt. Danke
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 13:09
Hallo Martin,
in den ersten sechs Monaten wird der Urlaub in der Regel nur in Stücken gewährt. Pro Monat 1/12 des Gesamtanspruchs. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen Urlaub unterschlagen wird, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihren Fall genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
25. Januar 2018 at 18:27
Hallo! Ich arbeite aktuell 5 Tage pro Woche und habe 30 Urlaubstage pro Jahr. Ich möchte nun meine Arbeitszeit auf 90% kürzen. Ich habe ausgerechnet, dass mein jährlicher Urlaubsanspruch für die Teilzeitstelle dann 27 Tage beträgt: ((30 Tage Urlaub / 250 Arbeitstage)*225 Arbeitstage in Teilzeit) – ich werde alle zwei Wochen einen Tag frei haben.
Meine Frage: Ist es möglich, auch weiterhin dauerhaft 5 Tage / Woche zu arbeiten und durch die Teilzeitposition meinen Urlaubsanspruch auf 27+25 Tage = 52 Tage zu erhöhen, die „freien Tage“ also ganz flexibel zu nehmen? Oder muss man sich vorher auf ein „Modell“ festlegen?
Vielen Dank vorab und beste Grüße,
Daniela
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 8:03
Hallo Daniela,
individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, zum Umgang mit der Arbeits- und Urlaubszeit, sind prinzipiell möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
21. Januar 2018 at 13:54
Sehr geehrtes Arbeitsrechteteam,
ich bin Auszubildende im Einzelhandel und arbeite 37,5 Stunden die Woche, also Vollzeit und habe einen Anspruch auf 36 Tage Urlaub im Jahr (36/6=6 Wochen Urlaubsanspruch) Einen Tag in der Woche habe ich frei und ich soll den Urlaub immer für eine ganze Woche eintragen.
1 Woche = 6Tage
Bsp. 17.09.-22.09.2018
Meine Urlaubstage habe ich soweit eingetragen und habe durch 2 Feiertage, die in meinen Urlaub fallen noch 2 Resturlaubstage.
Nun aber hatte ich 4 Tage Seminar (Mo-Do) und mein Chef hat mir für Freitag/Samstag Urlaub eingetragen, obwohl ich in der Woche doch einen Tag frei gehabt hätte?! Oder nicht?
Wie ist bei mir die Regelung? Bzw. was hätte mein Chef für diese Woche eintragen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Katharina
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:48
Hallo Katharina,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers korrekt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cathrin meint
17. Januar 2018 at 21:54
Hallo ich habe eine Frage .Mein Freund ist schön lange in seiner Firma und er arbeitet das ganze Jahr , aber alle bekommen nur eine Woche Urlaub in August wo der 15.8. Ein Feiertag ist sonst dürfen sie nur im Winter also nach Weihnachten Urlaub nehmen ist das rechtens 4.Tage Urlaub von Januar bis Dezember im Sommer zubekommen ? Würden gern mal zwei Wochen zusammen Urlaub haben im Sommer aber es geht kein Weg rein
arbeitsrechte.de meint
23. Februar 2018 at 12:50
Hallo Cathrin,
die gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt und der Abgeltung des Urlaubs regelt § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort heißt es unter anderem:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marie meint
4. Januar 2018 at 16:45
Hallo,
ich arbeite nun seit etwa 2 Jahren in meinem betrieb. Meine Arbeitszeit pro Woche beträgt 40 konstant, wobei diese laut Vertrag nach betrieblichen bedarf in einzelnen Monaten variieren kann. Meine geregelte Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag, an Wochenenden ggf. Überstunden. Mein Urlaub beträgt laut Vertrag 24 Werktage.
Muss ich pro Woche genommenen Urlaub einen Samstag als Urlaubstage nehmen, obwohl ich planmäßig da nicht arbeite?
Bin ich gezwungen ganze Wochen als Urlaub zu nehmen? Fallen resttage z.B. durch Feiertage an, soll ich dennoch eine ganze Woche frei machen und die fehlenden Tage durch minusstunden ausgleichen.
arbeitsrechte.de meint
14. Februar 2018 at 14:35
Hallo Marie,
in der Regel müssen Sie nur an den Tagen Urlaub nehmen, an denen Sie auch tatsächlich gearbeitet hätten. Eine professionelle Rechtsberatung in Bezug auf Ihren individuellen Fall erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G. Jörg meint
30. Dezember 2017 at 19:50
Hallo, ich bin seit dem 07.08.2017 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Laut Vertrag habe ich einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im ersten Jahr. Laut meiner Abrechnung habe ich 8 Tage Urlaub für 2017 bekommen. Meine Frage ist, ob mir für August auch Anteiliger Urlaub zusteht oder nicht ( 1 Tag)
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 11:02
Hallo Jörg,
auch für den August besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Den Umfang und wann Sie diesen wie einsetzen können, können Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Personalabteilung besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra L. meint
29. Dezember 2017 at 15:24
Hallo,
ich arbeite in einer Arztpraxis, 5-Tage-Woche (Mo.-Fr.), Vollzeit 40 h. Die Arbeitszeiten sind unterschiedlich: Montag 10,5 h, Dienstag 9,5 h, Mittwoch 6,5 h, Donnerstag 10,5 h, Freitag 5,5 h (inkl. Pausen). Wenn ich am Montag einen Urlaubstag nehme, wird dieser Urlaubstag mir mit 8 h berechnet, so dass ich dann Minusstunden habe bzw. nehme ich an einem Freitag Urlaub habe ich dann 2,5 Plusstunden? Oder gilt ein Urlaubstag als voller Arbeitstag, also so wie ich stundenmäßig an diesem Tag hätte arbeiten müssen? Und wie ist es beim Absetzen von Überstunden? Meiner Meinung nach muss ich dann so viele Überstunden nehmen wie ich an dem entsprechenden Tag hätte arbeiten müssen (dienstags z.B. 9,5 h)? Wo kann ich die Gesetzeslage nachlesen?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 10:43
Hallo Petra,
nachlesen können Sie das Gesetz im Bundesurlaubsgestz (BUrlG). In der Regel werden die durchschnittlichen Werte von acht Sunden pro Tag herangezogen. Durch Urlaub sollen keine Über- oder Minusstunden entstehen. Bei Ungereimtheiten können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
29. Dezember 2017 at 10:34
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
beim Erstellender Urlaubsanträge ist mir aufgefallen, dass die Putzfrau (lt. Vertrag 2 h / Tag angestellt) 26 Urlaubstage hat und ich nur 24 Tage. Sogar die Azubis haben 25 Tage Grundurlaub. Ich bin als Kauffrau für Bürokommunikation angestellt und bereits im 7. Jahr in der Firma tätig. Habe ich Anspruch auf mehr Urlaubstage??
Vielen Dank & guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Maria
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 10:08
Hallo Maria,
der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, ein gesetzliche Anspruch auf mehr Urlaub existiert nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gitta meint
27. Dezember 2017 at 16:33
Hallo,
eine kurze Frage zum Urlaubsanspruch bei Kündigung:
Was ist der Stichtag, um Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub zu haben? Reicht es zum 31.05 eines Jahres zu kündigen, oder muss auch noch im Juni gearbeitet werden?
Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung!
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:31
Hallo Gitta,
der volle Anspruch wird in Ihrem Beispiel geltend, sobald der Arbeitstag am 30.06. beendet ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mulf meint
26. Dezember 2017 at 21:26
Hallo,
Mein Chef möchte ab sofort den Urlaub nicht mehr für das ganze Jahr genehmigen sondern nur noch Quartalsweise, das heißt ich kann meinen Jahres Urlaub im Oktober erst im Juni buchen, was wirklich blöd ist.
Darf er das?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:20
Hallo Mulf,
es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die dem AG Fristen auferlegt. Allerdings dürfen nur zwingende betriebliche Gründe die Ablehnung eines solchen Antrags begründen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sueda meint
5. Dezember 2017 at 12:05
Hallo,
Mein Vater arbeitet seit 5 Jahren in einem Fliesenleger Betrieb. Diese hat sich aber vor kurzem von einem Fachbetrieb zu einer GmbH gemacht. Durch diese Änderung hat er einen neuen Vertrag vorgelegt bekommen , in dem er statt 30 Urlaubstage, die er bisher hatte, nur noch 24 Urlaubstage hat. Ist dacs rechtens? Kann der Arbeitgeber diesen einfach umändern?
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2018 at 15:44
Hallo Sueda,
diese Frage kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten. Dieser kann die Rechtmäßigkeit Ihres Vertrages prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jana meint
30. November 2017 at 19:55
Hallo,
ich bin seit 06.06.2017 in einem Unternehmen beschäftigt und arbeite 3 Tage die Woche (max. 20 Stunden die Woche). Die Personaleren in meiner Abteilung sagte mir, dass ich nur Anspruch auf 7 Urlaubstage habe ? Stimmt dies ?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 18:00
Hallo Jana,
bei einer Fünf-Tage-Woche besteht ein Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage im Kalenderjahr. Auf drei Tage heruntergerechnet, sind es immer noch 12 Tage. Klären Sie die Angelegenheit zur Sicherheit mit einem Anwalt für Arbeitsrecht ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rene meint
30. November 2017 at 19:02
Hallo Arbeitsrecht.de Team,
Kurz und bündig meine Frage: Neuer Arbeitsvertrag am 10.4.2017 bis dato ungekündigt, also 6 Monate Wartezeit vorbei, Urlaubsanspruch im 1 Jahr 24 Tage. Mein AG gewährt mir 16 Tage Urlaub für 2017 ( von jan. – 10.4 keinen Urlaub da krank geschrieben).Habe bereits Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht und dieser bestätigt mir diese Reglung von x Urlaubstagen pro gearbeiteten Monat.
Ich lese aber hier und im Internet immer wieder das mir der gesamte Urlaub von 24 Tagen nach der Wartezeit von 6 Monaten zusteht.
Was stimmt nun, anteiliger Urlaub oder voller jahresmindesturlaub?
Vielen Dank schonmal.
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2018 at 10:21
Hallo Rene,
Ihnen steht für gewöhnlich der volle Urlaubsanspruch zu, da Sie die sechsmonatige Wartezeit überschritten haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gregor meint
28. November 2017 at 13:40
Ich bin als Werkstudent angestellt und möchte nun meinen ersten Urlaubsanspruch geltend machen…diesbezüglich gibt es bei der Personalabteilung allerdings ein paar Unstimmigkeiten. Ich arbeite meist unterschiedlich viele Stunden und an verschiedenen Tagen in der Woche. Trotzdem komme ich durchschnittlich auf eine 2 Tage Woche..demnach müssten mir auch 8 Urlaubstage pro Jahr zustehen, da jeder AN ja Anspruch auf 4 Wochen Urlaub pro Jahr hat…mein AG aber will meinen Urlaubsanspruch anhand der geleisteten Stunden nachrechnen…da würde ich dann leider auf weniger Tage kommen. Was ist nun richtig?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 9:38
Hallo Gregor,
jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bindel meint
27. November 2017 at 15:19
Guten Tag, ich arbeite im Nachtdienst und arbeite an 3,5 Tagen in der Woche. Regelmäßig muss ich auch an Feiertagen arbeiten.
1. wie hoch ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei 3,5 Schichten?
2. kommen die gesetzlichen Feiertage noch zum Urlaub Anspruch oben drauf,wenn ich an Feiertagen arbeiten muss?
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2018 at 13:37
Hallo Bindel,
der gesetzliche Mindestanspruch umfasst 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Entsprechend müssen Sie herunterrechnen. Für die Arbeit an Feiertagen steht Ihnen ein Ausgleich zu. Mehr dazu lesen Sie im Arbeitszeitgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alicia meint
24. November 2017 at 10:28
Hallo liebes Arbeitsrechte-Team,
ich habe laut Arbeitsvertrag 24 Urlaubstage, die ich allerdings bis Jahresende verbrauchen muss, sonst würden Sie verfallen. Jetzt habe ich nachgelesen, dass das gar nicht der Wahrheit entspricht? Was kann ich tun, um auf mein Recht zu bestehen?
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 12:06
Hallo Alicia,
uns ist es nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bibi meint
18. November 2017 at 7:54
Guten Tag
ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden (5 Tage Woche). Urlaub wird allerdings mit einer 6 Tage Woche berechnet, da Samstag als Werktag gilt. Ist das okay?
Ab wann ist der Arbeitgeber verpflichtet mir Überstunden auszuzahlen? Laut Vertrag sind diese mit bezahlter Freizeit abgegolten. Gibt es eine bestimmte Obergrenze die den Arbeitgeber verpflichtet mich auszuzahlen, bzw. müssen diese in einer bestimmten Zeit abgebaut werden?
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 11:25
Hallo Bibi,
gemäß § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten auch Samstage als Werktage.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen zu Arbeitzeiten, Urlaub und Überstunden sind sehr komplex, zumal die Gesetze Ausnahmen vorsehen. Auch aus dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag können sich unterschiedliche Regelungen ergeben. Was in welchem Fall zulässig ist oder nicht, kann nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Vertrags und der Umstände beurteilt werden. Diese Rechtsberatung dürfen wir jedoch nicht anbieten. Allerdings kann ein Anwalt hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina meint
13. November 2017 at 20:23
Ich habe einen Arbeitsvertrag ab dem 2. Mai. Der 1. Mai ist Feiertag. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich für diesen Monat keinen Urlaub bekomme, da nur volle Monate gezählt werden. Stimmt das so?
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 10:02
Hallo Martina,
unserer Ansicht nach ist diese Handhabung nicht korrekt. Auch für diesen Monat sollte Ihnen 1/12 des Jahresurlaubs zustehen. Um sicherzugehen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
J.Hahnen meint
11. November 2017 at 11:56
Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob das Urlaubsgesetzt über den Arbeitsvertrag steht.
Wonach muss der Chef sich richten ?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 16:55
Hallo J.Hahnen,
das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert den gesetzlichen Urlaubsanspruch, der Arbeitnehmern jährlich mindestens zusteht. Die Angaben zum Urlaub im Arbeitsvertrag dürfen die aus dem BUrlG dementsprechend nicht unterschreiten. Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber mehr Urlaub als das Gesetz es vorsieht, ist dies natürlich vollkommen in Ordnung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rudolf meint
10. November 2017 at 21:36
darf ein arbeitgeber bei einer krankschreibung diese einfach in urlaubstage ändern
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 13:00
Hallo Rudolf,
eine solche Vorgehensweise ist nicht erlaubt. Um sich dagegen zu wehren, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Isabel meint
4. November 2017 at 19:19
Hallo zusammen,
ich habe am 04.10. einen neuen Job angefangen. Der Jahresurlaub bei meinem neuen Arbeitgeber beträgt In der Urlaubs Policy des Unternehmens steht, dass der Urlaubsanspruch bei Eintritt während des Kalenderjahres pro rata berechnet wird. Ich bin also von 7,5 oder zumindest von 7 Tagen ausgegangen. Jetzt habe ich im System gesehen ich habe nur 5 Tage. Da das wohl nur für volle Monate gilt- das steht aber so nirgens. Ich habe ja im Oktober nur einen Arbeitstag nicht gearbeitet also finde zumindest 6,5 sollten mir zustehen- da sie mich sonst jha anders beraten hätten können und ich für den 02.10. ja 1 Tag Urlaub genommen hätte. Wie ist da die Rechtslage
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:32
Hallo Isabel,
Unstimmigkeiten mit der Urlaubsberechnung können Sie in Ihrer Personalabteilung besprechen. Sollten Sie das Gefühl bekommen unrechtmäßig behandelt zu werden, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrechte wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melanie meint
3. November 2017 at 12:31
Hallo!
Ich arbeite in der Pflege. Laut AVR Tarif steht folgendes
Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Der Anspruch auf den Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beim Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres und der Anspruch auf den Mindesturlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bleiben unberührt.
Ich bin am 31.08.2017 aus geschieden ich habe doch ein Spruch auf die vollen 35 Tage oder nicht streite seit dem mit mein Arbeitgeber der meint er muss nur die 1/12 Regelung zahlen.
Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:16
Hallo Melanie,
bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte gilt der volle Urlaubsanspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cornelia G. meint
2. November 2017 at 10:05
Hallo, ich bin seit dem 1.6.2017 in einer Firma beschäftigt und habe Anspruch auf den Grundurlaub von 20 Arbeitstagen. Meine Probezeit beträgt 6 Monate. Bis jetzt durfte ich 6 Tage Urlaub nehmen. Die Arbeit überfordert mich und ich bin bis vorgestern 5 Wochen wegen Arbeitsunfähigkeit ausgefallen. Gestern habe ich zum 15.11.2017 gekündigt. Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch? Ich bin der Meinung, ich habe noch 5 Tage, welche ich auch nehmen möchte. Da sich durch meine Krankheit aber sehr viel Arbeit angesammelt hat, möchte mein Arbeitgeber mir den Urlaub nicht genehmigen, sondern abgelten. Darf er das? Vielen Dank an das Team.
Cornelia Grün
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 8:19
Hallo Cornelia,
der gesetzliche Mindesturlaub dient dem Schutz der Arbeitnehmer und darf nicht durch eine finanzielle Leistung ersetzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de