Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.
Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.
Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.
Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.
Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.
Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.
In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.
Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.
Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.
Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.
Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:
- noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
- noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
- noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.
Urlaub in der Probezeit – geht das?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.
Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?
In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.
Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?
Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.
In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.
Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?
Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:
- Keller, Tanja(Autor)
- Girstmair, Juliane(Autor)
- Recht, G.(Autor)
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Thomas meint
12. Februar 2019 at 11:02
Hallo,
ich hatte gearbeitet bei eine Zeitarbeitfirma von Mai 2018 bis ende Januar 2019,Für Jahr 2018 ich hab bekommen 14 Tage Urlaub(2 tage für jede volle Monat),trotzdem ich hab erfüllt wartezeit von 6 monate für volle Jahresurlaub.
Habe ich anspruch auf Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat oder auf volle Jaresurlaub(24 Arbeitstage) für 2018?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 7:24
Hallo Thomas,
welche Ansprüche Sie konkret haben, kann leider nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H.Intreß meint
3. Februar 2019 at 19:35
Meine Frau hat eine 5 Tage Arbeitswoche mit 15 Arbeitsstunden. Wieviel Urlaub steht Ihr zu?
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 15:46
Hallo H.Intreß,
bei 5 Arbeitstagen beträgt der Mindesturlaub pro ganzen Jahr 20 Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maler meint
31. Januar 2019 at 18:29
Darf mein Chef ohne mich zu fragen mein Resturlaub ausbezahlen??
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 15:00
Hallo Maler,
in de Regel ist im Arbeitsvertrag geregelt, wie mit Resturlaub umgegangen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd meint
24. Januar 2019 at 12:57
Hallo,
meine Partnerin arbeit als in einen Biosupermarkt als stellvertr. Marktleitung, ist auch schon seit vielen Jahren im Betrieb.
Früher war das in einer 6 Tage Woche, dann 5 Tage Woche, so steht das auch im Vertrag.
Nun hat man sich darauf geeinigt das sie nur noch 4 Tage arbeitet, aber bei gleicher Stundenzahl wie damals mit 6 Tagen.
Im alten Vertrag, der nicht angepasst wurde, steht nun noch das pro Woche Urlaub immer 6 Tage Urlaub abgezogen werden, ist ja auch bei einer 6 Tage Woche ok.
Wenn sie jetzt aber nur noch 4 Tage arbeitet passt das ja eigentlich nicht mehr. Ihr Chef meint aber das wäre egal und zieht weiter 6 Tage ab. Ist das so ok? Oder können wir uns so retten das man dann eben immer nur 4 Tage eintragen läßt weil man ja eh an zwei Tagen nicht arbeitet? Mittwoch ist z.B. immer frei es sei denn jemand ist krank oder hat Urlaub.
wäre toll wenn man da etwas Licht ins dunkel bringen könnte.
Danke
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2019 at 17:45
Hallo Bernd,
normalerweise muss nur an den Tagen Urlaub genommen werden, an denen ein Arbeitnehmer auch tatsächlich gearbeitet hätte. Wir würden Ihnen daher empfehlen, das Ganze von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manja K. meint
19. Januar 2019 at 14:52
Hallo. Ich arbeite in der Gastronomie. Ich hatte bis jetzt 27 Tage Urlaub im Jahr da ich 6 Jahre im Unternehmen bin. Ab dem 7. Jahr stehen mir 30 Tage zu. Mein 7. Jahr beginnt im Mai. Stehen mir dann trotzdem schon 30 Tage zu oder nur 27 weil das 7. Jahr erst im Mai beginnt? Oder vielleicht anteilig?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:57
Hallo Manja,
diese Frage kann Ihr Vorgesetzter beantworten. Die genauen Umstände können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
J. meint
14. Januar 2019 at 15:55
Liebes Team,
ich arbeite Teilzeit wöchentlich immer Di, Fr und alle 14 Tage Mo voll und Samstags halbtags .
Wenn ich also den Sa arbeite, arbeite ich auch den darauffolgenden Montag. Ich bekomme 30 Tage Urlaub.
1. Wieviel Urlaubstage muß ich da pro Woche nehmen 5 oder 6 ?
2. Muss der Urlaub zwingend von Mo- Fr oder sogar bis Sa genommen werden, oder kann ich auch in der Woche beginnen ?
3. Wenn der Jahresurlaub im Sommer 3 Wochen lang ist, hat der AG bisher immer von mir verlangt, daß ich für den Sa der dazwischen liegt und an dem ich hätte arbeiten müssen, mit meinen Kollegen den Dienst tauschen muß. Ist das so korrekt ?
Helga meint
12. Januar 2019 at 4:10
Ich arbeite Teilzeit in einem Transport unternehmen.
Wieviel Urlaub steht mir zu?
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 11:33
Hallo Helga,
wie viel Urlaub Ihnen pro Jahr gesetzlich mindestens zusteht, ist in der Regel abhängig von der Anzahl der Tage, an denen Sie in der Woche arbeiten. Bei 5 Tagen wären es beispielsweise 20 Urlaubstage, bei 4 Tagen entsprechend 16. Normalerweise sollte Ihr Jahresurlaub im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele meint
1. Januar 2019 at 17:56
Hallo liebes Team,
darf ich meinen Jahresurlaub auch auf den Januar 2020 verteilen?
arbeitsrechte.de meint
7. Januar 2019 at 10:06
Hallo Gabriele,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und Ihren Arbeitsvertrag diesbezüglich ggf. von einem Anwalt überprüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
27. Dezember 2018 at 14:48
Hallo, meine mutter arbeitet im einzelhandel,
Sie hatte 2 wochen urlaub beantragt, dann kam eine OP dazwischen, die sich am 3. urlaubstag ereignete. Montag dienstag hatte sie noch urlaub und am mittwoch war die operation, danach war sie 2 1/2 wochen krank geschrieben. Nach dem Krank wurde ihr die eine woche urlaub direkt dran gehangen… aber in der woche wo die op war wollen die chefin ihr nur noch 3 tage urlaub gut schreiben, obwohl sie eine 6 tages urlaubswoche hat. Montag dienstag urlaub und mittwoch – sonntag krank. Die chefin möchte ihr nur mittwoch- freitag urlaub gut schreiben, was ist mit dem samstag? Denn sie hatte ja auch so 6 tage urlaub gehabt , wenn sie nicht krank geworden wäre… und nicht nur montag -freitag.
Bitte sendet mir schnell eine antwort, vielen dank schon mal im vorraus!
Mfg
Richard P meint
7. Dezember 2018 at 18:02
Hallo wertes Team von arbeitsrechte.de,
ich habe einen 40 h Vertrag. Im Arbeitsvertrag sind 25 Werktage Urlaub vereinbart. Im Büro wird prinzipiell nur Mo.-Fr. also 5 Tage gearbeitet. Meine Chefin will mir nun mit Verweis auf das Urlaubsgesetz nur 21 Urlaubstage gewähren. Im Vorstellungsgespräch war von 5 Wochen Urlaub die Rede. Der angebliche Unterschied von Wektagen zu Urlaubstagen wurde ihr wohl erst im Streit mit einem gekündigten Mitarbeiter bei der Frage des Resturlaubs bewust. Nun will sie dies sehr zum Ärger der Belegschaft für das ganze Büro durchsetzen.
Ist das möglich? Die Werktage entsprechen im diesem Fall doch den Arbeitstagen sollte man meinen.
MfG
RHP
arbeitsrechte.de meint
17. Dezember 2018 at 8:55
Richard P,
die Höhe des Jahresurlaubs richtet sich in der Regel nach der entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag, der für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich ist. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
peter s. meint
4. Dezember 2018 at 19:07
hallo liebes ar team,
meine frage ist folgende: ich gehe am 20. januar 2020 in rente. ich habe 30 tage urlaub.
5 tage nehme ich im juni, den rest wollte ich ende 2019 bis stichtag rente nehmen. kann ich
das als an verlangen?
mfg peter
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:24
Hallo peter,
Urlaub ist in der Regel und im Rahmen des vereinbarten Urlaubsanspruchs nach den Wünschen des Arbeitnehmer zu genehmigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
3. Dezember 2018 at 12:46
Heike
Ich habe eine 6 Tage Woche, davon immer einen Tag in der Woche frei. 30 Tage Urlaub im Jahr. Muß ich wenn ich Montags frei habe und den Rest der Woche Urlaub auch den Montag Urlaub nehmen?
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 8:48
Hallo Heike,
in der Regel muss für die Tage Urlaub genommen werden, die im Arbeitsvertrag als Arbeitszeit vereinbart sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Viki meint
15. November 2018 at 20:40
Ich habe einen neuen Arbeitgeber (Lebensmitteleinzelhandel 6 Tage Woche). Er verlangt das der Urlaub wochenweise genomen werden muss. D.h. wenn ich z.B. Urlaub von Freitag 23.11. – 01.12.18 haben will, dann muss ich Urlaub ab 19.11. beantragen. Ich verliere dadurch z.B. 4 Tage!!! Ist das so Erlaubt?
Mfg
Viki
Waltraud meint
14. November 2018 at 11:56
Hi. hier ist FR. K
Ich habe vor am 01.08.2019 in Rente zugehen ohne Abzüge. Frage : wie viel Urlaub steht mir zu. Habe 31 Tage Grundurlaub bei einer 5 Tage Woche.
MFG Fr. K
Angelika meint
13. November 2018 at 19:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als 24 Stundenkraft Pflegekraft und das vierzehn Tage am Stück!
Danach habe ich vierzehn Tage frei!
Ich muss zudem auch an den Feiertagen arbeiten wenn es in den vierzehn Tagen fällt!
Meine Frage wäre, wieviel Urlaubstage stehen mir zu?
Mit freundlichen Grüßen Angelika
arbeitsrechte.de meint
14. November 2018 at 12:47
Hallo Angelika,
normalerweise legt der Arbeitsvertrag fest, wieviel Urlaubstage der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Existiert eine solche Regelung nicht, steht dem Beschäftigten der gesetzliche Mindest-Jahresurlaub zu. Das sind 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG)
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maja meint
9. November 2018 at 10:34
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Entschuldige mich wegen mein schlecht Deutschsprache;
mein Ehemann ist Angestellter im Gastronomie seit 30.01.2017. in einer Öffentilicher Dienst, für jahre 2017. hat er 22 Urlaubstage bekommen. Ist das ok? Wie viel sollte er Urlaubstage im Jahr 2018. bekomenn?
Im Arbeitsvertag steht dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit (6 Werkstage) beträgt ausschließlich der Pausen bis zu 36 Stunden. Er hat keine pause. Wass wenn passiert dass er muss merh als 6 Stunde pro Tag Arbeiten, hat er eine Pause dann, und wie wird das berechnet?
Tage an dennen das Restaurant geschlossen bleibt gelten als Urlaubstage, und dass steht in Arbeitsvertag auch. Dass heißt, er kann nicht selbs wahlen wann er kann Urlaubstage benutzen.
Tage an dennen das Restaurant wegen jüdischer Feiertage, weil das ist ein Jüdisce Restaurant, geschlossen bleibt,werden als Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit gewährt. Manchmal ist er dann in Minusstunde gegengen. Ist das auch ok?
Beim Lohnabrechnungslisten, steht nur Monatslohn und wenn er hat Zuschläge für Sonn- und Feiertage dass auch. Aber Mann kann nicht sehen wie viel Urlaubstage ( Urlaubstunden) im Monat bezahlt wird.
Wnenn passiert das ein gesetzliche Feiertag in dem Zeit des Urlaubstage gennomen wird, dürfen die dass zählen als Urlaubstag?
Vielen Dank für Antwort.
Maja
Frank meint
7. November 2018 at 10:51
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut meines Arbeitsvertrages stehen mir 36 Tage Urlaub zu unter
Berücksichtigung einer 6 Tage Woche zu.
Der Vertrag ist unbefristet, läuft schon so seit ca. 7 Jahren.
Branche ist der Einzelhandel in NWR, das Unternehmen ist nicht tarifgebunden.
Da das Geschäft, in dem ich arbeite, von Montags bis Samstags geöffnet hat, nehme ich in der Regel einen freien Tag pro Woche um die 40 Std. einzuhalten.
Nun möchte mein Arbeitgeber die Urlaubstage auf die gesetzlichen 20 Tage kürzen , mit der Begründung, es würde eine 5 Tage Woche sein.
Ist das so rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
arbeitsrechte.de meint
7. November 2018 at 12:00
Hallo Frank,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage ggf. an einen Anwalt. Wir können nicht beurteilen, was im Einzelfall zulässig ist, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dan meint
21. Oktober 2018 at 12:16
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Antwort vorab.
1.Frage : Ich wurde am 23.03.18 eingestellt. Der Arbeitsvertrag ist zum 31.03.2019 befristet.
M.E. habe ich somit seit dem 23.09.18 den vollen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bezogen auf 6 Tage/Woche. 18 Tage habe ich schon genommen.Zum Weihnachtsgeschäft wird aber eine Urlaubssperre verhängt werden.Wie beanspruche ich die 6 Tage ohne mit dem Anwalt drohen zu müssen, obwohl ich vermute,dass man sich quer stellen wird ?
2.Frage : Da man sich spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos melden muss und ich bereits schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter bzgl. einer rechtzeitigen telefonischen,aber später nicht anerkannten Arbeitslosmeldung gemacht habe, möchte ich persönlich arbeitslos melden.Kann der Arbeitgeber dies verwehren bzw. die Lohnfortzahlung deshalb vorenthalten ?
Mit freundlichen Grüßen
Lisa G. meint
17. Oktober 2018 at 9:27
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
ich arbeite in Teilzeit 3 Tage die Woche a. 8 Std. seit März 2018. nun will meine Firma die 8 Stunden auf 10 erhöhen und hat eine Urlaubssperre verhängt. Ich möchte aber im November Urlaub machen, kann meine Firma mir das ablehnen? Mein halbes Jahr Probezeit ist um.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:36
Hallo Lisa,
ob die Urlaubssperre Ihres Unternehmens zulässig ist, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Petra meint
15. Oktober 2018 at 10:01
Hallo,
in unserem Einzelhandelsbetrieb bekommen wir 30 Tage Urlaub, wobei eine Woche mit 6 Tagen berechnet wird. Nun ist es so, dass wir nur volle Wochen Urlaub nehmen dürfen.
Zusätzlich darf in Wochen, in denen ein Feiertag liegt, kein Urlaub genommen werden.
Ist das rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 16:06
Hallo Petra,
in wie weit diese Regelung rechtens ist, darf nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Denise meint
11. Oktober 2018 at 15:11
Hallo,
Ich habe da ein kleines Anliegen und bin hier leider nicht fündig geworden.Aber vielleicht können Sie mir helfen.
Und zwar geht es um Urlaub.
Angenommen ich bin jetzt diese Woche Krankgeschrieben habe aber die nächsten zwei Wochen Urlaub…Darf ein Arbeitgeber dann sagen das der Urlaub nicht genommen werden darf weil man nicht von Krank in den Urlaub gehen kann?
Vielen Dank schonmal für die Antwort
Lieben Gruß
Sonja meint
9. Oktober 2018 at 13:42
Muss man für Feiertage ( Ostermantag und Pfingstmontag ) auch Urlaub einreichen????
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 13:56
Hallo Sonja,
in der Regel sind gesetzliche Feiertage für den Arbeitnehmer frei. Dementsprechend spricht § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auch davon, dass der Urlaub für Werktage gewährt wird, also für Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jana meint
2. Oktober 2018 at 14:39
Hallo ich arbeite seid 22 j in einem Fleischer Fachbetrieb. Wie hoch ist mein Anspruch auf Urlaub? Habe eine 6 Tage Woche ich werde gleich gestellt mit jemanden der gerade erst 3 Monate bei uns ist ab dem 11 jahr betriebsangehörigkeit steht mir doch eigentlich mehr zu oder mfg
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:59
Hallo Jana,
wie viel Jahresunrlaub einem Arbeitnehmer zusteht, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder – sofern dieser keine Regelung enthält – nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Demnach haben Beschäftigte bei einer 6-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Linda meint
1. Oktober 2018 at 13:56
Hallo,
ich bin Arzthelferin und habe einen Musterarbeitsvertrag der Bundesärztekammer – nicht den Manteltarifvertrag.
In beiden heisst es, dass mir jährlich 28 Urlaubstage zustehen. Und in meinem Vertrag heisst es weiter:
Soweit in diesem Arbeitsvertrag Regelungen nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen und tariflichen Abschlüsse in der jeweils gültigen Fassung, die von der ‚Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten‘ mit Berufsverbänden und Gewerkschaften vereinbart worden sind.
Im Tarifvertrag steht zum Thema Kündigung und Urlaub dann, dass die Arzthelferin in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres mindestens Anspruch auf 20 Arbeitstage bzw 24 Werktage Urlaub hat – nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Jetzt aber meine Frage:
Habe ich nach Verstreichen des 30.06. nicht eigentlich den vollen Anspruch auf meine 28 Tage Urlaub erworben?!
Oder aber gilt dann der Manteltarifvertrag und widerspricht im Grunde dem Bundesurlaubsgesetz, was bedeutet ich habe nur Anspruch auf 20 Tage?!
Steht der Manteltarifvertrag über dem Bundesurlaubsgesetz?
Sehr umfangreiche Beschreibung, Entschuldigung dafür aber ich bin leider momentan verwirrt.
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:13
Hallo Linda,
Ansprüche über dem Mindesturlaub können vom Arbeitgeber flexibler vereinbart werden. Wie der Fall bei Ihrem Vertrag liegt, kann jedoch nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jana meint
18. September 2018 at 22:08
Ich bin gesetzlich versichert in Teilzeit angestellt., arbeite an zwei Tagen (Mo.+Di ) pro Woche 19 Stunden. Alle 3 Monate gibt es pro Monat aber 5 Montage und Dienstage, wie wird das abgerechnet, bzw wie verhält es sich mit dem Urlaub. Mein Gehalt ist jeden Monat gleich.
Ich habe von einem Faktor (Formel ) gehört, welche das gerecht berechnen kann.
Stimmt das und wie lautet die Formel?