Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.
Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.
Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.
Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.
Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.
Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.
In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.
Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.
Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.
Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.
Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:
- noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
- noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
- noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.
Urlaub in der Probezeit – geht das?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.
Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?
In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.
Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?
Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.
In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.
Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?
Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
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Fabian meint
5. September 2019 at 22:51
Ich hab am 15 november 2018 angefangen in meiner arbeit und hab nun zum oktober 2019 gekündigt.
33 tage urlaub laut vertrag und 3 tage vom vorjahr sind noch über wie viele tage würde ich dadurch dann erhalten würde mich interessieren.
Vielen Dank
Aigle meint
5. September 2019 at 10:19
Ich habe zZ einen imho fragwürdigen Fall was die Urlaubstage betrifft.
Ich Arbeite in der Pflege hier sind auch Sonn & Feriertage Arbeitstage, logisch.
Uns werden performa 29 Urlaubstage gewährt.
Aber & das ist der Knackpunkt den ich gern klären würde, uns werden durch einen neuen Arbeitsvertrag die sogenannten Feiertagsausgleiche ( freie Tage wenn man an Feiertagen gearbeitet hat ) aberkannt & „stattdessen“ ausgezahlt werden.
Was hieße das die 15 gesetzlichen Feiertage für mich fort an normale Werktage wären.
Was hieße das meine 29 Urlaubstage defakto nur noch 14 sind, da ich für Feiertage fortan auch frei nehmen müsste.
Interprätiere ich zuviel hinein? Wäre dies Angesichts der Urlaubstage Rechnung überhaupt legitim?
Ich arbeite btw auf 83%, pauschal 7std Dienste 5 Tage die Woche.
Elvira G. meint
11. September 2019 at 10:38
Hallo hier scgreibt Elvira,
ich bin Arbeitnehmer im Einzelhandel.
Meine Frage : Darf der Arbeitgeber Urlaubstage zum kürzen der Minusstunden verwenden ?
Wurde nicht gefragt und auch nicht benachrichtigt.
Vielen Dank
Marion B. meint
10. August 2019 at 9:55
Guten Tag ,
mein Sohn hat einen Job für geringfügig Beschäftigte 400 Euro Basis in einem Baumarkt, er erhält einen Lohn von Euro 10,70…. er hat laut Baumarkt weder Anspruch auf Urlaub noch Lohnfortzahlung bei Krankheit , das sei alles mit dem leicht erhöhten Mindestlohn abgedeckt .
Kann das möglich sein ? Ist der Baumarkt im Recht ?
Vielen Dank schon mal
Anna meint
30. August 2019 at 23:43
Hallöchen
Ich arbeite seit 6 Jahren in einem Eiscafe von März bis Oktober..ist ein unbefristeter Vertrag trotz Saisonarbeit..laut Arbeitsvertrag 20 Tage im Jahr..wieviele Tage stehen mir für diese zeit wirklich zu?
Vlg
Nicole S. meint
4. Juli 2019 at 21:46
Hallo,
Ich wollte mal fragen wie viel Urlaub mir im Jahr 2020 zusteht.
Ich fange am 01.06.2020 wieder an zu arbeiten und komme da aus meiner Elternzeit. Da ich ich ja mehr als die Wartezeit 2020 arbeiten werde, müsste ich doch anspruch auf vollen Jahresurlaub haben?
MfG
Heinz meint
2. Juli 2019 at 15:16
Guten Tag,
ich bin ein Security Mitarbeiter. Seit 2012 habe ich Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber indem festgehalten ist das ich Urlaub nach Tarifvertrag 2 Tage monatlich bekomme. Heute habe ich einen neuen Arbeitsvertrag zur Unterschrift von meinem Arbeitgeber bekommen indem steht das ich nur Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub habe. Wir arbeiten eine sechstage Woche und müssen Samstags als Urlaub geltend machen wenn wir Urlaub nehmen. Soll ich meinen Arbeitgeber darauf hinweisen das ich in meinem alten Vertrag 24 Tage Urlaub habe? Ist es gesetzlich rechtens was er macht? Ich dachte ich hätte irgendwo gelesen das man bei einer 6 Tage Arbeitswoche auf 2 Tage im Monat Anspruch hat. Ist das korrekt?
Vielen Dank,
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2019 at 17:07
Hallo Heinz,
bei einer 6-Tage-Woche schreibt das Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Urlaubstage im Jahr vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eric meint
13. Juni 2019 at 13:45
Eric
13.06.19
Hallo Arbeitsrechte Team,
bin Rentner und arbeite seit August 2018 Samstags und Sonntags jeweils 5 Std.
also 10 Std. pro Woche als Kassenkraft im Lebensmittelhandel.
Frage: wieviel Jahresurlaub steht mir zu?
arbeitsrechte.de meint
17. Juni 2019 at 8:31
Hallo Eric,
sofern sich der Anspruch nicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben, gelten die in unserem Ratgeber zum Jahresurlaub dargelegten gesetzlichen Regeln. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrem Arbeitgeber nach. Wir bieten keine Rechtsberatung an und berechnen daher auch keine Urlaubsansprüche.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
David meint
6. Juni 2019 at 10:31
Hallo Arbeitsrechte Team,
Ich bin Vollzeit (40h) in einer Bäckerei beschäftigt und habe eine Frage zum Urlaub und eine zur wöchentlichen Arbeitszeit.
Zur wöchentlichen Arbeitszeit:
Mit mir wurde zur Einstellung eine 5 Tage Woche mit jeweils 8h pro Tag vereinbart, wobei mein freier Tag variieren kann. Jetzt stellt sich heraus, dass ich immer eine 6 Tage Woche gehen soll und dafür weniger Stunden täglich arbeiten muss.
Ist das Rechtlich in Ordnung?
Zum Urlaub:
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen mir bei einer 5 Tage Woche 20 Urlaubstage zu und bei einer 6 Tage Woche 24 Urlaubstage. Nun steht in meinem Arbeitsvertrag ein Anspruch von 22 Urlaubstagen, mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz.
Wie viel Urlaubsanspruch steht mir tatsächlich zu?
Viele Grüße David
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2019 at 15:00
Hallo David,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, wozu auch die Auslegung von Arbeitsverträgen zählt. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan meint
20. Mai 2019 at 21:14
Hallo laut Arbeitsvertrag habe ich 28 tage Urlaub im Jahr und habe eine 5 tage woche.
Am 22.06.2019 fange ich eine Weiterbildung zum Meister an und werde für diese zeit unbezahlt freigestellt.
Nun meine frage steht mir für 2019 der volle Mindesturlaub von 20 tagen zu oder kriege ich nur monatlich anteiligen Urlaub.
arbeitsrechte.de meint
27. Mai 2019 at 16:21
Hallo Jan,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
elke meint
18. Mai 2019 at 9:51
ich habe am 15. März in meinem neuen Arbeitsplatz begonnen. inzwischen habe ich wieder gekündigt auf den 15. Juli. steht mir Urlaub zu.
Yvonne meint
10. Mai 2019 at 12:23
Hallo,
laut meinem Arbeitsvertrag habe ich 20 Urlaubstage und 7 Erholungstage. Wieso hier eine Unterscheidung gemacht wird, ist mir nicht klar. Jetzt möchte ich zum 30. Juni kündigen. Ich müsste dann ja einen Anspruch auf 13,5 Urlaubstage haben.
Muss der Arbeitgeber mir das auch genauso gewähren oder kann er auf 13 Tage abrunden oder muss er sogar auf 14 aufrunden?
Vielen Dank für eine Antwort.
Yvonne
Annegret meint
1. Mai 2019 at 10:18
Guten Tag,
darf der Arbeitgeber nachdem dieser das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2019 gekündigt hat, den Arbeitnehmer von der restlichen Arbeitsleistung freistellen und hierdurch den Abgeltungsanspruch der restlichen Urlaubstage (sowohl aus 2019 als auch welche aus 2018 , die nach Absprache noch bestehen) somit umgehen?
INGRID meint
26. April 2019 at 10:59
Hallo, guten Tag,
ich bin Zeitungszustellerin. ich habe seit Nov.2018 einen neuen Arbeitgeber bekommen und ich möchte in diesem Jahr mein Arbeitsvertrag kündigen.. Für 2018 konnte ich den Urlaub (4 Tage) im Februar 2019 nehmen. Laut Arbeitsvertrag besteht eine Probezeit von 6 Mon. und der Jahresurlaub laut Arbeitsvertrag sind 24 Tage vereinbart worden.
Zu wannsollte ich meine Kündigung aussprechen, damit ich meinen vollen Jahresurlaub von 24 Tage nehmen kann?
Ich würde gerne das Arbeitsverhältnis zum 31. Aug. 2019 beenden. Wäre das so sinnvoll? oder erst zum 30. Sept. 2019.
Mit freundlichem Grüß
arbeitsrechte.de meint
6. Mai 2019 at 8:22
Hallo INGRID,
leider steht es uns nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
24. April 2019 at 14:20
Hallo,
ich habe zum 28.6.2019 gekündigt, da der 29. und 30.6 Wochenende sind, und ich eine 5-Tages-Woche habe. Vertraglich stehen mir 30 Urlaubstage zu.
Dieses Jahr, habe ich bisher 4 Urlaubstage genommen, daher sollte ich nach meinen Berechnungen 11 Tage ausbezahlt bekommen, jedoch will mein Arbeitgeber nur 10.5 auszahlen. Wer ist hier im Recht?
Ich vermute, dass Sie es damit begründen, dass ich nicht den vollen Juni arbeite, obwohl ich am 29 und 30. sowieso Wochenende hätte, und sie mir somit einen halben Tag abziehen. Ist dagegen etwas zu machen?
Besten Dank für eure Hilfe.
Oliver
Ronny meint
11. April 2019 at 9:45
Hallo
Ich bin der Ronny und 29 Jahre
Ich arbeite bei der Tageszeitung und bin somit 6 Tage die Woche unterwegs, von 2.30 Uhr bis 6.30 Uhr.
Ich habe 24 Tage im Jahr frei ( an Urlaubstagen wird nicht der komplette Lohn gezahlt ).
In meinem 2 Job bin ich 3 tage die Woche Arbeiten ( Mo 3 Std. / Mi 4 Std. / Fr 3 Std. ) und ich habe 36 tage im Jahr frei, wird voll bezahlt.
Meine Frage.: Warum bekomm ich bei meinem Hauptjob nur 24 tage und bei meinem nebenjob 36 tage urlaub ?
ist das so Rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
11. April 2019 at 10:58
Hallo Ronny,
solange der gesetzlich vorgeschrieben Mindesturlaubsanspruch eingehalten wird, kann jeder Arbeitgeber selbst bestimmen, wie viele Urlaubstage er seinem Arbeitnehmer einräumt. Diese sind üblicherweise in voller Höhe zu entgelten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anne S. meint
11. April 2019 at 8:59
Hallo,
ich frage für meine Mama. Sie wird am 01.07. in Rente gehen, dass heißt, der letzte Arbeitstag ist der 30.06..
Nun hat sie volle 6 Monate gearbeitet. Steht ihr dann der hälftige oder der komplette Jahresurlaub zu?
arbeitsrechte.de meint
11. April 2019 at 11:02
Hallo Anne S.,
da das Arbeitsverhältnis noch in der ersten Jahreshälfte beendet wird, sollte üblicherweise nur ein hälftiger Jahresurlaubsanspruch bestehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christoph meint
8. April 2019 at 17:21
Hallo, bei mir.läuft zum 09.08.2019 mein Zeitvertrag nach 3 Jahren aus. In meinem Arbeitsvertrag steht: Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Erholungsurlaub anteilig von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Jetzt meine Frage, wie viele Tage Urlaub stehen mir für dieses Jahr zu?
Vielen lieben Dank im Voraus
Alena meint
1. April 2019 at 12:28
Hallo, ich war wegen meine Erkrankung von März 2018 bis bis jetzt 2019 zu Hause. Am 06.05 gehe ich zu Wiedereingliederung, ich arbeite im Einzelhandel . Mein Urlaubsanspruch war 36 Tage + 6 Tage wegen meine Behinderung, davon habe ich nur 6 Tage genommen. Da heißt Rest bleibt mir noch 30 Tage. Mein Chef sagt, dass ich nur noch 16 Tage habe. Kann mir jemand das erklären,vielen Dank.
Bastian meint
20. März 2019 at 21:05
Hallo, ich stehe kurz vor meiner Kündigung des neuen Arbeitgebers und komme nicht ganz klar über den noch zustehenden Urlaubsanspruch.
Arbeitsbeginn war der 1.10.2018 mit 6 Monate Probezeit.
Mein Arbeitsvertrag enthält folgende Urlaubs $
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 24
Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber
gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 4 Arbeitstagen. Bei der
Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.
Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen
Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses
um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen
Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:
mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er
wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche
Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die
Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene
Mindesturlaub unterschritten wird.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der
Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt
mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Frage:
Wenn ich am 28.3 (noch in den letzten tagen meiner Probezeit) die Kündigung einreiche, was steht mir denn genau noch an Urlaubstagen zu, da ich auch folgende Info gefunden habe.
Zitat:
Über die ersten drei Monate des neuen Jahrs hinaus ist Resturlaub sonst nur gültig, wenn der Mitarbeiter bis zum 31. Dezember noch keine sechs Monate für seinen Arbeitgeber tätig war und seinen Urlaub wegen einer Probezeit nicht nehmen konnte. Dann kann er bis zum 31. Dezember des neuen Jahres seinen alten Urlaub noch geltend machen.
Vielen Dank für die Rückemeldung
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 9:09
Hallo Bastian,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen (Rest-)Urlaubsansprüche berechnen. Fragen Sie ggf. bei einem Anwalt nach.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gottfried meint
18. März 2019 at 20:31
Ich bin Zeitungsausträger und trage 1mal die Woche (immer mittwochs) eine Wochenzeitung aus.
Im Arbeitsvertrag steht folgende Urlaubsregelung:
„Bezüglich Erholungsurlaub finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.“
Bedeutet das, dass ich im Jahr 4 Urlaubstage habe?
arbeitsrechte.de meint
22. März 2019 at 16:47
Hallo Gottfried,
bei einer Ein-Tages-Woche haben Arbeitnehmer dem Bundesurlaubsgesetz zufolge Anspruch auf mindestens vier Tage Urlaub im Jahr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele meint
14. März 2019 at 20:48
Hallo,
laut meinem Arbeitsvertrag stehen mir zusätzlich zum Mindesturlaub bei einer 5 Tage Woche noch weitere 10 Tage zu.
Mein Arbeitgeber hat nun in einer Zusatzklausel vertraglich festgelegt, dass mir im Austrittsjahr nur noch der gesetzliche Mindesturlaub zusteht, bei Ausscheiden im 1. Halbjahr nur 1/12 für jeden vollen Monat meiner Tätigkeit. Ist das eine zulässige Klausel oder widerspricht sie den eigentlichen Vorgaben des BUrlG und kann ich dagegen Einspruch erheben?
Vielen Dank,
Gabriele
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 11:12
Hallo Gabriele,
Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Vertrag beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
23. Februar 2019 at 14:18
Guten Tag!
Darf ein Arbeitgeber bestimmen bis wann sollte jeder Mitarbeiter seinen Jahresurlaub (länger als eine Woche) beangetragen haben?
VG,
Alex
Sorin meint
31. Mai 2019 at 8:02
Hallo,
Ich arbeite im Vollzeit (36 Stunden pro Woche) als Elektriker und ich habe Arbeitvertrag ab 01.01.2019 bis 30.06.2019. Mein Arbeitgeber hat mir geschrieben dass, wegen geringer Arbeitsaufkommens, mein Arbeitvertrag nicht verlängert wird. Ich habe noch 19 Urlaubstage zu Verfügung (ein Teil von Jahresurlaub) und hat er auch geschrieben dass ich diese Tage nehmen soll.
1. Darf er sagen dass ich diese Tage nehmen soll oder kann ich entscheiden ob ich weiter 30.3.219 arbeite und diese Tage ausbezahlt werden?
2. Wenn ich genau 6 Monaten für die Firma gearbeitet habe, habe ich Anspruch für kompletten Jahresurlaub und für komplettes Urlaubsgeld oder nur für ein Teil. Tarifvertrag laut dass Wir 50 % des Urlaubsentgelt bekommen.
Ich entschuldige mich weil ich zu wenig Deutsch kenne.
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sorin
arbeitsrechte.de meint
3. Juni 2019 at 9:00
HallO Sorin,
Sie können dies mit einem Anwalt besprechen, wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
19. Februar 2019 at 13:29
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,
gemäß meinem Anstellungsvertrag beträgt mein Jahresurlaub „….27 Arbeitstage (40 std., 5 Tage/Woche) und wird anteilig berechnet…“. Wie sie bereits mehrmals geschildert haben besteht ein voller Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 1. Halbjahr (auf den 1. August). Unsicher bin ich mir jedoch beim nebensatz „anteilig berechnet“. Bezieht sich das „anteilig berechnet“ auch auf einen Urlaubsanspruch (nach dem 1.Halbjahr) bei Kündigung?
Also, wäre das eine individuelle Vereinbarung? Oder gilt hier trotzdem der gesetzliche Anspruch?
Beste Grüße
Tom
Sonja meint
18. Februar 2019 at 10:28
Guten Morgen !Ich bin 25 Jahre Gesellin im Friseurhandwerk.Ab dem 01.04.2019 trete ich eine neue Arbeitsstelle an.An jedem Mi 9,5 Std. und alle 2 Wochen Samstags für 5 Std.Wieviel Urlaub steht mir zu?
Mit freundlichen Grüßen
Sonja
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 15:11
Hallo Sonja,
das Gesetz sieht bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Mindesturlaub vor. Je nachdem wie viele Wochenarbeitstage Sie haben, ergibt sich der Anspruch anteilig. (4 Tage pro Arbeitstag in der Woche)
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miklos meint
12. Februar 2019 at 18:16
Guten Tag Herren Dammen .
Die Frage ist ? Wie sind Verhandelt die Arbeitnehneme ( Mittarbeiter (rin) von der Arbeitgeber Unterhehmen Filiale Leiter etc im Betriebs
Mit so viele probleme und so viele Menschen sind gegangen vor Arbeitsgerischt und Landarbeitgerischt President .Wie Hoch ist die Gezetze für Arbeitgeber ?
Viele Menschen in Deutschland mit deine Abschluss Ausbildung geprüft Stadtetlisch sind nicht mehr in seinem Zukunft Sischaheit . Was konnte sein im Zukunft das die alle Arbeitnehneme sollte Sischaheit zu werden .
Die Arbeitgeber sollte Realistik zu werden weil die alle Arbeitnehneme sind die weite enwiklen zu nächste Genration
Vielen Dank
Benno meint
12. Februar 2019 at 16:52
Hallo zusammen,
ich bin 44 Jahre alt, arbeite Vollzeit, 40 Stunden die Woche (Mo. – Fr. , wohne seit 3 Jahren in Deutschland. Uns stehen bei dem jetzigen Arbeitgeber 20 Urlaubstage zu. Ich weiß, dass in einigen Ländern, abhängend von den geleisteten Jahren und oder Alter des Arbeitnehmers einige „Urlaubszuschusstage“ angerechnet werden. Ist es auch der Fall in Deutschland?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
15. Februar 2019 at 17:22
Hallo Benno,
volljährige Arbeitnehmer haben normalerweise keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach ihrem Alter gestaffelt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de