Zeit zum Verschnaufen muss sein
Pausenzeiten sind ein integraler Bestandteil des heutigen Arbeitsrechts. Es ist kein Geheimnis, dass Arbeitnehmer Auszeiten benötigen, um über die komplette tägliche Arbeitszeit gute Leistungen zu erbringen.
Bei volljährigen Beschäftigten gilt hier das Arbeitszeitgesetz. Dieses gibt vor, dass der Beschäftigte ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 und ab neun Stunden 45 Minuten Pause machen muss.
Aber wie sind Ruhepausen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt? Gelten für Heranwachsende andere Regeln? Sind Pausenzeiten womöglich am Alter gestaffelt, wie es beim Urlaub nach Jugendarbeitsschutzgesetz der Fall ist? Der vorliegende Ratgeber hat die Antworten darauf parat und klärt Sie darüber auf, wie das Jugendarbeitsschutzgesetz Pausen und andere Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf Ferienjobs, Ausbildungen und Praktika festlegt.
Inhalt
FAQ: Pausen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
Ja. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche bei viereinhalb bis sechs Arbeitsstunden mindestens 30 Minuten Pausen machen und bei mehr als sechs Arbeitsstunden sogar mindestens eine Stunde Pause. Erwachsene müssen hingegen bei mehr als sechs Arbeitsstunden nur mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Bei einer kürzeren Arbeitszeit ist sogar überhaupt keine Pause per Gesetz vorgeschrieben.
Weitere Informationen z. B. zur adäquaten Pausenraumgestaltung finden Sie hier.
Ein solcher Verstoß gegen das Arbeitsrecht kann dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Dem Arbeitgeber droht dann ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro.
Arbeitszeiten und Pausenregelungen
Wenn die gesetzlichen Pausenzeiten von Jugendlichen zur Diskussion stehen, können die vorgegebenen Arbeitszeiten nicht außen vor gelassen werden. Für 15 bis 17-Jährige ist laut dem JArbSchG maximal ein 8-Stunden-Tag und eine 40-Stunden-Woche zulässig. Zwar gibt es diesbezüglich Ausnahmefälle, aber so sind in jedem Fall die grundlegenden Grenzen vom Gesetzgeber abgesteckt.
Bezüglich der Pausenzeiten macht das Jugendarbeitsschutzgesetz tatsächlich andere Vorgaben als das Arbeitszeitgesetz. Dabei schreibt § 11 JArbSchG vor, dass schon im Voraus Pausen mit einer angemessenen Dauer festgelegt werden müssen. Angemessen bedeutet, dass die Pausenzeit anhand der zu erledigenden Arbeitsstunden gewährt wird, so wie es der Gesetzgeber vorgibt. Folglich müssen bei viereinhalb bis sechs Arbeitsstunden 30 und bei mehr als sechs Arbeitsstunden 60 Minuten Pause angeboten werden.
Bei der Pausengestaltung müssen Arbeitgeber also kleinlich darauf achten, einen angemessenen Zeitpunkt auszuwählen. Es ist entsprechend weder sinnvoll noch legitim, Ruhepausen ganz zu Anfang oder zu Ende eines Arbeitstages zu platzieren. Viele Unternehmen wählen deshalb einen mittig gelegenen Zeitraum. Der Gesetzgeber fordert darüber hinaus:
- Eine adäquate Pausenraumgestaltung: Generell werden hierzu nicht viele Vorschriften gemacht. Es besteht jedoch eine Bedingung, wenn ein Arbeitsraum zu diesen Zweck genutzt wird: Dieser Fall ist nur dann gesetzeskonform, wenn alle Arbeitstätigkeiten während der Pausenzeit in den betreffenden Räumen eingestellt werden. Die nötige Erholung der noch jungen Mitarbeiter darf dabei auch nicht durch andere Faktoren in einer Weise beeinträchtigt sein.
- Beschäftigung in speziellen Branchen: Die Auflagen zu den Pausenraumbegebenheiten zählen nicht beim Bergbau unter Tage. Dort können die Vorgaben, welche das Jugendarbeitsschutzgesetz zu Pausen in allen anderen Branchen macht, kaum umgesetzt werden.
Ruhezeiten und Sanktionen
Nicht in allen Berufsbereichen fallen Missstände in Bezug auf gewährte Pausen direkt auf. Es zählt jedoch in jedem Fall als Ordnungswidrigkeit, wenn Verschnaufpausen zu wenig oder gar nicht gestattet werden. Solch ordnungswidriges Verhalten kann Bußgelder von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.
Missstände dieser Art sind vor allem in Berufen fatal, in denen die Arbeitnehmer gefährliche Maschinen bedienen oder Gebäude errichten. Kommt es aus Erschöpfung zu Unfällen und der Arbeitgeber kann nicht nachweisen, dass er zur Pause angehalten hat, kann es besonders teuer werden. Es gilt stets das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Pausen und die dazugehörigen Bestimmungen müssen befolgt werden.
Kristina meint
16. Oktober 2024 at 22:03
Hallo ich habe 16 Jahre und ich arbeite in Altenheim. Ich habe Pause von 1 Stunden, aber wegen das arbeite ich 1 Stunden länger. Muss so sein oder? Z.b mein Früh Dienst ist ab 6:30 Uhr bis 15:30
Danke im Voraus.
Leonie meint
3. März 2021 at 10:59
Hallo ich bin 17 Jahre alt und habe mal eine Frage, ich arbeite in einem Kindergarten und arbeite täglich 6-8 Stunden. Mir würde vollkommen eine halbe Stunde als Pause reichen ist das erlaubt oder macht man dich da strafbar?