Die Zeit der Weihnachtsfeiern steht an. Im Feierrausch kann es mitunter zu Unfällen kommen. Greift in so einem Fall die Unfallversicherung für Arbeitnehmer? Die Antwort auf diese Frage liefert unser Artikel.
Urteil: Ein Unfall beim Probearbeiten ist versichert
Ein Bewerber hat im Rahmen des Probearbeitens einen Unfall und wendet sich an die gesetzliche Unfallversicherung. Diese erkennt keinen Arbeitsunfall an. Das BSG ist allerdings anderer Meinung. Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier.
Kinderschrei kein Arbeitsunfall: Tinnitus einer Erzieherin nicht anerkannt
Eine Erzieherin litt nach eigener Aussage infolge eines lauten Kinderschreis unter Tinnitus. Die Unfallkasse lehnte eine Übernahme der Behandlungskosten ab. Das Sozialgericht Dortmund wies nun die Klage der Erzieherin ab, wonach der Kinderschrei als Arbeitsunfall zu werten sei. Mehr dazu hier.
Wann greift bei einer Betriebsveranstaltung die Unfallversicherung?
Eine Industriekauffrau aus Nordrhein-Westfalen hat Klage erhoben, weil die Berufsgenossenschaft ihren Unfall auf einer Betriebsveranstaltung nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. Zum Unfallzeitpunkt begab sie sich auf den Weg zur Toilette und war stark alkoholisiert. Wie lautet das Urteil des Sozialgerichts? Mehr erfahren Sie hier!
Arbeitsunfall bei Glatteis – Sind Vorbereitungshandlungen versichert?
Ein Mann wollte vor seiner Fahrt zur Arbeit besonders umsichtig handeln: Bevor er ins Auto stieg, prüfte er die Fahrbahnverhältnisse und stürzte auf dem Rückweg zum Auto. Ob das Gericht diesen Unfall als Arbeitsunfall anerkannte, lesen Sie hier.