Kurz & knapp: Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht regelt als Teil des Arbeitsrechts die Beziehung zwischen Arbeitgeber und bestimmten Gruppen innerhalb eines Betriebs, die die Interessen des Arbeitnehmers vertreten. Lesen Sie hier mehr zum kollektiven Arbeitsrecht.
Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören sämtliche Rechtsvorschriften, die die Rechte und Pflichten sowohl der Vertreter des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers regeln. Hierzu gehören unter anderem das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitskampfrecht. Weiteres dazu finden Sie in diesem Abschnitt.
Im Gegensatz zum kollektiven Arbeitsrecht regelt das individuelle Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer gilt hierbei wie der Arbeitgeber als Individuum und wird nicht durch einen Betriebsrat o. Ä. vertreten. Hier erfahren Sie mehr zum Unterschied zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.
Inhalt
Definition: Kollektives Arbeitsrecht einfach erklärt
Das Arbeitsrecht unterteilt sich in ein individuelles und ein kollektives Arbeitsrecht. Wie ein kollektives und ein individuelles Arbeitsrecht sich unterscheiden, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Ratgebers. Zunächst soll es darum gehen, Ihnen für kollektives Arbeitsrecht eine Definition zu liefern.
Wie es bereits im Namen steckt, regelt das kollektive Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern als Gruppe, also als Kollektiv. Bei diesem Arbeitsrecht ist häufig die Rede davon, dass es die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und Vertretungsorganen des Arbeitnehmers regelt. Das bedeutet nichts anderes als die bekannten Vertretungsgruppen, wie zum Beispiel Betriebsrat oder Personalrat in Ihrem Betrieb oder eine entsprechende Gewerkschaft.
Unterteilen kann man kollektives Arbeitsrecht demnach in zwei Gruppen: Betrieblich und überbetrieblich.
- Auf betrieblicher Ebene stehen Betriebsrat oder Personalrat, die die Interessen der Arbeitnehmer ihres jeweiligen Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.
- Auf überbetrieblicher Ebene agieren Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, welche den Abschluss von Tarifverträgen erzielen wollen.
Kollektives Arbeitsrecht: Diese Gesetze gehören dazu
Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören mehrere Gesetze. Diese dienen als Rechtsquellen für kollektives Arbeitsrecht. Durch die einzelnen Gesetze und Rechte werden Themen wie Mitbestimmung, Tarifverträge bzw. Kollektivverträge oder Streikrecht abgedeckt. Insbesondere das Tarifvertragsgesetz und das Koalitionsrecht sind von hoher Bedeutung.
Im Folgenden wollen wir für Sie die zum kollektiven Arbeitsrecht gehörigen Gesetze samt ihrer Rechte aufzählen und näher erläutern.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Das Betriebsverfassungsgesetz regelt das Betriebsverfassungsrecht, welches auch Mitbestimmungsrecht genannt wird. Durch das Betriebsverfassungsgesetz wird die betriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Hierbei geht es insbesondere darum, dem Arbeitnehmer eine Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten einzuräumen, die ansonsten vom Arbeitgeber alleine getroffen werden würden. Dadurch wird dem Arbeitnehmer eine unmittelbare Einwirkung auf Lohn- und Arbeitsbedingungen gesichert und seine Interessen werden gewahrt.
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Durch das Tarifvertragsgesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aushandlung von Tarifverträgen festgelegt. Im Zuge des Tarifvertragsgesetzes gilt für kollektives Arbeitsrecht das Tariv(vertrags)recht. Hierbei agieren Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Vertreter für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer.
- Tarifverträge werden nicht individuell ausgestellt, sondern gelten als Kollektivvertrag, da sie für eine ganze Gruppe von Arbeitnehmern die arbeitsrechtlichen Bedingungen gleichermaßen festlegen. Dabei werden Inhalt, Antritt und Abschluss von Arbeitsverhältnissen sowie Betriebsnormen geregelt und sich an festgelegten Tariflöhnen orientiert. Diese werden von den Gewerkschaften regelmäßig mit den Arbeitgeberverbänden neu verhandelt.
- Arbeitskampfrecht
- Von Arbeitskampf ist die Rede, wenn die Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine kollektive Störung beeinträchtigt wird. Welche Ziele verfolgt werden, ist dabei unerheblich.
- Die wichtigste und bekannteste rechtmäßige Form des Arbeitskampfes ist der Streik. Dieser gehört gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) zu den Grundrechten. Auch Boykott, Abkehr oder ein kollektiv ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht gehören zum Arbeitskampfrecht.
- Koalitionsrecht
- Bezüglich der Gründungen von Vertretergruppen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es außerdem noch das Koalitionsrecht. Auch dieses ist durch Art. 9 GG geregelt, durch den die Freiheit auf einen freiwilligen, privatrechtlichen Zusammenschluss zur Förderung und Durchsetzung gemeinsamer Ziele gesichert wird.
- Es wird zwischen positivem und negativem Koalitionsrecht unterschieden. Positives Koalitionsrecht bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen. Negatives Koalitionsrecht bedeutet dagegen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht haben, aus entsprechenden Zusammenschlüssen auszutreten oder ihnen von vorneherein fern zu bleiben.
Unterschiede von Kollektiv- und Individualarbeitsrecht
Wie bereits erwähnt, gibt es im Arbeitsrecht sowohl kollektives und individuelles Arbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht wurde bereits erklärt. Nun geht es für Sie noch darum, den Unterschied der Begriffe individuelles und kollektives Arbeitsrecht ausmachen zu können und die Frage zu klären: Was zählt nicht zum kollektiven Arbeitsrecht?
Auch beim individuellen Arbeitsrecht lässt sich bereits vieles aus dem Namen herleiten. Anders als das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich individuelles Arbeitsrecht auf kein Kollektiv bzw. kein Vertretungsorgan, sondern auf die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Einzelperson(en).
Während kollektives Arbeitsrecht vor allem dafür wichtig ist, Mitbestimmung, Tarifverträge und Streikrecht für Arbeitnehmer als Kollektiv zu regeln, werden durch individuelles Arbeitsrecht Themen wie Probezeiten, Urlaub, Kündigung(sschutz), Gehälter oder Arbeitszeiten geregelt.
Ein weiterer Unterschied ist, dass individuelles Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht jeweils andere Gesetze umfassen. Dadurch, dass beim individuellen Arbeitsrecht die Einzelpersonen im Mittelpunkt stehen, sind in diesem Bereich Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder das Mutterschutzgesetz (MuSchG) von Bedeutung.
Kollektives Arbeitsrecht: Wann sollte ein Betriebsrat anwaltliche Hilfe beanspruchen?
Auch bei Verhandlungen zwischen Unternehmen und einem Betriebs- oder Personalrat bedarf es der Unterstützung durch Anwälte.
Von Unternehmensseite wird regelmäßig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen, um für Verhandlungsgespräche zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat besser gewappnet zu sein. Ein Rechtsanwalt für kollektives Arbeitsrecht kann einem Betriebsrat sowohl bei der Erstellung und Verhandlung zur Seite stehen als auch Beisitzer in einer Einigungsstelle sein.
Eine Einigungsstelle dient dazu, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat zu schlichten und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Alternativ kann ein Betriebsrat einen Anwalt für kollektives Arbeitsrecht auch einfach nur in beratender Funktion einsetzen. Sollten Sie als Betriebsrat in eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Arbeitgeber geraten, empfiehlt es sich, einen Anwalt wenigstens für eine Rechtsberatung heranzuziehen. Die Verhandlungen können Sie ohne den Anwalt führen oder ihn später hinzuziehen, wenn keine Einigung zustande kommt.
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