Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit längerfristig von seinem Beruf aus, dann muss der Arbeitgeber nur für eine gewisse Zeit einen Lohn auszahlen.
Verwenden Sie den Krankengeld-Rechner!
Danach kommt die Krankenkasse mit dem Krankengeld für die Versorgung auf; dieses stellt in der Regel einen gewissen prozentualen Anteil des vorherigen Gehaltes dar.
Kurz & knapp: Krankengeld – Ab wann es gezahlt wird
Nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung erbracht hat, wird ab der siebten Woche Krankengeld gezahlt.
Überlappen sich zwei Krankheiten, dann gilt dies hinsichtlich des Bezuges von Krankengeld als eine Zeitspanne. Folgen zwei Erkrankungen mit einer Arbeitsunterbrechung unmittelbar hintereinander, beginnt mit der zweiten Erkrankung die Sechs-Wochen-Regel neu.
Wer privat versichert ist, kann bei entsprechender Versicherung Krankentagegeld beziehen. Ein gesetzliches Krankengeld ist für Privatpatienten jedoch nicht vorgesehen.
Wurde nun ein Krankengeld bewilligt, ab wann wird es dann gezahlt? Und wie verhält es sich, wenn sich zwei Krankheiten überschneiden? Die Antworten finden Sie im Nachfolgenden.
Inhalt
Wann gibt es überhaupt Krankengeld?
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Damit sind Gelder gemeint, welche von Sozialversicherungsträgern für ein ausstehendes Einkommen aufgebracht werden. Neben Leistungen wie dem Elterngeld oder dem Insolvenzgeld zählt hierzu auch das Krankengeld. Ab wann und welches dieser Mittel ausgezahlt wird, hängt von Art des Ausbleibes ab und aus welcher Versicherung bezahlt wird. Krankengeld beziehen Sie von Ihrer Krankenkasse.
Wann wird Krankengeld zeitlich gezahlt?
Krankengeld wird ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit erbracht. Genauer gesagt wird stets vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gesprochen.
Das bedeutet: Ist eine Person arbeitsunfähig, dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Gehalt aus. Sollte der betroffene Arbeitnehmer nach Verstreichen dieser Zeit immer noch nicht genesen sein, kommt die Krankenkasse für den ausbleibenden Lohn auf, indem Krankengeld gezahlt wird. Ab wann Arbeitnehmer dies in Anspruch nehmen, ist nicht vorgeschrieben, ein Leistungsbezug ist jedoch erst ab der siebten Woche Krankheit möglich. Auf diese Art soll gewährleistet werden, dass Betroffene auch weiterhin finanziell abgesichert sind.
Bitte beachten Sie: Diese Sechs-Wochen-Frist zählt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und deren Anspruch auf Krankengeld. Privatpatienten erhalten kein Krankengeld, sondern – insofern sie entsprechend versichert sind – Krankentagegeld.
Wann wird Krankengeld konkret überwiesen?
Betroffene müssen hier selbst aktiv werden, denn: Bei der Krankenkasse sind regelmäßig Nachweise darüber vorzulegen, dass ein entsprechendes Krankengeld benötigt wird. Erst dann erfolgen Auszahlungen, meist sollte dies nach einem Einreichen der Bescheinigung nicht länger als drei bis fünf Tage in Anspruch nehmen. Wenn Sie Zahlungen dringend zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, dann setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse auseinander.
Was gilt, wenn jemand mehrmals hintereinander erkrankt? – In solch einem Fall kommt es darauf an, ob die betroffene Person bereits Krankengeld bezieht und ab wann die beiden Faktoren, welche eine Arbeitsunfähigkeit verursachen, eintraten.
Grundsätzlich startet mit jeder neuen Krankheit dieses Zeitfenster neu. Wenn ein Arbeitnehmer bspw. wegen einer schweren Infektion länger ausfällt, diese auskuriert, wieder arbeitet und kurze Zeit nach der Arbeitswiederaufnahme einen Knochenbruch erleidet, beginnen die sechs Wochen von neuem. Das heißt, dass der Arbeitnehmer erneut die ersten sechs Wochen bezahlt und die Krankenkasse wieder ab der siebten Woche dafür aufkommen müsste.
Verhält es sich nun so, dass ein Arbeitnehmer während seiner bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit erneut derart erkrankt, dass er für weitere Zeit arbeitsunfähig ist, wird dadurch kein erneuter Fristbeginn begründet. Die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber bzw. durch die Krankenkasse erfolgt dann unverändert weiter.
Manuela meint
5. Oktober 2023 at 7:24
Hallo
Ich habe da mal eine Frage. Wenn man Krankengeld bekommt zählt dann das man am Stück 6 Wochen krankgeschrieben ist oder zählt das auch wenn man z b über das ganze Jahr lang insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben ist? Ich habe mit meinem Bruder darüber diskutiert und wüsste gerne wer denn nun recht hat.
Danke im voraus
Max meint
9. Januar 2023 at 16:27
Hallo,
war vom 25.5.20 bis 24.05.21 krank wegen Herzinfarkt. Dann bis 06.09.21 gearbeitet.
Ab 07.09.21 bis 18.12.22 krank wegen Schlaganfall. Ab 09.03.22 bei der Krankenkasse ausgesteuert.
Ab 19.12.22 bis 24.03.23 Abbau meines „alten“ Tarifurlaubs. Bin in einem großen Unternehmen beschäftigt.
Würde ich bei einer neuen AU wegen einer völlig anderen Krankheit wieder Krankengeld bekommen?
Dirk meint
11. Oktober 2022 at 11:49
Hallo
Mein Arbeitsvertrag war befristet auf 6 Wo wie es in meiner Branche üblich ist und es betrifft tausende die so arbeiten. Eine Filmproduktion dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Nun werde ich währen der Produktion krank. Der Arbeitgeber zahlt weiter bis zum Ende der Befristung. Da ich aber unter 10 Wo beschäftigung bin weigert sich die Krankenkasse mir Krankengeld zu zahlen. Ich und mein Arbeitgeber bezahlen den normalen und nicht den verminderten Satz bei der AOK. Was tun????? Dieses Problem beschäftigt sehr viele die auch Angst haben krank zu werden. Hinzu kommt das ich und andere schon seit über 20 Jahren so arbeiten und man wird absolut allein gelassen.
Holger meint
23. Dezember 2021 at 14:52
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn 8ch genau 43 Tage krank bin und am 44. Tag wieder meine Arbeit aufnehme, wer bezahlt Daan meinen Lohn für den laufenden Monat. Hintergrund der Frage ist, dass ich, obwohl ich wieder voll seit dem 44. Tag arbeite, nur die Hälfte Lohn von meinem Arbeitgeber bekommen habe, dieser verweist mich an die Krankenkasse und die wiederum an den Arbeitgeber. Wie ist die richtige Rechtslage? Vielen Dank für die Antwort im voraus.
Thomas meint
4. Juni 2021 at 22:56
Hallo, ist das richtig, das Krankengeld erst 1 Tag nach der Feststellung gezahlt wird
Hans meint
19. März 2021 at 17:05
ich war seid dem 19.12 -09.02.2021 krank geschrieben,kann mir mein Arbeitgeber für den 24.12 und 31.12 Urlauf schreiben obwohl ich krank war
Jürgen meint
26. Januar 2021 at 12:21
Hallo zusammen.
Eine Frage. Werden Kranketage aus Vorjahr zu jetziger selben Erkrankung 2021 dazugezählt ?
SML meint
15. Januar 2021 at 14:01
Hallo Zusammen,
wenn ich den ganzen November krankgeschrieben war und ab Mitte Januar des folgenden Jahres wieder auf die gleich Krankheit krank bin, zählt die Frist für die Lohnfortzahlung also automatisch weiter???
Heißt November 4 Wochen plus im Januar 2 Wochen, sind also 6 Wochen. Also wird im Januar nicht neu gezählt. Ist die ein und selbe Erkrankung…
Liebe Grüße
Merz meint
23. September 2020 at 17:57
Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
War vom 25.06. – 17.07.20 im Krankenhaus und Zuhause krankgeschrieben wegen einer Darmentzündung.
Diese konnte zu diesem Zeitpunkt nicht operiert werden.
Habe dann vom 20.07. – 21.08.20 wieder gearbeitet und bin dann am 24.08. ins Krankenhaus zur Operation.
Seither bin ich nun krankgeschrieben.
Ist es gesetzlich richtig, dass ich von meinem Arbeitgeber nur bis zum 12.09. bezahlt werde und ich danach
über die Krankenkasse das verminderte Gehalt bekomme?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko meint
25. Juni 2020 at 21:48
Hallo, ich war vom 23.04.2020 bis zum 29.05.2020 mit einer Diagnose Arbeitsunfähig. Danach hatte ich eine andere Diagnose, die nicht im Zusammenhang mit der ersten Diagnose steht, die vom 02.06.2020 bis zum 24.06.2020 dauerte.
Jetzt ist zwischen dem 29.05. Und dem 02.06. ein Wochenende – kann mein Arbeitgeber mir die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen streichen ?
Mit freundlichen Grüßen
Ißleib meint
4. Mai 2020 at 11:00
Hallo,
Ich bin seit dem 13.03 2020 krank auf Asthma bis zum 20.03.2020, habe allerdings
mir das Handgelenk gebrochen und bin seit dem 20.03.2020 vom Orthopäden krank geschrieben worden jetzt sagt die Krankenkasse das ich ab dem 13.03.2020 krankgeschrieben worden bin und das Krankengeld ab dem 13.03.2020 gilt…ist das richtig obwohl ich auf zwei verschiedene Diagnoseschlüssel krank bin.
Mfg
S. meint
14. Januar 2020 at 19:11
Hallo,
ich habe am 13.01.20 eine neue Stelle angetreten und bin leider kurz nach Dienstantritt wegen einer Depression erkrankt. Daher werde ich wahrscheinlich längere Zeit ausfallen. In den ersten 4 Wochen übernimmt ja die KK die Lohnfortzahlung. Was passiert, wenn ich innerhalb der 1ten 4 Wochen gekündigt bekomme, das Arbeitsverhältnis also vor dem 28ten Arbeitstag endet? Zahlt dann trotzdem die KK die vollen ersten 4 bzw 6Wochen?
Danke für die Info!