Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit längerfristig von seinem Beruf aus, dann muss der Arbeitgeber nur für eine gewisse Zeit einen Lohn auszahlen.
Verwenden Sie den Krankengeld-Rechner!
Danach kommt die Krankenkasse mit dem Krankengeld für die Versorgung auf; dieses stellt in der Regel einen gewissen prozentualen Anteil des vorherigen Gehaltes dar.
Kurz & knapp: Krankengeld – Ab wann es gezahlt wird
Nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung erbracht hat, wird ab der siebten Woche Krankengeld gezahlt.
Überlappen sich zwei Krankheiten, dann gilt dies hinsichtlich des Bezuges von Krankengeld als eine Zeitspanne. Folgen zwei Erkrankungen mit einer Arbeitsunterbrechung unmittelbar hintereinander, beginnt mit der zweiten Erkrankung die Sechs-Wochen-Regel neu.
Wer privat versichert ist, kann bei entsprechender Versicherung Krankentagegeld beziehen. Ein gesetzliches Krankengeld ist für Privatpatienten jedoch nicht vorgesehen.
Wurde nun ein Krankengeld bewilligt, ab wann wird es dann gezahlt? Und wie verhält es sich, wenn sich zwei Krankheiten überschneiden? Die Antworten finden Sie im Nachfolgenden.
Inhalt
Wann gibt es überhaupt Krankengeld?
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Damit sind Gelder gemeint, welche von Sozialversicherungsträgern für ein ausstehendes Einkommen aufgebracht werden. Neben Leistungen wie dem Elterngeld oder dem Insolvenzgeld zählt hierzu auch das Krankengeld. Ab wann und welches dieser Mittel ausgezahlt wird, hängt von Art des Ausbleibes ab und aus welcher Versicherung bezahlt wird. Krankengeld beziehen Sie von Ihrer Krankenkasse.
Wann wird Krankengeld zeitlich gezahlt?
Krankengeld wird ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit erbracht. Genauer gesagt wird stets vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gesprochen.
Das bedeutet: Ist eine Person arbeitsunfähig, dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Gehalt aus. Sollte der betroffene Arbeitnehmer nach Verstreichen dieser Zeit immer noch nicht genesen sein, kommt die Krankenkasse für den ausbleibenden Lohn auf, indem Krankengeld gezahlt wird. Ab wann Arbeitnehmer dies in Anspruch nehmen, ist nicht vorgeschrieben, ein Leistungsbezug ist jedoch erst ab der siebten Woche Krankheit möglich. Auf diese Art soll gewährleistet werden, dass Betroffene auch weiterhin finanziell abgesichert sind.
Bitte beachten Sie: Diese Sechs-Wochen-Frist zählt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und deren Anspruch auf Krankengeld. Privatpatienten erhalten kein Krankengeld, sondern – insofern sie entsprechend versichert sind – Krankentagegeld.
Wann wird Krankengeld konkret überwiesen?
Betroffene müssen hier selbst aktiv werden, denn: Bei der Krankenkasse sind regelmäßig Nachweise darüber vorzulegen, dass ein entsprechendes Krankengeld benötigt wird. Erst dann erfolgen Auszahlungen, meist sollte dies nach einem Einreichen der Bescheinigung nicht länger als drei bis fünf Tage in Anspruch nehmen. Wenn Sie Zahlungen dringend zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, dann setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse auseinander.
Was gilt, wenn jemand mehrmals hintereinander erkrankt? – In solch einem Fall kommt es darauf an, ob die betroffene Person bereits Krankengeld bezieht und ab wann die beiden Faktoren, welche eine Arbeitsunfähigkeit verursachen, eintraten.
Grundsätzlich startet mit jeder neuen Krankheit dieses Zeitfenster neu. Wenn ein Arbeitnehmer bspw. wegen einer schweren Infektion länger ausfällt, diese auskuriert, wieder arbeitet und kurze Zeit nach der Arbeitswiederaufnahme einen Knochenbruch erleidet, beginnen die sechs Wochen von neuem. Das heißt, dass der Arbeitnehmer erneut die ersten sechs Wochen bezahlt und die Krankenkasse wieder ab der siebten Woche dafür aufkommen müsste.
Verhält es sich nun so, dass ein Arbeitnehmer während seiner bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit erneut derart erkrankt, dass er für weitere Zeit arbeitsunfähig ist, wird dadurch kein erneuter Fristbeginn begründet. Die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber bzw. durch die Krankenkasse erfolgt dann unverändert weiter.
Mirco meint
1. November 2019 at 13:25
Hallo,
Ich wahr über ein Jahr verteilt wegen verschiedener Erkrankung 32 Werktage krank, jedoch nie am Stück. Falle ich jetzt ins Krankengeld für die aktuelle Krankmeldung ? Oder beginnt die 6Wochen Frist bei jeder Krankmeldung aufs neue?
jakob meint
2. Oktober 2019 at 1:08
Hallo
ich bin januar von nebennierentumor operiert und habe ich ein eigene geschäft gehabt GmbH . ich habe kein Krankmeldung bekommen . ich habe freiwillig gesetzlich versichert gehabt. ich habe mich entschlossen geschäft zu verkaufen und habe jemand gefunden und verkauft ( vor verkauf war ich mein Arzt er ist mich krank geschrieben 2 wochen dann noch 2 woche) dann habe ich firma als GmbH verkauf. Käufer hat mir gesagt bitte fang mir zu arbeiten und habe ich angefangen zu arbeiten. ich habe 3 woche gearbeitet dann habe ich von mein artz gesagt bekommen,dass ich nicht arbeiten darf. ( ich bekomme Chemo Terapie Tabletenformat) und mich krank geschrieben und ich bin jetz dauer krank . ich darf nicht arbeiten . Arbeitgeber sagt , ich kündige dich nicht , du kommst mir wieder wenn es dir gut geht.
ca. vor 8 woche wahr ich zu kontrolle in Krankenhaus, wegen dauerterapie. Artz hat mir gesagt mien moral sehr schlecht ist und ich ein abwechselung brauche und meine familie vonausland besuche.
(ich bin seit 35 jahre beim Krankenkasse wahr ich fleich 20 mal krank) ich habe mein hausarzt gesagt und er hat mir 6 woche krank geschrieben und bin ich mein heimat gefahren. ich habe nicht gewusst , dass ich krankenkasse melden muste . nach ca 4 woch hat krankenkasse angerufen und mein sohn hat gesagt dass nach empfehlung von Artz nach Ausland seine famile gefaren und sachbearbeiter gesagt wir brauchen ein beschtätigung von Arzt .
ich habe nach 5 woche zurückgekommen und habe ich die bestätigung zum krankenkasse gebracht. und sie haben trotzdem mir kein geld geschickt und kein brief . ich wahr dort und gefragt , sie haben mir gesagt dass ich ein brief bekomme , habe ich aber bisher nicht bekommen.
meine frage bitte
abwann habe ich krankengeld.
dürfen so einfach nicht zahlen
ich war vorher 2+2 woche krank und habe ich mein GmbH verkauft und 3 woche dort als arbeitsnehmer gearbeitet habe ich recht als krankengeld
Mona meint
11. September 2019 at 10:55
Ich wohne mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Daher habe ich keinen Anspruch auf Leistung vom Arbeitsamt. Gestern bekam ich eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.09. Seit heute bin ich krank geschrieben. Das war alles zuviel für mich. Ich habe kein ganzes Jahr durchgearbeitet, nur 8 Monate. Normal müsste ich mir meine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Habe ich einen Anspruch auf Krankengeld?
Volker meint
12. Mai 2019 at 14:55
Ich bin seit dem 13.02.2019 krankgeschrieben und die Krankengeldzahlung hat am 27.03 2019 begonnen. Die Krankenkasse hat für den Monat März nur 4 Tage bis zum 30.03.2019 bezahlt. Ist das korreckt oder zählt der 31.03.2019 nicht auch als zu zahlender Krankengeldtag, da im Monat März keine 30 Tage Krankengeld gezahlt wurden? Bin auch weiterhin seit 01.04.2019 Krank geschrieben und habe seit dem 06.05.2019 bis zum 02.06.2019 eine Wiedereingliederung vom Arzt ausgefüllte Wiedereingliederung ins Erwerbslebenbescheinigung vom Arbeitgeber und der Krankenkasse genemigt und eine vom Arzt ausgefüllte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 02.06.2019. Die Krankenkasse schreibt dass sie nur bis zum 31.05.2019 Krankengeld zahlht und nicht bis zum 02.06.2019. Nach meiner Meinung wären die korrekten Krankelgtage vom 27.03.2019 bis zum 02.06.2016 zu zahlen , als 5 Tage im März von 27.03. bis 31.03.19, im April für 30 Tage und im Mai auch für 30 Tage vom 01.05.19 bis 31.05 2019 und 2 Tage vom 01.06.2019 bis 02.06. 2019, also insgesamt 67 Tage, da ich am 03.06.2019 die Arbeit wieder aufnehmen soll. Ist das so richtig oder endet die Zahlung am 31.05.2019 wie von der Sachbearbeiterin mitgeteilt. Mir würden dann 3 Zahltage fehlen. Eine Antwort wäre nett, im voraus vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
13. Mai 2019 at 9:10
Hallo Volker,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anwenden. Sie können sich mit Ihren Fragen jedoch an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus meint
3. Mai 2019 at 10:20
Guten Morgen,
ist es legitim, dass eine Krankenkasse das Krankengeld dann erst auszahlt, wenn die Folgebescheinigung eingereicht wird.
Beispiel: Zeitraum mit Anspruch auf Krankengeld 03.04 Krankmeldung bis 03.05
Neuer Arztbesuch am 04.05 Einreichung Folgebescheinigung am 06.05. Auslösung Zahlung Krankengeld am
06.05 für den Zeitraum 03.04 – 31.04.
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 8:38
Hallo Klaus,
bitte klären Sie dies ggf. mit einem Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
7. April 2019 at 22:14
Hallo
Ich war im September 2018 , 3 Wochen krank,dann im Dezember 2018 1 Woche auf einer anderen Sache krank geschrieben,nun meine Frage,ich war im März 2019 für 3 Wochen in Reha für die erste Krankheit,,bekomme ich meine Lohnfortzahlung für die 3 Wochen Reha vom Arbeitgeber oder wird es an der ersten Krankheit an gerechnet,6 Wochen Fall??
Susi meint
26. März 2019 at 15:23
Hallo
Ich bin jetzt 3 wochen krankgeschrieben. Da aber eine kleine op ansteht, würde ich in der Zwischenzeit wieder arbeiten gehen . Wenn dann die OP ansteht werde ich wohl wieder für drei bis sechs Wochen krank sein zählen da die ersten drei Wochen auch schon? Krankheit ist die selbe…
MfG Susi
Francesca meint
13. März 2019 at 7:52
Hallo, wie funktioniert mit der Teilzeit? Ich arbeite 3 Tage pro Woche… bekomme ich Krankengeld ab der 7.Woche oder ab dem 43. Arbeitstag?
Danke im voraus für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 11:44
Hallo Francesca,
Krankengeld gibt es unabhängig vom Arbeitsumfang ab der siebten Woche.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Axel F. meint
3. März 2019 at 14:29
Frage: Ich war bis einschließlich 03.02.2019 krank geschrieben – dieser Tag war ein Sonntag. Die Krankenkasse hat aber Krankengeld nur bis Freitag, 01.02.2019 gezahlt mit dem Hinweis, dass das letzte Wochenende der Krankschreibung nicht einzurechnen sei, da man am Wochenende sowieso nicht arbeiten gehen würde. Ist das so korrekt?
Axel
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:46
Hallo Axel,
das Krankengeld ist ein Ersatz für ausfallendes Arbeitsentgelt. Wenn keine Arbeit ausfällt, wird sie auch nicht ersetzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
20. Februar 2019 at 0:39
Hallo
ich bin seit 1 Jahr zu hhause bekomme Krankengeld und wollte mal fragen an welchem Tag überwiesen wird am 1 des Monats oder wann weil ich jetzt nix bekommen habe. Danke für die Antwort.
Gudrun G. meint
15. Februar 2019 at 13:48
Zählt die 78-Wochen Frist auch, wenn die Krankheitstage noch in die Arbeitgeber-Leistung fallen?
Meine KK berechnet einzelne Wochen/Tage seit dem 10.5.2016 in diese Frist, obwohl ich erst seit dem 18.12.2017 Krankengeld durch die KK bezogen habe. Meiner Berechnung nach hätte ich bis Ende Juni ein Anrecht auf die Zahlung – die KK schreibt mir jetzt aber dass sie die Zahlungen zum 7.April 2019 einstellen. Ist die Berechnung so korrekt? Es gab für die kurzen Phasen in den Jahren 2016/17 eine andere Diagnose als für den langen Zeitraum ab 2/2018
Margitta meint
29. Januar 2019 at 22:46
Ich war für eine Woche krank geschrieben wegen einer Lungenentzündung tut meine Krankenkasse die Woche übernehmen oder mein Arbeitgeber?
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 8:56
Hallo Margitta,
normalerweise springt die Krankenkasse erst nach sechs Wochen ein. Davor zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in der Regel weiter.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf B. meint
27. Januar 2019 at 10:55
Hallo, bin am 29.5.2018 erstmalig in 2018 wegen meiner Wirbelsäule erkrankt aber zwischenzeitlich immer wieder zur Arbeit gegangen. Immer wenn es nicht mehr ging suchte ich den Orthopäden auf und ließ mich behandeln. Dort wurde ich dann ein bis zwei Wochen AU geschrieben. Seit dem 29.11.2018 werde ich jetzt dauerhaft bis zur Rente am 28.2.2019 Au geschrieben.
Meine Frage ist jetzt welchen Monat muss die Krankenkasse [Name v. Red. entfernt] zur Berechnung des Krankengeldes nehmen.
SiLo meint
10. Januar 2019 at 13:49
Hallo 🙂
ich bin nun 5 Wochen krankgeschrieben aufgrund der selben Erkrankung.
Nun bin ich eine weitere Woche aufgrund einer anderen Erkrankung krankgeschrieben und ich weiss nicht, wann ich wieder fit sein werde. (6. Woche)
Zählen die 6 Wochen nun wieder neu, oder müsste ich dafür erstmal wieder arbeiten gehen?
Günter meint
29. Dezember 2018 at 21:01
Was ist wenn man ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt und ist nach der zweiten Woche für zwei Wochen krank. Bekommt man für diese 2 Wochen den Lohnausfall vom Arbeitgeber ersetzt oder von der Kasse oder bekommt man überhaupt nichts?
Und gibt es da einen Unterschied ob man befristet für nur 3 Monate im Jahr arbeitet oder von der 70 Tagesregel Gebrauch macht, als wenn man ohne dieser Befritung arbeitet weil man ja keine sozialversicherungspflichtige Beiträge abführt.
Also ich meine jetzt ob da ein Unterschied ist wenn man z.B. nur in der 6. Woche krank wäre.
Karl M. meint
6. Dezember 2018 at 22:48
Hallo,
Ich war vom 22.10.2018 bis einschließlich 30.11.2018 krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber behauptet ich wäre daher im Krankengeldbezug und würde daher für den Monat November keine Lohnzahlung erhalten.
Ist es nicht so, dass der Krankgeldbezug mit Anbruch der siebten Krankheitswoche beginnt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
arbeitsrechte.de meint
17. Dezember 2018 at 8:40
Hallo Karl M.,
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) besagt hierzu Folgendes:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hank meint
3. Dezember 2018 at 10:47
Hallo,
Mein Fall:
Ich habe am 01.09. eine Arbeit in der Pflege angenommen, Schichtdienst, im Arbeitsvertrag ist ein Entgelt festgelegt.
Vor meiner ersten Schicht am 21.09. erkrankte ich leider so sehr, dass ich Arbeitsunfähig wurde und immer noch bin.
Ein Entgelt wurde vom Arbeitgeber nicht gezahlt, der Arbeitgeber hat es versäumt mich in der KK anzumelden, ich wurde zum 15.10. gekündigt.
Nun weigert sich die KK KG zu zahlen und behauptet, dass die Versicherung nur besteht, wenn tatsächlich Entgelt gezahlt wurde.
Ich weiß nicht weiter…
Iris F. meint
21. Oktober 2018 at 13:42
Werden bei den 6 Wochen, die der Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt, die ganzen Wochen gerechnet oder die „Arbeitstage“, an denen man erkrankt ist. Beispiel: 1.-5.10.18 (dazwischen ist ein Feiertag). Zählt es nur als 1 Woche oder als 4 Arbeitstage?
Danke für eine Antwort,
Iris
Asmussen meint
9. Oktober 2018 at 10:49
Wenn ich im Jahr z. B. 2 mal mit der selben Krankheit krank geschrieben werde wie verhält es sich mit der 6 Wochen Frist?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 10:52
Hallo Asmussen,
§ 3 Abs. 1 EntgFG lautet:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
24. August 2019 at 18:03
ich verstehe den Unterschied zwischen dem 1. und dem 2. Punkt nicht. Muss ich jetzt 6 Monate oder 12 Monate arbeiten bevor ich wieder Lohnfortzahlung bekommen mit der gleichen Krankheit
Tutku S. meint
29. September 2018 at 23:53
Ich leide unter Depressionen und Erschöpfung. Ich war 4 Wochen krank geschrieben und dann habe ich zwei Wochen Urlaub eingereicht. Danach wurde ich erneut für 4 Wochen krank geschrieben. Jetzt sagt die Krankenkasse, dass ich einen Antrag auf Krankengeld stellen muss da ich über 6 Wochen insgesamt ein und dieselbe Krankheit hatte. Kennt sich jemand damit aus?
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 16:14
Hallo Tutku,
wenn Sie Zweifel an den Informationen Ihrer Krankenkasse haben, können Sie die Sachlage von einem Anwalt prüfen lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
rieß meint
27. August 2018 at 20:30
wie ist das mit befristet verträge zbsp.
arbeitsvertrag läuft bis zum 31.08.2018 der arbeitsnehmer ist 2wochen zuvor erkrankt der vertrag ist nicht verlänger wurden
es gibt keine lohnfortzahlung durch den arbeitsgeber weil vertrag befristet ist der arbeitsnehmer ist immer noch krank
ab wann muss die krankenkasse zahlen
rieß
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:06
Hallo rieß,
ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Regel gibt es bei einem bestehenden Arbeitsvertrag nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung das Krankengeld von der Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens meint
17. August 2018 at 11:11
Das System wann das Krankengeld überwiesen wird halte ich für verbesserungswürdig.
Mal ein Beispiel.: Die 6 Wochem wurden überschritten. Der Arzt schreibt einen um weitere 6 Wochen krank. Dann wird das Krankengeld erst am letzten Krankschreibungstag überwiesen. Das man vielleicht Verpflichtungen hat wird nicht berücksichtigt.
Macht es nicht Sinn, das das Krankengeld direkt mit dem Arbeitgeber verrechnet wird. Der Arbeitgeber weiss ja am besten, wann der Arbeitnehmer bei der Arbeit ist.
Ralf M. meint
12. August 2018 at 12:47
Zählt eine 5 wöchige Kur bei der Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt wurde zu den 78 Wochen oder nicht.
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 14:56
Hallo Ralf M.,
wir sind nicht befugt zu beurteilen, ob bestimmte Maßnahmen im Einzelfall in die 78 Wochen fällt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder im Streitfall an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
11. August 2018 at 17:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird das Krankengeld automatisch ausgezahlt oder muss ich dies beantragen ? Ich bin seit 90 Tagen krank geschrieben und habe bis jetzt noch keine Entgeltfortzahlung erhalten.
Lieben Dank im voraus für alle Antworten
Herzliche Grüße
Sabine
arbeitsrechte.de meint
31. August 2018 at 14:34
Hallo Sabine,
Krankengeld und Entgeltfortzahlung sind zwei verschiedene Sachen. Die Entgeltfortzahlung kommt automatisch vom Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit.
Krankengeld wird anschließend von der Krankenkasse gezahlt. Arbeitnehmer müssen bei der Krankenkasse regelmäßig Nachweise darüber vorzulegen, dass ein entsprechendes Krankengeld benötigt wird. Erst dann erfolgen Auszahlungen. Bei Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an Ihre Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reiner meint
25. Februar 2020 at 13:58
Hallo Sabine! ich habe das auch so gedacht, dass das Geld automatisch überwiesen wird, da habe ich falsch gedacht, bin aber Selbstständig, musste bei der Krankenkasse anrufen, und die sagten mir das ich Formulare ausfüllen müsste um Geld zu kriegen,
sind mir geschickt worden, dann hat alles funktioniert. Wenn du aber eingestellt bist, verstehe ich das nicht. Ruf einfach mal an.
Gruß Reiner
robert B. meint
18. Juli 2018 at 10:38
ab wann gild die Frist 78 Wochen des Krankengeldes nun. ab dem Tag der ersten Krankmeldung Z,B. 11.10.17 oder nach 6 wochen wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlen nuss?
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 8:22
Hallo Robert,
die Frist für das Krankengeld läuft, sobald das Krankengeld gezahlt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen meint
15. November 2018 at 18:06
Hallo,
bin seit 29.10 krankgeschrieben, ab wann bekomme ich Krankengeld.
arbeitsrechte.de meint
16. November 2018 at 15:50
Hallo Carmen,
ab der siebten Krankheitswoche wird Krankengeld gezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathi meint
29. Juli 2019 at 15:51
Hallo,
ich bin Schwanger, arbeite Teilzeit 3 Tage Woche. Aktuell bin ich krankgeschrieben.
Wird bei mir trotzdem die ganz normale 5 Tage Woche berechnet, oder die einzelnen Krankheitstag?
Danke.