Der 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.
Kurz & knapp: Krankheit
Arbeitnehmer, die krank sind, müssen sich nach einer Behandlung vom Arzt bestätigen lassen, dass sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Dauert die Krankheit länger an, springt die Krankenkasse ein und Arbeitnehmer bekommen Krankengeld.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht:
Manchmal macht zu viel Stress auf Arbeit, der sich beispielsweise durch Mobbing am Arbeitsplatz manifestieren kann, jedoch krank. Schlaflosigkeit und dauerhaftes Grübeln über die Gründe der kollegialen Abwertung, aber auch wiederkehrende Erkältungen verursachen zum Teil hohe Ausfallquoten. Dies sorgt in der Regel für Missmut beim Arbeitgeber, die vornehmlich die Kostenseite sehen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie mit Krankheit im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und ob Arbeitnehmer fürchten müssen, wenn sie nach 6 Wochen immer noch krank sind, eine Kündigung überreicht zu bekommen.
Rund um das Thema „Krankheit“ gibt es unzählige Fragen, mit denen sich Arbeitnehmer häufig konfrontiert sehen. Diese haben wir für Sie in unserem Artikel: „Die 5 häufigsten Fragen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht: Hätten Sie’s gewusst?“ zusammengefasst.
Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?
Gerade in Großraumbüros wird die Erkrankung von Mitarbeitern viel diskutiert. Viren und Bakterien verbreiten sich hier leichter als anderswo und auch die Lärmbelastung kann ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitnehmer irgendwann ausfallen. Wenn der Weg zum Arzt statt zum Arbeitsort aufgenommen wird, ist die Frage: Wann müssen Sie Ihren Vorgesetzten oder einen Personalverantwortlichen darüber informieren, dass Sie an diesem Tag oder vielleicht auch länger ausfallen?
Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?
Die notwendigen Informationen dazu, wie Sie sich bei Krankheit verhalten müssen, erhalten Sie aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Es verlangt dem Erkrankten ab, die entsprechende Stelle zeitnah und damit unverzüglich über die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren – damit eine entsprechende Koordinierung der anstehenden Termine und liegengebliebenen Aufgaben erfolgen kann.
Zu welchem Zeitpunkt spätestens ein Attest – auch als gelber Schein bekannt – vorliegen muss, liegt für gewöhnlich im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann darauf bestehen, schon am ersten Tag einen solchen Nachweis zu erhalten.
Andere Unternehmen handeln das Thema kulanter und fordern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am vierten Tag ein. Was konkret in Ihrem Beschäftigungsverhältnis gilt, sollten Sie daher in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem geltenden Tarifvertrag nachlesen.
Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Eine der wesentlichen Errungenschaften im Arbeitsschutz ist, dass Arbeitnehmer beim Vorliegen einer Krankheit nicht um ihre Existenz bangen müssen, denn: Haben sie den Infekt oder einen gebrochenen Arm nicht selbst verschuldet, dürfen sie bis zu sechs Wochen die reguläre Weiterzahlung ihres Gehalts oder Lohns verlangen.
Was aber passiert, wenn Sie, kurz nachdem Sie wieder gesund sind und an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, erneut erkranken? Handelt es sich um eine gänzlich andere Krankheit, die mit der ersten nichts zu hat, beginnt der 6-Wochen-Zyklus erneut. Wenn Sie jedoch erneut von der ursprünglichen Erkrankung eingeholt werden, können Sie sich nicht auf die Entgeltfortzahlung berufen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?
Gerade psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht schon nach ein bis zwei Wochen ausgestanden. Wer seinen Arbeitsvertrag wegen Krankheit länger als sechs Wochen nicht erfüllen kann, erhält jedoch keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr. Auf finanzielle Unterstützung muss er deswegen jedoch nicht verzichten, da bei gesetzlicher Versicherung für gewöhnlich die Krankenkasse einspringt. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld.
Wie viel Geld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ist im Sozialgesetzbuch Buch Fünf (§ 5 Abs. 1) festgehalten. Es beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Achtung: Nicht jeder Versicherte kann sich bei Krankheit auf Krankengeld berufen. Wer von der Familienversicherung profitiert, hat das Nachsehen, ebenso wie Pflichtversicherte (dazu zählen beispielsweise Studenten, Hartz-4-Empfänger und Praktikanten).
Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall
Häufig von Krankheit geplagte Arbeitnehmer sind oftmals eine Belastung für Unternehmen, da sie Kosten haben, die nicht durch eine entsprechende Leistung wieder hereingespült werden. Viele überlegen sich deshalb, ob sie rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten können. Im Folgenden führen wir daher unter anderem aus, ob das Arbeitsrecht eine Kündigung bei Krankheit vorsieht.
Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?
Welche Rechte und Pflichten beide Vertragspartner in einem Rechtsgeschäft haben, geht in der Regel aus einem Arbeitsvertrag hervor. Dieser wird der besseren Nachweisbarkeit halber schriftlich formuliert und von beiden unterschrieben. In der Konsequenz bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass einer im Laufe der Zeit niemals gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen verstößt. Die Frage ist: Wann kann ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen? Ist diese Maßnahme auch bei Krankheit gerechtfertigt?
Eine Abmahnung bezieht sich für gewöhnlich auf ein bestimmtes Fehlverhalten des Beschäftigten, das der Vorgesetzte nicht (mehr) hinnehmen will. Er weist ihn deshalb schriftlich darauf hin, es künftig zu unterlassen, um nicht den Jobverlust zu riskieren. Das Auftreten einer Krankheit ist jedoch nur selten eigenverschuldet und deshalb auch nicht abmahnbar.
Anders sieht es aus, wenn eine Krankmeldung zu spät eingereicht wurde und dadurch beispielsweise Störungen im Betriebsablauf entstanden. Hierauf hätte der Erkrankte sehr wohl Einfluss gehabt, weshalb der Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung mit einer Abmahnung wegen Krankheit geahndet werden darf.
Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?
Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen besondere Erfordernisse einhalten, wenn sie Entlassungen vornehmen wollen. Festgehalten sind diese im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Damit eine Kündigung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt und damit sozial gerechtfertigt ist, muss der ausschlaggebende Grund einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:
- personenbedingte Kündigung: Ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind bestimmte im Arbeitnehmer selbst liegende Ursachen (Hierzu kann das Vorliegen einer Krankheit gehören.)
- betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einer mangelhaften Auftragslage.
- verhaltensbedingte Kündigung: Kommt ein Beschäftigter oft zu spät, beleidigt Kollegen oder stiehlt Betriebseigentum, ist er unter bestimmten Umständen seinen Job los.
In der überwiegenden Zahl der Fälle, kommt es zu verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen, denn: Die einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist vonseiten des Gesetzgebers mit hohen Hürden versehen – so auch bei Krankheit.
Grundlegende Regel im Arbeitsrecht ist fast immer: Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.
Das heißt: Nur wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den kranken Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, kann eine Entlassung rechtens sein. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, hat der Unternehmer deshalb nach billigem Ermessen vorzugehen und auch zu berücksichtigen, welche Faktoren auf Arbeitnehmerseite gegen diese Entscheidung sprechen (z. B. sein Alter und damit die Chance einen neuen Arbeitsplatz zu finden, zu leistende Unterhaltszahlungen, sein Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit).
Ebenso muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall nachweisen können, dass er erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch das Fehlen des erkrankten Mitarbeiters hat bzw. voraussichtlich haben wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf kommt, die nicht aus arbeitgeberseitiger mangelhafter Planung oder anderen Verfehlungen resultieren.
Im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Kündigung ist ebenso die Entwicklung der Gesundheit des Betroffenen zu untersuchen. Muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft seinen arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht voll umfänglich nachkommen kann, handelt es sich um eine Negativprognose. Diese ist wesentliche Voraussetzung für eine Entlassung wegen Krankheit.
Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit
Haben Sie Zweifel daran, ob sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Grundlagen gehalten hat, kann es helfen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob sich alles mit rechten Dingen abgespielt hat. Streben Sie diesen Weg an, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Er kennt die juristischen Kniffe und vor allem auch die einzuhaltenden Fristen. Mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht haben Sie demnach beste Chancen, Ihr Recht auch durchzusetzen.
Eva meint
12. Juni 2022 at 12:32
Hallo,
Ich bin teilzeitbeschäftigt (Mo-Do, je 8h pro Tag) ich werde nach Stunden bezahlt. Also im im Schnitt haben wir 32h vereinbart. Allerdings je nach Bedarf können die Stunden auch mal anders verteilt werden. Ich wurde diese Woche Mittwoch und Donnerstag krank geschrieben. Kann ich mir die insgesamt 16h, die ich hätte arbeiten sollen, in meinen Stundenkonto anrechnen lassen?
Vielen Dank im Voraus,
Eva
Virginia meint
14. Januar 2022 at 20:31
1) Muss ein Arbeitnehmer in einer Längeren Krankheitsphase seinen Jahresurlaub für das Folgejahr einreichen obwohl noch nicht ersichtlich ist wann er wieder einsatzfähig ist?
2) Wenn er dann nach allen anderen Kollegen einreicht, muss er dann z.B. als Erziehungsberechtigter mit Schulpflichtigem Kind auf Urlaub in den Ferien verzichten weil er zu spät den Urlaub eingereicht hat?
3) Ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet sich in der Zeit einer längeren Arbeitsunfähigkeit über Erneuerungen am Arbeitsplatz zu informieren die nur im Betrieb mitgeteilt werden, obwohl er krank ist?
4) Darf ein Arbeitgeber verlangen, das mann 24/7 für die Firma erreichbar sein muss oder gilt das erst ab Dienstbeginn und muss es wenn erlaubt vergütet werden?
5) Darf ein vorgesetzter über Krankheiten anderer Mitarbeiter mit Kollegen sprechen, wenn diese ihm den Grund einer AU freiwillig mitgeteilt haben?
6) Darf der Arbeitgeber Zeitlich fest legen wann man sich krank melden muss? Bsp: Immer nur in der zeit von 6-7 Uhr wenn ein Schichtsystem herrscht bei dem der Dienstbeginn der Letzten Schicht weit aus später ist?
7) Darf der Arbeitgeber Pausenzeiten selbstständig im System festlegen wenn der Arbeitnehmer keine Pause machen konnte? (Kunden die fertig betreut werden müssen oder Arbeitspensum das geschafft werden muss)
8) Darf ein Betrieb Azubis als auch Gesellen alleine für eine Schicht in der Betriebsstätte einsetzen, auch wenn es nur 1-2 Stunden sind?
9) Steht einem Azubi der Tag vor der Prüfung als freier Tag zu wenn er seine Prüfung wiederholt?
10) Sind Besorgungen die Prüfungsrelevant sind, Schulaufgaben oder das Berichtsheft führen in der Arbeitszeit zu erlauben? Bsp: Konzept beim Drucker abholen für Prüfung weil dieser gleiche Öffnungszeiten wie der eigene Betrieb hat, oder aufgaben nur im Betrieb gemacht werden können weil Geräte nur dort Vorhanden sind.
11) Wem MUSS man seine Persönlichen Daten wie Telefonnummer mitteilen? Nur seinen Vorgesetzten und direkten Kollegen oder sämtlichen Mitarbeiten des Betriebes?
12) Gilt ein Urlaub noch als Erholungsurlaub wenn man an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen von Kollegen im Urlaub angerufen wird weil man Fragen beantworten muss?
Ich habe noch so unglaublich viele Fragen die sich im Laufe der Jahre durch verschiedene Situationen im Umfeld ergeben haben. Würde mich über die ein oder andere Antwort freuen. Sachen wie Elternurlaub in Ferien nach Bundesurlaubsgesetzt §7 Absatz 1 oder § 6 Datenschutzgesetz wenn es um sensible Daten eines AN geht hab ich schon mehrfach gelesen, und dort schon Antworten gefunden. Dennoch besteht großes Interesse am Rechtssystem 🙂
R.B. meint
12. April 2023 at 13:22
1.nein,2.Es kommt drauf an, 3.nein, 4. Nicht erlaubt. 5.nein. 6.Ja, 7.AN muss nach 6 h
30min. Pause machen Arbeitspensum ist kein Grund sie nicht zu nehmen. 11. Nur Vorgesetzten und HR. 12. Nicht abheben 😉
Gisi C. meint
12. Dezember 2021 at 20:05
Bin bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt
Wurde am 06.12,21 von dem Unternehmen in welchem ich gerade arbeite , nach einem halben Tag heim geschickt. war sehr erkältet und hustete stark. Der Betrieb hatte Angst ich stecke andere Mitarbeiter an.
Da mein Arzt nur bis 11 Uhr geöffnet hatte, bin ich tags darauf gleich über videochat in Kontakt getreten und wurde bis einschliesslich 11.12.21 krankgeschrieben.Am 08.12.21 habe per Einschreiben mit abgabe in der Firma versendet. Ausgehändigt laut Post .10.12.21.
Mein Chef telefonierte ständig bei mir an während meiner Krankschreibung. Beorderte mich am 10.12.21 auch in das Leiharbeitnehmer Büro. Dort wurde mir mitgeteilt, man zöge mir 5 Tage Urlaub ab, da die Krankmeldung noch nicht da wäre. Dürfen Leiharbeitnehmer dies tun?
Helena meint
11. Mai 2021 at 10:07
Guten Tag,
In meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass ich meinem Arbeitgeber den Grund für meine Krankheit mitteilen muss. Nun möchte ich fragen, ob das überhaupt rechtlich vertretbar ist, auch wenn es im Vertrag steht.
Vielen Dank schonmal im Voraus !
Rico meint
18. März 2021 at 9:24
Hallo,
ich habe eine Frage:
Kann mich der Arbeitgeber während ich vom Arzt AU geschrieben bin einfach so
kündigen, ich dachte immer das das nicht rechtens sei während einer Erkrankung
gekündigt zu werden und noch dazu bin ich 80% Schwerbehindert.
Manuel meint
5. Februar 2021 at 19:39
Hallo ich habe einen Arbeitsunfall gehabt und mir die Schulter ausgekugelt und mein arbeitgeber verlangt wenn ich keinen Schaden haben dann soll ich trotz Krankmeldung nach 5 Tagen wieder arbeiten darf er das
Max meint
11. Dezember 2020 at 12:35
Hallo, ich bin seit drei Monaten arbeitsunfähig bis aus Weiteres. Anfang März steht auch noch eine Operation an. Die gemacht werden muss. Ich werde auch bis dahin weiter au sein. Mein Arbeitgeber ist nicht erfreut, dass ich ausfalle und hat im letzten Telefongespräch mich das auch spüren lassen. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die Op informieren. Nach der Op werde ich dann noch einige Wochen ausfallen. Leider finde ich im Netz keine klare Aussage dzbgl.