Der 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.
Kurz & knapp: Krankheit
Arbeitnehmer, die krank sind, müssen sich nach einer Behandlung vom Arzt bestätigen lassen, dass sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Dauert die Krankheit länger an, springt die Krankenkasse ein und Arbeitnehmer bekommen Krankengeld.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht:
Manchmal macht zu viel Stress auf Arbeit, der sich beispielsweise durch Mobbing am Arbeitsplatz manifestieren kann, jedoch krank. Schlaflosigkeit und dauerhaftes Grübeln über die Gründe der kollegialen Abwertung, aber auch wiederkehrende Erkältungen verursachen zum Teil hohe Ausfallquoten. Dies sorgt in der Regel für Missmut beim Arbeitgeber, die vornehmlich die Kostenseite sehen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie mit Krankheit im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und ob Arbeitnehmer fürchten müssen, wenn sie nach 6 Wochen immer noch krank sind, eine Kündigung überreicht zu bekommen.
Rund um das Thema „Krankheit“ gibt es unzählige Fragen, mit denen sich Arbeitnehmer häufig konfrontiert sehen. Diese haben wir für Sie in unserem Artikel: „Die 5 häufigsten Fragen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht: Hätten Sie’s gewusst?“ zusammengefasst.
Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?
Gerade in Großraumbüros wird die Erkrankung von Mitarbeitern viel diskutiert. Viren und Bakterien verbreiten sich hier leichter als anderswo und auch die Lärmbelastung kann ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitnehmer irgendwann ausfallen. Wenn der Weg zum Arzt statt zum Arbeitsort aufgenommen wird, ist die Frage: Wann müssen Sie Ihren Vorgesetzten oder einen Personalverantwortlichen darüber informieren, dass Sie an diesem Tag oder vielleicht auch länger ausfallen?
Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?
Die notwendigen Informationen dazu, wie Sie sich bei Krankheit verhalten müssen, erhalten Sie aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Es verlangt dem Erkrankten ab, die entsprechende Stelle zeitnah und damit unverzüglich über die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren – damit eine entsprechende Koordinierung der anstehenden Termine und liegengebliebenen Aufgaben erfolgen kann.
Zu welchem Zeitpunkt spätestens ein Attest – auch als gelber Schein bekannt – vorliegen muss, liegt für gewöhnlich im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann darauf bestehen, schon am ersten Tag einen solchen Nachweis zu erhalten.
Andere Unternehmen handeln das Thema kulanter und fordern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am vierten Tag ein. Was konkret in Ihrem Beschäftigungsverhältnis gilt, sollten Sie daher in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem geltenden Tarifvertrag nachlesen.
Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Eine der wesentlichen Errungenschaften im Arbeitsschutz ist, dass Arbeitnehmer beim Vorliegen einer Krankheit nicht um ihre Existenz bangen müssen, denn: Haben sie den Infekt oder einen gebrochenen Arm nicht selbst verschuldet, dürfen sie bis zu sechs Wochen die reguläre Weiterzahlung ihres Gehalts oder Lohns verlangen.
Was aber passiert, wenn Sie, kurz nachdem Sie wieder gesund sind und an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, erneut erkranken? Handelt es sich um eine gänzlich andere Krankheit, die mit der ersten nichts zu hat, beginnt der 6-Wochen-Zyklus erneut. Wenn Sie jedoch erneut von der ursprünglichen Erkrankung eingeholt werden, können Sie sich nicht auf die Entgeltfortzahlung berufen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?
Gerade psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht schon nach ein bis zwei Wochen ausgestanden. Wer seinen Arbeitsvertrag wegen Krankheit länger als sechs Wochen nicht erfüllen kann, erhält jedoch keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr. Auf finanzielle Unterstützung muss er deswegen jedoch nicht verzichten, da bei gesetzlicher Versicherung für gewöhnlich die Krankenkasse einspringt. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld.
Wie viel Geld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ist im Sozialgesetzbuch Buch Fünf (§ 5 Abs. 1) festgehalten. Es beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Achtung: Nicht jeder Versicherte kann sich bei Krankheit auf Krankengeld berufen. Wer von der Familienversicherung profitiert, hat das Nachsehen, ebenso wie Pflichtversicherte (dazu zählen beispielsweise Studenten, Hartz-4-Empfänger und Praktikanten).
Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall
Häufig von Krankheit geplagte Arbeitnehmer sind oftmals eine Belastung für Unternehmen, da sie Kosten haben, die nicht durch eine entsprechende Leistung wieder hereingespült werden. Viele überlegen sich deshalb, ob sie rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten können. Im Folgenden führen wir daher unter anderem aus, ob das Arbeitsrecht eine Kündigung bei Krankheit vorsieht.
Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?
Welche Rechte und Pflichten beide Vertragspartner in einem Rechtsgeschäft haben, geht in der Regel aus einem Arbeitsvertrag hervor. Dieser wird der besseren Nachweisbarkeit halber schriftlich formuliert und von beiden unterschrieben. In der Konsequenz bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass einer im Laufe der Zeit niemals gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen verstößt. Die Frage ist: Wann kann ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen? Ist diese Maßnahme auch bei Krankheit gerechtfertigt?
Eine Abmahnung bezieht sich für gewöhnlich auf ein bestimmtes Fehlverhalten des Beschäftigten, das der Vorgesetzte nicht (mehr) hinnehmen will. Er weist ihn deshalb schriftlich darauf hin, es künftig zu unterlassen, um nicht den Jobverlust zu riskieren. Das Auftreten einer Krankheit ist jedoch nur selten eigenverschuldet und deshalb auch nicht abmahnbar.
Anders sieht es aus, wenn eine Krankmeldung zu spät eingereicht wurde und dadurch beispielsweise Störungen im Betriebsablauf entstanden. Hierauf hätte der Erkrankte sehr wohl Einfluss gehabt, weshalb der Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung mit einer Abmahnung wegen Krankheit geahndet werden darf.
Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?
Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen besondere Erfordernisse einhalten, wenn sie Entlassungen vornehmen wollen. Festgehalten sind diese im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Damit eine Kündigung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt und damit sozial gerechtfertigt ist, muss der ausschlaggebende Grund einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:
- personenbedingte Kündigung: Ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind bestimmte im Arbeitnehmer selbst liegende Ursachen (Hierzu kann das Vorliegen einer Krankheit gehören.)
- betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einer mangelhaften Auftragslage.
- verhaltensbedingte Kündigung: Kommt ein Beschäftigter oft zu spät, beleidigt Kollegen oder stiehlt Betriebseigentum, ist er unter bestimmten Umständen seinen Job los.
In der überwiegenden Zahl der Fälle, kommt es zu verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen, denn: Die einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist vonseiten des Gesetzgebers mit hohen Hürden versehen – so auch bei Krankheit.
Grundlegende Regel im Arbeitsrecht ist fast immer: Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.
Das heißt: Nur wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den kranken Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, kann eine Entlassung rechtens sein. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, hat der Unternehmer deshalb nach billigem Ermessen vorzugehen und auch zu berücksichtigen, welche Faktoren auf Arbeitnehmerseite gegen diese Entscheidung sprechen (z. B. sein Alter und damit die Chance einen neuen Arbeitsplatz zu finden, zu leistende Unterhaltszahlungen, sein Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit).
Ebenso muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall nachweisen können, dass er erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch das Fehlen des erkrankten Mitarbeiters hat bzw. voraussichtlich haben wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf kommt, die nicht aus arbeitgeberseitiger mangelhafter Planung oder anderen Verfehlungen resultieren.
Im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Kündigung ist ebenso die Entwicklung der Gesundheit des Betroffenen zu untersuchen. Muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft seinen arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht voll umfänglich nachkommen kann, handelt es sich um eine Negativprognose. Diese ist wesentliche Voraussetzung für eine Entlassung wegen Krankheit.
Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit
Haben Sie Zweifel daran, ob sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Grundlagen gehalten hat, kann es helfen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob sich alles mit rechten Dingen abgespielt hat. Streben Sie diesen Weg an, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Er kennt die juristischen Kniffe und vor allem auch die einzuhaltenden Fristen. Mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht haben Sie demnach beste Chancen, Ihr Recht auch durchzusetzen.
Axel L. meint
31. Juli 2018 at 12:31
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrecht.de,
leider finde ich keinen Hinweis auf mein Problem. Ich bin seit dem 01.06. krankgeschrieben und danach fristlos gekündigt worden. Die Kdg. erhielt ich am 07.06. per Post.
Die Krankenkasse weigert sich bis heute vehement Krankengeld zu zahlen, da mich mein (Ex)-AG rückwirkend zum 31.05. abgemeldet hat.
Auf meine Frage im heutigen Telefonat, ob die Krankenkasse grundsätzlich die Abmeldung rechtlich vorrangig zur eigentlichen Kdg. stellt, antwortete man mir mit JA!
Ist das eigentlich rechtlich abgesichert? Seit dem 01.06. bin ich in psychiatrischer Behandlung und komplett ohne Einkommen. Ich weiss nicht mehr weiter. Haben Sie einen Tip für mich?
Mit freundlichen Grüßen
Axel L.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 16:28
Hallo Axel L.,
Ihr Sachverhalt scheint recht komplex zu sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg E. meint
26. Juli 2018 at 16:28
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei uns im Betrieb einen Mitarbeiter der mit seinen Aufgaben komplett überlastet ist und auch bei kleinsten Tätigkeiten mittlerweile „zu macht“. Er ist nicht mehr imstande zwischen wichtigen und unwichitgen Aufgaben zu unterscheiden und blockiert sich bei der Entscheidungsfindung komplett, so daß seine Arbeit liegen bleibt. Dieser Zustand ist mittlerweile für uns unhaltbar, wir möchten den MA aber aufgrund seiner Qualifikation nicht verlieren oder gar kündigen. Er selbst zieht es nicht in Betracht sich in ärztliche oder gar psychartische Behandlung zu geben, da er mit seiner Situation auch im privaten Bereich überfordert ist und selbst keinen Ausweg aus dieser Spirale nach unten findet.
Welche Möglichkeit haben wir als Arbeitgeber diesem Mitarbeiter zu helfen, welche Maßnahmen können wir ihm auferlegen?
Vielen Dank für Ihre Ideen und Vorschläge
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 8:50
Hallo Jörg,
Arbeitgeber können bei einem begründeten Interesse den Angestellten dazu veranlassen den Betriebsarzt aufzusuchen. Darüber hinaus gibt es auf arbeitsrechtlichem Wege wenig Möglichkeiten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen die genauen Möglichkeiten aufzeigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis R. meint
26. Juli 2018 at 13:12
Guten Tag, meine Frau hat Schilddrüsen Krebs und war ein fast ein Jahr krank geschrieben. Sie ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweis mit 80 %. Sie hat vor ihrer Erkrankung an fünf Tagen die Woche Vormittags gearbeitet. Jetzt beginnt die Wiedereingliederung und ihr Chef verlangt das sie nicht mehr vormittags sondern nur noch Nachmittags arbeiten kann oder den Arbeitsplatz wechseln soll, weil er Drei andere Arbeitnehmer für meine Frau eingestellt hat. Darf er das so einfach, oder muss er sie weiterhin Vormittags beschäftigen? Anbei haben wir eine Sieben jährige Tochter.
Danke im voraus für ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 8:16
Hallo Dennis,
wie sich die rechtliche Situation gestaltet, kann leider nur ein Anwalt für Arbeitsrechte beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gisela meint
25. Juli 2018 at 10:51
Ende letzten Jahres hatte ich zwei Bandscheibenvorfälle und war 3 Wochen krank geschrieben. Da ich keine Vertretung habe und meine Hauptaufgabe abschlussrelevant ist, war ich gezwungen, trotz starker Schmerzen von zu Hause aus zu arbeiten. Urlaub ist in Ermangelung einer Vertretung ebenfalls kaum möglich (nie länger als 2 Wochen) und Überstunden sind an der Tagesordnung aufgrund des Umfangs meiner Aufgabe. Ich bin als normale Sachbearbeiterin, nicht als Führungskraft oä angestellt. Ist das alles so rechtens?
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 7:59
Hallo Gisela,
um den rechtlichen Status Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia H. meint
19. Juli 2018 at 10:26
Hallo liebes Team vom Arbeitsrecht.de,
War 7 Monate in einer Praxis angestellt,habe fristgerecht gekündigt!
Wegen Krankheit bin ich länger ausgefallen, für die Fehltage wurde immer eine Krankmeldung angegeben!
Jetzt will der Arbeitgeber mir meinen Urlaub kürzen, wegen meiner Fehltage!
Hatte 22 Tage auf eine 4 Tage Woche.
Ist das rechtlich erlaubt?
Viele Grüße Claudia
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 9:17
Hallo Claudia,
eine Änderung des Urlaubs auf Grund von Krankheit ist in der Regel nicht zulässig. Ob das in Ihrer Situation ebenfalls so zutrifft, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel Z. meint
22. Juni 2018 at 10:19
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
darf der Arbeitgeber die Kollegen und Azubis fragen, ob sie etwas zur Erkrankung/ Krankheitsgründen des erkrankten Mitarbeiters wissen?
Danke im Voraus und viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:05
Hallo Daniel Z.,
in der Regel muss der Arbeitgeber nicht von der Art der Erkrankung informiert werden. Unserer Kenntnis nach darf er nachfragen, muss aber nicht informiert werden. Die Rechtsprechung kann hier im Einzelfall aufschlussreich sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
21. Juni 2018 at 18:44
Hallo
Ich arbeite in einem Sicherheitsunternehmen und war 10 Tage Krank geschrieben , wo von aber nur 6 Tage auf meiner Abrechnung berücksichtigt worden sind.
Nach Aussage der Buchhaltung meinte die Firma das nur Krankstunden bezahlt werden wenn man tatsächlich eingeplant war.
Ich bin der Meinung das dies nicht richtig ist
arbeitsrechte.de meint
27. Juni 2018 at 13:58
Hallo Christian,
gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese muss gewöhnlich dem Lohn entsprechen, den er erhalten hätte, wenn er gesund gewesen wäre. Das heißt, er darf durch seine Krankheit nicht schlechter gestellt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franzi k. meint
11. Juni 2018 at 20:44
Hallo
Kann mein Arbeitgeber verlangen wenn ich an meinem dienstfreien Wochenende nicht eingesprungen bin wegen Kind krank nachträglich eine krank Meldung auf mein Kind zu verlangen für das ganze Wochenende?
Vielen Dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:06
Hallo Franzi,
hier ist entscheidend, was bezüglich Krankmeldung in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miriam meint
7. Juni 2018 at 19:10
Hallo,
ich war über eine Zeitarbeitsfirma im Unternehmen 7 Monate beschäftigt und wurde dann zum 01.05. übernommen. Am 18.05. wurde ich nach 2,5 Stunden Arbeitszeit nach Hause geschickt, weil ich krank war. In meiner Maiabrechnung wurde meine Fehlzeit (0,7 Tage) vom Gehalt abgezogen. Arbeitgeber sagt, die Krankenkasse muss zahlen. Die Krankenkasse sagt, angefangene Arbeitstage gelten als gearbeitet, Entgeltfortzahlung gibt es nur für ganze Tage.
Was ist nun korrekt?
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:06
Hallo Miriam,
lasen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen. Grundsätzlich müssen Sie für jede Krankheit im Kalenderjahr Entgeltfortzahlung erhalten (bis zu sechs Wochen). Erst darüber hinaus zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
1. Juni 2018 at 14:16
Hallo Zusammen,
habe mein Arbeitverhältnis zum 30.04.18 wegen Beginn der Rente ab dem 01.05.18 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag war der 16.04.18 – ab dann habe ich meinen Resturlaub genommen. Ab dem 23.04.18 wurde ich krank und war bis zum 18.05.18 krank geschrieben. Für 6 Tage Resturlaub, die ich wegen Krankheit nicht nehmen konnte, habe ich eine Zahlung erhalten.
Meine Frage: habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Eigenkündigung und Renteneintritt vom 01.05.18 bis zum 18.05.18.
arbeitsrechte.de meint
7. Juni 2018 at 13:08
Hallo Maria,
ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in der Regel nur, solange ein Arbeitsverhältnis besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
31. Mai 2018 at 17:41
Hallo, ich war jetzt 10 Monate krank geschrieben, mit einen spät erkannten und zunächst falsch behandelten Gendefekt. Nun bin ich wieder vollkommen arbeitsfähig, fühle mich fit und bei regelmäßigen ärztlichen Kontrollen, wird sich auch nichts daran ändern. Ich „muss “ jetzt noch eine Reha machen, die ich leider nicht ablehnen durfte ( vom Rentenbund) und habe mich jetzt bei meinem Arbeitgeber ab August wieder arbeitsfähig gemeldet. Daraufhin wurde mir gesagt, dass kein Interesse an meiner Arbeitskraft mehr besteht und man bedrängt mich mit einem Aufhebungsvertrag , weil man wohl nicht kündigen will ( ich habe eine GdB von 50%).Ich bin vollkommen fertig, weil ich unbedingt wieder in die Firma zurück wollte. Ich lehne den Aufhebungsvertrag erst mal ab . Wenn ich aber am 1. Arbeitstag die Kündigung erhalte, lohnt sich dann eine Kündigungschutzklage und was passiert mit mir in der Zeit bis zur Entscheidung? Muß ich mich arbeitslos melden?
arbeitsrechte.de meint
7. Juni 2018 at 11:24
Hallo Ina,
ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt nach Prüfung der Kündigung und aller Umstände beantworten. Wir bieten eine solche Rechtsberatung nicht an. Für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen sich Arbeitnehmer zunächst arbeitssuchend melden, und zwar spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist außerdem die Arbeitslosmeldung erforderlich, die persönlich erfolgen muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Doreen meint
5. Mai 2018 at 8:17
Hallo,ich bin seit 1 172 jahren krank geschrieben,meine Teilerwerbsminderungsrente ist jetzt durch und ich möchte gern wieder arbeiten gehen. An meinen alten Arbeitsplatz kann ich nicht zurück. Darf mein Arbeitgeber mich runterstufen wegen krankheitsbedingter Umsetzung ?
Teilweise werden auch arbeiten erledigt ,die ich an dem alten Arbeitsplatz erledigt habe.
MfG
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2018 at 14:51
Hallo Doreen,
Ihre Frage kann erst nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt. Wir dürfen diese Prüfung und Beratung nicht vornehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabi meint
27. April 2018 at 11:26
Hallo
Ich habe eine Frage zu den Arbeitsstunden im Krankheitsfall.
Eine Kollegin ist mehr als 6 Wochen krank. Es springt also die Krankenkasse für die Lohnzahlung ein.
Es liegt eine ordentliche Krankmeldung vor. Bekommt sie für die Krankheitstage, an denen die Krankenkasse den Lohn bezahlt die Arbeitsstunden auf dem Stundenkonto gutgeschrieben?
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 15:04
Hallo Gabi,
während der Arbeitsunfähigkeit kommt es für gewöhnlich zu keinen Veränderungen am Arbeitsstundenkonto, weder bei bestehender Lohnfortzahlung noch bei Zahlung von Krankengeld. Krankheit kann auch keine Minusstunden zur Folge haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele K. meint
13. April 2018 at 13:19
Sehr geehrte Damen und Herren
ist es erlaubt,das der Arbeitgeber bei einem Stundenlohn von 8,84€ und zgl. 1,16 € Leistungsprämie (Anwesenheitspflicht) bei 1 Woche Krankheit für den kompletten Monat die Leistungsprämie nicht bezahlt
und auch für den darauffolgenden Monat, bei 2 Wochen Krankeiheit während eines Monats werden für diesen Monat und auch für die darauffolgenden 2 Monate die 1,16 € Leistungsprämie nicht gezahlt.
die steht auch so im Vertrag.
Ich könnte noch verstehen, wenn für die Krankeitstage 1,16 € nicht bezahlt werden.
Die Folge ist das Arbeitnehmer krank zu Arbeit gekommen sind oder sich auch Urlaubstage für die Krankentage genommen haben.
für Ihre Mühe recht herzlichen Dank
mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 10:57
Hallo Gabriele,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann überprüfen, ob die Bedingungen einer solchen Prämie rechtens sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bärbel meint
4. April 2018 at 13:19
Hallo,
ich habe am 1.2. einen neue Stelle angenommen, war dann schon am 8.2. vier Werktage krank. Soweit alles kein Problem.
Weil jetzt bei der März Gehaltsabrechnung Geld gefehlte habe ich nachgefragt. Für mich und meinen Chef neu, war dass in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung besteht. Ist bei Ihm und mir halt nie vorgekommen. Auch das soweit in Ordnung. Jetzt sagt aber die Kasse, weil ich die Bescheinigung nicht geschickt habe (was ich normalerweise nicht tue weil ich finde die sammeln reichlich meiner Daten und es war ja nur eien Grippe) und das jetzt zu lange her ist muss ich auf das Geld verzichten.
Habe ich da wirklich keine Möglichkeit Einspruch einzulegen?
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 11:00
Hallo Bärbel,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob die Möglichkeit zum Einspruch besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dietmar meint
30. März 2018 at 19:43
Hallo,
ich war vom 01.06.2017 bis 23.02.2018 wegen G62.8-G krankgeschrieben, in der Zeit habe ich auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben abgeschlossen. Nach einer Woche Arbeit am 05.03.2018 wurde ich wieder bis zum 23.03.2018 krankgeschrieben diesmal wegen M54.4G, M54.1G. Der Arbeitgeber verweigert die Lohnvorzahlung, was soll ich machen?
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 12:08
Hallo Dietmar,
erkrankt ein Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
monka meint
26. März 2018 at 13:02
Hallo
Ich habe ein Arbeitsvertrag von 450 Euro bis850 Euro.
Ich arbeite von Montag bis Sonntag habe eins zwei Tage die Woche frei,wenn ich krankgeschrieben bin bekomme ich nur die tage bezahlt wo ich im Plan eingeteilt bin ist das rechtens.
Grosse monka meint
26. März 2018 at 13:10
Hallo
Ich habe ein Arbeitsvertrag von 450 Euro bis850 Euro.
Ich arbeite von Montag bis Sonntag habe eins zwei Tage die Woche frei,wenn ich krankgeschrieben bin bekomme ich nur die tage bezahlt wo ich im Plan eingeteilt bin ist das rechtens.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 11:38
Hallo monka,
während der Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers besteht in der Regel in Lohnfortzahlungsanspruch. Inwieweit das Vorgehen des Arbeitgebers in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist, kann und darf nur ein Anwalt beurteilen. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
König meint
21. März 2018 at 11:44
Hallo
Habe eine Frage bin jetzt nach 2 wöchiger Krankheit im Krankenhaus gelandet. Jetzt hat mein Chef mich gebeten das ich am Donnerstag wieder auf der Arbeit bin, meine Ärzte weigern sich aber mich gesund zu schreiben bis nicht alle Untersuchungen gelaufen sind.
Wie erkläre ich es nun meinem Chef meine Krankmeldung geht offiziell bis Samstag.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:12
Hallo König,
eine Rechtfertigung ist nicht notwendig. Die Krankschreibung schütz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Balou meint
12. März 2018 at 17:05
Hallo.
Meine Frau arbeitet in der Gastronomie. Sie hat immer Dienstag und Mittwoch frei.
Nun war sie ab Donnerstag krank. Ihr Chef rechnete nur Donnerstag und Freitag als krank.
Samstag und Sontag aber nicht erstab Montag wieder, am Dienstag war sie wieder gesund. Ist das rechtens? Sie hat doch Dienstag und Mittwoch frei.
Danke
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 10:41
Hallo Balou,
zählt das Wochenende laut Arbeitsvertrag als Arbeitstage und gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers während dieser Tage, hat der Arbeitgeber üblicherweise das Wochenende als „krankgeschrieben“ zu werten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessica W. meint
11. März 2018 at 15:34
Hallo Zusammen
Ich habe aufgrund eines Wegeunfalms zur Arbeit eine Verletzung am Fuß welche es mir unmöglich macht selbst mit dem Pkw zur Arbeit zur erscheinen oder die nächstmöglichen öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Meine Frage ist nun in wie weit mein Arbeitgeber mich verpflichten kann dennoch zur Arbeit zu erscheinen oder benötige ich hierfür eine ärztliche Bescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Wolff
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 9:53
Hallo Jessica,
sofern Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können, kann der Arbeitgeber ihr Erscheinen auf der Arbeit verlangen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franca meint
1. März 2018 at 18:48
Hallo,
Im meinen Arbeitsvertrag steht bei Krankheitsfall auch die Diagnose mitzuteilen! Ist das denn Rechtens, auch wenn ich den Vertrag so Unterschrieben habe?
Liebe Grüsse und Danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 11:55
Hallo Franca,
in der Regel sollte der Arbeitgeber nur über die Art einer Krankheit informiert werden, wenn diese z.B. ansteckend ist. Normalerweise muss sonst nur die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer angegeben werden. Ob die Formulierungen im Arbeitsvertrag so rechtens sind, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antonio meint
28. Februar 2018 at 14:08
Ich war 91 Tage krank.
Jetzt kann ich ganztags arbeiten?
der Arzt sagt ja
Aok wird auch informiert, dass ja die Krankheit vorbei ist.
Ich kann 8 Stunden arbeiten
aber die Arbeitssicherheit sagt NEIN
Was soll ich tun?
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:44
Hallo Antonio,
mit welcher Begründung und welcher Instanz genau wird Ihnen die erneute Arbeitsaufnahme verneint? Im Zweifelsfall wenden, Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu prüfen, ob andere Gründe vorliegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
26. Februar 2018 at 15:16
Hallo,
kurze Frage hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu reagieren wenn festgestellt wird dass ein Arbeitnehmer absichtlich eine Grippe Kranken Kollegen der Krank geschrieben ist besucht und sich länger dort aufhält und dann 5 Tage später auch eine Krankmeldung bringt?
Danke für die Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 11:01
Hallo Daniel,
hier bietet sich die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Burghardt meint
9. Februar 2018 at 15:56
ich bin seit 09.01.2017 wg. Depressionen krankgeschrieben. Jetzt setzt mich die Krankenkasse unter Druck, obwohl mir 78 Wochen um gesund zu werden zur Verfügung stehen.
Wie soll ich mich verhalten.
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:14
Hallo Burghardt,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie über die Möglichkeiten informieren, die in Ihrem Fall bestehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina meint
30. Januar 2018 at 20:41
Hallo zusammen,
kann der Arbeitgeber von einem verlangen, wenn man sich krank meldet, zu sagen was man hat?
Der Arbeitgeber möchte dass man ihm mitteilt, ob man erkältet ist ö.ä. oder ob die Erkrankung durch den Arbeitgeber verursacht wurde. Und wenn ja, welche Konsequenzen können daraus gezogen werden?
Würde mich über eine Antwort freuen.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:40
Hallo Martina,
der Arbeitgeber hat kein Recht, die Erkrankung oder die Ursache selbiger zu erfahren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de