Erwachen Sie in der Früh und Ihr Schädel zerbirst fast, dann haben Sie vermutlich einen Migräneanfall. An Arbeiten ist in diesem Zustand kaum zu denken, da der stechende Schmerz im Kopf häufig auch mit Unwohlsein und Geräuschsensitivität einhergeht. Es hilft alles nicht: Auch, wenn Sie auf der Arbeit gebraucht werden, scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Arzt.
Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wann muss ich mich krank melden? Erst, wenn ich den gelben Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in den Händen halte oder habe ich den Arbeitgeber spätestens zum regulären Dienstantritt über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren?
Kurz & knapp: Krankmeldung
Bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Krankmeldung spätestens abgeben müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag. Reichen Sie die Krankmeldung zu spät oder gar nicht ein, müssen Sie mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls einer Kündigung rechnen.
Verhalten Sie sich korrekt, erhalten Sie sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, obwohl Sie krankgemeldet sind.
Wie eine Krankmeldung per E-Mail aussehen könnte, verrät unser kostenloses Muster, welches Sie hier finden.
Wir erläutern im Verlauf des folgenden Ratgebers, wie Sie sich als Arbeitnehmer richtig krankmelden, ob eine Mail reicht, wie lange Sie eine Entgeltfortzahlung erhalten und ob Sie auch krank ohne Krankmeldung sein dürfen.
Inhalt
Gut zu wissen: Um die Krankmeldung ranken sich allerhand Irrtümer. Mit diesen wollen wir nun aufräumen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: „7 Krankmeldungsirrtümer, von denen Arbeitnehmer wissen sollten„
Wann müssen Sie eine Krankmeldung gemäß Arbeitsrecht einreichen?
Ist der Weg zum Arzt unausweichlich, stellt sich die Frage: Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie nicht auf Arbeit erscheinen werden? Schon auf dem Weg zum Arzt? Oder erst, wenn Sie definitiv wissen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind?
In diesem Fall hilft ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. In diesem haben Sie sich zu Beginn Ihres Vertragsverhältnisses darauf geeinigt, wann die Krankmeldung zu erfolgen hat.
Das bedeutet: Je nach Vereinbarung können Sie auch einen Tag krank sein, ohne Krankmeldung in Form der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf der Arbeit Bescheid sagen, dass Sie nicht erscheinen werden, müssen Sie natürlich trotzdem, schließlich rechnen die Kollegen mit Ihnen.
Welche gesetzlichen Grundlagen bei der Krankmeldung durch Arbeitnehmer einzuhalten sind, ist dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zu entnehmen. Es führt auf, dass zu den Anzeige- und Nachweispflichten gehört, den Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung zeitnah und unverzüglich über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und deren absehbarer Dauer zu informieren. Kommt es dazu, dass ein Arzt angesichts gravierender Gründe die Krankmeldung verlängern muss, ist auch dieser Beleg beim Arbeitgeber einzureichen.
Krankmeldung einreichen: Erst 3 Tage später?
So manch ein Arbeitnehmer ärgert sich, wenn er hört, dass ein Freund oder Bekannter, drei Tage krank ohne Krankmeldung sein darf. Ist das rechtens?
Die Krankmeldung für einen Tag muss demnach unbedingt erfolgen, jedoch nicht zwingend mit einem Besuch beim Arzt verbunden sein – wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Insbesondere bei wenig gravierenden grippalen Infekten, wie sie in der Herbst- und Winterzeit häufiger auftreten, kann dies den Arbeitnehmern entgegenkommen. Viele scheuen schließlich die Krankmeldung für einen Tag oder ein paar mehr und kommen trotzdem weiterhin zur Arbeit. Im schlechtesten Fall stecken sie damit einige andere Kollegen an, die im Folgenden der Reihe nach ausfallen. Gewonnen hat der Arbeitgeber damit nichts.
Müssen Sie bei der Krankmeldung über die Diagnose Auskunft erteilen?
Fällt ein Beschäftigter verdächtig häufig und immer an Montagen oder Freitagen aus, legt das bei so manchem Arbeitgeber den Verdacht nahe, dass gar keine wirkliche Erkrankung vorliegt und die Krankmeldung nur vorgeschoben ist. Nichtsdestotrotz gilt: Über die Ursachen einer Erkrankung darf Stillschweigen bewahrt werden, da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt. Dem Arbeitgeber ist deshalb untersagt diesbezüglich weiterzubohren und Auskunft zu verlangen.
Krankmeldung per E-Mail schreiben – ist das erlaubt?
In den meisten Unternehmen ist es Usus, eine Krankmeldung telefonisch zu verkünden. Das heißt: Der erkrankte Arbeitnehmer ruft beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung durch, um mitzuteilen, dass er seiner vertraglich geschuldeten Leistung leider heute und in den folgenden Tagen nicht nachkommen kann. Damit ist die Sache für gewöhnlich erledigt. Schwieriger wird es, wenn es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt. Meint dieser, es sei gar keine Krankmeldung erfolgt, hilft es, einen Zeugen benennen zu können, der Ihre Aussage bestätigt. Entscheidend ist hierbei nicht nur die Angabe des Tags, sondern auch die Benennung der konkreten Uhrzeit und des Gesprächspartners.
Entscheiden Sie sich für diesen Weg, gilt es einiges zu beachten. Zwar bietet der schriftliche Weg den Vorteil der besseren Nachweisbarkeit im Streitfall, doch können Sie nicht sicherstellen, wann Ihre Nachricht tatsächlich auch gelesen wird. Auf Nummer sicher gehen Sie daher in der Regel, wenn Sie sich für die telefonische Krankmeldung entscheiden.
Krankmeldung per E-Mail schreiben – eine Vorlage
Wollen Sie trotzdem auf die E-Mail-Variante zurückgreifen, da Sie sich sicher sind, dass Ihr Arbeitgeber rechtzeitig davon Kenntnis nimmt, dass Sie arbeitsunfähig sind? Dann müssen Sie nur noch über den konkreten Wortlaut Ihrer Nachricht grübeln. Zeit sparen Sie mit unserem Muster. Wir zeigen im Folgenden, wie eine solche Formulierung aussehen kann.
ich bin auf dem Weg zu meinem Arzt, da ich mich nicht wohl fühle. Wenn mir bestätigt wurde, wie lange ich ausfallen werde, melde ich mich zügig wieder. Die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich zeitnah ein.
Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitnehmer)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Sie können die Übersicht anhand Ihrer eigenen Bedürfnisse anpassen.
Muster Krankmeldung per E-Mail (.doc)
Muster Krankmeldung per E-Mail (.pdf)
Krankmeldung im Urlaub – wenn Sie in den Ferien kalt erwischt werden
Viele Beschäftigte fiebern ihrem Urlaub geradezu entgegen, da ihnen nur begrenzt viele Urlaubstage im Jahr zustehen. Deshalb wird meist lange im Voraus gebucht und geplant, schließlich soll die freie Zeit so gut wie möglich genutzt werden.
Doch manchmal ist es echt verflixt: Kaum einen Tag in der wohlverdienten Auszeit und schon werden Sie krank. Das darf doch nicht wahr sein. Bei Experten ist dieses Phänomen als Poststress-Syndrom bekannt.
Zurückzuführen ist der Ausbruch einer Krankheit dabei auf Störungen im Immun- und Nervensystem, die bei plötzlicher Entspannung nicht mehr wie gewohnt funktionieren und aus dem Takt geraten.
Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihre Urlaubstage für Krankheit zu opfern. Deshalb sollte auch in diesem Fall der Gang zum Arzt nicht gescheut werden und eine Krankmeldung binnen einer Frist erfolgen. Hierbei gilt: Es ist die Kommunikationsmethode zu wählen, bei der am wenigsten Zeit verstreicht. Die Kosten hierfür können Sie Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Drei Tage tatenlos verbringen, dürfen Sie in diesem Fall also nicht – egal, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem etwaigen Tarifvertrag steht.
Krank im Urlaub – Gelten für die Krankmeldung hier andere Vorgaben?
Besonders achtsam sollten Sie sein, wenn Sie sich bei Ihrem Urlaub im Ausland aufhalten. Sind Sie krank im Urlaub muss die Krankmeldung wie folgt vonstatten gehen:
- Der Chef ist nicht nur vom Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Ihm ist ebenfalls mitzuteilen, unter welcher Adresse Sie im Urlaubsland anzutreffen sind.
- Auch die gesetzliche Krankenkasse ist darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie erkrankt sind und wie lange der Arzt die Genesungszeit bemisst. Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie nicht selbst die Behandlungskosten übernehmen müssen.
- Sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch gültig sein, wenn Sie aus dem Urlaub wieder zurück nach Hause kommen, müssen Sie Arbeitgeber und Krankenkasse dies ebenfalls so schnell wie möglich wissen lassen.
Werden Sie trotz Krankmeldung weiterbezahlt?
Wie aus dem Geschilderten hervorgeht, müssen bei der Krankmeldung ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Aber weshalb? Damit Sie auch bei Krankheit weiterbezahlt werden! Das Entgeltfortzahlungsgesetz hält dies in § 3 „Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ fest:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]
Sie müssen demnach nicht um Ihre Existenz bangen, wenn Sie unverschuldet erkranken. Hierzu zählt das Gesetz im Übrigen auch die Zeiten, in denen Sie sich von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation erholen.
Krankmeldung nach 6 Wochen – das müssen Sie beachten
Erkrankte Arbeitnehmer haben ab ihrer Krankmeldung einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, für die kommenden sechs Wochen weiterhin ihr Entgelt vom Arbeitgeber zu erhalten. Hierbei nicht berücksichtigt werden multiple Erkrankungen. Ziehen Sie sich also während Ihres Ausfalls noch weitere Krankheiten zu, hat dies keine Auswirkung auf die Länge der Entgeltfortzahlung.
Anders verhält es sich, wenn Sie kurz nach der Rückkehr aus einer Arbeitsunfähigkeitsphase erneut krank werden, in diesem Fall die Krankmeldung aber andere Gründe hat. Den Anspruch auf Fortzahlung des Lohns haben Sie dennoch.
- er, bevor die erneute Arbeitsunfähigkeit eintrat, für mindestens sechs Monate nicht infolge dieser Erkrankung arbeitsunfähig war.
- mindestens bereits 12 Monate verstrichen sind, seitdem er sich das erste Mal wegen besagter Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigen hat lassen.
Haben Sie – unabhängig der Gründe der Krankmeldung – die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, sitzen Sie finanziell nicht auf dem Trockenen. Im Folgenden springt für gewöhnlich die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld, das jedoch nicht ganz so hoch ausfällt, wie Ihr eigentlicher Verdienst. Um wie viel Geld es sich konkret handelt, ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch festgehalten. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Zahlung eines Betrages von mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent ihres Nettoverdienstes. Von dem jeweils niedrigeren Betrag werden jedoch noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das, was dann unter dem Strich steht, erhalten Sie als Krankengeld pro Monat und das gewöhnlich für höchstens 78 Wochen.
Achtung: Um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, müssen Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die sich über mehr als sechs Wochen hinzieht beachten: Vergessen Sie bei Verlängerung nicht, die Krankmeldung rechtzeitig zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Krankenkasse zu bringen. Heißt ergo: Weist der erste gelbe Schein beispielsweise eine voraussichtliche Krankheitsdauer von 5 Wochen und 3 Tagen aus und Sie fühlen sich nach dieser Zeit noch nicht wesentlich besser, müssen Sie allerspätestens am nächsten Werktag erneut einen Arzt aufsuchen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie tatsächlich auch Krankengeld erhalten.
Krankmeldung nicht abgeben – Ist eine Kündigung die Folge?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch in Gesetzen niedergeschrieben sind. Dazu gehört auch, dass sich Beschäftigte unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Kommen sie diesem Erfordernis nicht oder zu spät nach, riskieren sie eine Abmahnung. Der Vorgesetzte weist mit dieser darauf hin, dass Sie sich fehlverhalten haben und in Zukunft bitte anders handeln.
Diesem Hinweis ist unbedingt Folge zu leisten, wenn Sie Ihren Job nicht verlieren wollen, denn: Wer eine Abmahnung ignoriert und den Warnschuss nicht versteht, der kann bei Wiederholung rechtmäßig entlassen werden. In diesem Fall ist von einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen die Rede.
anja meint
18. Juni 2024 at 1:37
Hallo! Ich habe eine Frage. Ich war Montag bis Samstag krankgeschrieben. Habe mich am Freitag 15.30 Uhr gemeldet das ich am Montag noch mal zum Arzt gehe. Nun meint aber meine Vorgesetzte. Ich hätte früher bescheid geben müssen. Und nun will sie prüfen, ob sie mich deshalb abmahnen darf. Also Montag bis Samstag krankgeschrieben. Freitag mich gemeldet das ich Montag noch mal zum Arzt gehe. Die Uhrzeit stört sie. Dass ich mich nicht schon früh gemeldet habe. Kann sie das einfach machen da mein Krankenschein bis Samstag ging?
D.M. meint
3. Februar 2023 at 21:55
Guten Tag,
muss ich mich beim Arbeitgeber wieder telefonisch oder in anderer Form gesund melden, wenn ich wieder arbeitsfähig bin? Oder genügt es, wenn ich gleich bei der Krankmeldung sage, ich werde für zwei Tage wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen?
In meinem Falle war es so, dass ich mich montags für zwei Tage krank gemeldet habe. Nach diesen zwei Tagen hatte ich einen Tag (Mittwoch) frei. Habe mich also nicht wieder extra gesund gemeldet. Am Donnerstag meldete ich mich abermals krank. Nun fordert mein Arbeitgeber von mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 4 Tage. Ist das korrekt?
Nicole meint
25. September 2022 at 18:32
Hallo ,
Ich habe mich am Do und Freitag krank gemeldet. Am Montag wollte ich wieder in die Arbeit gehen.
Aber nun hat es sich alles verschlechtert.
Ich arbeite in einem Kindergarten und wir brauchen ab dem 3. Tag eine AU.
Nun bin ich etwas ratlos, ich werde morgen zum Arzt gehen. aber ich bezweifle das dieser mich rückwirkend krank schreiben wird.
Aber ich weiß es auch nicht ob dies nötig wäre…
Mit freundlichen Grüßen Nicole
Pascal meint
16. Juni 2022 at 17:31
Guten Tag,
Meine Frau und ich sind im Ausland an Corona erkrankt und haben uns die Arbeitsunfähigkeit von einem mexikanischen Arzt in spanischer Sprache bescheinigen lassen. Wer übernimmt die Kosten für eine Übersetzung ins Deutsche wenn
a) der AG eine Übersetzung verlangt oder
b) die Krankenkasse eine amtliche Übersetzung ins Deutsche verlangt?
Gibt es dazu irgend einen Gesetzestext?
Hanne meint
20. Juli 2021 at 10:50
Hallo,
Habe ich als Angestellte mit 25 Wochenstunden in einem Privathaushalt bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Freundliche Grüße
HaBaCe
Trixi meint
5. Februar 2021 at 10:56
Habe mich krank gemeldet und für 2 Tage eine AU vom Arzt eingereicht. Habe dann noch einen Tag krank ohne AU daran gehangen, weil erst ab dem 4. Tag eine AU vorliegen muss. Arbeitgeber verlangt jetzt eine AU für den Tag, da es eine Folgebescheinigung wäre. Kann er das oder bin ich im Recht, dass ich den Tag ohne AU krank zu Hause war, weil ich mich noch nicht gut gefühlt habe?
Tobi meint
9. November 2020 at 14:43
Hallo Arbeitsrechte.de
Ich habe eine Abmahnung erhalten weil ich mich an einem Freitag nur über einen Arbeitskollegen arbeitsunfähig durch private Unfallverletzung melden lassen habe weil mein direkter Vorgesetzter im Urlaub war und ich keine email oder WhatsApp Möglichkeiten der vertretenden Vorgesetzten hatte und die Dauer per WhatsApp Mitteilung an meinen direkten Vorgesetzten am Montag da ich nicht länger im Besitz einer eigenen Telefonleitung bin.
Ich habe zur zukünftigen Vermeidung solcher Situationen nach email Adressen gefragt damit ich mich jederzeit krank melden könne allerdings leider keine erhalten, stattdessen wurde gesagt man könnte ja immer irgendwie anrufen… Nachbarn, Freunde etc das Problem dabei ist auch man soll sich möglichst vor Arbeitsbeginn (6 Uhr) jedoch spätestens bis 7-10 Uhr morgens „nur“ telefonisch abmelden.
Manchmal sehe ich Freunde beruflicher Natur eine ganze Woche nicht… und morgens vor 6 Uhr zum Nachbarn? Ernsthaft? Alternativ 10km laufen um zur nächsten Telefonzelle zu gelangen da ja seit Jahren immer mehr demontiert werden was so viel bedeutet wie, grade krank geworden mitten in der Nacht los zu laufen…
Kann mir der Arbeitgeber die zum Telefon Alternativen digitalen Möglichkeiten verwehren?
PATRICK H meint
6. Oktober 2020 at 14:25
ich habe die Situation dass mein Angestellter seit langer Zeit immer wieder kurz vor Arbeitsbeginn die Krankmeldung einreicht und somit jedes mal meinen Schichtplan kaputt macht und es ist so oft vorgefallen dass es wie auch von der Person bestätigt Absicht ist! Was kann man da machen? Danke schonmal für eine Rückmeldung weil mir dies wirklich Kopfzerbrechen bereitet…
Sarah H. meint
23. September 2020 at 14:02
Hallo!
Ich habe eine schreckliche Dummheit begangen und bin betrunken Autogefahren und habe einen Unfall mit Sachschaden verursacht. Ich habe mich leicht verletzt und wurde arbeitsunfähig geschrieben.
Durch den Alkohol habe ich ja keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber wie bekommt der Arbeitgeber das mit? Muss ich das melden? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?
Blueberry meint
18. August 2020 at 14:02
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
meine Frage wäre folgende: Wenn ich eine AU am ersten Tag meiner AU von z.B. Montag bis Sonntag bei meinem Arbeitgeber einreiche, bin ich dann verpflichtet am Freitag nochmal zu bestätigen dass ich am Montag wieder zur Arbeit komme?
Mein Arbeitgeber verlangt dies nämlich. Mir kommt das eher wie ein Schikane vor.
Vielen Dank für die Info im Voraus.
V.W. meint
12. Februar 2024 at 20:58
Hallo,
Ich habe genau das selbe Problem und eine Abmahnung deshalb erhalten, weil ich mich nicht wieder einsatzbereit gemeldet hab. Wie sieht es aus? In der Abmahnung passt der Sachverhalt nicht zur Pflichtverletzung ist sie deshalb unwirksam?
Mit freundlichen Grüßen
Vivi
NaturUwe meint
9. August 2020 at 17:00
hallo, bin seit März im Krankenstand. Bandscheibenversteifung. Reha im Mai wegen Corona abgesagt. Neuer Termin immer noch nicht bekannt. Bin bereits lange schon in der Krankengeldphase. Würde nun gerne trotz Krankheit ein nicht bezahltes Ehrenamt ausführen, damit ich nicht nur daheim rumsitze. Laut Hausarzt, Fachkraft der Krankenkasse und auch nach Auskunft der Rentenkasse sowie auch nach der Personalstelle, wäre das kein Problem. Ist angeblich auch im Arbeitsrecht erläutert. (finde ich aber leider nicht mit Aktenzeichennummer) Es geht beim Ehrenamt darum, etwa alle 4-6 Wochen einmal etwa 2 Stunden optisch einen Garten zu begutachten. Laut Arzt wär das vollkommen egal ob ich in meinem Garten täglich rumlaufe und Kleinigkeiten mache oder alle paar Wochen kurz in einem fremden Garten. Arbeitgeber macht nun Probleme und verlangt Gesundschreibung. Wenn ich das Ehrenamt aufführen kann, könnte ich auch Arbeiten. Wie genau schaut das rechtlich aus und wo gibts Urteile oder Infos dazu. Bin im Öffentlichen Dienst Abteilung Naturschutz. Danke