Mit triefender Nase und Schädel aufgewacht, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage: Zur Arbeit quälen oder lieber doch zum Arzt gehen und sich ein Attest holen? Auch wenn Sie sich erstmal gar nicht krank fühlen, achten Sie auf Ihre Kollegen. Wer krank am Arbeitsplatz erscheint, riskiert, andere mit seinen eigenen Bakterien oder Viren anzustecken und schnell ist die Personaldecke ausgedünnt, weil alle flachliegen. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
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Ist der Gang zum Doktor unausweichlich, beachten Sie, dass auch eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen muss. Denn, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, muss er umdisponieren, damit dringende Aufgaben trotzdem erledigt werden.
Kurz & knapp: Ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) besagt: Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und die Länge des voraussichtlichen Ausfalls müssen Sie zeitnah melden.
Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung (bzw. das Attest) bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber vorliegen.
Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Wir klären im Folgenden alle Fragen, die rund um das Thema „Wann müssen Sie eine Krankmeldung abgeben?“ existieren. Dabei gehen wir auch darauf ein, ob eine Krankmeldung erst ab dem 3. Krankheitstag erfolgen muss oder Sie schon früher zur Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet sind.
Inhalt
Ab wie viel Tagen braucht man eine Krankmeldung?
Arbeitsvertraglich einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten schriftlich. So ist zumindest der gewöhnliche Weg, wenngleich auch mündliche Absprachen grundsätzlich gültig sind. Erkranken Sie, können Sie daher das entsprechende Dokument zur Hand nehmen und dort nachlesen, ab welchem Tag die Krankmeldung zu erfolgen hat.
Ab wann die Krankmeldung vom Arzt eingereicht werden muss, geht aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz hervor. Wollen Arbeitnehmer auch in der Krankheitsphase weiterhin ihr Gehalt bekommen – hierauf haben sie für sechs Wochen einen Anspruch – müssen sie bestimmte Spielregeln einhalten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist eine Krankmeldung und die abzusehende Dauer der Abwesenheit beim Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, anzugeben.
Mit einem Anruf oder einer E-Mail vor Arbeitsbeginn, dass Sie sich auf dem Weg zum Arzt befinden, tun Sie Ihrer Pflicht genüge. Doch ab welchem Tag braucht man eine Krankmeldung bzw. ein Attest? Auch dies ist gesetzlich geregelt:
Bei Erkrankungen, die vermutlich länger als drei Tage anhalten werden, ist dem Arbeitgeber zudem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, die unter anderem Auskunft darüber gibt, wie lange Sie der Arbeit fernbleiben werden. Diese ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einzureichen. Wenn Sie länger krank sind, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angibt, müssen Sie am unmittelbar nächsten Arbeitstag eine Folgebescheinigung einreichen.
Krankmeldung – ab wann? Ist schon der erste Tag entscheidend?
Ihr Vorgesetzter darf dies sogar verlangen, ohne Ihnen seine Beweggründe mitzuteilen. Selbst, wenn Sie gar nicht „krank feiern“, sondern zum Beispiel wegen Migräne nur einen Tag ausfallen, müssen Sie auf Wunsch ein Attest ab dem ersten Tag beibringen.
Ab welchem Tag die Krankmeldung mit einem Attest bestätigt werden muss, sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Unsicherheit, gerade wenn sie sich im Bekanntenkreis umhören und dort hören: „Also ich muss die Krankmeldung nicht erst ab dem dritten Tag, sondern schon am ersten abgeben.“ Handelt es sich hierbei um ein Vorgehen, das rechtens ist? Ob eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag gefordert werden kann, geht ebenfalls aus dem EntFG hervor. Hier steht geschrieben:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dieses Prozedere ist mit deutschem Recht vereinbar, wie auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied.
Krankmeldung – ab wann, wenn das Wochenende dazwischenliegt?
Da Menschen keine programmierbare Maschinen sind, ist es durchaus möglich, dass Halsweh, Fieber und andere Symptome erst am Wochenende so richtig durchschlagen und eine Krankmeldung erforderlich machen. Ab welchem Tag ist das Attest denn dann einzureichen?
Sollten Sie Ihrer Arbeit von Montag bis Freitag nachgehen und am Wochenende krankheitsbedingt so richtig krank werden, suchen Sie spätestens am Montag einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen – sofern sich Ihre Lage noch nicht wieder so gebessert hat, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen. Zwar gibt es auch Bereitschaftsärzte, die für eine Notfallbehandlung am Wochenende zur Verfügung stehen, doch diese stellen Ihnen für gewöhnlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Krankmeldung – ab welchem Tag muss das Attest abgegeben werden? In wessen Arbeits- oder Tarifvertrag steht, dass er erst am dritten Kalendertag die Krankmeldung einreichen muss, der ist bei einer am Sonntag auftretenden Erkrankung erst am Mittwoch dazu verpflichtet, den gelben Schein beim Arbeitgeber vorzulegen. Unter diesen Umständen ist es demnach auch erlaubt, erst am Dienstag oder Mittwoch zum Arzt zu gehen. Im Anschluss können Sie den ärztlichen Beleg dann direkt in der Firma vorbeibringen. So stellen Sie sicher, dass er rechtzeitig eintrifft und bei der Zustellung nicht verloren geht.
Micha meint
12. Dezember 2022 at 19:00
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
nehmen wir an, ich war krank, habe mich morgens vor meinem Arbeitsbeginn unverzüglich beim Arbeitgeber krankgemeldet und fristgerecht eine Krankschreibung eingereicht.
Am letzten Tag meiner Krankschreibung stelle ich aber fest, dass ich noch nicht arbeitsfähig bin.
Meine Frage:
Muss ich mich wiederum unverzüglich vor Arbeitsbeginn bei meinem Arbeitgeber krank melden?
Oder ist es legitim, wenn ich der Arbeit wortlos fernbleibe und lediglich innerhalb der Frist meine Folgebescheinigung einreiche?
Mir geht es jetzt nicht um faires Verhalten sondern nur darum, wie sich das rein rechtlich verhält.
Ich freue mich über eine Antwort.
Viele Grüße
Micha
Markus meint
4. November 2022 at 17:35
Mein AG verlangt eine Krankmeldung 2 Stunden vor Dienstbeginn. normalerweise geht mein Wecker 1,5 Stunden vor Dienstbeginn und ich bin nicht bereit jeden Tag früher aufzustehen nur um mich evtl krankmelden zu können. Da ich heute tatsächlich eine Abmahnung dafür erhalten habe möchte ich gerne wissen ob mein AG das überhaupt so verlangen darf? schliesslich ist es noch ausserhalb der arbeitszeit.
Gruß
Markus
Hagen meint
27. September 2022 at 12:30
Das heißt, ich kann 2 Tage krank machen, dann gehe ich arbeiten, 2 Tage krank machen, dann gehe ich arbeiten, 2 Tage krank machen, dann gehe ich arbeiten, 2 Tage krank machen, dann gehe ich arbeiten. Und das im ganzen Jahr. Denn der Chef verlangt es erst ab Tag 3 bzw. dann ab Tag 4.
Maria L meint
5. Mai 2022 at 13:02
Hallo!
Eine Frage habe eine Viertagewoche also von MO-Do. Ich werde tariflich bezahlt, das bedeutet wir benötigen erst ab dem 3. Krankheitstag eine AU.
Jetzt meine Frage: Wenn ich am Donnerstag mich in der Arbeit krank melde (nur für den Donnerstag wegen Übelkeit) Montags wieder arbeiten bin, benötige ich eine AU da 3 Kalendertage dazwischen liegen obwohl ich da nicht krank bin ?????
LG
M.L
Michael F. meint
8. Oktober 2020 at 10:21
Guten Tag,
ich war bis einschließlich 07.10. krankgeschrieben. Ich bin am 08.10 wieder zu meiner Arbeit gegangen und nach 1 Stunde gemerkt, dass es noch nicht klappt. Nun ist es in meinem Unternehmen so, das man ohne AU 2 Tage krankmachen kann. Da ich heute dann wieder krank bin, zählen dann die 2 Tage neu oder weil ich bis Mittwoch krank war, muss ich heute noch zwingend zum Arzt ?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
Michael
Anke meint
13. Juli 2020 at 17:15
Hallo, ich habe am Dienstagnacht meinem AG mitgeteilt, dass ich am Mittwoch wegen starker Migräne nicht meine Frühschicht antreten kann. Meine Chefin schrieb nur zurück Sie würde die Frühschicht machen.
Am Donnerstag & Freitag war ich wieder arbeiten, nun hab ich Urlaub. Meine Chefin erwähnte mir gegenüber nicht das eine AU vorliegen muss, da SIe allerdings auch am Donnerstag nichtmehr vor Ort war und wir uns dementsprechend nicht mehr gesehen haben vor meinem Urlaub, folgende Frage: Kann Sie mir eine Abmahnung für eine fehlende AU geben? Habe so etwas munkeln hören.
Folgendes steht hierzu im Vertrag, daraus werde ich aber nicht schlau:
§ 6 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer vor Beginn der Arbeit dem Arbeitgeber mitzuteilen.
(2) Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung darüber, sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
Manuela meint
22. Januar 2020 at 20:12
Meine Kollegin arbeitet nur montags. Diesen Montag war sie krank und da bei uns gerade land unter ist sollte sie Freitag für mich einspringen. Nun sagt sie, sie sei immer noch krank und könne nicht kommen. Muss sie eine Au für den Freitag vorlegen? Weil demnach ist sie ja die ganze Woche krank. Wenn sie montags krank ist legt sie nie eine AU vor