Mit triefender Nase und Schädel aufgewacht, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage: Zur Arbeit quälen oder lieber doch zum Arzt gehen und sich ein Attest holen? Auch wenn Sie sich erstmal gar nicht krank fühlen, achten Sie auf Ihre Kollegen. Wer krank am Arbeitsplatz erscheint, riskiert, andere mit seinen eigenen Bakterien oder Viren anzustecken und schnell ist die Personaldecke ausgedünnt, weil alle flachliegen. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
Ist der Gang zum Doktor unausweichlich, beachten Sie, dass auch eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen muss. Denn, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, muss er umdisponieren, damit dringende Aufgaben trotzdem erledigt werden.
Kurz & knapp: Ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) besagt: Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und die Länge des voraussichtlichen Ausfalls müssen Sie zeitnah melden.
Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung (bzw. das Attest) bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber vorliegen.
Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Wir klären im Folgenden alle Fragen, die rund um das Thema „Wann müssen Sie eine Krankmeldung abgeben?“ existieren. Dabei gehen wir auch darauf ein, ob eine Krankmeldung erst ab dem 3. Krankheitstag erfolgen muss oder Sie schon früher zur Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet sind.
Inhalt
Ab wie viel Tagen braucht man eine Krankmeldung?
Arbeitsvertraglich einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten schriftlich. So ist zumindest der gewöhnliche Weg, wenngleich auch mündliche Absprachen grundsätzlich gültig sind. Erkranken Sie, können Sie daher das entsprechende Dokument zur Hand nehmen und dort nachlesen, ab welchem Tag die Krankmeldung zu erfolgen hat.
Ab wann die Krankmeldung vom Arzt eingereicht werden muss, geht aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz hervor. Wollen Arbeitnehmer auch in der Krankheitsphase weiterhin ihr Gehalt bekommen – hierauf haben sie für sechs Wochen einen Anspruch – müssen sie bestimmte Spielregeln einhalten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist eine Krankmeldung und die abzusehende Dauer der Abwesenheit beim Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, anzugeben.
Mit einem Anruf oder einer E-Mail vor Arbeitsbeginn, dass Sie sich auf dem Weg zum Arzt befinden, tun Sie Ihrer Pflicht genüge. Doch ab welchem Tag braucht man eine Krankmeldung bzw. ein Attest? Auch dies ist gesetzlich geregelt:
Bei Erkrankungen, die vermutlich länger als drei Tage anhalten werden, ist dem Arbeitgeber zudem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, die unter anderem Auskunft darüber gibt, wie lange Sie der Arbeit fernbleiben werden. Diese ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einzureichen. Wenn Sie länger krank sind, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angibt, müssen Sie am unmittelbar nächsten Arbeitstag eine Folgebescheinigung einreichen.
Krankmeldung – ab wann? Ist schon der erste Tag entscheidend?
Ihr Vorgesetzter darf dies sogar verlangen, ohne Ihnen seine Beweggründe mitzuteilen. Selbst, wenn Sie gar nicht „krank feiern“, sondern zum Beispiel wegen Migräne nur einen Tag ausfallen, müssen Sie auf Wunsch ein Attest ab dem ersten Tag beibringen.
Ab welchem Tag die Krankmeldung mit einem Attest bestätigt werden muss, sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Unsicherheit, gerade wenn sie sich im Bekanntenkreis umhören und dort hören: „Also ich muss die Krankmeldung nicht erst ab dem dritten Tag, sondern schon am ersten abgeben.“ Handelt es sich hierbei um ein Vorgehen, das rechtens ist? Ob eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag gefordert werden kann, geht ebenfalls aus dem EntFG hervor. Hier steht geschrieben:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dieses Prozedere ist mit deutschem Recht vereinbar, wie auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied.
Krankmeldung – ab wann, wenn das Wochenende dazwischenliegt?
Da Menschen keine programmierbare Maschinen sind, ist es durchaus möglich, dass Halsweh, Fieber und andere Symptome erst am Wochenende so richtig durchschlagen und eine Krankmeldung erforderlich machen. Ab welchem Tag ist das Attest denn dann einzureichen?
Sollten Sie Ihrer Arbeit von Montag bis Freitag nachgehen und am Wochenende krankheitsbedingt so richtig krank werden, suchen Sie spätestens am Montag einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen – sofern sich Ihre Lage noch nicht wieder so gebessert hat, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen. Zwar gibt es auch Bereitschaftsärzte, die für eine Notfallbehandlung am Wochenende zur Verfügung stehen, doch diese stellen Ihnen für gewöhnlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Krankmeldung – ab welchem Tag muss das Attest abgegeben werden? In wessen Arbeits- oder Tarifvertrag steht, dass er erst am dritten Kalendertag die Krankmeldung einreichen muss, der ist bei einer am Sonntag auftretenden Erkrankung erst am Mittwoch dazu verpflichtet, den gelben Schein beim Arbeitgeber vorzulegen. Unter diesen Umständen ist es demnach auch erlaubt, erst am Dienstag oder Mittwoch zum Arzt zu gehen. Im Anschluss können Sie den ärztlichen Beleg dann direkt in der Firma vorbeibringen. So stellen Sie sicher, dass er rechtzeitig eintrifft und bei der Zustellung nicht verloren geht.
Vanny meint
3. August 2017 at 11:58
Hallo bin heute den 2. Tag krank. Morgen geh ich wieder arbeiten. Muss ich eine krankmeldung vorlegen? Wenn nicht kann mein Chef dies als Fehltage anrechnen wenn ich kein attest habe?
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:19
Hallo Vanny,
das ist abhängig von der jeweiligen betriebsinternen Regelung. Bitte schauen Sie in Ihren Vertrag. Hier sollte stehen, ab dem wievielten Krankheitstag dem Arbeitgeber die Krankschreibung vorzulegen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brigitte meint
27. Juli 2017 at 15:31
Hallo,
wir habenötigen din 3-Tage-Regel.
Ich wurde wegen einer zahnärztlichen OperatIon 1 Tag krankgeschrieben. In der darauffolgenden Nacht fingen starke Schädelknochenschmerzen an und habe mich noch einen Tag AU gemeldet ohne ärztliches Attest – also insgesamt 2 Tage.
Jetzt meint die Personalabteilung, man darf die Krankschreibung, auch nicht um 1 Tag , verlängern ohne ärztliches Attest.
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 11:05
Hallo Brigitte,
wenn dies so in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist, müssen Sie sich auch daran halten. Demzufolge müssen Sie für den zweiten Krankheitstag ebenfalls ein Attest vorlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Selina F. meint
26. Juli 2017 at 15:37
Hallo,
ich wurde letzte Woche Mittwoch Abend ins Krankenhaus eingeliefert und stationär bis Donnerstag aufgenommen. Freitag habe ich Urlaub gehabt. Meine Chefin verlangt nun im Nachhinein eine AU für Donnerstag obwohl in meinem Vertrag eine Regelung ab dem 3. Tag festgehalten ist. Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 8:44
Hallo Selina F.,
§ 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes besagt, dass der Arbeitgeber die Krankschreibung auch früher verlangen darf. Da Sie am Donnerstag noch im Krankenhaus waren, sollte es kein Problem darstellen, sich dort eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, um diese Ihrer Chefin vorzulegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona meint
14. Juli 2017 at 11:13
Guten Tag ,
bei uns im Unternehmen gilt die Nachweispflicht nach dem § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Dauert die
Arbeitsunfähigkeit inklusive des ersten Krankheitstages maximal drei Kalendertage, kann der Arbeitgeber auf einen Nachweis verzichten. Hier wird umgangssprachlich von sogenannten „Karenztagen“ gesprochen.
Ist es möglich die so genannten Karenztage am Stück(3 Tage) z. B. am Montag dem Arbeitgeber zu melden?
Die Meldung heißt: Kann nicht arbeiten, fühle mich nicht in der Lage, komme aber ab Donnerstag wieder zur Arbeit.
Sollte es nicht so sein, sich täglich beim AG zu melden und ihm mitzuteilen, dass es heute noch nicht geht, komme aber morgen. Wenn ich schon weiß, dass ich 3 Tage nicht arbeiten kann(woher eigentlich),
gehe ich gleich zum Arzt. Oder liege ich da falsch? Kann der Mitarbeiter seine 3 „Karenztage“ im voraus ankündigen?
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:08
Hallo Ramona,
die Vorankündigung kann in diesem Fall auch dazu führen, dass der Arbeitgeber doch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verlangt, da dies die Skepsis grundsätzlich erhöhen könnte. Die Klausel sagt ja lediglich, dass es sich hierbei um Kulanz des Arbeitgebers handelt. Er verpflichtet sich nicht generell dazu, auf entsprechende Nachweise zu verzichten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lena meint
4. Juli 2017 at 9:30
Hallo,
Bei meinem Freund im Betrieb gibt es seit neuestem eine neue Regelung in der der Chef verlangt dass schon am 1.tag krank eine Krankschreibung noch am gleichen Tag ausgestellt werden und eingereicht werden muss. dieses gilt auch für Wochenenden. Was hieße dass man wenn man sa krank ist und nicht arbeiten kann zum ärztlichen notdienst müsste um sich eine Krankschreibung zu holen. Ist das überhaupt rechtens? Zumal soweit ich weiß Notfall Praxen für Notfälle gedacht sind und nicht für Krankschreibungen. Ebenfalls verlangt er dass es ein Arzt mit Praxis in der Nähe des Wohnortes ausgestellt haben muss…Danke für die Antwort!
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 15:36
Hallo Lena,
der Arbeitgeber hat das Recht dazu, eine Krankschreibung direkt am ersten Tag zu verlangen. Dass diese von einem Arzt ausgestellt wurde, der seine Praxis in der Nähe des Wohnortes der Arbeitnehmers hat, ist jedoch normalerweise nicht rechtens. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tapestry meint
2. Juli 2017 at 9:59
Hallo,
ich bin bis einschliesslich Montag krank gechrieben, aber da sich meine Krankheit nicht gebessert hat, kann ich noch nicht arbeiten gehen. Bei Verlängerung der AU soll ich lt. Tarifvertrag unverzüglich eine neue AU vorlegen. Reicht es wenn ich am Di. zum Arzt gehe und die AU dann per Post schicke? Was bedeutet unverzüglich? Oder muss ich gleich am Montag hin und er schreibt mich ab dem nachsten Tag (Di.) weiter krank?
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 8:44
Hallo Tapestry,
die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss direkt im Anschluss an die vorherige AU erfolgen. Waren Sie beispielsweise bis zum 10.07. krankgeschrieben, muss die neue AU ab dem 11.07. greifen. Wir würden Ihnen also empfehlen, direkt am Montag zum Arzt zu gehen, Ihren Arbeitgeber telefonisch über die Verlängerung zu informieren und das jeweilige Dokument dann per Post an Ihren Arbeitgeber zu schicken.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S. Rose meint
28. Juni 2017 at 20:22
Ich war bis zum 10. d.M. krank geschrieben mit der Diagnose 1. Der Zeitraum betrug 40 Tage.
Am 10. abends ging ich zu einem anderen Facharzt und wurde zum 11. d. M. mit der völlig anderen Diagnose 2 krank geschrieben.
Beginnt mein Anspruch auf Lohnfortzahlung neu?
arbeitsrechte.de meint
10. Juli 2017 at 10:15
Hallo S. Rose,
in der Regel sollte Ihr Anspruch in diesem Fall nicht neu beginnen, da Sie durchgehend krankgeschrieben waren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe meint
21. Juni 2017 at 14:35
Hallo,
kann der Abreitgeber (hier öffentlicher Dienst) eine sofortige Nachweispflicht für ALLE Mitarbeiter/Innen verlangen, wenn die Krankheit nach einem Wochenende oder Feiertag eintritt? Stellt er damit nicht die gesamte Belegschaft unter „Generalverdacht“?
Danke für eine Antwort!
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:49
Hallo Uwe,
grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, wann er von den Mitarbeitern einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit verlangt (Weisungsbefugnis des Arbeitgebers). Er kann diesen auch bereits ab dem ersten Tag der Krankheit einfordern. Ausschlaggebend sind dabei die Regelungen, die in dem jeweiligen Arbeits- bzw. Tarifvertrag getroffen wurden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
21. Juni 2017 at 9:51
Ich war Montag und Dienstag krank und rief an den Tagen im Betrieb an.
Dienstag sagte ein Vorgesetzter ich bräuchte nicht jeden Tag anrufen solange ich meiner Chefin ein Attest mitbringe.
Im Vertrag steht dass nach 3 Kranksheitstagen am darauffolgenden Tag eine AU vorliegen muss.
An dem Mittwoch ging ich zur Arbeit und er wollte die AU sehen, aber dazu war ich nicht in der Lage.
Kann eine AU so spontan übers Telefon früher verlangt werden?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 10:22
Hallo Christian,
wenn in Ihrem Vertrag nicht geregelt ist, dass Sie eine gewisse Zeit ohne Krankenschein fehlen dürfen, müssen Sie für Ihre Krankheitstage ein Attest vorlegen. In Ihrem Fall muss das ärztliche Attest dann am 4. Tag bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
21. Juni 2017 at 9:41
Guten Morgen,
in meinem Arbeisvertrag steht, ich muss nach 3 Tage ein Attest vom Arzt holen.
Ich bin schwanger und war lange wegen heftigen Übelkeit und Erbrechen krankgeschrieben. Seit 3 Wochen arbeite ich wieder. Allerdings ist mein Kreislauf immer noch schwach. Vor zwei Wochen musste ich nach 2 Stunden arbeit nach Hause fahren und war nur den Tag ohne Attest krank. Am Folgetag war ich arbeiten. Heute kann ich wieder nicht arbeiten gehen, aber wahrscheinlich morgen schon.
Wie oft darf man 1-1 Tage ohne ärztliches Attest ausfallen?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 10:18
Hallo Alexandra,
wie oft Sie ohne ärztliches Attest ausfallen dürfen, hängt von den Regelungen des jeweiligen Unternehmens ab. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass der Arbeitgeber ab dem 1. Krankheitstag ein Attest verlangen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pierre F. meint
20. Juni 2017 at 4:42
Guten Morgen,
bei uns gilt AU ab dem. 4 Tag:
Habe mich Mittwoch, Donnerstag und Freitag telefonisch ohne AU krankgemeldet. Am darauffolgenden Montag geht es beim Arzt nun darum, ob die AU ab Montag oder ab Mittwoch ausgestellt werden soll.?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 8:33
Hallo Pierre F.,
normalerweise sollte es sich so verhalten, dass Sie zwar erst ab dem 4. Tag eine Krankschreibung beim Arbeitgeber einreichen müssen, diese jedoch den gesamten Krankheitszeitraum umfassen muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Flo meint
15. Juni 2017 at 10:44
Hallo Zusammen, wenn man Montag und Dienstag krank ist am Mittwoch arbeiten geht dann aber am Donnerstag und Freitag wieder krank sein sollte braucht mandann eine AU vom Arzt?
Bitte um Antwort
arbeitsrechte.de meint
19. Juni 2017 at 12:50
Hallo Flo,
das richtet sich nach den Vorgaben in Ihrem Arbeitsvertrtag. Hierin sollte festgehalten sein, ab welchem Zeitraum krankheitsbedingten Ausfalls ein Attest vom Arzt vorgelegt werden soll.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schelli meint
6. Juni 2017 at 16:30
Hallo, thema Gastronomie. Ich bin samstagabend krank geworden mit magen-darm. Konnte somit pfingstsonntag und pfingstmontag nicht arbeiten.nun war ich heute am dienstag beim arzt und der hat mich noch bis freitag krank geschrieben allerdings den sonntag und montag nicht rückwirkend weil sie das angeblich nicht kann. Nun habe ich die krankmeldung abgegeben aber mein chef will für sonntag und montag auch eine au obwohl im vetrag steht “krankmeldung bis spätestens 3tag abzugeben“ . Wie muss ich mich jetzt verhalten?
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 13:08
Hallo Schelli,
auch wenn eine Krankschreibung erst dann verlangt wird, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert, muss sie normalerweise trotzdem den gesamten Krankheitszeitraum umfassen. Sie können versuchen, erneut mit Ihrem Arzt zu sprechen und ihm die Situation zu erklären. Unter gewissen Umständen ist es Ärzten erlaubt, bis zu drei Tage rückwirkend krankzuschreiben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mona meint
26. Mai 2017 at 9:40
Hallo
Ich muss auch am wochenende arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte ein Attest immer am 1 Tag der Krankheit. Wie regle ich so etwas wenn ich Samstags oder Sonntags krank werde? Da hat ja lein Arzt auf.
Lg.Mona
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 15:40
Hallo Mona,
normalerweise gibt es immer einen Arzt, der auch am Wochenende Bereitschaft hat. Sollte dies in Ihrem Fall nicht so sein, können Sie direkt am Montag zum Arzt gehen und sich rückwirkend krankschreiben lassen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu drei Tage möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
22. Mai 2017 at 23:35
Hallo, in meinem Vertrag steht „Der Arbeitnehmer hat ab dem dritten Tag eine Krankschreibung ab dem ersten Tag vorzulegen“. Wie kann man das verstehen? Wenn ich jetzt nur 2 Tage krank bin, brauche ich dennoch ein Attest? Oder erst ab dem 3. Tag und dann rückwirkend?
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 13:03
Hallo Peter,
dies bedeutet, dass Sie ein Attest ab dem dritten Krankheitstag benötigen. Sind Sie lediglich zwei Tage krank, sollten Sie normalerweise kein Attest brauchen. Dieses Attest muss jedoch die gesamte Zeit abdecken, in der Sie krank waren. Wenn Sie also vermuten, dass Ihre Krankheit Sie länger als drei Tage außer Gefecht setzen wird, empfiehlt es sich, bereits am ersten Krankheitstag einen Arzt aufzusuchen. In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine rückwirkende Krankschreibung möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
SunChee meint
16. Mai 2017 at 15:46
Guten Tag,
folgende Konstellation:
Ich war ab Montag krank. In der Praxis wurde ich nicht mehr angenommen, da nur vormittags offene Sprechstunde ist. Also gehe ich zur nächsten offenen Sprechstunde am Dienstag nachmittag. Ich habe in der Praxis von 16:00 bis 20:30 Uhr gesessen. Den „gelben Zettel“ am Abend in den Briefkasten geworfen. Zugestellt wurde er am Donnerstag. Daraufhin habe ich ein Schreiben vom AG bekommen, das Krankmeldungen am 3. Tag vorliegen müssen und davon ausgegangen wird „das kommt nicht nochmal vor“ (!). Die Personalstelle ist aber ca. 150 km entfernt. Vorbeibringen war nicht möglich. Ist das gerechtfertigt? Im Arbeitsvertrag ist geregelt: …am dritten Tag vorliegen. Die Arbeitsunfähigkeit war auf Montag zurück datiert, da ich in der Praxis war, aber nicht angenommen wurde.
Ergänzung: Ich hatte mich gleich montags telefonisch gemeldet und am Mittwoch Vormittag und die Dauer bekannt gegeben.
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 12:18
Hallo SunChee,
der Arbeitgeber hat das Recht darauf zu bestehen, dass diese Regelung eingehalten wird. Entsprechend darf er auch abmahnen. Dabei gilt das Vorliegen des Dokuments, nicht die Datierung des Beginns der Krankheit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kohn meint
16. Mai 2017 at 10:29
Hallo
Habe mich für freitag 21.04.17 krank gemeldet…
Am Wochenende wird in der firma nicht gearbeitet
Und ich habe mich am montag 24.04.17 krank gemeldet
Nun soll es eine. Abmahnung geben, da ich keinen Krankenschein eingereicht habe..
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 9:59
Hallo Kohn,
das ist davon abhängig, was in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich der Krankmeldung geregelt ist. Normalerweise ist laut Entgeltfortzahlungsgesetz am vierten Kalendertag ein Attest vorzulegen. Dies wäre in Ihrem Fall der Montag. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihr Problem zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
14. Mai 2017 at 19:22
Bei uns hat sich folgender Fall zugetragen!
Ein Kollege kam Donnerstags humpelnd von einer Baustelle zur Mittagspause! Er hat aus unerklärlichen Gründen das Wadenbein geschwollen und kann kaum auftreten! Da er so im Straßenbau nicht weiter arbeiten kann, geht er heim und bleibt auch den Freitag dort nach erneuter Abmeldung beim Arbeitgeber! Da selbst bis zum folgenden Montag keine Besserung eintrat, meldete er sich erneut beim Arbeitgeber ab und bemühte sich um einen Arzttermin. Der Orthopäde hatte erst einen Termin in X Wochen und der Hausarzt einen am Mittwochnachmittag, obwohl er der Arzthelferin mitteilte, daß er ein Attest benötigt!
Wir brauchen erst am 4 Kalendertag ein Attest!
Ist das Verhalten des Arztes einwandfrei gegenüber dem Patienten und seiner Attestvorlegepflicht?
Muß es dem Arbeitgeber genügen über den sehr verzögerten Arzttermin nur mündlich informiert zu werden, oder kann er den Arbeitnehmer zwingen auch dies schriftlich nachzuweisen?
Wie viele Tage darf der Arzt den Patienten rückwirkend die Arbeitsunfähigkeit attestieren?
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2017 at 11:27
Hallo Oliver,
normalerweise müsste Ihr Kollege in einem solchen Fall zumindest nachweisen können, dass er sich um Arzttermine bemüht hat. Unter gewissen Voraussetzungen dürfen Ärzte einen Patienten maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Wir würden Ihrem Kollegen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, sollte ihm aufgrund dieser Vorkommnisse eine Abmahnung drohen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
8. Mai 2017 at 13:39
Hallo, ich arbeite von Montag bis Donnerstag. Am darauffolgenden Sonntag war ich krank und bin am Montag noch daheim geblieben, da der Kreislauf noch schlecht war. Brauche ich dann eine Krankmeldung? Wir müssen erst ab dem 4. Tag ein Attest abgeben. Danke!
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 15:51
Hallo Stefanie,
wenn Ihr Arbeitgeber erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung verlangt, benötigen Sie logischerweise in diesem Fall keine. Schließlich sind Sie nur an einem Tag nicht zur Arbeit erschienen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
8. Mai 2017 at 16:32
Vielen Dank! Ich war mir nur nicht sicher, da der Montag inkl. Der arbeitsfreien Tage (Freitag-Sonntag) der 4. Tag war.
Sabrina meint
3. Mai 2017 at 11:13
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist es genau so niedergeschrieben, also ab dem 4. Tag wird eine AU benötigt, der Arbeitgeber kann diese aber schon früher verlangen. Nach einem Unfall war ich in der Rettungsstelle, hatte mehrere Prellungen. Da ich deshalb nicht richtig laufen konnte, war ich 3 Tage zu Hause, ohne nochmal zum Arzt zu gehen. Nun verlangt der Arbeitgeber aber im Nachhinein, dass ich für diese 3 Tage eine AU vorlege, welche ich nicht habe. Was gilt nun? Kann ich eine Abmahnung erhalten?
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 15:45
Hallo Sabrina,
Sie können versuchen, sich die benötigte Krankschreibung rückwirkend vom Arzt ausstellen zu lassen. Sollte dieser sich weigern, Ihnen eine solche auszustellen, kann es durchaus passieren, dass Sie eine Abmahnung erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
2. Mai 2017 at 16:20
Hallo,
Bei uns in der Arbeit ist geregelt, dass man bei Krankheit erst am 3. Tag ein Attest vorzulegen hat. Ich war am Freitag krank und bin ohne Attest daheim geblieben. Übers we wurd die Krankheit noch schlimmer. Montag war Feiertag. Am Dienstag hab ich mir gleich ein Attest geholt. Das Attest belegt, das ich von Di bis Do krank geschrieben bin. Nun frag ich mich, ob ich eventuell rückwirkend noch ein Attest für den Freitag brauch (Und übers We sowie Feiertag).
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2017 at 8:45
Hallo Lisa,
normalerweise müsste Ihr Attest den Sonntag ebenfalls abdecken, wenn ein solches am dritten Krankheitstag erwartet wird, da von Kalendertagen ausgegangen wird und nicht von Arbeitstagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
sylvia meint
2. Mai 2017 at 14:32
Guten Tag,
wir haben in unserem Arbeitsvertrag auch stehen, dass ab dem 3. Tag eine Krankmeldung vorgelegt werden muss.
Ich habe das immer so verstanden, dass wenn ich einen Tag fehle, ich dann nicht unbedingt zum Arzt gehe und am nächsten wieder versuche zu kommen. Meistens klappt das so.
Nun sagt mir meine Chefin, dass dies nur 3x im Kahr so funktionert, deshalb die „3-Tage Regelung“.? Das war für mich neu. Das heisst, ich darf nur 3×1 Tag unentschuldigt, also ohne Attest fehlen?
Das kann ich nicht glauben. Die Frage, welche ich mir jetzt eher stelle, seitdem ich Ihr Forum lese ist, bedeutet die 3-Tage-Regelung nicht eher: ich war nur einen Tag krank und muss die Krankschreibung dieses einen Tages erst am 3. Tag dem AG einreichen?
Ich danke Ihnen
Sylvie
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 15:17
Hallo sylvia,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie erst dann eine Krankschreibung vorlegen müssen, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert, so ist diese Angabe normalerweise maßgeblich. Erlaubt Ihre Chefin dies jedoch nur drei Mal im Jahr, so muss dies in der Regel ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen und erneut das Gespräch mit Ihrer Chefin zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Walter S. meint
27. April 2017 at 9:40
Guten Tag,
ist ein Attest erforderlich, wenn man sich an einem Freitag krank meldet, am darauffolgenden Montag ein Feiertag ist und man am Dienstag wieder zur Arbeit geht? (Samstag und Sonntag ist arbeitsfrei)
Grüße
Walter
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:46
Hallo Walter S.,
in der Regel müssen Arbeitnehmer erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen, wenn Sie länger als drei Kalendertage erkrankt sind. Es können jedoch andere Fristen im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in dieses Dokument zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
25. April 2017 at 23:37
Wann muss eine AU abgegeben werden, wenn sich jemand für Freitag krank meldet, am Wochenende wieder fit ist, der Montag aber Feiertag und der MA daher erst am Dienstag wieder arbeiten gehen muss?
Bei uns gilt auch die Regel, dass länger als 3 Tage krank am darauffolgenden Tag die AU.
Wäre kein Feiertag gewesen und der MA am Montag gekommen, hätter er ja definitv noch keine AU gebraucht. Muss er jetzt in diesem speziellen Fall eine bringen oder nur auf ausdrückliches Verlangen?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:43
Hallo Monika,
normalerweise muss erst dann eine AU eingereicht werden, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage andauert. Es können jedoch andere Vorschriften im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicola meint
24. April 2017 at 7:08
Hallo,
wenn ich dienstags krank bin und am Mittwoch wieder arbeiten gehen, brauche ich dann für den Duenstag einen gelben Schein?
Grüße, Nicola
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 10:26
Hallo Nicola,
Sie müssen jeden Tag, an dem Sie durch eine Krankheit fehlen, durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de